Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • Zum TE und den übrigen Auktionen sag ich mal nix....

      Zu diesen Rädern: die angegebenen Werte (Grösse, Lochkreis) lassen durchaus die Verwendung auch auf Ford-Kfz zu.... allerdings muss man auch zumindest die Einpresstiefe wissen. Ohne die ist ein zielgerichtetes Einkaufen für ein Fahrzeug nicht machbar. Nun gibt's diese Felgen in einigen Grössen, mit unterschiedlichen Lochkreisen und Einpresstiefen. Da muss man dann schon als potentieller Käufer nachfragen und sich nicht aufs Geratewohl die Dinger mal schicken lassen. Und hat man die relevanten Daten erfragt, schaut man mal nach obs so passt am eigenen Fahrzeug. Sonst kauft man blauäugig ins Geratewohl ein....

      Und woher stammt die Aussage "nur auf Ferrari-Vorderachse"? Vom K? Wer hat dem das gesagt? Ich glaub kaum dass eine Felgenfirma nur Felgen für Vorderachsen verhökert, wenn ein Kunde einen Satz dieser Dinger verhökert....

      Jaja... Racingfelgen.... mit diesen Dingern sind keine Felgen gemeint, die ein Motorsportunternehmen für seine Wettbewerbsfahrzeuge einkauft. Die sind so bezeichnet, weil es eben rennsportmässig aussehen soll. Wie dieses "Racingöl".... nix anderes wie normales Öl mit besonderer Verpackung. Rennsportställe verwenden ganz was anderes... da kostet ne Felge auch "etwas" mehr als diese hier...

      Der K wird gesehen haben, dass er an seinem Mondeo Mk1 diese Felgen nicht verbauen kann ohne z,B, Adapterplatten anzubauen und die Radhäuser "leicht" umbördeln zu müssen.... da sind s dann eben Ferrari-Vorderachsfelgen. Jau....
    • Die Ferrari-Aussage ist ja mal vollkommener Bullshit.
      Sicher hat Ferrari einen 108er Lochkreis und die Felge ist auch für die VA vem F430 bspw. zugelassen, aber: NICHT NUR da.

      Die Felge passt von den Dimensionen und dem LK auch auf einen Citroen C5 oder C6, aber halt mit anderer ET. Und solche Felgen zu dem Preis oghne Angabe einer ET zu kaufen grenzt schon an grobe Fahrlässigkeit.
    • grafiksammler schrieb:

      @monza & rincewind

      das ändert allerdings nichts an der rechtlichen Verpflichtung des Verkäufers, sein Angebot vollständig zu beschreiben und für sämtliche durch Unterlassen selbigens auftretenden Mängel zu haften.



      Und wenns nicht vollständig beschrieben ist, darfste dir mal eben so aus lauter Spass und Dullerei nen Satz Räder schicken lassen um die dann "gefahrlos" wieder zurückschicken zu können? Glaub ich kaum.... gibt auch sowas wie eine Schadensvermeidungspficht.

      Wenn ich etwas nicht weiss FRAGE ich vor dem Kauf. Wie im Media-Markt auch.... wenn ich das Gerät nicht in allen Einzelheiten kenne, obs meinen Anforderungen entspricht, frage ich auch vorher.

      Ich bin Sammler antiquarischer Technik-Bücher.... wenn ein VK da das Ausgabedatum oder die Auflage nicht angibt, ich aber eine bestimmte Ausgabe brauche für die Sammlung, lass ich auch nicht einfach schicken und schau selbst nach. Bei Nichtübereinstimmung dann zurückschicken weil es einen Mangel in der Beschreibung gab??? Hä? Oder weils verschwiegen wurde?? Wat'n dat?

      Hier stand z.B. keine Einpresstiefe in der Auktion.... da fragt man vor Gebotsabgabe nach, obs denn für meine Karre passt. Und stricke keinen "Sachmangel" daraus.... nur um ein Schlupfloch zu haben, weil ich von sowas keine Ahnung habe und nur auf die (ok... zugegebenermaßen schon recht schicken) "Rennfelgen" gegeiert habe....

      Und wenn in einer vorherigen Auktion was von "Ford" stand... wer gibt denn dann irgendeinen Pfifferling drauf? In der aktuellen Auktion stand davon eben NICHTS. Wenn vorige Woche in Hannover ein Baum umgekippt ist, schliesse ich aus diesem Umstand auch nicht darauf, dass es heute windig sein muss....
    • Das mit dem "Satz Reifen für ein Auto" bleibt für mich bestehen. Sollte es kein Auto geben, auf den diese Reifen als Satz passen: ganz eindeutig ein Mangel!

      Aber ich bleibe wieder bei den Vergleichen.
      Ich verkaufe ein Abendkleid. Größe 38, Bild ist eingestellt. Zur Sicherheit gebe ich die Taillenweite mit an. Nicht angegeben habe ich, dass die Länge nur bis zu den Knien reicht. Ein Abendkleid ist es dem Schnitt nach trotzdem.
      Nun erklärt mir die Kundin: Für die Dorfhochzeit nicht tauglich.
      Ich sehe mich nicht in der Verantwortung, dass meine Kundin sich bei diesem wichtigen Detail nicht bei mir erkundigt hat.
    • Mir fällt auf Anhieb jetzt allerdings auch kein untetuntes Auto ein, was unterschiedliche Felgen hinten und vorne hat. Mag ja durchaus sein, dass Ferrari so ein Auto im Angebot hat, das ist aber nicht meine "Kragenweite". Bei Muscle-Cars sieht man sowas ja häufig... vorne schmalere Bereifung als hinten, da kommen dann die "fetten Walzen" hin. Allerdings bräuchte man dafür dann auch dementsprechende Felgen....

      Und wer so eine Karre besitzt dürfte sich dann auch keine vier gleichen Räder schicken lassen wollen und zwei davon einmotten.... in dem Bereich sind die Diger auch deutlich "preisgünstiger" - sprich: teurer.

      Fahrer solcher Autos kaufen ihr Neuzubehör auch ziemlich selten bei privaten VK... die gehen in Tuning-Shops..... da gibt's auf das teure Zeugs auch Garantie und Gewährleistung.
    • *alte_eule* schrieb:

      OK Felgen. Aber alle auf ein Auto im Originalzustand und nicht verbaut. :P



      Ja klar... die passen auch auf ein Auto... alle vier zusammen. Und wenn ich ne Karre habe, die vorne und hinten unterschiedliche Felgen braucht, erwerbe ich keinen Satz gleiche - oder beschwer mich hinterher nicht.

      Das sind doch Standardgrössen.... die passen garantiert auf diverse Automodelle. Man müsste nur vorher mal schauen ob die denn auch zu der Karre passen, die man selbst besitzt...

      Das mit dem "Ferrari-Vorderachse" halte ich zwar für durchaus denkbar (was für ein Ferrari eigentlich? Gibt ja mehr als ein Modell), aber nicht alle Ferraris haben vorne und hinten unterschiedliche Felgen....

      Da wusste jemand "nur" nicht was er eigentlich braucht.... und hat mal einfach so bestellt. Ist wie mit der Küche: "Ich bestell mal dat Schapp.... wennet dann nicht passt schick ich zurück"....

      "Sollze nich besser vorher fragen?"

      "Warum dat denn? Löhnt doch der VK nachher meine Faulheit...."
    • Hatte sie als erstes Versteigert
      Doch der Käufer hatte nicht bezahlt weil die Felgen nicht bei ihm passten.
      Er hatte wohl einen Citroën , er wüsste aber auch nicht wo sie passen würde

      Dann hab ich ne neue Auktion ohne Verwendung / Marke gemacht , da mein Händler und ich nicht wussten wofür sie passen würden

      Artikel wurde verkauft und der käufer hat sich dann wohl bei Oz schlau gemacht das es 4 Felgen nur für vorne sind ( Ferrari )
      Was ich auch nicht glauben konnte
      Aber ist wohl wegen der Achslast?? Die et hätte gepasst mit etwas Bearbeitung , was mir aber zu viel war und ich ein neues Auto wollte


      Dann fragte er ja ob ich sie zurück nehmen würde . Falls nicht würde er die halt versteigern

      Dann meine Antwort : wenn es dir recht ist , stell du sie in eBay rein

      Er sagte : ja werde ich dann machen

      2 Tage später waren die Felgen in eBay drinnen
    • monza30 schrieb:

      Und wenns nicht vollständig beschrieben ist, darfste dir mal eben so aus lauter Spass und Dullerei nen Satz Räder schicken lassen um die dann "gefahrlos" wieder zurückschicken zu können? Glaub ich kaum.... gibt auch sowas wie eine Schadensvermeidungspficht.

      Wenn ich etwas nicht weiss FRAGE ich vor dem Kauf. Wie im Media-Markt auch.... wenn ich das Gerät nicht in allen Einzelheiten kenne, obs meinen Anforderungen entspricht, frage ich auch vorher.
      Du mußt unterscheiden, was die Pflichten des Verkäufers im Internetverkauf sind und was Du als Käufer (zusätzlich ) um Ärger zu vermeiden noch tust.
    • Die Pflichten eines privaten Verkäufers müsste mir bitte jemand belegen. Und ebenso was "vollständig" ist.

      Wenn ich eine Hose anbiete, dabei aber vergesse anzugeben welche Größe diese Hose hat, so hat die Hose keinen Sachmangel, nur weil sie dem Käufer nicht passt.
      Ich habe eine Hose angeboten und ich liefere eine Hose, exakt wie von mir angegeben. Die Größe ist kein "Fehler". Ein "Fehler" wäre ein Loch, welches ich nicht angebe, obwohl ich es weiß (wissen müsste). Oder wenn ich "blaue Hose" anbiete, die Hose ist aber gelb.

      Ähnlich wichtig und individuell wie die Angabe der Größe bei einem Kleidungsstück, dürfte die Einpresstiefe bei Felgen sein. In so fern zieht das Argument imo nicht, dass man eine bestimmte "Norm" als allgemeingültig annehmen darf.

      Allerdings frage ich mich, warum der TE die nicht angegeben hat.
      Auch die Angabe (so sie denn in der fraglichen AB gemacht worden wäre) "Passt für Ford" (Oder Ferrari) ist schlichter und offensichtlicher "Bullshit". Zuerst "passen" diese Felgen schon nach den Angaben überhaupt nur auf einige "Ford".....Aber es gibt bestimmt durchaus Fords, wo sie passen könnten, einige Modelle aus bestimmten Baujahren in bestimmten Ausführungen....wenn denn die ET stimmt, dann sogar ohne Umbauten und Eintragung in den Papieren. Ebenso werden die Felgen wahrscheinlich nicht auf jeden Ferrari passen.

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    • schabbesgoi schrieb:

      Wenn ich eine Hose anbiete, dabei aber vergesse anzugeben welche Größe diese Hose hat, so hat die Hose keinen Sachmangel, nur weil sie dem Käufer nicht passt.

      schabbesgoi, Dein Beispiel passt nicht. Bei ebay ( schau bitte selbst nach ) mußt Du einen ganzen Wust an zusätzlichen Angaben machen, um eine Hose überhaupt einstellen zu können.
      Übrigens: Nicht nur die Hose kann einen Sachmangel haben, der Kaufvertrag selbst kann davon betroffen sein .
      gesetzliche Haftung liegt beim VK. Und alle Geschäfte, die von und mit Endverbrauchern gemacht werden, unterliegen dem BGB.

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    • Mag sein, grafiksammler, dass das bei ebay nicht funktioniert.

      Für Ebay gehört dann aber wohl bei Felgen die ET bei Felgen wohl auch nicht zu den "wichtigen" Angaben. Es ging ja ohne.....
      Es ist einfach immer schade, dass Menschen Dinge kaufen können, von denen sie viel zu wenig Ahnung haben. Schade, aber "betreutes Kaufen" gibt es immer noch nicht.

      Allerdings hat sich TE mit diesem Angebot auch keine "Freude" gemacht. Die Angabe "da mein Händler und ich nicht wussten wofür sie passen würden" hier im Thread, die stimmt mich schon traurig....
      Evtl Händler wechseln?

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    • grafiksammler schrieb:

      Bei ebay ( schau bitte selbst nach ) mußt Du einen ganzen Wust an zusätzlichen Angaben machen, um eine Hose überhaupt einstellen zu können


      Das stimmt nicht. Es geht auch ohne. Gib den Suchbegriff ein und one size. Gilt übrigens auch für gewerbliche VK. Ich möchte hier nur ganz bewusst kein Beispiel nennen.
      Und dann erklär mir, dass das ohne Maßangaben auf jeden Fall passen muss.
    • grafiksammler schrieb:

      Übrigens: Nicht nur die Hose kann einen Sachmangel haben, der Kaufvertrag selbst kann davon betroffen sein .
      gesetzliche Haftung liegt beim VK. Und alle Geschäfte, die von und mit Endverbrauchern gemacht werden, unterliegen dem BGB.



      Jesses.... langsam glaub ich.....

      Hier hat jemand vorsätzlich Felgen gekauft, von denen er garnicht wusste ob sie zu seiner Kiste passen. Kauft man denn tatsächlich solche Sachen ohne Ahnung zu haben? Ist niemand für seine Handlungen mehr selbst verantwortlich?

      Dann brauchts also tatsächlich einen berufsmässig agierenden Einkaufsbetreuer? Oder darf man dann auch zum Verwerter gehen, sich ein paar schicke Alus aussuchen in 19 Zoll, und nach Monaten hergehen, die Dinger zurückbringen und sein Geld zurückverlangen weil man festgestellt hat, dass die Dinger garnicht auf den Trabi passen?

      Hier war eine relevante Grösse nicht angegeben.... nicht falsch oder irreführend - einfach garnicht. Aus dem Fehlen der Angabe zu schliessen dass die auf jedes Fahrzeug passen ist schon SEHR blauäugig. Und dem VK daraus einen Strick drehen zu wollen ist... naja...
    • monza30 schrieb:

      Dann brauchts also tatsächlich einen berufsmässig agierenden Einkaufsbetreuer?

      monza, genau deswegen sind die Lasten vom Gesetzgeber so einseitig dem Verkäufer aufgehalst worden.

      Und daher steht bei ebay auch warnend vor jeder Auktionsbeschreibung: Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich

      Man kann das für gut, weniger gut oder schlecht halten. Es ist einfach so.
    • Morientes schrieb:

      Habe wohl die et auch Einpresstiefe nicht dabei geschrieben

      Dann wäre das meine erste Frage als potentieller Käufer gewesen. Dein Käufer hat 'nen Ford, schreibt er. LK 108x5. Das muss demnach einer aus dieser Liste sein:
      Ford C-Max (ab 2003)
      Ford Escape (ab 2007)
      Ford Focus (ab 2004)
      Ford Focus RS (2009 - 2011)
      Ford Focus ST (ab 2012)
      Ford Galaxy (ab 2006)
      Ford Grand C-Max (ab 2010)
      Ford Kuga (ab 2008)
      Ford Mondeo (ab 2000)
      Ford S-Max (ab 2006)
      Ford Taurus (1986 - 2001)
      Ford Escape (2007 - 2012)
      Ford Thunderbird (1989 - 1998 ) (ET 39)
      Ford Transit Connect (ab 2003)
      Ford Windstar (1995 - 2004)

      Da der Mondeo ab 2000 dabeisteht müsste auch der Jaguar S-Type in Frage kommen. Und der Taurus lässt den Schluss zu, dass die grundsätzlich auch auf einen Scorpio oder einen Granada passen könnten. Der einzige Ford mit LK 108x5, der eine mit einem Ferarri identische ET hat ist der TBird. Der passt zum F430. Bei den anderen Ford müssten je nach ET der Felgen teilweise heftig (bis um die 30 mm je Seite) gebördelt werden, damit die Räder noch unter der Karosserie bleiben. Wobei ich mal offen lasse, was die Achsgeometrie davon hält, von den Radlagern ganz zu schweigen. Der Nabendurchmesser darf bei der Felge bis 75 mm betragen, da gibt es also kein wirkliches Problem. Zentrierringe wären vielleicht ganz nett. Was ich nun nicht ganz kapiere: bei den Felgen ist doch das Gutachten dabei, da sollte doch über die KBA-Nummer problemlos aus der Liste erkennbar sein, welche Felge das genau ist.

      Annefrid schrieb:

      Die Felgen paßen mit ziemlicher Sicherheit nicht nur auf einem Ferrari, der Typ hat einfach mit der Einpresstiefe einen Bock geschossen.


      Die ist technisch das kleinere Problem. Distanzscheiben oder bördeln. Oder beides. Und wenn ich selber tune, dann weiss ich, dass ich auf die ET zu achten habe. Steht die nicht dabei, lasse ich entweder die Finger weg oder ich frage den Verkäufer. Notfalls erklär ich dem dann sogar, wie er die ET ermittelt. Da steht dann nur die Frage im Raum, welchen Erfahrungshorizont man einem solchen Käufer zumisst. (Mal für die Laien: Einpresstiefe bei Wickelpedian)

      pandarul schrieb:

      Jaguar und Ferrari

      Ja, und einige andere.

      Morientes schrieb:

      Aber ist wohl wegen der Achslast??

      Kaum. Der (z.B.) Ford Focus und der Ferrari 430 bringen ungefähr das selbe Gewicht auf die Waage. Ist zwar beim Ferrari etwas besser verteilt, aber zwischen dem leichtesten F430 und dem schwersten Focus dürfte auf der Vorderachse kaum ein großer Unterschied bestehen. Was Du meinst ist vermutlich der Tragindex. Der betrifft aber den Reifen.

      Ok, wenn das tatsächlich Ferrarifelgen sind, würde ich die Teile anstandslos zurücknehmen, ganz genau klären, welche Ferrarifelgen das sind und dann einzeln an Käufer vrescheuern, die die Kohle haben, sich einen Ferrari statt eines Ford Pampersbomber zu leisten. Auch Ferrarifahrer kennen Bordsteine. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.