pandarul schrieb:
sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.
Ich weiß, ich nerve, aber in meinen Augen hat sie sich geändert. Die Auflage stimmt nicht mehr, auch wenn der VK daran keine Schuld trägt.
Und wenn du auf die Zeit 1 Jahr später oder so anspielst, dann hat der Eigentumsübergang lange stattgefunden. Ein Haus, das ich heute kaufe, variiert auch im Wert. Nennt sich dann Spekulationsobjekt.