Rückerstattung durch eBay/PayPal vor Erhalt der Rücksendung durch FedEx

    • runa schrieb:

      PayPal genügt der reine Versand der Rücksendung ohne nachweislichen Erhalt durch den Verkäufer - ist das rechtlich haltbar.


      Nein, PayPal hat eigenmächtig entgegen deinen ausdrücklichen Anweisungen eine Transaktion rückabgewickelt. Es wird i.A. die Aufassung vertreten, daß das gegen die europäische Zahlungsdienstleisterrichtlinie, bei uns umgesetzt u.a. durch §675c-z BGB, verstößt, insbesondere gegen die Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen. Über PayPal beschwerst du dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

      cssf.lu/en/top/contact/

      Mailadresse ist rechts, Amtssprache ist in Luxemburg (auch) Deutsch, jede Beschwerde wird bearbeitet.

      runa schrieb:

      Auf meine schriftliche Forderung hat PayPal innerhalb eines Tages nach Zustellung reagiert und das Geld zurückgebucht.


      Sollte es dazu kommen, daß die Ware dich nicht erreicht, kannst du PayPal entsprechend Druck machen. Einschreiben, Fristen, Klage androhen etc. Ich würde aber zunächst mit FedEx Schlitten fahren.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Daher wäre es nebenher auch interessant zu erfahren, ob einen korrekte Ausfuhr der Ware vorgenommen wurde.


      Tja, ich habe länger nicht mehr in der der Größenordnung, aber das letzte Mal hatte das CN23 noch einen Durchschlag.

      Andererseits kann man den Beweis einer Ausfuhr wohl auch anders antreten (eBay-Auktion, Zahlungseingangsbestätigung, Versandnachweis). Ob sie korrekt war, steht m.E. erstmal nicht zur Debatte.

      Smarty schrieb:

      man benötigt bei der Ausführ von Waren unter 1000 EUR keine keine Genehmigung vom Zoll, man kann direkt versenden ohne etwas beachten zu müssen.


      Schon klar. Mal davon ab daß es seiten- bzw. listenweise was zu beachten gibt, je nach Empfängerland z.T. völlig unterschiedlich, geht es auch nicht um die Genehmigung, sondern darum, den Beleg einer Retoure zu erbringen. Wenn das einfach geglaubt würde, nur weils draufsteht, gäbe es keine Geschenksendungen aus China mehr, sondern ausschließlich Rücksendungen.

      Dem Zoll ist das i.d.R. wurscht, der setzt einfach die Einfuhrabgaben fest. Daß sie nicht zu entrichten sind, muß schon der Empfänger beweisen. Aber @TE weiß das alles und will doch genau das tun, aus seiner Schilderung entnehme ich, daß der mit dem Procedere auf dem Zollamt bestens vertraut ist.

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    • Es geht hier auch nicht um eine Ausfuhrgenehmigung, die benötigt man bei speziellen Waren unabhängig von der Höhe des Ausfuhrwertes.

      Mit einer Ausfuhrbescheinigung zeigt man an, daß die Ware das EU-Zollgebiet verlässt. Mit dieser Ausfuhrbescheinigung sieht dann der Zoll bei evtl. Rückeinfuhr, daß hier kein Zoll und u.U. keine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist.
      Ohne diese Bescheinigung wird die Rückeinfuhr regelmäßig als Einfuhr behandelt und entsprechend mit Zoll und EVU beaufschlagt.
    • FedEx nimmt diese Gebühren aber nicht, weil es Probleme gibt, sondern weil sie Rücknahmen generell als Zusatzleistung berechnen.
      Stellen sie sich auch so quer, wenn sie bei den Zollformalitäten keine zusätzl. Gebühren berechnen? Darf man dann auch nicht selbst verzollen?
      Mich würde auch interessieren, ob die Kosten für die Retoure von Ebay/PayPal übernommen wurde (Retourenaufkleber).

      TE möchte ja nicht nur die Gebühren sparen, sondern auch bezügl. des Inhalts aufgrund früherer Erfahrungen Zeugen haben. Verständlich.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Es geht hier auch nicht um eine Ausfuhrgenehmigung, die benötigt man bei speziellen Waren unabhängig von der Höhe des Ausfuhrwertes.

      Mit einer Ausfuhrbescheinigung zeigt man an, daß die Ware das EU-Zollgebiet verlässt. Mit dieser Ausfuhrbescheinigung sieht dann der Zoll bei evtl. Rückeinfuhr, daß hier kein Zoll und u.U. keine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist.
      Ohne diese Bescheinigung wird die Rückeinfuhr regelmäßig als Einfuhr behandelt und entsprechend mit Zoll und EVU beaufschlagt.

      Die Ausfuhrgenehmigung wird aber meines Wissens nur benötigt wenn man die Ware wieder definitiv zurück erwartet und hierfür benötigt man außerdem einen Zollagenten. Hatte selber vor ein paar Jahren ein defektes Bauteil das wg. Garantie in die USA verschickt werden musste um dann repariert oder ausgetauscht wieder zu mir geschickt werden sollte.

      Wenn ich es jetzt noch richtig weiss hat mir der Zoll erklärt dass die Ausfuhrgenehmigung mit Abwicklung von einem Zollagenten bei einem Wert über 150 Euro (oder waren es 100 €?) benötigt wird, auf der Suche nach einem Zollagenten bzw. ein Anruf bei einer Spedition mit einem fachkundigen Menschen hatte mir dann aber einen guten Tipp gegeben, dass ich diese Ausfuhrgenehmigung in diesem Fall wirklich nicht benötige, da diese defekte Steuerungsplatine zwar einen Wert über 150 Euro hatte aber da es nun defekt ist hat es schließlich nur noch Schrottwert, eine selbsterstellte Rechnung (Costums Invoice) über den jetzigen Wert sollte ich erstellen und dann ging wurde es in die USA versendet, bei der Wiedereinfuhr der reparierten Platine habe ich nur meine Unterlagen aus dem Kauf der Maschine und den Schriftverkehr über die Reparatur mitgebracht und nachgewiesen das dieses Bauteil aus einer bereits verzollten Maschine stammt und ohne weitere Verzollung konnte ich es dann mitnehmen.
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    • Zuerst nocheinmal vielen Dank für Eure Einschätzung.

      Die Ware wurde natürlich korrekt ausgeführt. Ausfuhr und Einfuhr hinsichtlich eines Drittlandes sind aber zwei paar Schuhe. Eine Ausfuhrgenehmigung benötigt man für alle Waren auf der A-Liste, wobei auch für bestimmte Waren innerhalb der EU eine Genehmigungspflicht notwendig sein kann. Bei der Einfuhr hingegen gelten die entsprechenden Importbestimmungen der EU.
      Hier aber geht es ja um eine Rücknahme einer zuvor nachweislich ausgeführten Ware. Beim Zoll fallen hierfür keinerlei Gebühren, keine USt. und kein Zoll an. Für den Nachweiß der Ausfuhr reicht in der Regel eine entsprechende Rechnung möglichst mit Seriennummer, oder aber eBay-/PayPal-Belege. Bei Selbstverzollung am örtlichen Hauptzollamt kostet mich das also nur ein paar Liter Diesel für die An- und Abreise. FedEx will also hier ausschließlich eine willkürlich festgelegte Gebühr für eine Leistung, die ich niemals bestellt habe, ohne daß ich einen irgendwie gearteten Vertrag mit denen hätte und die ich als Selbstverzoller kostenlos bekomme. Ich habe die Herausgabe zum Zwecke der Selbstverzollung ja bereits gefordert - abgelehnt mit den Worten ´Wir liefern nicht an ein Zollamt´. Das ist Wegelagerei und ich bin nicht gewillt, dies einem US-Konzern durchgehen zu lassen - das ist auch eine prinzipielle Frage. Ähnlich sieht es mit PayPal aus - aber ich werde jetzt zuerst gegen FedEx vorgehen. Mir war nur ganz klar wie und wo ansetzen - hier bin ich nun etwas schlauer. Außerdem kann es nicht schaden, wenn solche Geschichten auch in entsprechenden Foren die Runde machen.

      @mirabella - ja, FedEx stellt sich quer, und ist auch ein äußerst arroganter und unverschämter Verein. Wie eBay/PayPal ihre Retouren abrechnet - keine Ahnung. Auf den Photos, die ich von FedEx erhielt war jedenfalls kein eBay-Retourenaufkleber, sondern ein Standardaufkleber von FedEx.

      Ich danke nochmals - Gruß
      Runa
    • schumiline schrieb:

      Wenn ich es jetzt noch richtig weiss hat mir der Zoll erklärt dass die Ausfuhrgenehmigung mit Abwicklung von einem Zollagenten bei einem Wert über 150 Euro (oder waren es 100 €?) benötigt wird
      es sind 1000,00 EUR. egal ob Privat oder Händler, es sei denn es handelt sich um spezielle Ware. Ich verkaufe z.B. nur Spielzeug und habe weder privat noch über meinen Shop jemals Zoll für eine Rücksendung zahlen müssen.
      Die Mitarbeiter bei der Zoll-Poststelle überprüfen direkt vor Ort, ob es sich z.B. um ein eBay Angebot handelt. Natürlich benötigt man dafür einen Ausdruck der Kaufabwicklung. Das ist total unproblematisch, auf jeden Fall bei uns. Bei Waren über 1000,00 EUR ist ein Agent zu empfehlen, jedoch kein Muss. Hauptsache die Ausfuhr Dokumente werden richtig ausgefüllt, ansonsten wird die Ware nicht zugestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • Die Frage, ob der Retourenaufkleber von Ebay/PayPal zur Verfügung gestellt wurde, stellte sich mir deshalb, weil man ggf. Ebay/PayPal darauf hinweisen könnte, dass deren Vertragspartner sich weigert, die Ware an das zuständige Zollamt zuzustellen.
      Kannst du denn aufgrund der Sendungsverfolgung sehen, wo das Paket derzeit weilt?