Nicht bezahlter Artikel - Käufer wurde bei ebay gemeldet - Wiedereinstellung des Artikels ohne rechtliche Folgen seitens des Käufers möglich?

    • Nicht bezahlter Artikel - Käufer wurde bei ebay gemeldet - Wiedereinstellung des Artikels ohne rechtliche Folgen seitens des Käufers möglich?

      Hallo,

      wie sieht der Fall aus, wenn bei Ebay ein Paar Schuhe verkauft und nicht bezahlt wurden? Der Käufer wurde auch mehrere male angeschrieben, beim ersten mal schrieb er, dass das Geld unterwegs sei aber auch nach 2 Wochen ist immer noch nichts angekommen. Auf Nachrichten gab es dann auch keine Antwort. Der Fall wurde gemeldet und ist schon über eine Woche her.
      Kann ich den Artikel problemlos wieder einstellen? Kann ich den Käufer negativ bewerten, ohne dass er mich bewerten kann? Wie sieht es mit den Schadensersatz aus? Immerhin besteht ein bindender Kaufvertrag, der vom Käufer nicht eingehalten wurde. Oder ziehen die Verkäufer mittlerweile nun den Kürzeren? :(

      Danke im Voraus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ezox () aus folgendem Grund: Käufer hat wohl bei einem anderen Ebay ein Paar gekauft.

    • Du mußt ausdrücklich nach verbindlich gesetzter Frist den Kaufvertrag kündigen, sonst kann dein Käufer noch im Dezember 2017 zahlen und Lieferung verlangen.

      Negativ bewerten kannst du als Verkäufer nicht. Dein Käufer dich aber auch nicht, sofern er wegen Nichtzahlung verwarnt wird.

      Etwaigen Schaden, der dir aus Nichterfüllung entstanden ist, z.B. Mindereinnahmen bei einer zweiten Auktion, kannst du selbstverständlich beim Käufer geltend machen.
    • Um wieviel Geld geht es? Bei 2,50 reicht eine Mail. Bei 250 geht's per Einschreiben.

      Darin kündigst du dann gleich an, dir im Falle eines Mindererlöses die Differenz notfalls per Mahnbescheid und über den Klageweg zu holen.


      Für diesen Zusatzweg einer angekündigten Klage solltest du aber auf keinen Fall im Glashaus sitzen wegen evtl. Gewerblickeit.
    • Geht es um Peanuts? Dann übers Mailsystem von eBay. eBay speichert die Nachrichten, das ist halbwegs belegbar. Geht es um hohe Beträge, per Einschreiben.

      Inhaltlich setzt du eine Frist (konkretes Datum ca. 10 Tage in der Zukunft) mit Ankündigung, den Kaufvertrag bei fruchtlosem Verstreichen aufzukündigen. Diese Kündigung mußt du dann natürlich auch aussprechen.

      Eine etwaige Differenz bei einer neuen Auktion sowie sonstige Aufwendungen (Posto & co.) stellst du dem Käufer ganz normal in Rechnung, in dem du ihn zur Zahlung des entsprechenden Betrages auf dein Konto innerhalb einer ebenfalls angemessenen Frist aufforderst.. Durchsetzen tut man sowas - falls der andere sich totstellt oder nicht zahlt - auf dem Rechtsweg. Ob der Aufwand im Verhältnis steht, mußt du selbst wissen. In aller Regel wird das nicht der Fall sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Erstmal Danke liebe "alte Eule" und pandarul.
      Der Fall soll einfach schnell abgeschlossen werden. Auf Schadensersatz kann ich verzichten.
      Es geht um knapp 60 Euro. Gibt es im Netz irgendwo eine Vorlage für den Rücktritt des Kaufvertrags?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ezox ()

    • Hier im Forum schwirrt mehrfach was rum.


      Sehr geehrte/r ....,

      hiermit fordere ich Sie auf, bis zum .... den Betrag in Höhe von .... auf Kto. xy zu überweisen.
      Sollte ich bis dahin keinen Geldeingang feststellen, betrachte ich den mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag über die von Ihnen bei mir über ebay erworbenen Schuhe (Art.Nr.) als aufgelöst.

      MfG


      Druck die die Auktion und den Schriftverkehr aus. Das ist alles nicht ewig aufrufbar.