Avermedia Capture Station - Beschreibung weicht ab

    • PlayMe schrieb:

      Dann sitze ich ja im Minus für die Versand Kosten.
      Und laut irgendeinem BGB muss der Verkäufer das Rückporto zahlen.


      Damit hast du allerdings Recht - Verandkosten hat er schon zu zahlen. Wenn du aber zu Grob gewesen bist,
      dann kann es sein, dass er nicht glaubt von dir sein Artikel in dem Zustand zu sehen, in dem er es weggeschickt hat
      oder überhaupt, dass du es zurückschiken willst.

      Versuch dich zu einigen, dass er die Versandkosten und Verpackkosten (Gut Verpacken!!!) nach dem Erhalt zu zahlen hat.
      Macht er es danach nicht, dann schreibt man es entweder ab, oder wenn einem ein VK richtig auf den Keks geht -> Mahnbescheid
      (da muss man aber bereit sein es durchzuziehen).

      Auf jeden Fall dann entsprechend bewerten.

      Zur Zeit hast du Artikel und Geld, dann kannst du doch gut und gerne 3-4Wochen (5Tage sind unangemessen) auch auf seine Antwort warten
      Vielleicht ist er (wie z.B meine Schwester 3 Wochen Malle) in Urlaub, da er keine Probleme mit dem Artiker erwartet hatte.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • werv schrieb:

      Macht er es danach nicht, dann schreibt man es entweder ab, oder wenn einem ein VK richtig auf den Keks geht -> Mahnbescheid



      HäH? Der Käufer hat Geld UND Wahre und will noch mehr Geld?

      Wenn er sich so im Recht fühlt, zieht er die Versandkosten einfach vom Betrag ab, und schickt ENTWEDER das Ding ODER das übrige Geld bestens verpackt zurück.PUNKT und hofft, dass der Vk es darauf beruhen lässt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:



      HäH? Der Käufer hat Geld UND Wahre und will noch mehr Geld?


      So gesehen wenn der Vekäufer mit Rückabwicklung einverstanden gewesen ist (also mit dem Pillepalle Urteil) dann hat der VK auch die
      Versandkosten zu tragen.

      Das kann man aber auch freundlich erledigen und nicht Fristen von 5 Tagen setzen. Mich wundert es nicht wenn VK abblockt.
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