grafiksammler schrieb:
Und alle Geschäfte, die von und mit Endverbrauchern gemacht werden, unterliegen dem BGB
Selbstverständlich, ja.
Mir ist nur kein § im BGB bekannt, der die Vollständigkeit (und was das eigentlich ist) festschreibt.
Wir sind nicht in den USA, wo man noch angeben muss, dass eine Mikrowelle nicht zur Trocknung von Katzen geeignet ist. Abgesehen davon: Ich weiß nicht mal genau, ob ein privater Veräußerer das dort angeben muss, oder ob das nur in der Gebrauchsanweisung des Herstellers dort stehen muss.
Aber ich kann mir aber eh vorstellen, dass der Anwalt des Gegners unseres TE mit anderen Mitteln....zum Beispiel der Überprüfung der Gewerblichkeit...recht weit kommen könnte. Und dem TE viel mehr Unbehagen verursachen kann, als nur dieser behauptete "Sachmangel". Und so kommt der TE eventuell dann sowieso "in die Klemme".
Im Allgemeinen "nervt" es mich ja, wenn man darauf bei jeder Frage zuerst abhebt unabhängig von der Frage. Wie so oft schon "drüben" geschehen. Aber beim Thema Widerruf und Rücknahme spielt es imo schon eine Rolle.
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