*alte_eule* schrieb:
... und lass dich nicht abwimmeln.
Die Frage nach dem Vorgesetzten und ob es alternativ auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde werden darf, dürfte als letztes Mittel auch Nachdruck verleihen.
riverside schrieb:
das heißt aber nicht, das die machen können, was sie wollen und wenn die indirekt arbeitsverweigerung betreiben (indem sie dem betroffenen erzählen, die anzeige bringt eh nix, obwohl damit die unerlaubte datenverwendung aktenkundig wird), dann sollte man sich schriftlich beschweren, dann gibts zumindest die hoffnung, das es für den unmotivierten kollegen vom dienststellenleiter (oder wer auch immer die beschwerde auf den tisch bekommt) einen anpfiff gibt.
Vielleicht so, und dann aber auch Taten folgen lassen
dieselente schrieb:
Gar kein langes Theater mit dem unfähigen oder unwilligen Weißmützling mehr machen!
Strafanzeige online erstatten Ba-Wü
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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