GMX und WEB und Rufnummernmissbrauch nach TKG

    • GMX und WEB und Rufnummernmissbrauch nach TKG

      Hmmm..... ich wusste sonst nicht, wo ich's reinpacken sollte....

      Also buchen wir es mal unter "sonstige Erfahrung". Oder unter Kostenfalle für am Existenzminimum krauchende Mailprovider.

      Wie aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreises verlautet, wurde der Bundesnetzagentur heute mitgeteilt, dass die Vorgehensweise von gmx (ja, dem Mailprovider), genauer: der 1&1 Mail & Media GmbH, seinen Freemail-Kunden für Fragen zum Vertrag eine 0900er-Rufnummer für 3,99 Euro pro Anruf aufzudrängen seit heute um Mitternacht den Tatbestand des Rufnummernmissbrauchs nach § 45o TKG verwirklicht.

      Es ist ja aber heute auch echt Freitag der 13.

      Was will man da schon erwarten?

      Was ist passiert? Im Rahmen der Umsetzung der VRRL (wir haben ja andernortes viel lustiges dazu gelesen) ist der Artikel 21 der VRRL in den §312a Abs. 5 BGB reingerutscht. Und damit steht seit heute nacht im Gesetz folgendes:

      Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass der Verbraucher den Unternehmer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über eine Rufnummer anruft, die der Unternehmer für solche Zwecke bereithält, ist unwirksam, wenn das vereinbarte Entgelt das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt. Ist eine Vereinbarung nach Satz 1 unwirksam, ist der Verbraucher auch gegenüber dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes nicht verpflichtet, ein Entgelt für den Anruf zu zahlen. Der Anbieter des Telekommunikationsdienstes ist berechtigt, das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes von dem Unternehmer zu verlangen, der die unwirksame Vereinbarung mit dem Verbraucher geschlossen hat.

      Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__312a.html

      Im TKG findet sich dann dieses:

      Wer Rufnummern in seinem Telekommunikationsnetz einrichtet, hat den Zuteilungsnehmer schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Hat er gesicherte Kenntnis davon, dass eine in seinem Telekommunikationsnetz eingerichtete Rufnummer unter Verstoß gegen Satz 1 genutzt wird, ist er verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine Wiederholung zu verhindern. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Verbote ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung unter kurzer Fristsetzung verpflichtet, die Rufnummer zu sperren.
      Quelle: gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45o.html


      Ist natürlich lästig für gmx, wenn da jetzt Post kommt, aber da die ihren Freemail-Dienst mit Werbung finanzieren werden sie nun eben den ebay-Hinweis zum kostenlosen Versand entsprechend angepasst umsetzen müssen:
      Tipp: Wenn Sie keinen kostenlosen Versand anbieten können, wählen Sie möglichst geringe Versandkosten oder passen Sie Ihre Artikelpreise an. Eventuell könnten Sie auch ein günstigeres Versandunternehmen wählen.

      Tja - gmx wird in dem Fall eben seine Werbepreise anpassen müssen. So auf 3,99 pro kalkulatorischem Anrufnutzer. Und nö, den Freemail-Dienst einstellen werden sie kaum können. Dazu verdienen sie zu gut an der Werbung.

      Hmmm... wie war das denn nochmal gleich bei web.de? (Ist der selbe Laden...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es wurde der Bundesnetzagentur heute mitgeteilt,

      dass die Vorgehensweise von der 1&1 Mail & Media GmbH, seinen (ihren?) Freemail-Kunden für Fragen zum Vertrag eine 0900er-Rufnummer aufzudrängen

      seit heute den Tatbestand des Rufnummernmissbrauchs nach § 45o TKG verwirklicht.


      Tut mir leid, ich musste erstmal ein wenig Balast aus dem Satz schmeißen, um den Sinn (und das sinnstifte Verb!) zu finden und zu erkennen :O


      Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Verbote ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung unter kurzer Fristsetzung verpflichtet, die Rufnummer zu sperren.


      Und was erwartest du, wird passieren?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Und was erwartest du, wird passieren?

      Och - notfalls gibt es die Nummer eben demnächst nicht mehr. So ganz kuschlig ist die BNetzA nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.