"Vielleicht habe ich etwas übersehen, aber ich kann keinen Hinweis auf Einstellfehler, Ebay-Bug oder Fremdzugriff finden."
- Meinst du damit meine Frage nach der Strafanzeige?
Meinem Eindruck nach erregt der Verkäufer hier bewusst einen Irrtum, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen - Betrug und Wucher.
"Er macht im Text darauf aufmerksam, dass die Karten teurer sein können, als im Normalverkauf. "
- Das ist für den Käufer kein besonderer Satz, da ihm auch bei den wohl wirklich gewollten Konzerttickets der Marktpreis erheblich über dem Originalpreis liegt (ursprünglich 66,50 Euro)
Auch der Gebrauch des Wortes "von/vom" überzeugt mich nicht davon, dass es dem Verkäufer auf einen eindeutigen Ausdruck ankam - und noch weniger wird sich der typische Onkelzfan an diesem Sprachgebrauch stören ("Ticket vom Konzert" ist nicht so unheimlich weit entfernt von "Ticket für Konzert").
Und selbst wenn ich Verständnis für deine Frage aufbringe, ob der Verkäufer für betreutes Kaufen sorgen müsse: Dieses Argument ist trotzdem absurd; er muss natürlich nicht dafür sorgen, außerdem gehören gewisse "Vorsprünge" in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft dazu. Nichtsdestotrotz kann man unmöglich meinen, der Verkäufer erfüllte eine besondere Fürsorgepflicht, sobald er darauf verzichtet, 150 Euro für ein Ticket in vorliegender Art und Weise zu verlangen.
- Meinst du damit meine Frage nach der Strafanzeige?
Meinem Eindruck nach erregt der Verkäufer hier bewusst einen Irrtum, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen - Betrug und Wucher.
"Er macht im Text darauf aufmerksam, dass die Karten teurer sein können, als im Normalverkauf. "
- Das ist für den Käufer kein besonderer Satz, da ihm auch bei den wohl wirklich gewollten Konzerttickets der Marktpreis erheblich über dem Originalpreis liegt (ursprünglich 66,50 Euro)
Auch der Gebrauch des Wortes "von/vom" überzeugt mich nicht davon, dass es dem Verkäufer auf einen eindeutigen Ausdruck ankam - und noch weniger wird sich der typische Onkelzfan an diesem Sprachgebrauch stören ("Ticket vom Konzert" ist nicht so unheimlich weit entfernt von "Ticket für Konzert").
Und selbst wenn ich Verständnis für deine Frage aufbringe, ob der Verkäufer für betreutes Kaufen sorgen müsse: Dieses Argument ist trotzdem absurd; er muss natürlich nicht dafür sorgen, außerdem gehören gewisse "Vorsprünge" in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft dazu. Nichtsdestotrotz kann man unmöglich meinen, der Verkäufer erfüllte eine besondere Fürsorgepflicht, sobald er darauf verzichtet, 150 Euro für ein Ticket in vorliegender Art und Weise zu verlangen.