Fragen zum Urheberrecht

    • Fragen zum Urheberrecht

      Mehrere Posts ausgeschnitten aus Betrug: Polizeipresse: POL-MI: Internetbetrug - Polizei mahnt zur Vorsicht bei Vorkasse

      Darf ich das in dem Forum Rechti auch verwenden?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich nehme grundsätzlich nur einen kleinen Teil der Veröffentlichung und verlinke dann auf den Artikel.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz

      Wenn du stets auf der sicheren Seite sein möchtest, nimmst du grundsätzlich nur die Überschrift und beschreibst mit eigenen Worten, worum es in einem Artikel geht.
      Einige Online-Seiten haben (wie z. b. Spiegel-Online) haben zumindest freigegeben, dass die Kurzzusammenfassung nach der Überschrift zur Veröffentlichung freigegeben ist.
      Zu finden welche Seiten was freigeben ist ein hoher Aufwand, außerdem weißt du nie wer wann welche Regeln ändert.

      Lies einfach den Link von @schumi, die diesen dankenswerter Weise gepostet hat und halte dich daran.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Meistr nehme ich nur einzelne Leitsätze aus Artikeln und verlinke dann auf den eigentlichen Inhalt. Habe bisher noch keinerlei Schwierigkeiten mit Zeitungen und Zeitschriften gehabt.

      es ging mir njur darum, dass ich @ Schumilines Artikel nutzen durfte.
      Den der ist wirklich wichtig, bezüglich der Vorkasse.

      Sollten hier mal Fans von Dortmund oder Bilefeld auftauchen, die abgemahnt wurden,. dürft Ihr Euich auch gerne bei Rechti diesbezüglich bedienen, oder die Leute direkt zu mir schicken. rechti.de/forum/abmahnung-bvb-d-becker-und-haumann.48/
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Urheberrecht und Abmahungen sind so ein spezielles Thema.

      Habe da evtl. ein probates Mittel:

      Vorab per Telefax oder eMail: hier die Faxnummer oder die eMail-Adresse eintragen



      Herr/Frau

      Vorname / Nachname

      Straße / Hausnummer

      PLZ Wohnort





      Muster + Mann Rechtsanwalt

      Mustermannstraße 12

      09090 Musterstadt





      Ihr Zeichen Datum

      (AZ aus dem Anwalt-Schreiben)



      Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung



      Hiermit verpflichte ich,

      Vorname / Nachname

      Straße / Hausnummer

      PLZ Wohnort



      mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und

      Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

      gegenüber der Firma



      ( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)



      - nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der

      Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden
      angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht
      zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die
      urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der
      Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der
      Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in
      der Öffenlichkeit zu verwenden.



      Mit freundlichen Grüßen

      ________________________

      (rechtsverbindliche Unterschrift )
      Ist eine modUE von RA Wachs für alle Urheberrechtsverstösse geeignet. :D Also auch für die Ebayer, die aus Versehen ein Foto oder Logos von geschützten Inhalten verwendet haben und abgemahnt wurden. Diese modUE ist Gerichtlich anerkannt und verpflichtet nicht zu irgendwelchen Zahlungen. Stellt auch kein -schuldanerkenntnis dar.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Warum führst du Threads immer wieder ins OT? Das ist für uns nicht nur lästig, du verstößt immer wieder gegen die Forenregln!

      Krennz schrieb:

      es ging mir njur darum, dass ich @ Schumilines Artikel nutzen durfte.

      Du hast schon gesehen, dass der Artikel nicht von schumiline stammt? Im Gegensatz zu dir setzt sie nämlich auch immer eine Quellenangabe! Entsprechend ist sie der falsche Ansprechpartner für die Nutzung des Artikels. Darüber entscheidet der Urheber.

      Und du hast auch gesehen, dass es sich hier um eine Pressemitteilung handelt? In der Regel darf man aus dem Zweck einer Pressemitteilung von einer konkludenten Einwilligung zur Veröffentlichung ausgehen. Deshalb wählte schumiline auch das Vollzitat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Krennz schrieb:

      Urheberrecht und Abmahungen sind so ein spezielles Thema.

      Habe da evtl. ein probates Mittel:

      Vorab per Telefax oder eMail: hier die Faxnummer oder die eMail-Adresse eintragen



      Herr/Frau

      Vorname / Nachname

      Straße / Hausnummer

      PLZ Wohnort





      Muster + Mann Rechtsanwalt

      Mustermannstraße 12

      09090 Musterstadt





      Ihr Zeichen Datum

      (AZ aus dem Anwalt-Schreiben)



      Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung



      Hiermit verpflichte ich,

      Vorname / Nachname

      Straße / Hausnummer

      PLZ Wohnort



      mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und

      Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

      gegenüber der Firma



      ( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)



      - nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der

      Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden
      angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht
      zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die
      urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der
      Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der
      Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in
      der Öffenlichkeit zu verwenden.



      Mit freundlichen Grüßen

      ________________________

      (rechtsverbindliche Unterschrift )
      Ist eine modUE von RA Wachs für alle Urheberrechtsverstösse geeignet. :D Also auch für die Ebayer, die aus Versehen ein Foto oder Logos von geschützten Inhalten verwendet haben und abgemahnt wurden. Diese modUE ist Gerichtlich anerkannt und verpflichtet nicht zu irgendwelchen Zahlungen. Stellt auch kein -schuldanerkenntnis dar.

      Was ist das jetzt schon wieder für ein Mist? :wallbash
      Eine Urheberrechtsverletzung verpflichtet nicht zur Zahlung? Warum, weil du das schreibst?
      Du kannst doch nicht eine "General-Lösung" hinpampfen, die im Einzelfall übelst in die Hose gehen kann/wird!
      Do-it-yourself mag bei eingerosteten Schrauben Sinn machen aber nicht in rechtlichen Dingen.

      Du bewegst dich übrigens wiederholt im Bereich "Rechtsberatung" auch wenn *selbstzensiert* ...
      Haftest du für deine Aussage "gerichtlich anerkannt"? Dir muß wohl wirklich mal jemand in den *selbstzensiert* treten, daß du solche Postings unterlässt!
      Weiß RA Wachs, daß du seinen Musterbrief, ohne Quellenangabe, hier eingestellt hast?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Noch zu #6 und #8

      Diese modUE ist Gerichtlich anerkannt
      ....

      Mich hat eher dieser Satz geärgert, wollte aber eigentlich nicht weiter darauf eingehen.
      Ein ziemlich schmales Brett............ ich liebe solche Pauschalansagen, die ohne weiteres mal wie eine Frisbeescheibe um sich geworfen werden um die Neuerfindung des Rades zu dokumentieren.

      Aber das ist OT und daher belasse ich es dabei in der Hoffnung, dass sich kein AH-User dieser pauschalen schriftlichen Vorlage bedient und sich lieber von einem Fachanwalt beraten lässt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Eine Urheberrechtsverletzung verpflichtet nicht zur Zahlung? Warum, weil du das schreibst?


      Mal davon abgesehen, daß @Krennz mal wieder den ahnungslosen Wichtigtuer gibt, der Halbwissen verbreitet, was du und @kaiolito vollkommen zu Recht kritisieren:

      Er schrieb, daß die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht zur Zahlung verpflichtet. Das ist korrekt, ebenso wie die Tatsache, daß sie kein Anerkenntnis darstellt. Natürlich kann man dennoch auf Schadensersatz und Anwaltskosten für die Abmahnung - wenngleich in ggf. geringerer Höhe - in Anspruch genommen werden. Der Sinn einer UE liegt allerdings auch darin, die Wiederholungsgefahr und damit eine notwendige Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung auszuräumen, ohne dabei gleich auf alle Forderungen des Abmahners einzugehen. Gleichzeitig reduziert sich damit der Streitwert der Angelegenheit auf Amtsgerichtsniveau, weil nur noch diese beiden Dinge - Schadensersatz und Kostennote, also in normalen Fällen deutlich unterhalb von 5.000 Euro, streitgegenständlich sind.

      Die Abgabe einer solchen Erklärung kann daher im Einzelfall das Mittel der Wahl sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Eine Urheberrechtsverletzung verpflichtet nicht zur Zahlung? Warum, weil du das schreibst?


      Mal davon abgesehen, daß @Krennz mal wieder den ahnungslosen Wichtigtuer gibt, der Halbwissen verbreitet, was du und @kaiolito vollkommen zu Recht kritisieren:

      Er schrieb, daß die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht zur Zahlung verpflichtet. Das ist korrekt, ebenso wie die Tatsache, daß sie kein Anerkenntnis darstellt. Natürlich kann man dennoch auf Schadensersatz und Anwaltskosten für die Abmahnung - wenngleich in ggf. geringerer Höhe - in Anspruch genommen werden. Der Sinn einer UE liegt allerdings auch darin, die Wiederholungsgefahr und damit eine notwendige Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung auszuräumen, ohne dabei gleich auf alle Forderungen des Abmahners einzugehen. Gleichzeitig reduziert sich damit der Streitwert der Angelegenheit auf Amtsgerichtsniveau, weil nur noch diese beiden Dinge - Schadensersatz und Kostennote, also in normalen Fällen deutlich unterhalb von 5.000 Euro, streitgegenständlich sind.

      Die Abgabe einer solchen Erklärung kann daher im Einzelfall das Mittel der Wahl sein.

      Danke für die ausführlichere Darstellung!
      Sachlich 100% richtig. Mir ging es vor allem darum:
      "Diese modUE ist Gerichtlich anerkannt und verpflichtet nicht zu irgendwelchen Zahlungen." (Zitat @Krennz)
      Dass dem nicht so ist kann der geneigte Leser deinen Ausführungen entnehmen.

      Wir dürften uns darin einig sein, dass Betroffene unbedingt einen Anwalt aufsuchen sollten anstatt selbständig irgendwelche Schriftstücke zu verfassen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!