runa schrieb:
PayPal genügt der reine Versand der Rücksendung ohne nachweislichen Erhalt durch den Verkäufer - ist das rechtlich haltbar.
Nein, PayPal hat eigenmächtig entgegen deinen ausdrücklichen Anweisungen eine Transaktion rückabgewickelt. Es wird i.A. die Aufassung vertreten, daß das gegen die europäische Zahlungsdienstleisterrichtlinie, bei uns umgesetzt u.a. durch §675c-z BGB, verstößt, insbesondere gegen die Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen. Über PayPal beschwerst du dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
cssf.lu/en/top/contact/
Mailadresse ist rechts, Amtssprache ist in Luxemburg (auch) Deutsch, jede Beschwerde wird bearbeitet.
runa schrieb:
Auf meine schriftliche Forderung hat PayPal innerhalb eines Tages nach Zustellung reagiert und das Geld zurückgebucht.
Sollte es dazu kommen, daß die Ware dich nicht erreicht, kannst du PayPal entsprechend Druck machen. Einschreiben, Fristen, Klage androhen etc. Ich würde aber zunächst mit FedEx Schlitten fahren.