Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • Kaiolito schrieb:

      Das Problem ist, dass dem Verkäufer diese Dinge bekannt waren und er sie bewusst weg gelassen hat, was anhand der ersten Auktion selbst für einen Blinden nachvollziehbar ist.



      Kaio... grössere Räder ans Auto schrauben ist Tuning.... Und da geht nur jemand derart blauäugig ran, der keine Ahnung hat. Der klebt auch nen Heckflügel mit Pattex auf die Kofferraumklappe.

      Wer Ahnung von Tuning hat fragt die relevanten Daten nach, wenn sie nicht dabeistehen. Weil er sich ansonsten UNNÖTIGE Arbeit aufhalst und/oder eventuell nachher alles blöder aussieht als vorher.... vor allem wenn man weiß, dass diese Felge in vielen Variationen (Einpresstiefen) verkauft wird
    • Kaiolito schrieb:

      Das Problem ist, dass dem Verkäufer diese Dinge bekannt waren und er sie bewusst weg gelassen hat, was anhand der ersten Auktion selbst für einen Blinden nachvollziehbar ist.



      Anhand der ersten Auktion sehe ich nur, dass der VK sich da wohl getäuscht hat, das auch "eingesehen" hat und dann in der zweiten dann auf die "vollmundige" Anpreisung mit irgendwelchen Marken verzichtet hat.

      (Nein, ich "glaube" auch nicht, dass TE nicht in der Lage war, einzuschätzen wie wenige Kaufinteressierte er bei Angabe von "ET 27" er erreichen könnte. Ich glaube auch nicht, dass TE die ET nicht kannte)

      Allerdings weiß ich auch nicht, was ihn, nach Gesetz, dazu hätte zwingen können, die ET in der AB anzugeben ohne "Pflichten" zu verletzen.
    • pandarul schrieb:

      "Vorheriger Kauf kam nicht zustande, weil die Felgen am Ford des Käufers wider erwarten nicht gepaßt haben."



      Jau.. allerdings hätte dann auch da stehen müssen: "..... ohne Anpassungsarbeiten....."

      Und diese sind nunmal in der Tuningscene VÖLLIG NORMAL und keinesfalls ein Sachmangel. Eben weil es beim Tuning NICHT um die standartmässigen Fahrzeuge (mehr) geht sondern IMMER um "vom Normalfall abweichende" Fahrzeuge....

      Weil ein getuntes Fahrzeug eben individuell auf den Besitzer abgestimmt wird und da viel Geld und Arbeit reingesteckt wird. Solche Fahrzeuge sind IMMER was besonderes und nicht mehr als Serienfahrzeuge anzusehen.

      Und was da vorher zu tun ist weiss man als Tuningfreak.... da wird nichts einfach so gemacht und auch keine Knete blindlings ausgegeben.

      Wer sowas nicht weiss, also kein Tuningfreak ist, sollte vorher mal beim TÜV nachfragen ob die Konfiguration für seine Kiste überhaupt erlaubt werden kann. Die sagen dann auch unter welchen Umständen und mit welchen Umbauten....
    • @Monza

      Das verstehe ich doch alles..............
      Aber jeder normale Verkäufer hätte das genauer ausgeführt, ein TÜV-Gutachten beigefügt oder auf Verlangen zugesandt.
      Egal wie wir das drehen und wenden, der VK wusste Bescheid und versuchte seinen Artikel unter eingeschränkten Informationen erneut zu verkaufen. Da kommt er nicht raus.
      So zumindest meine rechtliche Einschätzung.
    • Und das ändert nichts daran, dass es natürlich auch die Pflicht des Käufers gewesen wäre, nachzufragen nach ET.
      Nur wird jedes Gericht den "Verbraucher" dahingehend schützen, weil er davon "keine Ahnung" haben muss. Der VK bekommt eine auf die Nase, weil er eben sämtliche Daten (in diesem Fall recht einfach nachweisbar) alle gekannt hat.
      Man muss nicht alles verstehen in diesem Land...............
    • Kaiolito schrieb:

      Aber jeder normale Verkäufer hätte das genauer ausgeführt, ein TÜV-Gutachten beigefügt oder auf Verlangen zugesandt.


      Wozu TÜV-Gutachten? Die Dinger kriegste direkt vom Hersteller mit allgemeiner Betriebserlaubnis, nötigenfalls speziell auf dein Fahrzeug abgestimmt. In den ABE stehen dann auch die "Bedingungen" drin, unter denen du die Räder verbauen darfst bzw was du zu beachten hast (als Beispiel nur mal, um wieviel Mm du den radkasten umbördeln musst).

      Nochmal: wer tunt weiss was er machen muss unter Umständen - der will auch alle Infos vorher haben, um den Arbeitsaufwand einschätzen zu können. Und wenn eine Angabe fehlt holt der sich die vorher. Alles andere ist fahrlässig!

      Und noch was: sicher kriegste diese Felge auch an einen Ford Lokus gelötet.... nur was man da für einen Aufwand betreiben müsste weiss ich jetzt so ausem Kopp nicht (wll ich auch garnicht wissen). An meinem Mondeo würde ich sowas garnicht haben wollen, wegen der Maloche alleine... *gg*
    • Also könnte es sein das ich , wenn ich eis esse dick werde
      Durchs dick werden brauche ich neue Klamotten ,da Größe 34 nicht mehr passt aber bei manchen Marken mir doch noch 34 passt

      Oder will ne rote wandfarbe kaufen
      Streiche etwas und bemerk, das ist ein anderes rot
      Aber es gibt vlt 1000 rotarten
      Muss der Verkäufer das jetzt in seiner Beschreibung angeben ?

      Sowas wie

      Rot könnte von einem anderen rot abweichen
    • Kaiolito schrieb:

      Nur wird jedes Gericht den "Verbraucher" dahingehend schützen, weil er davon "keine Ahnung" haben muss.



      Oh doch.... aber natürlich doch! Wer in seine Papiere reinschaut wird da nur eine Angabe einer Felgen/Reifenabmessung finden. Wer was Abweichendes kaufen will, muss irgendwo nachfragen, was erlaubt ist bzw unter welchen Umständen das erlaubt ist.....

      "Keine Ahnung haben" und einfach draufloskaufen geht spätestens bei der nächsten TÜV-Prüfung in die Hose wenn die Konfiguration nicht eingetragen ist bzw. keine ABE vorliegt..... und ist bei einer Polizeikontrolle auf keinen Fall eine Entschuldigung - siehe die Einsätze auch in jüngster Zeit in der (illegalen) Tuning-Racingscene, bei denen immer etliche Fahrzeuge stillgelegt werden und abgeschleppt werden müssen.

      Die "richtigen" Tuner betrifft das nicht - die haben ihre "Fleppen" in Ordnung....
    • Morientes schrieb:

      Muss der Verkäufer das jetzt in seiner Beschreibung angeben ?

      Sowas wie

      Rot könnte von einem anderen rot abweichen


      Nun, bei einer Farbe würde eine Angabe in RAL Sinn machen, ansonsten ein "Abb. abweichend".

      Das ist aber nicht der Punkt, ich glaube, das hast du auch mittlerweile verstanden.

      Du wußtest um die ET der Felgen, du wußtest, was für einen Umrüstaufwand das bedeutet, es war dir selbst zuviel Arbeit. Ich lasse mal dahingestellt, ob du wußtest, daß man mit den Dingern Schwierigkeiten hat, eine ABE zu kriegen. Du kennst dich gut genug mit Felgen aus, um zu wissen, daß sich mit der korrekten ET-Angabe keine Sau für die Dinger interessiert, weil sie nur an eine handvoll Fahrzeuge passen. Du hast dich entschieden, diese Info wegzulassen, um einen Dummen zu finden. Du hast auch einen Dummen gefunden, nur ist der nicht ganz so dumm wie angenommen und wehrt sich jetzt.

      Also, was genau ist es, was du wissen willst, was hier auf 3 Seiten noch nicht steht? Dein Problem ist, daß du das, was du bewußt weggelassen hast, mit dazu hättest schreiben müssen.

      Du hast gezockt und verloren.

      Nimm die Dinger zurück und verkaufe sie mit vollständiger und ungeschönter Beschreibung erneut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Was meint ihr
      Soll ich es drauf ankommen lassen oder einfach alles rückgängig machen

      Rechtschutz unterstütz mich ja nicht weil es unter Autoteile / Verkehrsrecht zählt
      Warum auch immer. Bin bei allrecht

      Und was ist mit der Sache wo er fragt wegen der Rücknahme und ich antworte

      Wenn es dir recht ist , dann versteiger du sie in eBay

      Antwort von ihm

      Ok dann stelle ich die rein

      Ist das nicht dann was zu akzeptieren ?
    • Kaiolito schrieb:

      Irgendwie kommen wir hier immer von der Tatsache ab, dass der VK bewusst verschwiegen hat........... warum auch immer.



      warum sollte es denn relevant für einen Käufer sein, wenn die Dinger nicht an seinem Ford gepasst haben ohne Umbauten? das ist bei den Dimensionen doch normal....

      Und die fehlende ET-Angaben führen auch nur zu einem Mindererlös, weil es eben weniger Bieter gibt aufgrund der fehlenden Angaben. Wer ernsthaft an den Dingern interessiert war, hätte nachgefragt.

      Fehlende Angaben (jetzt egal ob bewusst oder unbewusst) führen eben zu weniger Geboten bzw. sind eher uninteressant.



      Da fällt mir noch ein....: der K hat die Räder probeweise an sein Auto gelötet? Ist das richtig? Wie hat er denn dann festgestellt dass die nicht so passend sind? DAS würde mich jetzt interessieren....

      Wenns wegen der abweichenden Einpresstiefe war: Guten Morgen! Die ist in der Felge eingeschlagen bzw. geprägt.....
    • @Kaio, @Panda...ihr kommt mir so vor, als wenn für Euch "Reifen austauschen" so ähnlich ist wie "Waschmittel für Buntes wechseln".

      Mit sowas ändert man unter Umständen die Fahreigenschaften eines Autos, die Spurweite, die Fahrgeometrie...die Sicherheit. Das ist nicht so wie irgendwas und nebenbei, das muss man schon ordentlich machen. Monaz hat schon recht: Welche Felgen/Reifen man "standardmässig" fahren darf, das steht in den Papieren des Autos. Wenn man davon abweichen will, dann hat man sich kundig zu machen und es ist nicht "allgemein für den Durchschnittsverbraucher zu erwartender Standard" . Den kann es bei Felgen nicht geben.

      Provokante Frage: Ist es in D verboten so ein hübsches blinkendes blaues Lämpchen fürs Autodach mit Magnethalterung zu verkaufen? Ist es verboten ein solches zu kaufen?
      Darf man es als Besitzer einsetzen? Und muss ein privater VK einen potientellen K extra darauf hinweisen, dass es in D nicht erlaubt ist, das als Privatperson einzusetzen?
    • schabbesgoi schrieb:

      Welche Felgen/Reifen man "standardmässig" fahren darf, das steht in den Papieren des Autos.


      Das stimmt nicht, die ET steht da nicht. Weil man diverse ETs einsetzen kann, s.o. Nur halt die hier verkaufte, die geht nicht.

      schabbesgoi schrieb:

      Und muss ein privater VK einen potientellen K extra darauf hinweisen, dass es in D nicht erlaubt ist, das als Privatperson einzusetzen?


      Nein, was hat das damit zu tun?

      Er muß aber darauf hinweisen, wenn das Teil nicht mit 12V aus dem Zigarettenanzünder funktioniert, wie es im Normalfall üblich ist.

      Lies nochmal nach.
    • pandarul schrieb:

      Du hast auch einen Dummen gefunden, nur ist der nicht ganz so dumm wie angenommen und wehrt sich jetzt.


      doch... der ist noch dümmer als man denkt. Der baut nämlich unpassende Felgen an sein Auto obwohl er die Dinger vor sich liegen hat und die Angaben auf der Felge lesen kann.....

      Und dann der "Deal" mit der Ebayeinstellerei.... der angebliche Telefonanruf mit dem Ferrari mit zwei Vorderachsen.....

      Weisste was da los ist? Dem K ist die Arbeit zuviel, die nötig ist um die Felgen an seine Karre anzupassen.... weil er sich eben nicht vorher informiert hat. Und jetzt will er die schonmal verbastelten Dinger wieder an den VK zurückgeben.....
    • pandarul schrieb:

      Das stimmt nicht, die ET steht da nicht. Weil man diverse ETs einsetzen kann, s.o. Nur halt die hier verkaufte, die geht nicht.



      ich frag dann mal: wenn der K schonmal weiss, dass er auf seine Kiste 19-Zöller nachrüsten kann, weiss er auch welche ET er braucht. Ausser er hat einen Ferrari mit je einer Vorder- und Hinterachse. Für einen mit zwei Vorderachsen hätte es ja gepasst....

      Soooo.... und wenn ich mir dann eine schicke 19-Zöller zum Nachrüsten passend ausgesucht habe, kaufe ich einfach so ins Blaue irgendwas ohne zu wissen ob die denn auch die Richtige ist? 8| Obwohl ich beim Aussuchen der Dinger schon gesehen haben MUSS, dass es da einen Huafen unterschiedlicher ETs gibt?

      Panda... bei aller Liebe.... ich bitte dich....