Neue WRB 2014: Checkboxen für digitale Güter

    • Neue WRB 2014: Checkboxen für digitale Güter

      Hallo zusammen,

      wir vertreiben u.a. auf eBay Auktionsvorlagen, also digitale Güter die via Zugangsdaten zu unserem Downloadbereich per Mail verschickt werden.

      Ab Freitag ist es ja so, dass das Widerrufsrecht bei digitalen Gütern ausdrücklich ausgeschlossen werden muss, um nicht Gefahr zu laufen die Ware zu "verschenken", da man bei Rückgabe keinen Wertersatz verlangen kann. Dabei muss der Verbraucher ausdrücklich (z.B. via Checkbox) zustimmen, soweit ich das verstanden habe.

      Wie löst man das Problem denn nun auf eBay? Theoretisch müsste eBay ja nach dem Klick auf den Sofortkaufbutton ein PopUp mit entsprechender Checkbox öffnen. Machen die aber nicht und können wir auch nicht beeinflussen. Welche Möglichkeiten stehen nun zur Verfügung?

      Vielen Dank für eure Zeit.


      Beste Grüße
    • Pixelsafari schrieb:

      Wie löst man das Problem denn nun auf eBay?

      cgi1.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CloseAccount
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hi,

      vielen Dank für eure raschen Antworten.

      @ Löschbert: Das wäre natürlich katastrophal. Hatte gehofft, dass ein sehr auffälliger Text in rot, Schriftgröße 36 und mit blinkenden Pfeilen in der Auktionsbeschriebung vielleicht auch reichen würde. Wenn jemand noch eine andere Idee hat, wäre ich sehr, sehr dankbar, wenn er sie hier kurz äußern könnte.

      @ oldschmatterhand: Wir haben derzeit nicht den eBay-Garantie-Status, daher kann ich dir nicht weiterhelfen.
    • Pixelsafari schrieb:

      Hatte gehofft, dass ein sehr auffälliger Text in rot, Schriftgröße 36 und mit blinkenden Pfeilen in der Auktionsbeschriebung vielleicht auch reichen würde.

      Das würde reichen, wenn es sich dabei um Artikel handeln würde, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Dann reicht wie bisher auch ein Zusatz zur WRB. §356 Abs. 5 BGB n..F. verlangt aber von Dir ausdrücklich, dass der Käufer dem Erlöschen des Widerrufsrechts zustimmt und dir die Kenntnis davon ausdrücklich bestätigt.

      Du kannst also entweder das Widerufsrecht einräumen oder Du stellst den Handel mit diesen Produkten auf ebay ein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Okay, vielen Dank.

      Letzte Idee: Was wäre, wenn ich in meiner Auktionsbeschreibung ausdrücklich anbiete, dass von mir beispielsweise kostenfrei das Logo und die Adresse des Käufers in die Auktionsvorlage integriert werden. Würde das dann unter "individuell nach Kundenwunsch gefertigt" laufen und ich könnte so die Rückgabe ohne Checkbox ausschließen?
    • Eine Möglichkeit, die mir einfällt ist, dass du einfach Gutscheine versteigerst, die auf deiner Homepage eingelöst werden. Dort kannst du das mit der Checkbox dann ja regeln. Nur eine Idee. Ob das wirklich so wasserdicht und praktikabel wäre, das kann ich auch nicht sagen.
    • wupi schrieb:

      Nur eine Idee. Ob das wirklich so wasserdicht und praktikabel wäre, das kann ich auch nicht sagen.

      Eine reichlich dumme Idee, um es mal so zu sagen. Erstens mag ebay es gar nicht, wenn man auf ebay Verträge schliesst, die einen späteren Verkauf ausserhalb ebays zum Ziel haben, das könnte also dafür sorgen, dass sich manche Probleme beim Verkauf über ebay gar nicht mehr stellen.

      Zweitens würde ich ganz gerne wissen, wie Du mit der Verlagerung des eigentlichen Vertragsschlusses von ebay auf einen externen Shop aus dem Problem des Fernabsatzvertrags raukommen willst.

      Da war die Idee in #6 schon wesentlich besser. Ich habs nur vergessen, im Rahmen des Theaters zwei Tage später dazuzuschreiben. Noch 'ne Alternative wäre, die Vorlagen auf gewerbliche Verkäufer zu beschränken. Die privaten können sich ja problemlos bei diversen Helferseiten bedienen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.