grafiksammler schrieb:
Paketversender aus OHV schrieb:
Ich gebe meine Versandarten an und fertig.
Worin liegt Dein Problem, "Selbstabholung nicht möglich" in der AB zu schreiben?
Weil ich immer dachte das das bei eBay hinterlegte Kaufabwicklung genügt. Aber nun werde ich es auch noch mitaufnehmen. Ich kannte dazu die oberste Gerichtssprechung nicht ...
Da ich zwei Wohnsitze habe, wäre mal interessant welcher zählt. Streitthema pur.