Welche Versandart gilt hier?

    • grafiksammler schrieb:

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich gebe meine Versandarten an und fertig.

      Worin liegt Dein Problem, "Selbstabholung nicht möglich" in der AB zu schreiben?


      Weil ich immer dachte das das bei eBay hinterlegte Kaufabwicklung genügt. Aber nun werde ich es auch noch mitaufnehmen. Ich kannte dazu die oberste Gerichtssprechung nicht ...

      Da ich zwei Wohnsitze habe, wäre mal interessant welcher zählt. Streitthema pur.
    • manchmal rutscht mir auch OT raus, aber weder "selbstabholung" noch "hauptwohnsitz" waren teil meiner frage.
      leider weiß ich immer noch nicht, auf welche versandart ich jetzt einen anspruch habe...
      der vk hat die anfrage noch nicht beantwortet.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es dürfte davon abhängen, ob 2 übereinstimmende WE vorliegen.
      Also, VK wollte Hermes anbieten, du möchtest Hermes = Kaufvertrag
      VK wollte Warensendung anbieten, du möchtest Warensendung = Kaufvertrag
      Ob sich aus 2 widersprüchlichen Angaben in der AB automatisch ein Anspruch ergibt, ist m. E. fraglich. Im Zweifel ist mangels 2 übereinstimmenden WE überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.
      Da du leider die Frage nicht beantwortet hast, ob Hermes erst überraschend in der Kaufabwicklung auftauchte, kann man auch nicht abwägen, ob es sich nun eher um ein VK-Versehen oder einen Ebay-Bug handelt.
    • Ruf mal bei der eBay Kundenhotline an ... mal sehen was die dazu sageb!

      Ich habe diese Frage mal meinen Freund - er ist Anwalt - weitergeleitet. Er meinte das das zählt was bei eBay hinterlegt ist. Ggf. gibt es hier im Nachgang einen Mangel, wie bereits geschrieben. Also sollte dein Paket mit hermes kommen. Sendungsverfolgt usw. Mit dem Satz "per Post" meinte mein Kumpel, dass er damit Selbstabholung ausschließt.

      MfG - @ alte eule: dann lösch doch das OT oder trenne es ab. Habe damit kein Problem.
    • OT/

      Paketversender aus OHV schrieb:

      MfG - @ alte eule: dann lösch doch das OT oder trenne es ab. Habe damit kein Problem.


      Sag mal, geht's noch?
      Das ist nicht das erste Mal, dass du diesen 'Vorschlag' machst, wenn du wegen OT ermahnt wirst.
      Die Redaktion hat andere Aufgaben, als hinter dir aufzuräumen. Noch so eine ignorante Antwort oder ein Nichtbeachten derartiger Bitten und du kriegst Bedenkzeit für soziales Verhalten.

      /OT
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Er meinte das das zählt was bei eBay hinterlegt ist.


      Entweder ist dein Freund ein schlechter Anwalt (wahlweise: hat keinen Plan von eBay) oder du hast ihm unzureichende Informationen vorgelegt. Das ist nun eher die allerletzte Möglichkeit.

      Da es "bei eBay hinterlegt" automatische Versandbedingungen gibt, die man beim Einstellen anklickt, die für eine Vielzahl von Angeboten gelten und bei deren Auswahl man z.B. durch Verrutschen um eine Zeile leicht einen Fehler machen kann, würde ich allenfalls die ausdrückliche und händisch eingegebene Individualvereinbarung aus der AB - dem Kaufvertrag! - als deutlicheren Ausdruck des wirklichen Willens des VKs betrachten. Und nur um den geht es bei der Auslegung von Willenserklärungen.
    • Man hinterlegt nicht "Hermes" oder "Post", sondern "Versandbedingung 12411124" und "Versandbedingung 29333122", wenn man sie nicht benannt hat (was private i.d.R. eher nicht machen). Die stehen jeweils für verschiedene Kombinationen von Versandkosten, -dienstleistern und Lieferorten.

      Die AB kontrolliert man beim Einstellen wohl nicht?

      Der Unterschied ist, daß man sich bei erstem Verklicken kann, während zweiteres (wenn nicht kopiert @Mirabella) händisch hingeschrieben werden muß.

      Nein, da gehen keine Meinungen auseinander, sorry.
    • pandarul schrieb:

      Man hinterlegt nicht "Hermes" oder "Post", sondern "Versandbedingung 12411124" und "Versandbedingung 29333122", wenn man sie nicht benannt hat (was private i.d.R. eher nicht machen).


      Doch, man hinterlegt Hermes oder DHL oder Brief ... und zwar als Privater, wie das gewerbliche wie du machen weiß ich nicht,

      und da ich die Frage so verstanden hab, dass es da um einen privaten Verkäufer ging, bin ich ganz der Meinung von OHV-PVSs Anwalt .

      PLUS

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich erwarte bei widersprüchlichen Angaben lediglich eine Erklärung des VK, welche WE er denn nun abgeben wollte.



      Ehe der sich nicht endlich meldet, würd ich entweder abwarten, dass er das tut, oder einfach auf Hermes setzen, da es in der Abwicklung steht.

      Das Problem dabei ist ja nur, dass anscheinend die TEXTE die man in der Kaufabwicklung hinterlegt (hinterlegen kann) nicht immer mitgesendet werden? Sonst könnte man die Kaufabwicklung einfach stur durchlaufen und im Text noch einmal ausdrücklich auf den "angebotenen" versicherten Versand per Hermes verweisen.

      Noch einmal, "POST" kann ja gar nicht DHL etc meinen, weil es "die Post" als Paketversender gar nicht gibt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Wie kommst du denn darauf, daß ich gewerblich sei? Nichts liegt ferner als das.

      Ich achte penibel darauf, nie ausreichend Verkäufe in den letzten 12 Monaten zu haben, damit Sternchen erscheinen könnten.

      Ansonsten: länger nicht mehr eingestellt? Man soll seine VSK- und auch Rücknahmebedingungen (auch als Privater!) jetzt in so Vorlagen speichern, die man dann auswählt. Für jede einzelne Kombination von Versanddienstleistern ist eine eigene erforderlich.
    • Unsere Empfehlung
      Versand selbst auswählen
      Nur Abholung anbieten

      So sieht das bei mir aus wenn ich etwas einstelle. Das wird dann angeklickt und ich kann den Versanddienstleister auswählen und die Kosten einsetzen.
      Und dann noch bestätigen.
      Und genauso wie ich das ausgewählt habe verschicke ich.
      Und möchte meine Ware auch so verschickt bekommen, nicht was noch eigens im Text erwähnt wird.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel