Ein Käufer zahlt - vielleicht

    • *alte_eule* schrieb:

      Giu,

      das Wort Vorschlag beinhaltet, dass es sich um ein Angebot handelt, dass das Gegenüber annehmen kann - oder eben auch nicht.
      Oder hättest du dich durch meine Wortwahl oben dazu genötigt gesehen, an einem bestimmten Zeitpunkt für mich den Nachmittag zuhause zu verbringen?

      Nein, aber ich hätte dir höflich geantwortet, dass es nicht möglich ist und ich den Versand bevorzuge.
      Zumindest wenn der Preis nicht sehr hoch ist und/oder Bruchgefahr.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Genau. Das hätte ich dann absolut akzeptiert, keine Gründe hinterfragt, nicht diskutiert...
      Stattdessen ein: OK. Dann überweisen Sie bitte auf das hinterlegte Konto xy. Nach Geldeingang geht Ihre Ware auf den Weg.

      Und keiner von uns hätte den Ansatz von Bauchgrummeln oder Skepsis gehabt, ob sauber abgewickelt wird.
    • Als VK kann man in der AB regeln, wie man das mit der Selbstabholung halten will. Man kann sie wirksam ausschließen oder auch festschreiben, dass die Ware abgeholt werden muss.

      ich habe aber noch keine AB gesehen in der gestanden hätte:
      "Nach meiner Wahl bringe ich die Ware nach Terminvereinbarung bis zu Ihrer nächsten U-Bahnstation oder zu Ihnen nach Hause oder gebe sie bei Ihren Nachbarn ab. Ist mir das zu weit, dann versende ich per XXX. Die VSK fallen in beiden Fällen in voller Höhe an".