Konto eingefroren

    • Konto eingefroren

      Ich finde gerade nur wenig dazu - weder bei uns, noch (etwas vernünftiges) bei google. Deswegen neuer Thread.
      Es wird bestimmt Geschädigte interessieren, wenn jemand etwas dazu sagen kann....



      Angenommen:

      1) Erstmal hat ein Betrüger erfolgreich Geld auf ein Konto eingenommen und es gibt viele Beschädigte.
      1a) Eventuell danach eniges abgehoben.
      2) Danach wurde dieses Konto gesperrt. Der Betrüger merkt es nicht und es gibt noch viele Leute die überweisen.
      3) Dadurch ist das Konto gedeckt. Geld der Geschädigten ist dadrauf :




      -Gibt es irgendwelche Vorschriften nach denen die Staatsanwaltschaft mit dem Konto/Geld verfahren muss?
      - Können sie es auch (was ich nicht glaube - belegen kann ich es nicht) anteilig an alle auszahlen lassen?
      (Oder geht 100% an die "Glückspilze" die nach der Einfrierung eingezahlt haben (logisch für mich))
      - Wie sieht es mit den Fristen aus? Wie lange muss man dann auf das Geld als Beschädigter ca. warten?
      - Wie sieht es aus mit Fristen zu Entsperrung, wenn es fälschlicherweise zu einem Betrugsverdacht gekommen ist?
      - Wie sieht es mit der Entsperrung aus, wenn es gestimmt hat?
      Wie sieht es also bei den "armen Teufel" die z.B als Warenagenten fungiert haben? Die müssen auch ihre Miete bezahlen.
      - Wenn euch sonst noch Fragen einfallen, dann auch posten (nicht nur die Antworten)!
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Du fächerst da gerade ein breites Gebiet mit vielen Fragen auf.

      Ich fange mal damit an, dass ein gesperrtes Konto genau das ist, was es besagt. Es ist gesperrt für weitere Ein- und Auszahlungen. Wer also nach Sperre überweist, hat Glück gehabt. Das Geld geht kpl. als "unzustellbar" an den Überweiser zurück.

      Keine Ahnung, wie lange der Staatsanwalt hinterher benötigt, den Forderungsstellern aus diesem Guthaben hinterher zu erstatten. Sofern das Konto nicht gedeckt ist, findet das nach Verteilungsschlüssel statt. Grundvoraussetzung dafür ist aber erst einmal, dass die Geschädigten auch Anzeige erstatten und ihre Forderung anmelden.
      In der Theorie könnten ja auch berechtigte Überweisungen stattgefunden haben.

      Als Verkaufsagent kannst du im Grunde nur Privatinsolvenz anmelden. Nur dann kannst du durchsetzen, dass dein Konto nicht sofort, wenn Geld eingeht, wieder auf 0 gepfändet wird und dir der Betrag zum Leben bleibt.
    • *alte_eule* schrieb:



      Als Verkaufsagent kannst du im Grunde nur Privatinsolvenz anmelden. Nur dann kannst du durchsetzen, dass dein Konto nicht sofort, wenn Geld eingeht, wieder auf 0 gepfändet wird und dir der Betrag zum Leben bleibt.



      Ein Verkaufsagent handelt doch gewerblich, und da ist eine Regelinsolvenz angesagt

      Und die einzige Möglichkeit zu verhindern das ein Konto immer gleich gepfändet und das vorhandene ausgekehrt wird ist ein P-Konto
    • *alte_eule* schrieb:


      Du fächerst da gerade ein breites Gebiet mit vielen Fragen auf.

      Wenn ihr meint, es wäre zu breit, dann könnt ihr es gerne aufteilen. Ich dachte nur, dieses Thema sollte zur Sprache gebracht werden, da
      es sehr viele Leute interessieren wird.
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    • Eine Zahlungsunfähigkeit, die aus einer Straftat herrührt, kann im Normalfall nicht über eine Insolvenz, egal ob gewerblich oder privat, geregelt werden. Und eine Straftat liegt bei fast allen betrügerisch angeworbenen Verkaufsagenten vor, wenn schon nicht Betrug durch den Möchtegern-Verkaufsagenten, so doch zumindest Geldwäsche. Zivilrechtlich haften Verkaufs- und Finanzagenten daher theoretisch fast immer vollumfänglich für den von ihnen angerichteten finanziellen Schaden, praktisch allerdings nützt das in der Regel den Geschädigten nicht viel, weil es sich bei Finanz- und Verkaufsagenten meist um Personen handelt, die vorher schon am nicht pfändbaren Existenzminimum lebten.

      Und zu den "gesperrten" Bankkonten:
      Da kommt es erstmal darauf an, wer überhaupt das Konto gesperrt hat.
      In den meisten Fällen, die hier bei AH auftreten, werden die Konten zunächst nicht durch einen Staatsanwalt beschlagnahmt, sondern vom Geldinstitut selbst eingefroren. Sei es, weil sie einen Hinweis bekommen haben, der ernstzunehmen ist und durch die sichtbaren Vorgänge auf dem Konto untermauert wird, oder auch, weil dem Geldinstitut selbst bereits sehr ungewöhnliche Vorgänge bei einem Konto aufgefallen sind. In duiesen Fällen gibt es verschiedene Stufen des "Einfrierens", die auch von Bank zu Bank und von Fall zu Fall stark variieren.
      Es gibt die Möglichkeit, das Konto gegen alle Arten des "unpersönlichen" Geldtransfers zu blockieren, sodaß der Inhaber gezwungen ist, persönlich auf der Bank zu erscheinen, um evtl an sein Geld zu kommen. Sowas wird zB gemacht, wenn klar ist, daß es sich nicht um ein Fake-Konto handelt, weil evtl der Kontoinhaber schon längere Zeit Hartz4 oder andere behördliche Zahlungen auf dieses Konto erhält. Oder weil die Bank sich nicht sicher ist, ob es sich um ein Fake-Konto oder einen echten Inhaber handelt.
      In diesen Fällen werden eingehende Zahlungen in der Regel weiter entgegengenommen, jedoch kommt der Empfänger nicht mehr einfach so heran. Die Bank muss in diesem Fall normalerweise selbst eine Anzeige wegen Geldwäscheverdachts erstatten. Danach liegt die Sache in der Hand der Ermittlungsbehörden. Und wenn selbige dann nicht in angemessener Frist reagieren ( was durchaus nicht selten vorkommt), kann es passieren, daß die Bank irgendwann gezwungen ist, das Guthaben wieder freizugeben. :wallbash

      Auch bei Fake-Konten kommt es vor, daß noch weiterhin Zahlungen entgegengenommen werden, aber nicht mehr ausgezahlt werden. Meistens werden allerdings nach dem Moment der Blockade eingehende Zahlungen schlicht zurückgeschickt. Das ist wie gesagt von Bank zu Bank völlig verschieden.
      Geld, das zum Zeitpunkt des "Einfrierens" auf dem Konto noch sichergestellt wurde durch die Bank, kann manchmal durch den hier bei AH immer wieder erwähnten "Rückruf mit Haftungsausschluss" vom Absender noch zurückgeholt werden, sofern die Empfängerbank sich darauf einlässt. Hier überweist die Empfängerbank die zurückgerufene Summe zwar an den Absender, allerdings kann es dann auch sehr viel später noch passieren, daß der Absender das Geld doch wieder zurückgeben muss, wenn irgendwer ( zB Behörden oder ein anderer Geschädigter ) einen rechtsgültigen Anspruch darauf anmeldet.

      Nur in den wenigsten Fällen ist es bei einem eingefrorenen Konto tatsächlich die Staatsanwaltschaft, die die Hand darauf hat. In diesem Fall ist das Konto auch nicht eingefroren, sondern beschlagnahmt. Dh, auch die kontoführende Bank hat dann keinerlei Verfügungsgewalt mehr über dieses Konto, alle weiteren Maßnahmen bezüglich des sichergestellten Guthabens obliegen dann ausschließlich dem zuständigen Staatsanwalt, der in diesem Fall ermittelt.
      Erfahrungsgemäß kommen in diesen Fällen dann nur und ausschließlich diejenigen Geschädigten später überhaupt noch an das Guthaben heran, die einen gerichtlichen Titel vorweisen können. In der Regel dauert es 1-2 Jahre, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und beschlagnahmtes Guthaben durch die Staatsanwaltschaft freigegeben wird. Die Staatsanwaltschaft verteilt das Geld dann aber in 99% der Fälle nicht von sich aus nach irgendeinem Verteilungsschlüssel an die Gläubiger, sondern zahlt nur dann aus, wenn sich jemand mit gültigem Vollstreckungsbescheid meldet. Und da geht es nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", dh, es wird solange an Personen mit gültigem Titel ausgezahlt, bis das Guthaben verbraucht ist und wer danach kommt, schaut in die Röhre.
      Das bedeutet, wer zum Zeitpunkt der Freigabe des Guthabens bereits im Besitz eines solchen Titels ist, hat in jedem Fall die besseren Chancen als derjenige, der nach der Freigabe überhaupt erst anfängt, sich einen solchen Titel zu besorgen ( das dauert normalerweise etliche Wochen ).
    • Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte mal folgenes Musterschreiben in ihrem Angebot:
      Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld
      überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):



      „Sehr geehrte Damen und Herren,



      ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale
      Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto
      zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu
      überweisen.



      Mit freundlichem Gruß“
      Das Wort Abofallen kann man entsprechend ersetzen, oder den Satz einfach weglassen.

      Dieses Schreiben wurde lt. Urteilen des LG Frankfurt und es OLG München mit dem Hinweis auf § 5 GG als Meinungsaüsserung geschützt und gerechtfertigt.

      Ich kann den Text auch ergänzen, indem ich folgendes Einfüge:

      Ich vermute, dass hier auch Geldwäsche betrieben werden könnte.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Hier der Link zum OLG München- Urteil

      kanzlei-richter.com/presse-und…treiber-rechtmaessig.html

      Artikel 5 GG




      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
      frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
      Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit
      der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
      Eine Zensur findet nicht statt.

      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
      allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
      Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

      (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.



      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Toller Beitrag, Schützin. Jedoch bleibt mir eine Frage, da meiner Meinung nach eine Bank "Auf eigene Faust" und in Deutschland ohne gesetzliche Grundlage handelt, wenn sie da im folgenden von Dir beschrieben macht:

      Schützin schrieb:

      Geld, das zum Zeitpunkt des "Einfrierens" auf dem Konto noch sichergestellt wurde durch die Bank, kann manchmal durch den hier bei AH immer wieder erwähnten "Rückruf mit Haftungsausschluss" vom Absender noch zurückgeholt werden, sofern die Empfängerbank sich darauf einlässt. Hier überweist die Empfängerbank die zurückgerufene Summe zwar an den Absender, allerdings kann es dann auch sehr viel später noch passieren, daß der Absender das Geld doch wieder zurückgeben muss, wenn irgendwer ( zB Behörden oder ein anderer Geschädigter ) einen rechtsgültigen Anspruch darauf anmeldet.


      Gibt es irgendwelche konkreten Fälle, wo das bei einer Bank in Deutschland gelungen ist?
      Ich habe bisher keinen gefunden und würde mein eigenes Konto bei einer Bank die über mein Konto eventuell so verfügt, schleunigst kündigen. meines Wissen nach gibt es den Begriff "Rückruf mit Haftungsausschluss" auch nirgends außerhalb dieses Forums....

      Welche Bank ist konkret so "bescheuert" selbst darüber zu entscheiden zu wollen, dass Geld auf einem Konto eines eigenen Kunden jemand anderem gehört? Und dann "auf eigene Faust" Gelder zurück zu zahlen?
      Zumal es keine mir bekannte gesetzlichen Möglichkeiten dafür gibt gegenüber dem Kontoinhaber so zu handeln. Diese Banken müssten mit so einem Verhalten eine Art "Hobby" pflegen, eventuell ein sehr "ehrenvolles", aber doch ein auch sehr unwirtschaftliches.....


      Schützin schrieb:

      Auch bei Fake-Konten kommt es vor, daß noch weiterhin Zahlungen entgegengenommen werden, aber nicht mehr ausgezahlt werden. Meistens werden allerdings nach dem Moment der Blockade eingehende Zahlungen schlicht zurückgeschickt.


      Das allerdings gibt es. Manche Banken kündigen den "faulen Eiern" unter ihren Kunden recht zügig, sobald sie Verdacht gegen ihren eigenen Kunden haben. Ab diesem Zeitpunkt gehen eingehende Geldströme dann zurück an den Absender mit der Meldung "Konto erloschen".
      Allerdings hörte ich auch da...., dass der Kunde (der Kontoinhaber) dann aufgefordert wird, ein Konto bei einer anderen Bank anzugeben, auf das eventuelles Restguthaben zu überweisen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Von den Abofallen her weiss ich, dass die Banken spätestens bei der 3. Meldung das Konto dichtmachen. Ausserdem geht dann eine Meldung über bankinterne Wege raus und der Typ bekommt so schnell kein neues Konto innerhalb der Bank/Sparkassenorganisation.

      Hinweis an die Melder: Bitte keine Vollzugsmekldung ala "Ich habe den xyz bei seiner Bank gemeldet." Es ist eine reine Meinungsäusserung, die Bank muss selber entscheiden ob sie dem nachgeht. Wir als Melder könnten ggf. von dem Gemeldeten wegen Geschätsschädigung verklagt werden, wenn wir die Meldung veröffentlichen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Oh, ich sehe, dass Krennz einen Vorschlag unterbreitet hat.....

      Ja, so ein Schreiben kann man machen. Aber eben auch, wenn man nicht betrogen wurde, sondern einfach einen "Haß" gegen einen "lieben Mitmenschen" oder Ex-Geschäftspartner hat.
      Auch ja...BAnken sind seit einigen Jahren gehalten Verdachtsanzeigen nachzugehen, auch selber Prüfmechanismen zu haben um manchen Betrugsarten "auf die Schliche" zu kommen und auch sleber bei Auftauchen von bestimmten Umständen Anzeigen bei den Behörden zu machen.

      Aber eines will keine mir bekannte Bank "freiwillig". Und das ist selbst Ermittler und Aufklärer und dann noch Regulierer werden, über das Mindestmaß was Gesetze vorschreiben, hinaus.

      Stellt Euch das doch mal selber vor: Ihr habt ein Konto bei "Eurer" Bank. Und dann entscheidet die Bank auf Grundlage eines solchen "Anschiss-Schreibens" Euch Euer Konto zu sperren? Und aus Eurem Guthaben irgendwohin was zurück zu zahlen? Na, dann aber Danke.
      Für mich hört sich da einiges so an, als ob da was mit PP und EBay verwechselt wird und deren teilweise selbstherrliches Verhalten auf "seriöse" Banken übertragen wird.....
    • Krennz schrieb:

      Von den Abofallen her weiss ich, dass die Banken spätestens bei der 3. Meldung das Konto dichtmachen.



      :lach:

      Sorry, aber dieses smilie muss jetzt sein

      Im übrigen könntest Du uns verraten, was Abofallen mit Geldwäsche zu tun haben.....Oder willst Du uns nur verraten, dass Anscheißen wegen Geldwäsche bei Banken immer "auf ein offenes Ohr" treffen, weil die "müssen" ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Krennz schrieb:

      on den Abofallen her weiss ich, dass die Banken spätestens bei der 3. Meldung das Konto dichtmachen.


      Du weißt gar nichts. Du willst dich nur in allerlei Themen aufspielen, egal, ob du was zu sagen hast oder nicht. Klar, belehre die langjährigen Kontomelder darüber, wie man am besten ein Konto meldet. "Abofallen", so ein Schwachsinn.

      schabbesgoi schrieb:

      Gibt es irgendwelche konkreten Fälle, wo das bei einer Bank in Deutschland gelungen ist?
      Ich habe bisher keinen gefunden und würde mein eigenes Konto bei einer Bank die über mein Konto eventuell so verfügt, schleunigst kündigen. meines Wissen nach gibt es den Begriff "Rückruf mit Haftungsausschluss" auch nirgends außerhalb dieses Forums....


      Das gibt es tatsächlich. Sieh es andersrum. Die kontoführende Bank schickt ja nicht wirklich irgendwelches Geld weg, sondern nur ein paar Bytes. Da das ohne Auftrag des Inhabers passiert, ist die Bank verpflichtet, diese Bytes wieder herzuzaubern, wenn der auch nur "piep" macht. Das Risiko liegt beim ursprünglichen Absender, hence "Haftungsausschluß". Und weil der die zurückempfangenen Bytes am Geldautomaten in echtes Geld umrubbeln kann, liegt das wirkliche Risiko bei seiner Bank, die die Bytes nämlich unabhängig davon zurückbuchen muß, ob der Kunde die dazugehörigen Scheine wieder in den Einzahlungsautomaten steckt oder nicht. Das Risiko ist natürlich überschaubar, wenn es regelmäßige Eingänge gibt, aber es ist da. Das ganze ist also eigentlich eine Serviceleistung der Bank des Betrugsopfers, die den Kontoinhaber bei der anderen Bank gar nicht berührt. Ohne Auftrag = schwebend unwirksam, also länger als 30 Jahre retournierbar.

      Wahrscheinlich wird das beim Betrüger verbucht wie eine Lastschrift. Und wenn der schon tabula rasa gemacht hat, weil er eh nicht mehr abheben kann, ja nun, dann klappt das wahrscheinlich. Es ist jedenfalls nicht überliefert, daß ein StaA mal so ein Ding rückabgewickelt hätte, um das Geld einem anderen geschädigten zu geben.

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    • Das geht knapp an der Frage vorbei, Panda.
      Ich bin auf der Suche nach einer einzigen Bank in D, die aus lauter "sozialem Gewissen" gegenüber Kunden anderer Banken nachweisbar so handelt.....
      Dass die Bank da (samt ihres "Haftungsausschluß") dann selber den Schaden einstecken muss oder versuchen das Geld irgendwann zurück zu holen vom erst mal "vorläufig" Befriedigtem...
      Nun ja.....Abenteuerlich irgendwie....bis jetzt zumindest in D.

      Oder Du meinst, dass Banken ihren eigenen Kunden, sozusagen aus "Kulanz" ....einen Betrag aufs Konto gibt (unter Vorbehalt), weil sie ihren Kunden "was gutes tun" will?
      Das allerdings....wäre ja ein "Werbeargument".....wirbst aber keiner damit.

      Bis zum Beweis des Gegenteils halte ich das ganze mit dem "Rückruf" für ein Gerücht ohne Praxis. Storno, wenn rechtzeitig...ja, das ist "normal". Aber nicht eine wirkliche "Rückbuchung" von einem fremden Konto ohne die Zustimmung des Kontoinhabers oder eines Befugten, der die Verwaltung übernommen hat (Also zum Beispiel eine StA)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Ich bin auf der Suche nach einer einzigen Bank in D, die aus lauter "sozialem Gewissen" gegenüber Kunden anderer Banken nachweisbar so handelt.....


      Nein, macht keine. Die Bank des Empfängers macht eigentlich gar nichts. Die lassen nur die Bank des Absenders eine Lastschrift ziehen! Das ist doch genau, was ich dir zu erklären versuche, das kontoführende Institut hat damit eigentlich gar nix zu tun. Die brauchen daher auch kein Gewissen.
    • Schützin schrieb:

      Die Staatsanwaltschaft verteilt das Geld dann aber in 99% der Fälle nicht von sich aus nach irgendeinem Verteilungsschlüssel an die Gläubiger, sondern zahlt nur dann aus, wenn sich jemand mit gültigem Vollstreckungsbescheid meldet. Und da geht es nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", dh, es wird solange an Personen mit gültigem Titel ausgezahlt, bis das Guthaben verbraucht ist und wer danach kommt, schaut in die Röhre.
      Das bedeutet, wer zum Zeitpunkt der Freigabe des Guthabens bereits im Besitz eines solchen Titels ist, hat in jedem Fall die besseren Chancen als derjenige, der nach der Freigabe überhaupt erst anfängt, sich einen solchen Titel zu besorgen ( das dauert normalerweise etliche Wochen ).
      Erstmal danke für die ausführliche Antwort!
      Das werden bestimmt die Betrogenen zu würdigen wissen.
      Vor allem, da laut deinen Ausführungen, nur der Geld kriegt, der sich darum zeitig gekümmert hat.


      Also: Wenn ihr Betrogenen nichts macht, dann wird euer Geld an Leute verteilt, die etwas gemacht hatten!!!
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    • pandarul schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Ich bin auf der Suche nach einer einzigen Bank in D, die aus lauter "sozialem Gewissen" gegenüber Kunden anderer Banken nachweisbar so handelt.....


      Nein, macht keine. Die Bank des Empfängers macht eigentlich gar nichts. Die lassen nur die Bank des Absenders eine Lastschrift ziehen! Das ist doch genau, was ich dir zu erklären versuche, das kontoführende Institut hat damit eigentlich gar nix zu tun. Die brauchen daher auch kein Gewissen.



      Dann möchte ich den Namen dieser "sozialen Bank". Im Gegensatz zum oben geschilderten Fall nicht um mein eventuelles Konto dort schnellstmöglich zu kündigen, sondern im Gegensatz um dort eines zu eröffnen....

      Ich weiß, dass Du mir nicht mit "PP" antworten wirst, gell? :S

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    • pandarul schrieb:

      Nein, macht keine. Die Bank des Empfängers macht eigentlich gar nichts. Die lassen nur die Bank des Absenders eine Lastschrift ziehen! Das ist doch genau, was ich dir zu erklären versuche, das kontoführende Institut hat damit eigentlich gar nix zu tun. Die brauchen daher auch kein Gewissen.


      Das würde heißen, dass die Bank des Absenders eine Lastschrift ohne Rechtsgrundlage zieht. Oder hat die Bank (oder ihr Kunde) eine Vollmacht des Kontoninhabers für eine Lastschrift?

      Nein, auch so herum wird kein Schuh daraus.
    • Das hat m.E. eher damit zu tun, ein wie guter Kunde du bist. Wer seit 30 Jahren seine komplette Geldanlage in hauseigene Produkte steckt, dürfte bei jeder Bank einen motivierten MA finden, der alles möglich zu machen versucht, was geht.
    • pandarul schrieb:

      Das hat m.E. eher damit zu tun, ein wie guter Kunde du bist. Wer seit 30 Jahren seine komplette Geldanlage in hauseigene Produkte steckt, dürfte bei jeder Bank einen motivierten MA finden, der alles möglich zu machen versucht, was geht.



      Hmmm, nun könnten wir der Sache näher kommmen. Ich muss also bei meiner Bank ein so guter Kunde sein, dass meine Bank, wenn ich dort empört genug auftauchte, weil ich einem Fake aufgesessen bin....mir, um mich nicht zu verärgern.....die Kohle einfach "schenkt" (Bis auf Widerruf)....????

      Menno, ich würde hier nicht so "aufgeregt" rumschreiben, wenn diese "Rückrufaufträge" nicht von Bank zu Bank verschieden...ganz schön happige Gebühren kosten würden.
      Geeignet zum Beispiel bei Fehlüberweisungen. Aber bei Betrug? IMO falsch investiertes Geld.....

      Es sei denn....man ist sich bewusst, dass man so (Minumum) 5 bis 30 Euronen (Je nach Bank)...für so einen Rückrufversuch investieren muss. Mit praktisch Null Chance für sein eigenes Geld im Betrugsfall.

      Eines allerdings machen solche (teuren) Rückrufanträge tatsächlich: Wenn genug eingehen, dann werden sich bei der Bank des Kontoinhabers die Ohren lang werden...hoffentlich. Und so kann man die Sperre durch die Bank des Kontoinhabers tatsächlich unterstützen....