Bis 25?
Nö: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet einander Unterhalt zu leisten
Rutscht das 50-jährige Kind in die "Sozialhilfe" und haben die Eltern eine Rente über einer bestimmten Grenze, dann zahlen sie.
Den Rest zahlt dann der Steuerzahler drauf.
Die Situation ist aber heute eher umgekehrt! Die Eltern rutschen durch Pflegesituation in die Sozialhilfe und die Kinder werden zur Kasse gebeten.
.
Um bei der Ausgangsfrage zu bleiben: Sozialleistungen hängen nicht von einer Meldeadresse ab, aber sehr wohl vom Einkommen der Eltern.
Nö: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet einander Unterhalt zu leisten
Rutscht das 50-jährige Kind in die "Sozialhilfe" und haben die Eltern eine Rente über einer bestimmten Grenze, dann zahlen sie.
Den Rest zahlt dann der Steuerzahler drauf.
Die Situation ist aber heute eher umgekehrt! Die Eltern rutschen durch Pflegesituation in die Sozialhilfe und die Kinder werden zur Kasse gebeten.
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Um bei der Ausgangsfrage zu bleiben: Sozialleistungen hängen nicht von einer Meldeadresse ab, aber sehr wohl vom Einkommen der Eltern.
Ich will meinen Junior-Status wieder 

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