Verkaufsprovision für Artikel und Versand?

    • Stubentiger schrieb:

      Die Frage ist allerdings, ob in der Kaufabwicklung überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, "Abholung/Barzahlung" auszuwählen.

      Wenn der Verkäufer die Barzahlung als akzeptierte Zahlungsmethode angegeben hat, dann schon... Aber viele Verkäufer schreiben diese Option zwecks Lieferortausschluss nur in die AB rein. Dann geht's nicht.


      Office of the President

      riverside schrieb:

      was ist, wenn man die transaktion im beiderseitigen einverständnis einfach abbricht?
      btw.: würde ebay das merken, wenn dafür eine bewertung hinterlassen wird, wo zb "toller artikel!" drin steht?

      Wenn der Käufer deswegen beim Kundenservice anruft, bekommt das Sicherheits-Team eine Weiterleitung wegen Gebührenumgehung... Könnte mir vorstellen, dass das nicht wirklich etwas ist, das man sich als Verkäufer wünscht.
    • Also ist es auf der Plattform so, dass Abholung von der Sache her akzeptiert werden muß, wenn nicht ausdrücklich extra ausgeschlossen. Dazu reicht die nichtangegebene Barzahlung bei Abholung nicht aus. Selbst wenn der VK gar nicht gegen Abholung ist, muß er aber diese Option anklicken, um das Handy nicht nach Nigeria versenden zu müssen, weil der K im Prinzip abholen könnte.

      Das ist vom Plattformbetreiber so gewollt. Und nun? Wie kann der VK verhindern, dass die nichtangefallenen VSK mit Gebühren belegt werden?
    • Laurynn schrieb:

      Aber die einzige Möglichkeit, über die es (wenn überhaupt) ginge,


      Es wäre doch mal nett, wenn diese Möglichkeit jemand testet, der eine entsprechende Auktion eingestellt hat. Er/sie muss ja nicht bis zum Ende durchklicken.
      Und dann bleibt zu hoffen, dass im Ergebnis nicht so ein Durcheinander rauskäme wie zeitweise bei Kerstins Versuch, Versandkostenrabatt zu gewähren.
    • Moin :)

      Versandrabattgewährung nebst Nichtberechnung der tatsächlich nicht angefallenen Versandkosten funktioniert nur, wenn man die entsprechenden Versandkriterien nebst Kombizahlung hinterlegt hat UND man zuerst die Rechnung schickt und nicht etwa der Käufer zuerst die Zahlungsabwicklung durchläuft. Und dann gibts noch eine Möglichkeit, dafür braucht es aber echt sehr kreative und experimentierfreudige Käufer, so wie ich letzte Woche einen hatte.

      Einer meiner Kunden hat letzte Woche 3 Artikel bei mir gekauft. Nach dem ersten Artikel hat er die Zahlungsabwicklung durchlaufen, dort standen richtigerweise 3 EUR Versand. Die anderen beiden Artikel hat er selbst zusammengefaßt und konnte dort dann interessanterweise* Selbstabholung angeben. 0,00 EUR Versand, 0,00 EUR Gebühren für mich. :D

      (*interessanterweise deshalb, weil ich eigentlich abgeschaltet hatte, daß Käufer in der Abwicklung etwas bearbeiten können und die entsprechende Funktion, ihnen das nun doch zu erlauben, nicht mehr wiedergefunden habe. Andererseits war es eine ganze Zeit tatsächlich so, daß bei Mehrfachkäufen automatisch die Selbstabholung eingeblendet wurde.)
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Laurynn schrieb:

      Dazu habe ich noch keine praktischen Erfahrung. Aber die einzige Möglichkeit, über die es (wenn überhaupt) ginge, wäre wohl der Rabatt in Höhe der Versandkosten...

      Naja, es gibt noch eine weitere Option. Man weist ebay per Mail darauf hin, dass hier eine fehlerhafte Berechnung vorliegt, lässt ebay den Betrag dann trotzdem einziehen und konfrontiert sie dann mit der schriftlichen Rückforderung der zu Unrecht berechneten Provisionsanteile mit klarer Fristsetzung, bis wann die Überweisung da zu sein hat. Rückforderung deshalb, weil ein Lastschriftstorno mit anschliessender Überweisung des korrekten Betrags ebay unnötige Kosten verursachen würde.

      Klar - ebay wird darauf nicht reagieren. Da ebay dann aber im Verzug ist, beantragt man einen Mahnbescheid und zieht das Ding einfach durch. Erfahrungsgemäß erlauben die Strukturen von ebay dem Laden nicht, in angemessener Zeit zu reagieren, so dass man den Vollstreckungsbescheid auch ziemlich zeitnah erwirken kann. Und dann schickt man eben den Kuckuckskleber nach Dreiblinden. Da wird sich schon irgendwas finden, das sich für um die 160 Euro (0,0x Euro Hauptforderung zuzüglich der geschuldeten Anwalts- und Gerichtskosten) versteigern lässt.

      Ich hab damit zwar auch noch keine praktische Erfahrung, aber ich habe nur Käufer, die überweisen und wenn ich dem Käufer dann noch Versandkosten einsparen kann (z.B. weil der zu viel überweist oder ich eine "kleinere" Versandform hinbekomme) dann mache ich das auch. Und erstatte natürlich auch den überzahlten Betrag. Bisher habe ich das bar beigelegt mit einem kleinen Zettel, inzwischen überweise ich, damit ich für das streitige Verfahren einen Auszug als Beleg habe. Die Fehlberechnung durch ebay ist demnach also vorprogrammiert. Und weil das ja eventuell in der Kaufabwicklung so für ebay ersichtlich ist, wie sie es berechnen, teile ich (s.o.) ebay natürlich umgehend mit, dass da was anderes gelaufen ist. Damit hat ebay Kenntnis und kann die abweichenden, dem Käufer entstandenen Kosten berücksichtigen. Tun sie das nicht - nuja, ist nicht mein Problem, zur Klärung solcher Unstimmigkeiten gibt unser Rechtssystem ja geeignete Mittel her...

      In den USA, wo jeder mit Paypal zu zahlen hat, mag so was ja praktikabel und umsetzbar für ebay sein. Das sieht man schon daran, dass die Berechnung bei einer PP-Zahlung in dem Moment erfolgt, in dem von Paypal die Zahlungsmitteilung an den Verkäufer erfolgt. Dass es hier wegen des funktionierenden Überweisungssystems in die Hose gehen muss ergibt sich schon aus dem Umstand, dass ebay hier die Provision schon dann berechnet, wenn der Käufer den Artikel als bezahlt markiert, also wenn die Eieruhr zu sehen ist. Natürlich geht das technisch nicht anders, weil ebay (dank fehlendem eigenen Zahlungssystem - yup, da isses wieder ;) ) ja keine Kontrolle darüber hat, wann und wieviel bezahlt wurde. Aber das ist das Problem desjenigen, der aus etwas, von dem er nichts weiss, etwas berechnen will aus dem eine zivilrechtliche Geldschuld entstehen soll. Dann muss er entweder zusehen, dass er die Informationen korrekt vorliegen hat (wobei ich ihn dann hinsichtlich meiner Rechnung natürlich gerne unterstütze) und wenn das nicht geht, kann das hinterher zu Aufwand führen, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Gewinn steht.

      BTW: was passiert eigentlich, wenn weder der Käufer noch der Verkäufer die Zahlungsabwicklung für mehrere Artikel durchlaufen und nur der Käufer die Artikel als Eieruhr markiert? Ich rechne da mit einer ganz massiven Falschberechnung, nämlich mit Provision auf alle einzelnen Versandkosten. (Derzeit habe ich Einstellstop, weil ebay keine zwei Wochen vor Deadline noch nicht weiss, wie ich das mit der WRB am 13. Juni hinbekommen soll)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.