AGB und Widerrufsbelehrung - kennt jemand eine schlimmere?

    • Das soll von einem Rechtsanwalt aufgesetzt worden sein? 8| Da frag ich mich aber, wo derjenige welcher studiert hat... :lach:

      Diese sog. AGB nebst Widerrufsbelehrung können andere sicher besser zerpflücken als ich. Aber selbst ich sehe da nen Haufen Geschwurbel, das nie und nimmer haltbar ist.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:

      Diese sog. AGB nebst Widerrufsbelehrung können andere sicher besser zerpflücken als ich.



      welche von beiden meinst du denn?

      die im Block unleserliche unten:

      Paketversandfähige Kaufgegenstände sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.


      oder die im Flattersatz oben:

      Er haftet für die Schäden, die er oder eine von ihm beauftragte Person/Firma der Kaufsache beibringen. Dabei haftet er auch für leichte Fahrlässigkeit.


      und widerspricht dies

      Ein Widerruf per E-Mail ist icht zulässig, da sie der notwendigen handschriftlichen Unterschrift entbehrt.


      nicht dem

      Als Endverbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung zu Fernabsatzverträgen ohne Angabe von Gründen [...] auch durch Rücksendung des Kaufgegenstandes widerrufen.
      ?(


      aber zur eigentlichen Frage: ich hab schon schlimmere gesehen, aber grad fällt mir keine ein :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Wenn Liefertermine oder –fristen nicht vereinbart worden sind, kann der Käufer uns frühestens 10 Tage nach Wirksamwerden des Vertrages schriftlich eine Lieferfrist setzen, die wiederum nicht kürzer als 10 Tage sein darf. Erst mit Ablauf dieser Frist geraten wir in Verzug. Ein Verzug tritt nicht ein, wenn wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Wenn der Verzug auf höherer Gewalt, Streiks oder sonstigen Betriebsstörungen beruht, an denen uns kein Verschulden trifft, verlängern sich Fristen und Termine um die Zeit des Leistungshindernisses. Dauert ein solches Leistungshindernis länger als 1 Monat an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz steht in diesen Fall auch einem Endverbraucher nicht zu.


      rechnet mal einer die minimale und die maximal mögliche Lieferzeit aus? :lach:

      aber steht ja drüber (wie über fast allen amüsanten Details):

      (Vorläufig ausgesetzt)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • oder dem Anwalt, der die AGB erstellt hat:

      Rechtsanwalt F-W. B ist auf allen Rechtsgebieten tätig, also nicht auf ein Rechtsgebiet beschränkt.
      Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Hamburg. Sein juristisches Staatsexamen bestand er 1980.

      felixadvocat.de/felix.htm
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • tja. das war so die Zeit, als ich meine erste Ausbildung beendete - neulich hab ich bei der Sichtung der alten Schulunterlagen festgestellt, dass ich davon tatsächlich auch nicht alles behalten hab :D

      ... abgesehen von den Dingen, die sich seither einfach "überholt" haben :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"