Was ändert sich am 13.06. konkret für (gewerbliche) Verkäufer?

    • Laurynn schrieb:

      eBay will in Tests festgestellt haben, dass die Zeichen dicke reichen... Informationen, dass dem nicht so ist, kamen scheinbar erst kurz vor knapp

      Ok, die Informationen, dass dem nicht so ist hat ebay von mir seit Anfang des Jahres. Aber wer bin ich schon?

      Ok, die Information, dass dem nicht so ist hat ebay seit dem 27. September 2013, denn da hatten sie das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr 58 vorliegen, das von Seite 3643 bis Seite 3670 minutiös alle ab Freitag dem 13. umgesetzen Gesetzesänderungen einschliesslich aller Muster "in Stein gemeisselt" hat (um mal bei dem Ausdruck zu bleiben, den ich von der Hotline im leztten halben Jahr so oft gehört habe) und von Herrn Gauck (nebst anderen) abgesegnet wurde. Aber wer ist dieser Herr Gauck schon? (Gem. BVerfG einer, den Nazis als Spinner bezeichnen dürfen und umgekehrt - logisch schliesst sich ebay dem an)

      Ok, die Information, dass dem nicht so ist hat ebay seit dem 19.09.2012, denn da hatten sie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, zur Änderung des Verbrauchsgüterkaufrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in der endgültigen Fassung vorliegen, einschliesslich der amtlichen Muster-WRB nebst Muster-Widerrufsformular (Seiten 41-43 des Entwurfs) die sich vom heutigen Text Null unterscheiden. Aber wer ist dieses Bundesministerium der Justiz schon?

      Ok, die Information, dass dem nicht so ist hat ebay seit dem 22. November 2011, denn da hatten sie die
      RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
      vom 25. Oktober 2011
      über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der
      Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der
      Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und
      des Rates

      vorliegen, die in Anhang 1, Seite L304/84 bis L304/85 die Musterwiderrufsbelehrung nebst Musterwiderrufsformular enthält. Aber wer ist schon so 'ne blöde EU.

      Ist also schon richtig. Die Änderung ist wie Weihnachten und die Zeitumstellung. Das kommt auch immer alles so plötzlich und unerwartet.

      Wenn Du mich fragst, was zuerst da war, die Henne oder das Ei, dann behaupte ich einfach mal: die Ignoranz und Unfähigkeit der gesamten ebay-Chefetage. Es dürfte also in einem Schadensersatzprozess gegen ebay dem Kläger (Abgemahnten) keinerlei Schwierigkeiten bereiten, den Nachweis zu führen, dass eine Abmahnung mit ihren Kosten und darauf folgenden Strafsummenzahlungen ausschliesslich dem vertragswidrigen Verhalten seitens ebay anzulasten ist. Ich habe schon einen (naja, mehrere) Verkäufer kennengelernt, der die fehlerhafte WRB mit reichlicher Gelassenheit trägt.

      Laurynn schrieb:

      Ich habe keine Ahnung, wie schwierig es ist, sowas umzusetzen, und was die Herren Bastelhamster sonst noch so auf ihrer Liste stehen haben... Aber länger als drei Wochen ist die Bearbeitungszeit hier wohl noch nicht...

      Nö. Eher eine Minute. Wenn man will. Das ist ein einziges Datenbankfeld, das einfach etwas größer gemacht werden muss. Wenn man ebay-technisch mit heisser Nadel strickt, dann muss man sich nicht mal drum kümmern, ob Inhalte abgeschnitten werden, da die Feldlänge ja vergrößert wird. Drei Wochen braucht man eher um zwei zusätzliche Felder einzupflegen in die die Händler schon vor dem Termin ihre WRB und das Formular eintragen können und das Programm so zu ändern, dass Punkt 6:00 pm PST die europäischen ebay-Seiten beim Aufruf die neuen Felder ziehen.

      Laurynn schrieb:

      Muss ich mich deshalb anpflaumen lassen?... Ich denke nicht.

      Doch. Im Moment vermutlich jeden Tag. Von morgens um acht bis abends um zehn. Und ich schätze, Du bist im Moment nicht der einzige ebay-Telefonjoker, der genau das, was ich oben geschrieben habe, weiss und daher reichlich genervt ist, wenn er dann trotzdem den eMeter-Scheiss des Sekten-Führers aus USAnien absondern muss. Dazu noch der Serverfehler am Freitag mitag und die entsprechenden Anfragen, wieso die Artikel weg sind... Na Mahlzeit.

      pandarul schrieb:

      Wenn du es verteidigst und eBays Inkompetenz beim Händlerbund abladen willst, ja.

      Das hab ich nicht so verstanden. Ich lese da eher entnervten Fatalismus eines ebay-Supportmitarbeiters, der den ganzen Tag gegen seine innere Überzeugung reden musste, weil dauernd ein Äffchen in der Leitung sitzt und jedes falsche Wort artig in der Gängelliste des MA protokolliert.

      Wobei sich ebay, Händlerbund und BVOH da keinen Meter geben. Alle drei sind inzwischen fett, faul und bequem, drehen sich nur noch um sich selber und sind schon aufgrund der totalen Entfernung von der Basis nicht in der Lage, irgend was zu erkennen oder eine Aktivität zu entwickeln. Weder können sie jetzt mit entsprechenden Maßnahmen einschreiten noch konnten sie im Vorfeld entsprechende Lobbyarbeit leisten bzw nach der EU-Entscheidung Druck auf ebay USA ausüben. Wird schon irgendwie weiterlaufen, Hauptsache die Beiträge bzw Gebühren kommen rechtzeitig rein. Praxisbezug? Kontakt zur Basis? Null.


      pandarul schrieb:

      Doch, mich interessiert das, was bei Amazon konkret abgeht. Ich rate mal: die haben gleich überhaupt nichts gemacht?

      Beispiele:
      amazon.de/GabySoft-Ravels-Pres…TF8&qid=1402817289&sr=1-4
      amazon.de/Seelenbrecher-Psycho…8-1&keywords=H%C3%B6rbuch


      Hast Du noch irgendwelche Fragen? Also abgesehen von: "Wer mahnt die wohl als erste ab?"
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pandarul schrieb:

      Wenn du es verteidigst und eBays Inkompetenz beim Händlerbund abladen willst, ja.

      Ich lade NICHT eBays Inkompetenz irgendwo ab... Ich räume nur ein, dass IN DIESEM SPEZIELLEN PUNKT eBay nicht alleinverantwortlich ist.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Und das hat mit einer 5000 Zeichen-Begrenzung gar nix zu tun, sondern mit wirklichen Ebay-Bugs.

      An denen die Hamster schätzungsweise mit höherer Priorität arbeiten als an der Zeichenverlängerung.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das hab ich nicht so verstanden. Ich lese da eher entnervten Fatalismus eines ebay-Supportmitarbeiters, der den ganzen Tag gegen seine innere Überzeugung reden musste, weil dauernd ein Äffchen in der Leitung sitzt und jedes falsche Wort artig in der Gängelliste des MA protokolliert.

      Nein, durchaus nicht... Du darfst nicht vergessen, dass ich nicht TCC bin... Ich hatte am Freitag zu dem Thema insgesamt 4 Anfragen... Davon war einer, der hatte ein technisches Problem und die anderen drei waren eher von der Sorte "Ich muss das ja jetzt ändern, wie mach ich denn das wohl?" ;)

      Löschbert:

      Dass die Bekanntgabe der entsprechenden Gesetze und Richtlinien lange genug her ist, darüber brauchen wir nicht streiten. Du weißt, dass ich das weiß und damit völlig mit deinen Ansichten konform gehe ;)

      Dass man möglicherweise die Einbindung des Widerrufs-Formulars auch hätte geschickter gestalten können, indem man ein zweites Textfeld oder einen entsprechenden Link zu einer neuen eBay-Formular-Seite einbindet (die man dann ggf. gleich so hätte ausdrucken können), ist gleichfalls völlig unstrittig... Dann wäre das ganze Drama um die Zeichensatzlänge des Eingabefeldes vermutlich nicht passiert... Meiner Einschätzung zufolge war der Händlerbund möglicherweise überrascht von der Tatsache, dass das Formular nun auch mit in dasselbe Feld gepackt werden soll...

      eBay hat auf seiner Seite aber die AMTLICHE WRB und das AMTLICHE Muster-Widerrufsformular verlinkt und mit DIESEN BEIDEN Texten unter Verwendung der längsten Textbausteine getestet, ob es passt (sagen sie zumindest - überprüfen kann ich das nicht)... Wenn sie nach diesen Tests feststellen, dass diesbezüglich alles schick ist - Unter der Voraussetzung natürlich, dass sie WIRKLICH und RICHTIG getestet haben - warum sollten sie dann die Zeichensatzlänge noch ohne Not ändern, außer dass sie von außen den entsprechenden Hinweis dazu bekommen?

      Das scheint ja passiert zu sein, denn am 12.06. wurde bereits darauf reagiert, und mitgeteilt, dass man vermehrt von diesen Probleme höre und das Textfeld mittelfristig erweitert werden soll... Die Priorität liegt aber an der Fehlerbehebung von Fehlern, die man eBay tatsächlich DIREKT ankreiden kann...
    • Laurynn schrieb:

      Nein, durchaus nicht... Du darfst nicht vergessen, dass ich nicht TCC bin... Ich hatte am Freitag zu dem Thema insgesamt 4 Anfragen... Davon war einer, der hatte ein technisches Problem und die anderen drei waren eher von der Sorte "Ich muss das ja jetzt ändern, wie mach ich denn das wohl?" ;)

      Du meinst, wenn ich ohne PIN und ohne Identifizierung als Top-Customer-Care angerufen hätte, wären mir Warteschleifen von bis zu 55 Minuten erspart geblieben, weil bei euch alles normal gelaufen ist? Da frag ich mich doch, welches kranke Hirn bei ebay sich so einen Schwachsinn ausdenkt.

      Laurynn schrieb:

      Ich lade NICHT eBays Inkompetenz irgendwo ab... Ich räume nur ein, dass IN DIESEM SPEZIELLEN PUNKT eBay nicht alleinverantwortlich ist.

      Da bin ich mit Dir nun nicht einer Meinung. Ich meine, dass ebay eine Plattform zur Verfügung stellt, mit der ebay gedenkt, Geld vredienen zu wollen und daher ist ebay auch einzig und alleine dafür verantwortlich, dass diese Plattform vollständig, zu 100% fuinktioniert und ihre zahlende Kundschaft in rechtlich einwandfreien Internetauftritten ihre Waren anbieten kann. Dafür ist weder der Händlerbund noch der BVOH oder sonst wer verantwortlich. Das ist einzig der Inkompetenz der oberen (bis obersten) Etage von ebay zuzurechnen. Die hatten fast drei Jahre Zeit, sich auf den Termin einzurichten. Aber natürlich ist es einfacher erst mal gar nichts zu tun und dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, Bananensoftware (reift beim Kunden) zu basteln.

      Laurynn schrieb:

      An denen die Hamster schätzungsweise mit höherer Priorität arbeiten als an der Zeichenverlängerung.

      Du meinst, die arbeiten an der Beseitigung dieses Problems mit weniger als Null Priorität? Wie geht das denn? 8| :D

      Laurynn schrieb:

      Unter der Voraussetzung natürlich, dass sie WIRKLICH und RICHTIG getestet haben - warum sollten sie dann die Zeichensatzlänge noch ohne Not ändern, außer dass sie von außen den entsprechenden Hinweis dazu bekommen?

      So, ich hab mal gebastelt und die WRB auf Speditionsartikel in mehreren Teilieferungen umgebaut. Das dürfte, immer unter der Vorgabe, dass es nicht erlaubt ist, alle Varianten in eine einheitliche WRB einzubauen, die längste Version sein. Damit ich zählen kann, habe ich die Firma bewusst mit reingeschrieben.

      Das hier ist dabei rausgekommen:

      Nachfolgende Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:


      **********************************************************************************


      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag , an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DTG dynamic-trade GmbH Geschäftsführer Frank Hoffmann, Sven Asböck Saalestr. 8 24539 Neumünster service@dynamic-trade.de Telefon: 04321 / 60220-10 Fax: 04321 / 60220-20) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite dynamic-trade.de/widerruf.pdf elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, DTG dynamic-trade GmbH Geschäftsführer Frank Hoffmann, Sven Asböck Saalestr. 8 24539 Neumünster zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 20,00 EUR geschätzt.

      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

      *************************************************

      Muster-Widerrufsformular

      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

      An DTG dynamic-trade GmbH Geschäftsführer Frank Hoffmann, Sven Asböck Saalestr. 8 24539
      Neumünster service@dynamic-trade.de Telefon: 04321 / 60220-10 Fax: 04321 / 60220-20:

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)
      den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
      den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      ..................................................................................................................................
      ..................................................................................................................................
      ..................................................................................................................................

      Bestellt am ________ (*)/erhalten am _________ (*)

      Name des/der Verbraucher(s) ____________________
      Anschrift des/der Verbraucher(s)
      ____________________
      ____________________
      ____________________
      ____________________

      ____________________
      Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*)

      ____________________
      Datum

      (*) Unzutreffendes streichen.


      Sind mit allen Umbrüchen, Sternchen und Unterstrichen für die "Felder" des angehängten Formulars 4668 Zeichen. Wenn man da anfangen will zu kürzen (weil ebay ja keinen Zeichensatz hat, der Umlaute kennt) würde ich mit den Sternchen anfangen und dann mit den Punkten weitermachen.

      Dass die Geschichte mit dem Musterwiderrufsformular so natürlich trotzdem nicht geht weil es dem Verbraucher nicht getrennt zur Verfügung steht und auch der Link zum Online-Formular nicht als aktiver Link in der WRB drinsteht müssen wir nicht ernsthaft diskutieren. Das ist beides indiskutabel.

      Laurynn schrieb:

      An denen die Hamster schätzungsweise mit höherer Priorität arbeiten als an der Zeichenverlängerung.

      Nochmal ernstlich dazu: es könte die Priorität etwas erhöhen, wenn die ersten Abmahnungen von Offline-Händlern einschlagen und die abgemahnten ebay-Verkäufer dann die ihnen entstehenden Kosten (Abmahnkosten, Strafsummen bzw Umsatzausfälle) von ebay wiederhaben wollen.


      Und jetzt hätte ich gerne mal ein konkretes Beispiel dafür, wie man die WRB nebst Formular auf über 5000 Zeichen bekommt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:

      Ich lade NICHT eBays Inkompetenz irgendwo ab... Ich räume nur ein, dass IN DIESEM SPEZIELLEN PUNKT eBay nicht alleinverantwortlich ist.


      Natürlich ist eBay alleinverantwortlich für die 5.000-Zeichen. Wer denn auch sonst? Und genau das ist hier mein Kritikpunkt, daß das Problem weggeredet wird (übrigens auch offiziell, die News empfiehlt, längere WRB in der AB zu hinterlegen...), nur weil die da beim Händlerbund ein Haufen hirnloser Irrer sind.

      Was ist, wenn ich Speditionsware in 17 europäische Länder verschicken will? Ich muß z.B. für jedes Land die (verschiedenen) zu erwartenden Rücksendekosten in der WRB angeben, falls ich Kostentragung vereinbaren möchte.

      Was ist mit der Verbraucher-Definition und der Eingrenzung des Widerrufsrechts, die ebenfalls in der WRB dem amtlichen Muster vorangestellt sein müssen, um kein vertraglich vereinbartes Widerrufsrrecht auch für Gewerbler und Freiberufler zu haben?

      Was bitte hat das mit dem Händlerbund zu tun? Nix! Das hat eBay verbockt, eBay ganz allein und niemand sonst. Der HB hat etwas ganz anderes verbockt, die haben nämlich ihre vollmundigen Versprechen gegenüber deren Mitgliedern nicht halten können und das ist deren Problem.

      Daß die Länge der WRB bei eBay nicht für alle Kunden von eBay ausreicht, ist ein von der Inkompetenz irgendwelcher Vereine vollkommen losgelöstes Problem von eBay.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du meinst, wenn ich ohne PIN und ohne Identifizierung als Top-Customer-Care angerufen hätte, wären mir Warteschleifen von bis zu 55 Minuten erspart geblieben, weil bei euch alles normal gelaufen ist? Da frag ich mich doch, welches kranke Hirn bei ebay sich so einen Schwachsinn ausdenkt.

      Nein, das heißt nur, dass wir uns eher mit anderen Probleme herumgeschlagen haben, als die TCC-Kollegen, bei denen schätzungsweise 95% der Anfragen zum Thema "Verbraucherrechte-Richtlinie" waren.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du meinst, die arbeiten an der Beseitigung dieses Problems mit weniger als Null Priorität? Wie geht das denn?

      Pöhser Löschbert, du... Verärger die Hamster nicht... :D

      pandarul schrieb:

      Was ist, wenn ich Speditionsware in 17 europäische Länder verschicken will? Ich muß z.B. für jedes Land die (verschiedenen) zu erwartenden Rücksendekosten in der WRB angeben, falls ich Kostentragung vereinbaren möchte.

      Ich zitiere mal ganz frech den Löschbert:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sind mit allen Umbrüchen, Sternchen und Unterstrichen für die "Felder" des angehängten Formulars 4668 Zeichen.


      Die verbleibenden 332 Zeichen kannst du dann benutzen, um die Kosten für die anderen 16 Länder mit einzufügen... Wenn der Platz fürs Ausschreiben der Ländernamen nicht ausreicht, kannst du auf die Länderkennung umsteigen... Oder so.
    • Ein sehr großer Händler hat das mit der Speditionsware so gelöst:

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 500 Euro geschätzt.
    • pandarul schrieb:

      Was ist mit der Verbraucher-Definition und der Eingrenzung des Widerrufsrechts, die ebenfalls in der WRB dem amtlichen Muster vorangestellt sein müssen, um kein vertraglich vereinbartes Widerrufsrrecht auch für Gewerbler und Freiberufler zu haben?

      Die habe ich bei meinen 4668 Zeichen mit drin. Auch wenn ich sie für überflüssig halte, weil der Unternehmer sich schon aufgrund seiner im Verkehr üblichen Sorgfaltspflicht als Kaufmann darüber im Klaren sein müsste, dass es sich dabei um das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (genauer: um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge nach §312b BGB) handelt. Und ein Unternehmer kann vieles, aber keinen Vertrag nach 312b BGB mit einem anderen Unternehmer schliessen.

      pandarul schrieb:


      Was ist, wenn ich Speditionsware in 17 europäische Länder verschicken will? Ich muß z.B. für jedes Land die (verschiedenen) zu erwartenden Rücksendekosten in der WRB angeben, falls ich Kostentragung vereinbaren möchte.

      Darfst Du nicht. Du hast dem vertragsschliessenden Verbraucher die Kosten anzugeben, die auf ihn zukommen. Nicht irgendwelche für irgendwelche Länder und Leute, die ihn nichts angehen. Dass das (bzw generell eine dynamische WRB) bei ebay nicht geht ist aber nicht unser Problem. Und auch sonst ist das technisch ausgeschlossen, wenn ich tatsächlich jeden Besucher belehren muss. Denn der könnte ja bei ebay nicht eingeloggt sein - dann weiss ich gar nicht wo der herkommt. Im Shop könnte ich noch die IP-Adresse auswerten - wenn ich das denn dürfte. Darf ich aber nicht, sagt das TMG. Also sage ich da mal einfach §275 BGB.

      Achso - ich hab übrigens noch 334 Zeichen übrig. Macht für die Liste der Speditionsrücksendeländer rund 19 Zeichen pro Land und Betrag. Ohne einen Stern oder Punkt zu entfernen.

      Und falls Dir das auch noch nicht ausreicht, dann beruf dich auf Art 246a §3 EGBGB. Solange Du dein möglichstes getan hast sollte das ausreichen. Wobei ich mich gerade frage, ob man die WRB überhaupt noch braucht. Das Fernkommunikationsmittel ebay-Angebot bietet ja tatsächlich nur begrenzte Zeit zur Darstellung. Obwohl es eventuell sogar ein "dauerhafter Datenträger" nach §126b BGB sein könnte.


      pandarul schrieb:

      (übrigens auch offiziell, die News empfiehlt, längere WRB in der AB zu hinterlegen...)

      Davon würde ich definitiv abraten. Nicht weil sie da eventuell nicht angezeigt wird, aber da sucht der Verbraucher sie nicht. Und jetzt habe ich mal nachgeschaut, was Du eigentlich meinst.

      Wenn Sie einen längeren Text verwenden wollen, können Sie den zusätzlichen Text in Ihre Artikelbeschreibung aufnehmen und in der Widerrufsbelehrung darauf hinweisen.
      Quelle: news.ebay.de/globalnews/item/show/1877

      Ja sind die denn vom wilden Affen gebissen? Mehrteilig zum selber zusammensuchen? So geht's nun wirklich nicht.

      Aber jetzt hätte ich doch mal gerne eine WRB mit mehr als 5000 Zeichen gesehen. Willst Du noch 'ne 40-Euro-Klausel reinnehmen? Rein rechtlich ist deren Verwendung ja kein Problem, höchstens von der EU so nicht beabsichtigt gewesen...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ein sehr großer Händler hat das mit der Speditionsware so gelöst:

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 500 Euro geschätzt.


      Dieser sehr große Händler ist abmahnfähig, weil er seine Kunden vom Widerruf abhält.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ein sehr großer Händler hat das mit der Speditionsware so gelöst:

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 500 Euro geschätzt.


      Ich weiss jetzt nicht, welcher Händler das ist und welche Ware der hat. Aber das könnte für ihn dann zum Problem werden, wenn die 500 Euro eine totale Obergrenze sind und der tatsächliche Betrag meistens weit darunter liegt. Damit erweckt er dann den Anschein, dass die Rücksendung schweineteuer ist und könnte den Verbraucher vom Widerruf unnötig abhalten. Keine gute Idee, das wäre abmahnfähig. Und letztlich ist das 'ne Schätzung. Die kann nach oben und unten abweichen. Also nimmt man den Mittelwert aus allen möglichen Rücksendungen der Vergangenheit (ergibt sich aus der Zusammensetzung der Käufer) und bastelt daraus einen Betrag. Der mag dann zwar im Einzelfall immer noch weit daneben liegen, aber er ist zumindest begründet.


      Laurynn schrieb:

      Pöhser Löschbert, du... Verärger die Hamster nicht... :D

      Fieso nicht? Hast Du Angst, dass die dann die Arbeit niederlegen und aufhören, am System rumzumurksen?

      Hmmmm.....

      Kann ich die vielleicht irgendwie absichtlich, vorsätzlich und bewusst verärgern? Wenn die Konsequenz dann deren totale Arbeitsverweigerung ist, wär das vielleicht gar keine schlechte Idee. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Die rund 300 Zeichen kann man aber je nach Branche gut für etwaige Widerrufsausschlüsse gebrauchen.

      Schon. Aber bei Speditionsware wird es sich kaum um Unterhosen, Zeitschriften oder Alkohol handeln. ;)

      Bleibt noch der Kubikmeter Sand und die handgefertigte Gartenhütte mit Namensschriftzug. Da Du aber nach der verbreiteten Meinung sowieso individüll belehren musst, reicht hier der Hinweis, dass für diesen Artikel das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. (Art. 246a §1 Abs. 3 alt. 1) Das blöde daran ist nur, dass Du als gewerblich angemeldeter Verkäufer den Haken nicht rausbekommst "Der Verbraucher darf den Artikel zurücksenden" oder wie der auch immer heisst. Mit anderen Worten: der Verkauf solcher Artikel über ebay ist zukünftig nicht möglich.

      Sonst hast Du sowieso schon eine kürzere WRB. Denn in der Regel wirst Du auf ebay immer einen Artikel verkaufen. Mit einem Vertrag. Der absehbar alleine verschickt wird. Denn einen Haken hat die neue WRB auf jeden Fall: es gibt auf ebay keine Bestellung. Nur einen Kauf. Damit fallen alle Gestaltungshinweise aus Nummer 1 der Muster-WRB mit Ausnahme der Alternativen a. und b. eigentlich weg. Und Sternchen hab ich jetzt nicht gezählt, aber die kannst Du auch noch rausnehmen. Auch die Punkte bei der Bezeichung des widerrufenen Vertrags. Da reicht auch 'ne leere Stelle.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ersetze

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      durch

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      (= 270 Statt 390 Z, also noch mal 120 gespart ;)

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und Sternchen hab ich jetzt nicht gezählt,

      Formel heißt LÄNGE() also z. B. LÄNGE(A1)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich stelle mir das gerade so vor. Der Kaufmann bekommt eine Abmahnung, weil er zu wenig Zeichen hatte und reicht die an eBay weiter, weil die sind Schuld.

      Himmel! Vielleicht krieg ich ja gleich Haue, aber nein, der Kaufmann trägt da durchaus eigene Verantwortung.
      Hätte er unter diesen Umständen nicht eingestellt, hätte es keine Abmahnung gegeben.

      So ganz nebenbei möchte ich den ausbleibenden Hochdruck der Bastelhamster sehen, wenn es den Hausherrn und die Herren Aktionäre bares Geld kostet.
    • *alte_eule* schrieb:

      Himmel! Vielleicht krieg ich ja gleich Haue, aber nein, der Kaufmann trägt da durchaus eigene Verantwortung.
      Hätte er unter diesen Umständen nicht eingestellt, hätte es keine Abmahnung gegeben.

      Im Prinzip hast Du ja recht. Und natürlich kassiert der Verkäufer die Abmahnung. Mit allen Konsequenzen. Nur kann er in diesem Fall den Schaden aus der Geschichte demjenigen weiterreichen, der ihn verursacht hat. Weil der ja weiss, das das Problem besteht, es aber nicht beseitigt hat. Oder anders gesagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§823 Abs 1 BGB)

      Übrigens kann aus dem selben Grund die Abmahnung durchaus auch direkt an ebay gehen. Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. (§840 Abs. 1 BGB)

      *alte_eule* schrieb:

      So ganz nebenbei möchte ich den ausbleibenden Hochdruck der Bastelhamster sehen, wenn es den Hausherrn und die Herren Aktionäre bares Geld kostet.

      Du meinst, so um die 655 Euro pro Verkäufer? Werde ich ausprobieren, falls mir ebay mal 'nen Knüppel zu viel zwischen die Beine schmeisst und ich auf ebay kein Geld mehr verdienen kann. Dann verdien ich mein Geld eben mit ebay. 8) :whistling:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nöh, Löschbert. Das meine ich nicht.

      Die VK haben doch mitgekriegt, dass dieser Anbieter nicht in der Lage ist, vernünftig zu liefern.
      Also wechselt man den Anbieter (haha, weiß ich auch) oder aber man beendet die eingestellten Artikel oder stellt auf Urlaub, bis es läuft.

      Ein Bergsteiger würde auch einen Teufel tun, ein Seil zu benutzen, dass die notwendige Traglast nicht hält, wenn er von seinem Stammlieferanten mitgeteilt kriegt, dass die notwendigen Seile momentan nicht lieferbar sind.

      Leere Shops, keine Einnahmen für eBay...
      Was meinst du, wie sich das auf Aktionäre auswirkt?
    • Achtung, die "Verbraucher"-Formulierung hat sich auch geändert

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nachfolgende Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:




      ..hier gibts auch eine kleine Änderung: es heisst ab 13.06.
      Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
      Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
      gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
      zugerechnet werden können.

      .bitte beachte: "überwiegend"

      z.B. hier: .....rechtsanwaltskanzlei-warai.de/…herrechterichtlinie-vrrl/

      Ich finde das alles übertrieben.....
    • Hinweis zur Zeichenanzahl für die Widerrufsbelehrung
      Mitteilung der eBay-EU-Community-Moderation, dass seit heute (aha) die neue Verbraucherrechtelinie gilt und die Zeichenanzahl der neuen Musterwiderrufsbelehrung und des
      Musterwiderrufsformulars auch bei Verwendung der jeweils längsten Textoptionen jeweils unter 5.000 Zeichen liegt. "Wenn Sie einen längeren Text verwenden wollen, können Sie den
      zusätzlichen Text in Ihre Artikelbeschreibung aufnehmen und in der Widerrufsbelehrung darauf hinweisen. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung Ihrer Widerrufsbelehrung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
      Herzliche Grüße
      Ihr eBay-Team "

      ..........
      community.ebay.de/t5/f%C3%BCr-…rufsbelehrung/m-p/2172389

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Die Frage ist schon mal irgendwo hier angeklungen. Muss ich mir als Verbraucher dann die einzelnen Bedingungen für den Kauf irgendwo zusammen suchen?
      Oder gibt es da ähnlich wie bei der PAngV Verordnungen, dass mir das nicht zuzumuten ist und ich alles auf einen Blick zu kriegen habe?