Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • Morientes schrieb:

      Er hat ja ne Probemontage an seinem Auto ohne Reifen gemacht
      Zählen die jetzt noch als neu?


      Das ist egal.

      Morientes schrieb:

      Passen tun sie auch bei ihm wenn er die nötigen arbeiten macht
      Aber ob man was fahren darf ist was anderes, das war mir egal aber die umbau Maßnahmen zu hoch.


      Mit Verlaub, das ist nicht egal. Wenn er die nicht eingetragen kriegt, eignen sie sich nicht für die übliche Verwendung (=damit fahren), und dafür haftest du.

      Ob es dir egal ist, ob man darf oder nicht, ist auch nicht relevant.

      Warum hast du nicht erwähnt, daß an deinem Focus größere Umabumaßnahmen erforderlich gewesen wären?

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    • Schreiben vom 2.6
      Posteingang 4.6 OHNE einschreiben
      Frist bis 6.6 - da soll das Geld bei ihm sein

      Wie bitte soll das Gehn ?

      Ich weiß doch nicht wer auf den Artikel bietet Und was er fährt
      Ich hätte sie auch fahren dürfen durch diese Umbausachen die vlt 300€ gekostet hätte

      Dann noch eine Annahme vom
      TÜV und gut ist

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    • @Morientes

      Könntest du nun nicht einfach mal mit der Anspruchsbegründung rüberkommen?
      Namen usw. kannst du schwärzen und wenn du dafür die technischen Möglichkeiten nicht hast, schick das Schreiben einfach mal an die Redaktion oder @schumiline.
      So macht doch eine Einschätzung keinen Sinn, es muss endlich klar werden, worauf der RA die Ansprüche begründet.
    • pandarul schrieb:

      Felgen, die für ein durchschnittliches Auto passen



      sorry Panda, aber ich bestreite schon mal, dass es ein "durchschnittliches Auto" gibt. Welche Felgen Du mit welchem Auto (Abhängig teilweise bis auf die Serie/den Jahrgang) ist weder "allgemein erwartbar" noch "Standard". Solche Felgen ohne genauere Angaben könnte zum Beispiel ein Wiederverkäufer "haben wollen" zum "Schnäppchenpreis". Der wird dann schon wissen, wo er es unterbringt nachdem er ermittelt hat, wo es passt. Sein Risiko, dass des K, wenn er "zuschlägt". Aber im Angebot nicht "unerlaubt", soweit mir bekannt.

      Es ist auch freundlich von Dir, wenn Du den Grafiksammler unterstützt. Wesentlich lieber wäre mir aber, wenn Du mich mal mit der Nase auf die §§ stoßen würdest, aus denen ich ersehen kann, welche Pflichten bei einer Angebotsbeschreibung ein privater Vk nun so hat, wegen Vollständigkeit der Beschreibung und der Definition von Vollständigkeit....
    • pandarul schrieb:

      Mit Verlaub, das ist nicht egal. Wenn er die nicht eingetragen kriegt, eignen sie sich nicht für die übliche Verwendung (=damit fahren), und dafür haftest du.


      Panda... wenn du an deinem Auto rumbastelst und Zubehör verbaust, was nachher beim TÜV für Herzanfälle sorgt, kannste den VK der Tuningsachen nicht verantwortlich machen.

      Wer meint, an seinem Auto abweichende Räder montieren zu wollen, muss sich vorher darüber schlau machen ob er das darf. Und eine fehlende Angabe des ET sollte schon unbedingt dazu führen, dass man erstmal fragt. Wozu ist die Fragefunktion denn sonst vorhanden? Wer glaubt, dass jede Felge auf jedes Auto passt ohne Anpassungsarbeiten, hat von Tuning nicht die geringste Ahnung und sollte seine Finger davonlassen!

      Und eine vergangene Auktion hat für die nachher eingestellte Auktion garnichts zu bedeuten.... darin herumzustochern und daraus abzuleiten, dass das schon passen wird ist nicht blauäugig sondern blöde.

      Nur dass hier der K ja auch noch irgendwas schwafelt von "passt nur auf Ferrari-Vorderachse"... was definitiv nicht stimmt.....
    • werv schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wie hatte denn der K die Felgen angeboten?
      Auch ohne weitere Angaben oder für Vorderachse/Ferrari?
      U.U. hat er sich ja des gleichen "Vergehens" schuldig gemacht, das er dem VK vorwirft?

      Für diese Diskussion eigentlich nicht so wichtig, Genauso wenig wichtig wie die Frage ob der K hier nicht in der nächsten Zeit
      in einem einschlägigen Thread als Abbrecher posten wird ;)



      Wenn mans genau nimmt, existiert die Eingangsfrage ja gar nicht mehr, da genaugenommen die Felgen schon neue Besitzer gefunden haben, die nur noch die Abbruchklage aus dem Sack holen müssen ... :huh:

      pandarul schrieb:

      stellt fest, daß ein Käufer insbesondere auf unwiderrufene Angaben vertrauen darf, die sein Verkäufer zum Produkt gemacht hat. Das ist hier (1. Auktion) der Fall.

      ?(

      Dann sollen also vorangegangene, fehlerhafte Auktionen als Bestandteil nachfolgender, geänderterter Auktionen herangezogen werden? Da fehlt mir aber eindeutig der adäquate Ursachenzusammenhang! Nach der Begründung könnte man die Stadt für rote Ampeln verklagen, wenn einem an einer solchen ein anderer Autofahrer hinten drauf fährt X/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • ach ja... bei Tante Gurgel kann man auch Komplettangebote dieser Felgen finden.... mit "Sächelkes" die der Anpassung an diverse Fahrzeuge dienlich sind....

      Also soooooo selten werden die Dinger garnicht angeboten und anscheinend auch nicht verkauft.
    • schabbesgoi schrieb:

      Es ist auch freundlich von Dir, wenn Du den Grafiksammler unterstützt. Wesentlich lieber wäre mir aber, wenn Du mich mal mit der Nase auf die §§ stoßen würdest, aus denen ich ersehen kann, welche Pflichten bei einer Angebotsbeschreibung ein privater Vk nun so hat, wegen Vollständigkeit der Beschreibung und der Definition von Vollständigkeit....


      Habe ich doch schon.

      Steht direkt bei der Sachmangelhaftung. Was nicht angegeben ist, kann "üblich" erwartet werden und ist sonst ein Mangel. Erst Recht, wenn der Verkäufer derlei Aussagen getroffen hat.

      dejure.org/gesetze/BGB/434.html


      Und erneut: Es gibt "normale Autos". Das sind welche, wo alles zwischen 38 und 50 paßt. So ca. 90% aller Modelle.
    • @Monza

      Das Problem ist doch nicht, dass alleine ein wichtiges Merkmal in der Artikelbeschreibung fehlt, das hätte der Käufer natürlich auch nachfragen können und zwar deutlich vor Kauf und sicher vor Gebot.
      Das Problem ist, dass dem Verkäufer diese Dinge bekannt waren und er sie bewusst weg gelassen hat, was anhand der ersten Auktion selbst für einen Blinden nachvollziehbar ist.

      Man sollte immer davon ausgehen, dass ein Gegner mindestens genauso intelligent ist wie man selbst (Ausnahmen bestätigen die Regel). Wenn der Anwalt nur halb so viel auf der Platte hat, wie ich erwarte, dann wird er vor Gericht genau die Argumente vorbringen, die @pandarul bereits ausgeführt hat. Ob das nun moralisch verwerflich ist, der Käufer sich hätte besser informieren müssen (da bin ich voll auf deiner Seite) wird eher eine untergeordnete Rolle spielen.
    • pandarul schrieb:

      Mit Verlaub, das ist nicht egal. Wenn er die nicht eingetragen kriegt, eignen sie sich nicht für die übliche Verwendung (=damit fahren), und dafür haftest du.


      Panda, Du schreibst so, als wenn Du davon ausgehen würdest, dass praktisch jede Felge auf jedes Auto gehen würde. Das entspricht aber ganz bestimmt nicht dem Wissen des allgemeinen Durchschnittsnverbrauchers. Zumindest nicht eines Verbrauchers, der bereit ist, im Inet mehrere 100 Euro für "große" Reifen bei einem Kauf von "Privat" auszugeben. So "doof" darf denn auch keiner sein oder sich stellen.....

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    • pandarul schrieb:

      Steht direkt bei der Sachmangelhaftung. Was nicht angegeben ist, kann "üblich" erwartet werden und ist sonst ein Mangel. Erst Recht, wenn der Verkäufer derlei Aussagen getroffen hat.


      Prima.... dann passen also alle Einpresstiefen bei allen Autos.... warum zum Dübel wird dann überhaupt der Wert angegebe`n? Passt doch alles auf allem... one fits all oder wie das heißt - wie bei Stretchhosen.

      Kuck doch einfach mal in wievielen Ausführungen / Einpresstiefen diese Felge verhökert wird.... und dann kannste ja nochmal schreiben dass man einfach davon ausgehen kann, dass die einfach sopasst ohne zu wissen, welche ET das Ding hat.....



      Junge junge.... von dir würde ich keinen Gebrauchtwagen erwerben wollen wenn du das so siehst....
    • Stubentiger schrieb:

      Dann sollen also vorangegangene, fehlerhafte Auktionen als Bestandteil nachfolgender, geänderterter Auktionen herangezogen werden?


      Hier wurde eben gerade nicht geändert, sondern weggelassen. Käufer #2, der bereits Mitbieter bei Auktion #1 war, hatte keinen Grund zu der Annahme, daß der Verkäufer sich an seiner Aussage (s. §434, nach Abs. 1 Satz 2) nicht wollte festhalten lassen.

      Korrekt beschrieben hätte in der wiedereingestellen Auktion stehen müssen:

      "Vorheriger Kauf kam nicht zustande, weil die Felgen am Ford des Käufers wider erwarten nicht gepaßt haben."

      Und dieser eine Satz hätte dazu geführt, daß der Ford-Käufer Nummer #2 (!) nicht demselben Irrtum erlegen wäre wie Ford-Käufer #1.

      Mal so jenseits von Recht und Gesetz gefragt:

      Habt ihr eigentlich jetzt alle verstanden, daß der Verkäufer wußte, daß ein Käufer mit dem Auto wie Käufer #2 in Probleme geraten würde und es verschwiegen hat, um den Verkaufspreis zu steigern? Nicht umsonst werden diese Felgen in verbreiteter EP ja zwischen 1.500 und 2.000 Euro gehandelt.
    • monza30 schrieb:

      Kuck doch einfach mal in wievielen Ausführungen / Einpresstiefen diese Felge verhökert wird....


      Weiß ich doch. Meistens zwischen 38 und 50 (mit Hang zur 45), weil das die gängigen Größen bei den allermeisten Modellen sind.

      Und: Ich würde einen Gebrauchtwagen über 3 Seiten detailliert beschreiben, nur zu deiner Beruhigung. Aber was ich tun würde ist hier nicht Thema, der VK hat nunmal so gut wie nix geschrieben.
    • #118

      Ähhhh siehe #114

      Das Problem ist, dass dem Verkäufer diese Dinge bekannt waren und er sie bewusst weg gelassen hat, was anhand der ersten Auktion selbst für einen Blinden nachvollziehbar ist. (Was natürlich nichts mit Diskreminierung gegenüber Blinden zu tun hat, sondern einfach so deutlich ist............................)

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