Polizeipresse: Polizeiinspektion Anklam: Betrugsmasche mit Schreiben von Staatsanwaltschaften

    • Polizeipresse: Polizeiinspektion Anklam: Betrugsmasche mit Schreiben von Staatsanwaltschaften


      13.05.2014 | 15:28 Uhr
      POL-ANK: Betrugsmasche mit Schreiben von Staatsanwaltschaften

      Anklam (ots) - Die Polizeiinspektion Anklam warnt vor Betrügern, die mit gefälschten Kopfbögen von Staatsanwaltschaften und unwahren Angaben versuchen, an das Geld von Leuten zu kommen, die schon einmal Opfer eines Betruges geworden sind. So geschehen auf der Insel Usedom, als eine 70-jährige Frau mit einem unterzeichneten Schreiben der "Staatsanwaltschaft Berlin" darüber informiert wurde, dass ein "Rückgewinnungshilfeverfahren" eingeleitet sei, sie 1.500 Euro an eine Adresse in der Türkei zu überweisen habe und dafür ein Schadensersatz in Höhe von 48.000 Euro folgen würde. Die Seniorin, so stellte sich während der Anzeigenaufnahme heraus, war tatsächlich schon 2011 Opfer eines Betruges geworden, als sie "einer Dame vom Datenschutz Berlin" zur Löschung von Kundendaten bei einer Lotterie und zur Vermeidung eines angeblichen Inkassoverfahrens über 2.500 Euro überwies. Das Opfer hatte nur scheinbare Ruhe, denn ihre Adresse und die Telefonnummer wurden mit dem erfolgreichen Betrug aus 2011 für Nachahmer Gold wert. So erklärt sich auch die Tatsache, dass sich das Opfer neben dem jetzigen "amtlichen Schreiben" auch am Telefon einer weiteren Staatsanwältin ausgesetzt sah, die die Verwirrung komplett machte und letztendlich 3.450 Euro forderte. Immerhin hätte der erste Staatsanwalt nur betrügerische Absicht gehabt, so die Begründung. Beide Seiten vereinbarten eine Ratenzahlung, beginnend mit 1.500 Euro. Zum Glück war da eine aufmerksame Postangestellte, die den Betrug ahnte und von der Überweisung abriet. P.S. Mit dem hier geschilderten Betrug (ein Versuch der Kurzdarstellung) wird deutlich, mit welcher Dreistigkeit, immer neuen Ideen und einer gehörigen Portion an krimineller Energie Betrüger vorgehen, um die Opfer vor der Geldzahlung vollends in die Verwirrung zu treiben oder Glaubhaftigkeit vorzugeben.

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      Quelle: presseportal.de/polizeipresse/…-von-staatsanwaltschaften
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