Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • Wenn ich nichts überlesen habe, befindet ihr euch da aber im Reich weiterer Spekulatius.

      Tatsache ist, es wurde ein Satz Felgen angeboten. Es wurde (ich unterstelle bewusst) der Eindruck vermittelt, dass es sich um 4 identische Felgen handelt. Abgesehen davon, dass eine Angabe ganz fehlte, wurde verschwiegen, dass es sich jeweils um zwei unterschiedliche Felgen handelt.

      Unser TE sollte es nicht darauf ankommen lassen, ob hier nur die Gewährleistung oder aber die arglistige Täuschung (Betrug) zum tragen kommt und rückabwickeln.
    • Daher weichen die tatsächlich gelieferten Felgen in ihrer Art und Beschaffenheit derart von der üblichen Beschaffenheit ... ab ...


      Ob es sich hierbei lediglich um einen Gewährleistungsfall aufgrund von Mängeln handelt oder gar um ein Rücktrittsrecht wegen arglistigen Verschweigens verkehrswesentlicher Eigenschaften der Kaufsache, mag vorerst dahinstehen.


      (Hervorhebungen)

      Naja, da lag ich mit meinem aus google bezogenen Viertelwissen, mit dem ich unqualifiziert Schwachsinn gequasselt habe, doch erstaunlich nahe an der Argumentation des Anwaltes.

      Wahrscheinlich googelt der da, wo ich auch googele. :lach:

      Zur Sache: Es ist natürlich Aufgabe des Anwaltes, den Sachverhalt einseitig aus Sicht seines Mandanten darzustellen, da brauchen wir uns nix vorzumachen. Ich halte die Argumentation allerdings für plausibel (logisch, ist ja auch meine) und vor allem für vielschichtig, d.h. wenn er mit Argument 1 nicht durchdringt, hat er noch 2 und 3 als Backup-Strategie.

      Ich habe schon mehrfach zur Rückabwicklung geraten und tue es deshalb nicht erneut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Vorsichtiger_Käufer schrieb:

      Gibt es keine KBA Nummer gibt es Keine Straßenzulassung. Jeder Felgenhersteller/Importeur muss ein Gutachten über Tragfähigkeit, Festigkeit. Max. Drehzahl/Geschwindigkeit usw. beim KBA vorlegen. Hier wird wenn alles passt eine KBA Nummer vergeben. Hat es diese nicht gibt es auch keine Staßenzulassung, und es wird kein TÜV- Dekra-Gutachter eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO mit einer Eintragung abschließen.




      Diese Aussage ist komplett falsch!

      Felgen von Kfz Herstellern wie VW haben in der Regel auch keine ABE Nummer sondern nur eine OE Nummer, und diese Felgen sind über die Betriebserlaubnis des entsprechenden Kfz legalisiert, will man diese Felgen auf einem anderen Kfz montieren dann bekommt man von VW nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung, alles andere muss der Sachverständige per § 21 machen, im Westen der Tüv, im Osten die Dekra.

      Und das gleiche gilt für Felgen ohne KBA Nummer aus dem freien Handel, da gibt es ein Festigkeitsgutachten dazu und per Vergleichsgutachten kann das dann eingetragen werden sofern man einen Prüfer findet.
    • Bezügl. der Kosten für den gegnerischen RA: Hätte es nicht zuvor einer Inverzugsetzung bedurft um sie TE aufzuerlegen?
      Zunächst wurde sich mehr oder weniger darauf geeinigt, dass der K die Felgen verkauft. Gab es anschließend eine datierte Fristsetzung zur Rücknahme bevor das anwaltliche Schreiben (mit auffällig kurzer Fristsetzung) ins Haus flatterte?

      Der RA begründet die Berechnung der Kosten zwar mit dem eingetretenen Verzug, aber wann und wodurch soll das denn gewesen sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Einer festen Frist bedarf es dafür nicht unbedingt. Da reicht es, wenn unser TE die Rücknahme verweigert hat.

      Edit: und so, wie ich ihn hier lese, hat er das getan.
      Andernfalls wäre die Frage weniger gewesen, ob er nun zurücknehmen muss als vielmehr, wieso da jetzt Post vom Anwalt kommt.
      Das wäre zumindest die Frage, die ich mir zu allererst gestellt hätte und nicht die, ob ich bzgl. einer Rücknahme in der Pflicht bin.
    • Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert

      Ich wäre im recht
      Es wäre nur eine leere Drohung vom k

      Ob die Felgen passen fällt in die risikosphäre des Käufers
      Also kein Mangel nach Paragraph 434 BGB
      Und da die Felgen einwandfrei ohne Mängel waren und Garantie sowie aufgeschossen vom umtausch und Rücknahme besteht kein Anspruch gegen mich
    • Morientes,

      verlinke deinem Anwalt doch bitte mal diesen Thread als Lesestoff, und lass ihn dann nochmals beurteilen.
      Ich bezweifle, dass er alle relevanten Infos bekommen hat.

      Ich fürchte, seine derzeitige Einschätzung wird dich andernfalls viel Geld kosten.
    • Hast du deinem Anwalt von der noch einsehbaren ersten Auktion erzählt?

      EDIT: Hat sich überschnitten, Eule
      Aber genau das waren auch meine Gedanken. Denn erst durch die erste Auktion lässt sich schlüssig nachweisen/beweisen, dass der VK Bescheid wusste.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Nun, aus moralischen Gründen und zur Risikominimierung rate auch ich dem TE weiter eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

      Zum Anwaltsschreiben fällt mir aber auch als Laie so einiges auf.
      Der Anwalt betont (mehrfach), dass es um einen "Satz" Reifen geht, das scheint wichtig..... Ich habe mir deshalb die Auktion noch mal angesehen. Es scheint sogar "extrem" wichtig, da das Wort "Satz" nicht in der Auktion steht, sondern 4 Felgen. (Übrigens sogar von der von einigen hier mitberücksichtigten "ersten Auktion").

      Witziger Weise finde ich den "kompletten Felgen-Satz" erst in der Auktion des K, als dieser versuchte die Felgen weiter zu verkaufen. Und der ist doch der, der ganz genau wusste nach seinen Erkundigungen, was er da hat? Der "Weiterverkaufsversucher" ist es auch, der damit "wirbt": "Per Einzelabnahme würden sie z.B. bei einem Focus RS MK2 passen," (Hier hat TE ihm eingeflüstert und K geglaubt?)

      Ebenfalls "auffallen" tut mir, dass der K durch seine BW an den VK(den TE hier) mit grün bewertet hat und dabei die "ungewöhnliche ET" gekannt hat. Das Fehlen in der AB hat er erwähnt und ich würde das dann als "akzeptiert" ansehen. Der Anwalt wohl auch, die "ungewöhnliche" ET 27 wird im Schreiben nicht mal erwähnt. Die Weiterverkaufsversuche des K muss der Anwalt natürlich nicht erwähnen, aber da fehlt noch was zwischen "Kauf" und sich an den Anwalt wenden.
      Der "Beweis", dass TE die ganz spezielle Konstellation vorab kannte, die dürfte nicht ganz so leicht sein. Dass der K sich nach Übergabe erkundigt hat und damit "wusste", das steht im Anwaltsschreiben.
      Das mit dem "Betrug" im Anwaltsschreiben.....nun ja, wer im Glashaus sitzt....(nicht der Anwalt aber der K)

      Die Chancen für eine "gütliche" Einigung könnten bestehen, so unter "Schrauberkollegen"...

      Übrigens zu den "Nummern" und den Gutachten...Im Schreiben des Anwalts steht, dass für den Ferrari Modena 360 ein Teilegutachten gibt. Damit müsste es dann doch auch eine Nummer geben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Einer festen Frist bedarf es dafür nicht unbedingt. Da reicht es, wenn unser TE die Rücknahme verweigert hat.


      Korrekt. Endgültig verweigert = keine Frist nötig.

      Morientes schrieb:

      Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert


      Telefoniere nochmal mit ihm und erzähle ihm die gesamte Geschichte. Dann kriegst du auch eine andere - korrekte - Auskunft.

      edit: Quatsch, nicht anrufen, du schaffst es ja doch nicht, ihm an einem Stück alle zur Beurteilung relevanten Infos zu geben. Druck alles aus und gib es ihm schriftlich, insbesondere das Anwaltsschreiben der Gegenseite möchte er studieren sowie beide Auktionen und die Gebotslisten. Das tut der für 100 - 150 Euro, und dann gibt er dir dieselbe Auskunft, die du schon kennst.

      Das Problem ist mitnichten, daß die Felgen beim Käufer nicht passen. Das Problem ist, daß du Felgen verkauft hast, die bei niemandem passen können (und es wußtest).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Dein Käufer hatte doch schon bei deiner ersten Auktion mitgeboten..... schon vergessen? und den RA darüber auch unterrichtet?
      Gib mir einfach mal die Telefonnummer von deinem Anwalt, rufe dort schnell mal an und ich bin sicher innerhalb von fünf Minuten ändert sich seine erste rechtliche Einschätzung.

      Aber mach du nur was du möchtest, schließlich wirst du die Rechnung bezahlen müssen. Vielleicht ist dein Käufer auch schlau genug, einfach ein wenig zu googeln. Dann findet er hier ja gemütlich alle Tatsachen............

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • @schabbesgoi:

      Auch das fällt unter "zur üblichen Verwendung eignet". Man kauft 4 Felgen für die 4 Räder eines Autos, um damit zu fahren. Eignen sie sich dafür nicht, muß das dabeistehen.

      Selbstverständlich wurde ein Satz Felgen angeboten, das muß da nicht stehen. Davon kann ein Käufer einfach ausgehen und gut.
    • Morientes schrieb:

      Er meint das wäre was ganz anderes.
      Es wird nur diese letzte Auktion im Brief erwähnt und diese war frei von Mängeln und unterlag der Risikophäre des Käufers


      Morientes, weiß Dein Anwalt auch, dass Du ein mehr oder weniger "erfahrener" Vk in Sachen Felgen und Reifen bist?
      Und doch so unerfahren, dass es weder Dir noch Deinem Händler "gelungen" ist, raus zu bekommen wofür die Teile passen?

      Es gibt schönere Dinge, als viel Geld an Anwälte und Justiz zu zahlen: Mit der Gefahr hin hinterher im besten Fall auch nichts besseres raus zu bekommen als einen faden Vergleich.
      Bist Du sicher, dass Dein Anwalt "besser" ist, als Dein Händler?
    • Und klar, ein Anwalt kann nur so gut sein, wie die Informationen, die ihm sein Mandant gegeben hat.

      Panda, das könnte sein, dass "man", vielleicht, allgemein, davon ausgehen kann. Aber der Anwalt des K hat sicher auch seine Gründe, warum er den "Satz" erwähnt, der nur in den AB des K (seines eigenen Mandanten) "geschrieben" steht. Evtl. hat auch TE dieses Wort in seiner eigenen AB nicht zufällig vermieden? In die Köpfe kann ich nicht rein schauen ;)
    • Das ist jurafon gewesen
      Wurde mir von allrecht

      Und habe gesagt das die erste Auktion abgebrochen würde vom einem anderen Käufer
      Danach neu eingestellt
      Dann hat er die ersteigert
      Nach 2-3 Wochen wurd mir mitgeteilt, das sie nur auf Ferrari passen
      Was ich nie vorher wusste
      Oder wusstet ihr das es felgen ausschließlich für vorne gibt ? Ich nicht

      Ihr kauft felgen , vorher informiert man sich
      Fehlen Infos frage ich nach . Hat der k die nicht , verzichte ich auf Kauf oder gehe Risiko ein
    • Also die Bewertungen halte ich eher für nebensächlich. Der Kauf war während des (zugegebenermaßen sehr milden Winters) und wer schraubt im Winter seine Winterreifen mal schnell runter um eine Felge zu checken, die eigentlich für den Sommer gedacht ist?
    • #198

      Ist es so schwer zu verstehen, dass du hättest erwähnen müssen, dass in deiner ersten Artikelbeschreibung pauschal Automarken genannt wurden, der K dort mitgeboten hat und sich auf die dort gemachten Aussagen verlassen hätte können/müssen/dürfen??

      EDIT:
      Ihr kauft felgen , vorher informiert man sich Fehlen Infos frage ich nach . Hat der k die nicht , verzichte ich auf Kauf oder gehe Risiko ein


      Und nun? Du verkaufst Felgen, von denen du Eigenschaften weißt, die du bewusst verschweigst um einen guten Preis zu erzielen oder die Ware überhaupt zu verkaufen.
      Da kommen dann wieder die weiteren (hilfsweise vom gegenerischen RA) Punkte in Betracht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()