Unterkategorien entfallen - eBay berechnet angeblich dennoch Gebühren

    • Ja mei... Der gewerbliche Verkäufer beschwert sich darüber, dass er seine Angebote entsprechend neueinstellen/überarbeiten soll, weil das zu viel Arbeit ist... Es geht aber nur auf diesem Weg, weil im System die Eingabe einer zweiten Kategorie nun mal hinterlegt ist und daher auch entsprechend berechnet wird.

      Es wird nur bei der Eingabe der zweiten Kategorie überprüft, ob die Kategorie sich von der ersten gewählten unterscheidet. Wenn die Änderung nachträglich durch das System vorgenommen wird, weil die Unterkategorie gestrichen wird, findet keine erneute Überprüfung statt und es findet auch keine automatische Änderung am Artikel statt.

      Er muss nicht zwangsweise neu einstellen, sondern kann durchaus auch "einfach" überarbeiten und die zweite Kategorie löschen, damit bei der nächsten Verlängerung des Angebotes die Gebühr nicht wieder berechnet wird. MACHEN muss er das aber schon selbst.

      Es wird auch in den News darauf hingewiesen, dass "bis auf Widerruf"-Angebote ggf. entsprechend überarbeitet werden müssen...
    • oldschmatterhand schrieb:

      Das ist jetzt nicht Dein Ernst, "weil das (dem Verkäufer) zu viel Arbeit ist"?


      Der Verkäufer schreibt doch:

      Ebay weigert sich bis jetzt etwas dagegen zu tun, erstattet auch die Gebühren nicht zurück und meint ich solle doch bitte die betreffenden Artikel (1500-2000) beenden und neu einstellen da sie die zweite falsche Kategorie nicht herauslöschen könnten. Das sei technisch nicht möglich...Natürlich eine Unverschämtheit da das mehrere Tage Arbeit sind
    • Es sollte eigentlich gebündelt bearbeitet werden können... Zumindest bin ich mir sicher, dass man die Kategorien an sich gebündelt bearbeiten kann. Ob das auch für die zweite Kategorie gilt, weiß ich mangels praktischer Erfahrung nicht sicher.

      Und nein, das kann das System nicht automatisch machen. Das Problem liegt darin, dass durch das Buchen der Zusatzoption (die die Wahl einer zweiten Kategorie ja nun mal ist) im System nur hinterlegt ist, DASS eine zweite Kategorie gewählt wurde. Daran ändert sich wie gesagt auch nichts, wenn die zweite Kategorie geändert wird. Im Normalfall findet eine Überprüfung statt, sodass die bereits gewählte Kategorie nicht nochmal ausgewählt werden kann. In diesem speziellen Fall wird aber der Artikel nur in die passendste Kategorie verschoben, ohne dass diesbezüglich eine erneute (Sinn-)Prüfung stattfindet.

      Ist das blöd?... Sicher, keine Frage.

      Ist das so gewollt?... Keine Ahnung, das wäre eine Frage, die man der Technikabteilung stellen müsste. (Und was ich in diesem Fall unabhängig von der Bearbeitungsfrage dem Verkäufer wohl auch empfehlen würde... Bzw. ich würde es selbst so direkt weiterleiten)

      Kann dem Verkäufer irgendwer (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) diese Arbeit abnehmen?... Wie das im TCC-Bereich ausschaut, weiß ich nicht... Bei den Otto-Normal-Telefonjokern ist es nur möglich, dem Mitglied zu zeigen, wie es die Änderungen selber vornehmen kann (evt. bis von der Technik eine andere Lösung gefunden wurde?)
    • Laurynn schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      Das ist jetzt nicht Dein Ernst, "weil das (dem Verkäufer) zu viel Arbeit ist"?


      Der Verkäufer schreibt doch:

      Ebay weigert sich bis jetzt etwas dagegen zu tun, erstattet auch die Gebühren nicht zurück und meint ich solle doch bitte die betreffenden Artikel (1500-2000) beenden und neu einstellen da sie die zweite falsche Kategorie nicht herauslöschen könnten. Das sei technisch nicht möglich...Natürlich eine Unverschämtheit da das mehrere Tage Arbeit sind

      Natürlich hat das der Verkäuferr geschrieben.
      Ich denke aber, Du hast erkannt, wie ich das gemeint habe:
      Der Kunde bucht eine Option, eBay streicht diese Option, kassiert dennoch dafür, und der Käufer soll's ausbaden - im doppelten Sinn - das kann doch nicht (Dein - eBay's) Ernst sein.

      Bist Du Dir sicher, dass die Bastelhamster - oder müsste die Initiative nicht vom "Marketplace" (oder wer dafür sonst zuständig ist) ausgehen, also von Demjenigen, der dafür kaufmännisch verantwortlich ist, dass Unterkategroien gestrichen worden sind - überhaupt wissen, dass da ein Problem ist, das man technisch plattformseitig lösen können sollte? (Ob die Bastelhamster dazu in der Lage sind, soll mal außen vor bleiben).

      Oder ist es wirklich so, dass das Problem bekannt ist und eBay sich nicht davor scheut (sich nicht dafür schämt), für nicht erbrachte Leistung Geld einzustreichen, aber das Problem dem Kunden aufzuhalsen? Ich fühl mich fast wie in der eBay-Commedy - da wird den Betuppten auch immer eingeimpft, sie sind selber schuld.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Natürlich hat das der Verkäuferr geschrieben.
      Ich denke aber, Du hast erkannt, wie ich das gemeint habe:
      Der Kunde bucht eine Option, eBay streicht diese Option, kassiert dennoch dafür, und der Käufer soll's ausbaden - im doppelten Sinn - das kann doch nicht (Dein - eBay's) Ernst sein.

      Bist Du Dir sicher, dass die Bastelhamster - oder müsste die Initiative nicht vom "Marketplace" (oder wer dafür sonst zuständig ist) ausgehen, also von Demjenigen, der dafür kaufmännisch verantwortlich ist, dass Unterkategroien gestrichen worden sind - überhaupt wissen, dass da ein Problem ist, das man technisch plattformseitig lösen können sollte? (Ob die Bastelhamster dazu in der Lage sind, soll mal außen vor bleiben).

      Oder ist es wirklich so, dass das Problem bekannt ist und eBay sich nicht davor scheut (sich nicht dafür schämt), für nicht erbrachte Leistung Geld einzustreichen, aber das Problem dem Kunden aufzuhalsen? Ich fühl mich fast wie in der eBay-Commedy - da wird den Betuppten auch immer eingeimpft, sie sind selber schuld.

      Mir ist bislang nichts dazu zu Ohren gekommen. Da wir täglich über neue (bekannte) Bugs informiert werden, gehe ich daher erstmal davon aus, dass es nicht bekannt ist. Deshalb habe ich ja auch in meinem letzten Posting geschrieben, dass ich persönlich eine solche Anfrage wohl an die Technik zur Überprüfung weiterleiten würde.

      Der Knackpunkt ist allerdings der, dass der Verkäufer, der den Faden erstellt hat, scheinbar "nur" eine Gutschriftsanfrage gestellt hat. Die Kollegen aus der Gebührenabteilung können aber weder eine Gutschrift wegen eines Bug erteilen, solange kein Bugticket vorliegt, noch darüber entscheiden, ob eine Kulanzgutschrift ggf. möglich wäre, solange die entsprechende zugehörige Zusatzoption in den Angeboten noch immer gebucht ist. Insofern ergibt sich für mich erstmal das Bild, dass die Antwort diesbezüglich nicht FALSCH gewesen ist.

      Und wir haben die Anweisung, dass wir selbst in den Angeboten keine Änderungen für die Mitglieder vornehmen dürfen. Insofern ist auch dies korrekt kommuniziert worden.

      Wenn ich der Verkäufer in diesem Fall wäre, würde ich dennoch auf die Email noch einmal antworten und zumindest ausdrücklich darum bitten, dass der Sachverhalt auch von der Technikabteilung noch geprüft wird, falls das nicht bereits eingeleitet worden ist.

      Die Kollegen aus der Gebührenabteilung haben nicht alle die entsprechenden Informationen zu aktuellen Bugs. Es gibt da durchaus auch die "Fachdeppen", die sich halt mit der Gebührengeschichte auskennen und von den allgemeinen Angelegenheiten keine Ahnung haben (dafür isses halt ne Fachabteilung). Wenn die also nicht die Vermutung haben, dass da auch ein Fehler vorliegen könnte, haben sie das Anliegen des Verkäufers nach ihrem Aufgabenbereich erstmal korrekt bearbeitet. Wenn aber per Mail explizit das Problem geschildert und um Überprüfung durch die Technikabteilung gebeten wird, kann das Ganze auch von dieser Seite nochmal aufgerollt werden...
    • Ich könnt jetzt viel dazu schreiben, laurynn, irgendwann käme ich vielleicht, oder sogar sicher, beim St. Pöltener Sowjetapparat (oder so ähnlich) raus (obwohl ich in gewisser Weise durchaus sogar ein klein wenig Verständnis dafür habe, dass in einem solchen Unternehmen strikt nach Handlungsanweisung vorgegangen werden muss).
      Aber irgendwer in dem Apparat müsste doch selbständig auf die Idee kommen, dass da was nicht stimmen kann - oder muss man eigenständiges Denken an der Zeitschaltuhr abgeben?
      Wäre es also zuviel verlangt, wenn der Telefonjoker da eigenständig ein Memo an die unmittelbar betroffenen Organisationsaeinheiten, vielleicht sogar cc an die Rechtsabteilung, schickt, damit dem Kunden geholfen wird?
    • An die Rechtsabteilung können wir nicht wirklich etwas schicken. Und darüber, wie genau der TE im anderen Forum Kontakt zum Kundenservice gesucht hat, haben wir nicht wirklich etwas erfahren.

      WENN der Erstkontakt zu dem Thema per Telefon stattgefunden hat, hätte der Telefonjoker das wohl zuerst (oder auch gleichzeitig) an die Technik weiterleiten können, richtig. WENN der Erstkontakt direkt per Mail stattgefunden hat, dann wird die Anfrage direkt an die Gebührenabteilung geschickt, weil die Hauptanfrage sich auf die Gebühren bezog, und wie geschrieben, die Kollegen dort müssen nicht notwendigerweise eine Weiterleitung an die Technik in Erwägung ziehen, auch wenn das im Gesamtüberblick am meisten Sinn macht.
    • Die Technik kann zwar dem (oder allen, die davon betroffen sind) Kunden wohl dabei helfen, den Arbeitsaufwand, das manuell zu ändern, abnehmen. Dass das nicht automatisch erfolgt ist, nachdem Unterkategorien plattformseitig eingestellt worden sind - ob das ein Bug ist ? - oder ob es schlicht und einfach übersehen worden ist, den Technikern einen entsprechenden Auftrag zu erteilen?
      Das ist aber nur eine Seite: Dem TE geht es wohl vor allem auch um's Geld - um Gebühren, die er entrichten soll für etwas, wofür er keine Leistung erhalten hat - ohne dass es sein Verschulden ist. Ich hab da vollstes Verständnis dafür, dass der Kunde sein Geld wieder haben will - und das rückwirkend bis zu dem zeitpunkt, an dem die Plattform die entsprechende Zweitkategorie nicht mehr bedient.
      Vielleicht schaut ja der Geschädigte (!) hier vorbei.
    • Wenn Ebay diesen Mist verbockt hat, dann ist es Ebays Pflicht, sich darum zu kümmern diesen Mist wieder in Ordnung zu bringen.
      Im übrigen dürfte Ebay auch Schadensersatzpflichtig sein, sollte dem VK ein Schaden durch: Arbeitszeit etc. entstanden sein.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Komisch dass solche "Bugs" immer zu Ungunsten der Nutzer ausfallen.... und dann auch nicht sofort beseitigt werden (können). "Bugs", die mal tatsächlich den Nutzern "Gewinn" bringen kennt man garnicht bzw. sind umgehend wieder behoben.

      Natürlich muss die platte Form bei Wegfall eines (kostenpflichtig gebuchten) Angebots die Gebühren umgehend erstatten, wenn sie selbst das Angebot streicht, dieses aber gerade genutzt wird. Und natürlich darf sie nicht einfach selbstherrlich hergehen und irgendwie die Auktionen untermischen. Man stelle sich vor, der Einsteller hätte den zu verkaufenden Gegenstand nur einmal und würde/müsste eine Auktion dann beenden. Wie war das gleich noch mit den vorzeitigen Auktionsabbrüchen und den daraus resultierenden Pflichten?

      Zumindest hätts dann u.U. erstmal ein schönes Theater... und wenn dann noch ein Abbruchjäger-Account da mitmischt, den Herr Ebay übersehen hat bzw. die Wiederanmeldung zugelassen hat, hat der VK erstmal das Gedöns an der Backe....

      Dass das "nur" ein Bug ist, glaub ich kaum. Das ist schlichtweg Desinteresse gegenüber den VK und deren Anliegen an sich. Und man müsste eben Gebühren zurückzahlen. Alleine bei diesem Gedanken kriegt Herr Ebay doch umgehend Pickel...
    • Pickel... Jo, könnte man meinen.

      Die Problematik mit den Unterkategorien hab ich nun nicht bzw. in anderer Form, der Aufwand hält sich in Grenzen und es kostet kein Geld.

      Dafür bereichert sich ebay anderweitig und braucht wohl tatsächlich einen Tritt in die äh den Hintern. Wie man hier entnehmen kann

      pages.ebay.de/help/sell/businessfees.html

      ist die Startzeitplanung bei Nutzung des TL bzw. VM kostenlos. Warum berechnet man mir dann in der aktuellen Rechnung weiterhin xmal 0,10 EUR für die Startzeitplanung? Ich lade ausnahmslos alle Artikel mit dem aktuellen TL hoch... Bug?

      Noch ergänze: Bei den Angebotsvorlagen, die ja bei Nutzung von TL/VM ebenfalls kostenlos sind, funktioniert das seit Jahren beanstandungsfrei. Sehr, sehr seltsam.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

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    • oldschmatterhand schrieb:

      Dass das nicht automatisch erfolgt ist, nachdem Unterkategorien plattformseitig eingestellt worden sind - ob das ein Bug ist ? - oder ob es schlicht und einfach übersehen worden ist, den Technikern einen entsprechenden Auftrag zu erteilen?

      Ich könnte mir vorstellen, dass es zumindest so nicht gewollt ist.

      Es ist beabsichtigt, dass die Angebote in die Kategorie verschoben werden, die "am besten" passt. Das ist im Grunde mit den abhanden gekommenen Kategorien auch passiert. Und solange nur in einer Kategorie eingestellt wird, ist auch kein Problem vorhanden.

      Was NICHT passiert, ist eine Abfrage, wenn in zwei Kategorien eingestellt wird, ob diese Kategorie bereits das Angebot enthält. Dann sollte logischerweise das System dafür sorgen, dass a) eine andere passende Kategorie benutzt wird oder b) die zweite Kategorie selbstständig entfällt. Ob das ein Bug ist, oder irgendwer vergessen hat, das Programmier-Diagramm entsprechend zu gestalten, sei dahin gestellt. Eine Überprüfung würde in jedem Fall Klarheit schaffen.

      oldschmatterhand schrieb:

      Dem TE geht es wohl vor allem auch um's Geld - um Gebühren, die er entrichten soll für etwas, wofür er keine Leistung erhalten hat - ohne dass es sein Verschulden ist.

      Das ist schon richtig. Aber unter den gegebenen Umständen kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Wenn kein Bug-Ticket vorhanden ist, kann keine Bug-Gutschrift erteilt werden und solange die 2. Kategorie (ob sinnlos oder nicht ist dabei egal) in den Artikeln noch genutzt wird, kann auch eine manuelle Kulanzgutschrift nicht erfolgen. ERGO muss das ganze zuerst zur Technik ODER der Verkäufer zuerst die Angebote bearbeiten... Alle 2000 Stück... :(

      monza30 schrieb:

      Und man müsste eben Gebühren zurückzahlen. Alleine bei diesem Gedanken kriegt Herr Ebay doch umgehend Pickel...

      Stimmt so nicht...

      Kerstin66 schrieb:

      Warum berechnet man mir dann in der aktuellen Rechnung weiterhin xmal 0,10 EUR für die Startzeitplanung? Ich lade ausnahmslos alle Artikel mit dem aktuellen TL hoch... Bug?

      An die Technik weiterleiten... Und wenn die Sache bei denen geklärt ist, bzw. ein entsprechendes Bug-Ticket existiert, die Gutschrift der bisher entstandenen Gebühren anfordern.
    • Laurynn schrieb:

      Stimmt so nicht...



      selbstverständlich stimmt das.... einzigst um WELCHE Pickel es sich handelt können wir diskutieren. Ist schon immer so gewesen, darüber hab ich selbst auch schon diskutiert als VK....

      Bug-Ticket.... was gehen die Nutzer die internen Wege bei Ebay an? Der Nutzer meldet (irgendwem) diese unberechtigte Bereicherung und jeder Angestellter hats weiterzuleiten - fertig. Sowas nennt man dann Kundenservice.... aber davon hat dieser, an einen sowjetischen Beamtenapparat erinnernde, Verein noch nie etwas gehört. Deshalb gibt's ja immer mal wieder eine Klatsche (und wenns nur St. Pölten war, da gings zwar um etwas anderem, aber immerhin ebenfalls beruhend auf undurchsichtige Entscheidungfindungswege).

      Hier wird unberechtigt Knete abgezockt.... Bug hin oder her - da hat was zu geschehen. Und zwar ohne dass der Nutzer noch Klimmzüge machen müsste.... und wenn du selbst hergehst und das umgehend an der richtigen Stelle einforderst.... Dazu ist eigentlich JEDER Mitarbeiter in jedem Betrieb verpflichtet.... schadet schliesslich nicht nur dem Kunden sondern auch dem eigenen Betrieb....
    • Geht nicht gegen dich persönlich, Lauryn, aber das Gespräch erinnert tatsächlich an die Argumentation mit einem Gemeindeverwaltungsangestellten um die Frage, wie sinnvoll es ist, dass ich zehn Jahre nach Verkauf des Grundstücks und Wegzug aus der Straße weiterhin die Abwassergebühr bezahlen soll.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • monza30 schrieb:

      und wenn du selbst hergehst und das umgehend an der richtigen Stelle einforderst

      Kann ich aber nicht, weil ich (persönlich) a) nicht vom Kontoinhaber dazu beauftragt wurde (per Telefon oder Mail - der Anruf bzw. die Mail landet halt nicht auf meinem Schreibtisch). Daher habe ich kein berechtigtes Interesse, mir das im Konto genauer anzuschauen, und daher auch keine Handhabe, etwas an die Technik weiter zu leiten.

      Der viel wichtigere Punkt ist aber,

      b) dass der Verkäufer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Top-Kunde ist, und dafür für mich ohnehin unantastbar... :(

      Ich melde (außerdienstlich) schon Bugs, wann immer es allgemeine sind, indem ich das ganze höchstselbst über meinen eigenen Account per Mail so an den Kundenservice formuliere, dass selbst der lesefaulste Mitarbeiter das ganze ohne weitere Aufarbeitung an die Technik weiterschieben kann... Aber in dem Fall ist es einfach zu speziell... Und verkürzte Dienstwege gibt es bei uns leider nicht... Wenn ich mal ne Gutschrift wegen eines Bugs haben möchte, darf ich mich genauso durch den Telefon- und Email-Dschungel quälen... :(

      karakorum666 schrieb:

      Geht nicht gegen dich persönlich, Lauryn,...

      Weiß ich doch... ;)
    • Laurynn schrieb:

      Kann ich aber nicht, weil ich (persönlich) a) nicht vom Kontoinhaber dazu beauftragt wurde (per Telefon oder Mail - der Anruf bzw. die Mail landet halt nicht auf meinem Schreibtisch). Daher habe ich kein berechtigtes Interesse, mir das im Konto genauer anzuschauen, und daher auch keine Handhabe, etwas an die Technik weiter zu leiten



      8|

      Das ist ja NOCH schlimmer als der sowj. Beamtenapparat..... das ist schon grottiger als grottig. Wenn dieses Statement grössere Kreise erreichen würde, wäre Ebay wieder zwischen allen Zähnen - zu Recht!

      Man kann einem Entscheidungsfinder (auf deutsch: einem Vorgesetzten) auch einen Vorgang auf den Tisch legen, den er sich mal selbst ansehen muss. Schliesslich stand das Posting im ebayeigenen Forum. Und wurde damit eigentlich offiziell.... nur hält es anscheinend niemand für nötig, die Interessen der Kunden weiterzuleiten.

      Weil's am Kofferraum vorbeigeht anscheinend..... Kundendienst? Irgendwas, was gestern mal war. Heute gibt's vorgeschriebene Meldewege, von denen niemalsnicht auch nur einen Millimeter abgewichen werden darf???

      Ich kann das garnicht glauben.... in jeder anderen Firma würde ein Mitarbeiter, der seiner Firma sowas ins Stammbuch schreiben würde, wegen erwiesener Unfähigkeit und vorsätzlicher Schädigung der Fa. sofort entlassen.... bei euch dürfen diese Idio.... äääähhh.... Nichtswisser-/Könner weiterarbeiten und solche blödsinnigen Sachen in eure Arbeitsanweisungen scheiben???? Das ist ja noch schlimmer als ich dachte....



      Und in jeder anderen Firma würde das Nichtmelden und -weiterleiten solcher Meldungen an die Vorgesetzten ebenfalls (berechtigt) mindestens zu einer Abmahnung führen.... bei euch ist das der Sollfall.... lässt tief blicken. Man kann Ebay als Plattform wirklich nicht mehr empfehlen.... im Gegenteil - man muss davon abraten!
    • Ich glaube, da gibst du dich einer Illusion hin, Monza.
      Ich gehe davon aus, dass das in allen Unternehmen ab einer gewissen Größe so oder ähnlich ist. Vielleicht mit graduellen Unterschieden. Ob Telefongesellschaft, Versicherung oder Handelskonzern - ab Größe X nimmt die bürokratische Entfernung von der Basis kafkaeske Züge an.
      Ich selbst war hautnah Zeuge des verzweifelten Versuches eines Aldi-Filialleiters, die falsche, irreführende und mithin gesetzwidrige Auspreisung einer Packung Rosinenbrot von der Zentrale korrigieren zu lassen. Hat fast ein Dreivierteljahr gedauert. Und gleichzeitig war ihm strikt verboten, in seiner Filiale handschriftlich korrekt aber eigenmächtig auszupreisen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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