Gebote streichen, Bieter einschränken ...

    • pandarul schrieb:

      Da es sich um einen gewerblichen Wieder-VK handelt, wirst du ihm ja lediglich die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederverkaufspreis bezahlen müssen, damit er dich bereitwillig aus dem Vertrag entläßt.


      Weniger sogar, Panda. Wenn der Aufkäufer Profi ist. Er erspart sich jedes Risiko, den Transport, die Aufarbeitung....Gib ihm ein paar Euro auf die Kralle und er wird voller Freude zustimmen.


      Das Gelaber von OHV um "ist ja gar nicht meins" jetzt.......*heulDoch und kläre das mit Deiner Mama. Und lass die Finger weg von Geschäften, bis Du weißt, was das ist.
    • Wie gesagt: Mutter fing jetzt an: behaltet das Stück doch. Ich wollte immer damit fahren, habe es nie getan nun soll er weg sein. Heute hat sie es probiert wo wir weg waren und sagte: behalten. Ist ja auch ihrer ...

      Aber nun will Vater nicht mehr und ich bin eben geteilter Meinung.

      Übers rechtliche müssen wir nicht streiten, denn da gibt es nun einen Vertrag. Aber ich muss mich auch nicht runter handeln lassen - sonst kann er wieder gehen.

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    • @schabbesgoi:

      Ja klar, nur wird der gewerbliche Authökerer nicht seine Kalkulation offenlegen und deshalb eine höhere Differenz beziffern. Du weißt doch, abholen und aufarbeiten macht man nicht in der Arbeitszeit, und Risiko gibt es nicht, nur die Schwacke-Liste. ;)

      Aber ja, die Botschaft ist angekommen. Bei einem privaten, dem es ums Auto geht, sähe das schlecht aus. Wenn es nur das Geld ist, läßt sich was machen, wenn man vernünftig fragt. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, daß sich der Gewerbliche privat für derlei Autos interessiert.

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    • Danke OHV.

      Wie vermutet. Bei sehr geringer Schlagzahl ein Nachverhandler und einmal Spaßbieter. Der Rest ist Mittelmaß.

      Bedeutet, es ist nicht sicher, dass er überhaupt erscheint und wenn wird er feilschen. Man darf ja keinen negativen Text hinter einen grünen Punkt schreiben. Viele VK beherzigen das.

      An deiner Stelle würde ich abwarten. Meldet er sich bis Mittwoch nicht, meldest du den nicht bezahlten Artikel.
      Zeitgleich setzt du eine Frist von 3 Tagen zur Kontaktaufnahme, 10 Tagen zur Barzahlung mit Abholung und jeweils mit Datum.

      Du erklärst nach Ablauf der Fristen den Vertrag als hinfällig. Dann "bibberst" du noch bis zum 2. Danach ist aus die Maus. Du bist ab dann aus dem Vertrag.



      Edit: Auf Nachverhandlungen lässt du dich nicht ein. Dann wird er schimpfend deinen Hof verlassen.
    • Ne also echt bei aller Liebe, das gibts doch nicht.

      Zuerst das

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich will den Verkauf nicht stoppen sondern die Bieterliste einschränken ... ist das möglich? Eigentlich ja, aber wenn ich Gebote streichen lasse, begehe ich ja auch einen Verstoß ...



      Und jetzt willst du überhaupt nicht mehr verkaufen.
      Warum überlegst du dir denn nicht bevor du etwas einstellst was du eigentlich willst?!
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Nein, runterhandeln musst Du Dich nicht handeln lassen.
      Bei einem knackharten K....könntest Du allerdings gezwungen werde,n alle eventuell nicht erwähnten und doch leicht erkennbaren Mängel auf Deine Kosten zu beseitigen.

      Mann, erzähl dem doch die Story von Deiner armen Frau Mama, die jetzt so Lust hat das Teil doch selber....wenn er das glaubt.....
    • monza30 schrieb:

      Ist doch eine sichere Methode, keinen Ärger mit Auktionsabbruchgeiern zu kriegen.

      Die sicherste Methode ist, sich im Vorfeld Gedanken darum zu machen, OB man sein Angebot einstellen will, und WIE man es einstellt. Mal ehrlich... Der Paketversender ist doch nun kein eBay-Noob...

      monza30 schrieb:

      Und wenn Herr Ebay seinen Zehnten bekommt, ist das auch völligst ok.

      Ist es eben nicht, weil genau die Leute, die so denken, sich über den Transaktionsabbruch "ihr Geld" zurück holen.

      monza30 schrieb:

      Bei Puscherei ist Herr Ebay ja auch nicht interessiert

      Das kannste so nicht sagen... Aber es stimmt zumindest, dass es was dauert, wenn die Puschelei erst einmal gemeldet wurde... Ohne Meldung passiert da nicht viel...

      monza30 schrieb:

      das ist dann ok, wenn der tatsächliche Verkaufspreis niedriger ist und die "überzahlte" Provision teilweise zurückgezahlt wird...

      Eine Teilrückerstattung ist aber bei eBay nicht vorgesehen. Und wenn nach dem Handel im beiderseitigen Einvernehmen ein Transaktionsabbruch gemacht wird, bleibts auch nicht bei einer Teilrückerstattung, sondern eBay sieht gar nix...

      Kerstin66 schrieb:

      DER Gedanke kam mir nun mittlerweile auch schon mehr als einmal...

      *alte_eule* schrieb:

      Das glaub ich jetzt nicht!
      Willst du dich mit Gewalt schadenersatzpflichtig machen?

      Ohne Worte.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Aber mir hegen sich nun Zweifel diesen zukünftigen Klassiker zu verkaufen - wir waren heute auf einen Treffen - das wäre schade um ihn im Ausland zu verschwinden und hier gibt es davon kaum noch Modelle vor allem mit dieser seltenen Ausstattungsvariante

      Über solche Sachen sollte man sich Gedanken machen, bevor man bindende Kaufverträge schließt... Ich weiß ja, dass man sich anhand der Schreiberei in einem Forum ein völlig falsches Bild von seinem "Gegenüber" machen kann... Aber bei dir seh ich vor meinem geistigen Auge einen impulskontroll-geschwächten Choleriker... Wie wärs denn, wenn du zukünftig bei allem, was du schreiben oder tun willst, erstmal noch wenigstens ne Nacht drüber schläfst?... Soll manchmal echt helfen...

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Und warum soll ich euch verarschen ...

      Ja keine Ahnung... Vielleicht weil du dich dicke fühlst, wie sich alle angesichts deiner "unschuldig" in den Raum geworfenen Fragen vor Hilfsbereitschaft überschlagen und jeder versucht den anderen in Sachen Fachkompetenz zu übertrumpfen, ohne dabei zu bemerken, dass man völlig unnötig beschäftigt wird und du eigentlich ganz genau weißt, dass die Brocken, die du uns hinwirfst zu Grundsatzdiskussionen führen werden?
    • monza30 schrieb:

      Sollte der Abbruch mit Kumpel's Hilfe dazu führen, dass der Zehnte zurückgefordert wird, wird Herr Ebay ja wissen was er zu tun hat.

      Laurynn schrieb:

      Ist es eben nicht, weil genau die Leute, die so denken, sich über den Transaktionsabbruch "ihr Geld" zurück holen.



      Ich hoffe du hast obiges Zitat auch gelesen.... und wenn jemand aus irgendeiner "Not" heraus seine Auktion abbricht (aus welchem Grunde auch immer) ist das bis jetzt Herrn Ebay auch am Kofferraum vorbeigegangen. Um die Abbruchgeier hat er sich jedenfalls bisher nicht gekümmert, erst auf Zuruf (hier mal @Panda direkt angesprochen) engagierter Leute wird gesperrt.

      Tja... und wenn jemand, dem einer der Abbruchgeier im Nacken sitzt, berechtigterweise die Kontaktdaten des Geiers anfordert (komischerweise bekommt DER die Daten des VK ja), wird erstmal abgewiegelt bis zum Einsatz von Rechtsbeistand. Und da soll man dann Mitleid mit Herrn Ebay haben, weil dem ein paar Euronen durch die Lappen gehen? DAS kannste doch wirklich nicht ernst meinen.

      Tja... und wenn Teilrückzahlungen nicht möglich sind, dann eben komplett.... mein Mitleid hält sich in Grenzen.

      Und nochmal wegen der Abbrüche durch "Freundeshilfe": wie gesagt: Herr Ebay sahnt ja ab seit neuestem, wenn eine Auktion abgebrochen wird... so wat schalls?
    • Laurynn schrieb:

      Aber bei dir seh ich vor meinem geistigen Auge einen impulskontroll-geschwächten Choleriker...



      Und bei dem Zitat und dem, was nachfolgt, kann dir aus diesem Forum wohl kaum einer folgen.... wie ich OHV vorher mal schrubte: der soll sich mal locker machen. der versucht nämlich, alles 100 perzentig hinzubekommen, scheitert aber an sich selbst. Eben weil er alles hinterfragt bzw hinterfragen muss. Sollte mal ein paar Stunden überall nachlesen rund um die platte Form. Aber dass der ein Choleriker wäre mit Kontrollverlust, kann man so nicht stehenlassen....

      Wennste geschrieben hättest "typisch Beamtenmentalität mit Hinter-Vorschriften-Verstecken-und-erstmal-alles-nachlesen wäre das ok gewesen... also das genaue Gegenteil.

      Und was ist falsch an Grundsatzdiskussionen? Weil man dabei auf die Schwächen der platten Form kommt? Und das in Kritik an Herrn Ebay meistens rausläuft?
    • Laurynn schrieb:

      Zitat von »Kerstin66«
      DER Gedanke kam mir nun mittlerweile auch schon mehr als einmal...


      Zitat von »*alte_eule*«
      Das glaub ich jetzt nicht!
      Willst du dich mit Gewalt schadenersatzpflichtig machen?


      Ohne Worte.

      Da würde mich doch nun mal interessieren, was daran "ohne Worte" sein soll? ?( So eine Äußerung käme von mir nur, wenn ich eine Äußerung derart kritikwürdig empfinde, daß es mir die Sprache verschlägt.

      Vielleicht solltest Du nochmal nachlesen, in welchem Kontext ich bzw. Frau Eule unsere Kommentare abgegeben haben. Meine hatte z. B. mit der Abbrecherei/Gebührenerstatterei nicht das geringste zu tun, es wurde ganz klar eine Äußerung von Testing zitiert, auf die ich mich bezogen habe.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Ich denke mal, dass hier wohl keiner Mitleid mit eBay hat. Aber sich die Provision zurückzuholen, obwohl ein Artikel verkauft worden ist, könnte bei Wiederholung doch schnell ins Auge gehen, insbesondere wenn dann hier auch noch so offen darüber erzählt wird. Oder glaubst Du, Monza, eBay-Mitarbeiter, die hier lesen, könnten den Artikel nicht finden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • Es war eine Ausnahme und nun geilen sich hier welche dran hoch. Aber egal. Ich werde jetzt nichts mehr schreiben, denn ihr bekommt sowieso alles in den falschen Hals und da bin ich dann Profi genug und lasse die Streithähne sich hier auskriegen. Den Hinweisen von @ alte eule und schabbesgoi bin ich dankbar und werde mein Ding machen - ganz legal wie immer.
    • Hmm, möglich. Aber ich mag heut mal dünnhäutig sein. *ggg*

      Nein, ernsthaft, bei einer Zustimmung würde ich "zustimm", "so schauts aus" o. ä. schreiben, aber nicht "ohne Worte".
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes: