Vermutlicher Betrug Playstation 4

    • ffm1987 schrieb:

      Glh2018 schrieb:

      Herr F.,

      Sie können mich für das halten, was Sie wollen. Sie sollten allerdings diesbezüglich auch auf Ihre Wortwahl achten. Es ist schade und peinlich gleichermaßen, wie nachtragend Sie sind und dass Sie mir überhaupt gar keine Möglichkeit geben, die Dinge, die ich in der Vergangenheit falsch gemacht habe, zu begleichen.

      Was die Löschung angeht: Die Anhänge sind ja bereits entfernt worden, allerdings sind die Texte, Verbreitung von Falschinformationen, Beleidigungen sowie Unterstellungen noch da. Ich erwähne nochmal, dass ich die Sache zum 07.08.2018 meinem Anwalt vorlegen werde, sollten die genannten Stellen zum genannten Datum noch existieren.

      Ist es Ihnen das wirklich wert? Sie wissen, dass das, was Sie hier verbreiten, illegal ist und argumentieren Ihre Vorgehensweise damit, was ich in der Vergangenheit getan habe? Sehr schade.

      Achso, nochwas. Nur, weil Sie die Bilder haben löschen lassen, so waren diese natürlich jahrelang zu sehen- ich habe selbstverständlich sämtliche Bilder, Postings etc. von Ihnen sowohl ausgedruckt als auch digital abgespeichert.
      1.) Ich halte Sie in der Tat für das mir naheliegend Erscheinende.
      2.) Auf meine Wortwahl achte ich nicht erst seit heute, Herr Thiebach!

      3.) Es ist schade und peinlich, wie idiotisch Sie sich mir gegenüber verhalten: Anstatt gefälligst Ihre Schulden von 2012 bis laufend schleunigst abzubezahlen, legen Sie es vermutlich darauf an, sich effektiv auf meine Kosten zu sanieren. Und das wäre nicht bloß schade und peinlich, sondern zutiefst unmoralisch von Ihnen.

      4.) Ich gebe Ihnen, anders, als von Ihnen dargestellt, durchaus Gelegenheit, Ihre "Verfehlungen aus der Vergangenheit" mir gegenüber wieder gut zumachen. Was denken Sie denn, weshalb Sie eine offene Rechnung bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin haben? Das ist Ihre Gelegenheit, Herr Thiebach! Ich habe schließlich nie Selbstjustiz Ihnen gegenüber geübt. Es ist liegt also allein an Ihnen selbst, von der Ihnen zweifellos offen stehenden Gelegenheit Gebrauch zu machen, Ihre "Verfehlungen aus der Vergangenheit" mir gegenüber wieder gut zumachen.

      5.) Ist es mir das wert? Was ist es Ihnen wert, Ihre "Fehler aus der Vergangenheit" nun unter Bemühung fraglicher etwaiger persönlichkeitsrechtlicher Benachteiligungen auf meine Kosten sanieren zu wollen?! Die Spitze der Verlogenheit, von Ihnen, Herr Thiebach!

      6.) Ich verlange von Ihnen jetzt Folgendes: Sie behaupten ja wiederholt, es existierten hier "Texte, Verbreitung von Falschinformationen, Beleidigungen sowie Unterstellungen". Zitieren Sie nun jede einzelne, von Ihnen in Frage gestellte Äußerung aus meinen Beiträgen hier. Ich will jede einzelne, von Ihnen in Zweifel gezogene Textpassage im DETAIL, von Ihnen mit Ihren eigenen Anmerkungen versehen, vorgelegt bekommen, bevor ich auch nur erwäge, mich hierzu in gebotener Weise zu äußern.

      7.) Sie behaupten, ich wüsste, dass ich hier illegale Inhalte verbreiten würde, liefern dazu aber keinen einzigen Beweis - kein Zitat, nichts. Holen Sie das nun bitte konsequent und lückenlos und in der gebotenen Detailliertheit nach!


      Nur so kann ich zu den von Ihnen ständig behaupteten Rechtsverstößen überhaupt vernünftig Stellung beziehen.

      Keine Sorge, Herr F., das wird mein Anwalt schon übernehmen und Ihnen auflisten, was Sie alles in einem Forum posten, erzählen und veröffentlichen dürfen und was nicht.

      Ich wünsche Ihnen angenehme, sonnige Tage!

      PS.: Und bitte nehmen ausgerechnet SIE das Wort "unmoralisch" nicht in den Mund. Das ist ja schon mehr als grotesk.

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    • Ich lehne eine gerichtliche, sowie außergerichtliche Klärung, sowie etwaige mit einer Kostennote zu meinen Lasten versehene Anwaltstätigkeiten in dieser Angelegenheit kategorisch ab.

      Es ist Ihnen ohne Weiteres zumutbar, mir auch ohne die Bemühung eines Rechtsanwaltes detailliert zu erläutern, an welchen genauen meinerseitigen Aussagen Sie Anstoß nehmen, da Sie mir nur auf diese Weise überhaupt erst einmal die Gelegenheit zur kostenneutralen außergerichtlichen Klärung verschaffen.

      Sollten Sie diesem absolut gerechtfertigten Anliegen jedoch nicht nachkommen, so versichere ich Ihnen, dass Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen und diese Kosten mir gegenüber - auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren - nicht geltend machen werden können.

      Jetzt wissen Sie bescheid! Es liegt also an Ihnen, sich entsprechend mit den von mir angefragten Einzelheiten über die von Ihnen in Zweifel, bzw. in Frage gezogenen Äußerungen - zunächst ohne Kostennote - in der gebotenen Detailliertheit zurückzumelden.

      Viel Spaß noch mit Ihren etwaigen Verfahrenskosten!

      Und zahlen Sie gefälligst der Gerichtsvollzieherin endlich die komplette Rechnung!

      Denn ich schulde Ihnen überhaupt nichts, und von mir kriegen Sie nicht nur nichts, denn die Angelegenheit bleibt so lange bestehen, bis Sie Ihre Schulden bei mir restlos getilgt haben, Herr Thiebach, nur damit das ein für alle mal klar ist.
    • Glh2018 schrieb:

      Nur mal so: Alleine, dass Sie veröffentlicht haben, dass ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, ist strafbar. Dass Sie mir vorwerfen, diese wäre falsch gewesen, ist Unterstellung.
      Da kommt einiges auf Sie zu. Das muss allerdings nicht sein, wenn Sie die Beiträge bis zum 07.08. entfernen lassen.
      [/quote]
    • Herr F.,

      es müsste Ihnen eigentlich längst einleuchten, dass ich nicht versuche, Sie in die Pfanne zu hauen, ich möchte die Sache lediglich aus der Welt schaffen. Allerdings habe ich das Gefühl, dass es gar nichts bei Ihnen bringt, Sie wollen es anscheinend nicht anders.

      Wie so ein Kindischer Sturkopf.

      Da Sie sich weigern die Beiträge löschen zu lassen und es Ihnen auch offensichtlich total egal ist, wie viele Straftaten Sie hiermit eigentlich begehen und begangen haben, werde ich die Sache dann morgen meinem Anwalt übergeben. Und wer seine Anliegen gerichtlich nicht geltend machen kann, das werden wir ja dann sehen. Nicht umsonst riet Ihnen Ihr Anwalt, die Beiträge zu entfernen.

      An dieser Stelle ist das Thema jetzt durch für mich. Sämtliche meiner Versuche, Herrn F. zur Löschung der Beiträge zu bewegen und damit eines Gerichtsverfahrens zu entgehen, sind fehlgeschlagen. Sehr, sehr schade.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glh2018 ()

    • Die Kartei der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen ist öffentlich. Jedermann kann sie, ohne einen Grund zu nennen und ohne einen Titel in der Hand zu haben, einsehen, um keinem Schuldner aufzusitzen.

      Die veröffentlichten Listen werden von Wirtschaftsinformationsdiensten in ihre EDV-Anlagen eingepflegt. Interessierte können so erfahren, ob Gefahr für die Geschäftsbeziehung besteht.

      Und genau das wird hier im Auktionshilfe-Forum auch realisiert, eben, um Betrügern wie Ihnen möglichst viele Opfer aus der Schusslinie zu nehmen.

      Der im Raum stehende Vorwurf, Sie hätten hierbei falsche Angaben gemacht, bezieht sich auf die bereits vom Forumsnutzer "Schützin" erwogene, zunächst prinzipiell nicht aus-schließbare Möglichkeit, dass Sie während der Zeit nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über Ihre Mittellosigkeit nach wie vor durch Betrugsgeschäfte der hier thematisierten Art praktisch effektiv nicht länger mittellos gewesen sein mögen, was durch die Durchleuchtung der Bankkonten Ihrer Mutter bzw. Ihrer eigenen Konten durch die Staatsanwaltschaft infolge eines hier ebenfalls erwogenen Geldwäscheverdachts durchaus überprüfbar sein könnte.

      Ihrem Anwalt werde ich eine kommentierte Druckversion dieses Forumsverlaufs zur eingehenden Auseinandersetzung - zu Ihren Kosten natürlich - schicken, und ihm mitteilen, dass Sie an einer außergerichtlichen Klärung meines Erachtens v.a. mangels Präzisierungsbereitschaft der von Ihnen mir gegenüber erhobenen Vorwürfe kategorisch desinteressiert sind. Vielleicht erklärt Ihnen Ihr Anwalt dann entsprechend, wie sinnvoll und aussichtsreich ein von Ihnen scheinbar heiß ersehntes Gerichtsverfahren unter diesen Voraussetzungen denn tatsächlich wäre...
    • ... "armes Deutschland" - "glückliche USA" ...

      Es ist bedauerlich, dass AH entgegen seinem urspünglichen Ziel, zu warnen und zu vermeiden, in diesem und auch in anderen Fällen zu einer Bühne der "Selbstdarstellung" mutiert und eindeutig identifizierten Personen Raum gibt, straf- und zivilrechtlich relevantes Fehlverhalten noch zu "beschönigen" oder einen Versuch der Rechtferigung zu starten. Wie in einem Vorpost schon dargestellt wurde "aufheben für das Schlussplädoyer" sollte hier die Lösung sein ...
      Es zahlen nun einmal Fakten ... das sind in diesem Fall Geschädigte über Jahre hinweg ... von Wiedergutmachung keine Spur ... interessant wäre einmal die Offenlegung der angeblichen Vereinbarung mit der Obergerichtsvollzieherin inklusiv der entsprechenden Kontaktdaten !
      Natürlich schreien alle "Gutmenschen" in Verbindung mit der DSGVO laut auf ... wenn aber diese dazu dienen soll, vergangene Rechtsmissbräuche zu verdecken und ggf. fortgesetztes Handeln zu ermöglichen ... dann verfehlt diese Verordnung eindeutig ihr Ziel ...
      Leider ist es eine Tatsache, dass in Deutschland mittlerweile der "Täterschutz" höher gewichtet wird als der "Opferschutz"... Personen, die dieser Verfahrensweise unterschwellig durch Kommentare zustimmen, waren in der Regel nie betroffen ...
      Es ist wie mit der Fahrleitung bei der DB; es gibt einen deutlichen Hinweis "Vorsicht Legensgefahr"; trotzdem steigen Personen auf Waggons; "mit üblen Folgen"; dann die Bahn dies verschuldet, "weil Strom auf der Leitung war" ...???
      Vor einiger Zeit hat sich in AH ein "Komiker" zu Wort gemeldet, der es toll fand, in Litauen zu sitzen und von den betrügerischen Handlungen gut leben zu können ... nach der Verlinkung auf einen Bericht über den Strafvollzug in Litauen war dann plötzlich "Sendepause" !
      Die "Schmerzschwelle" der Justiz in Deutschland ist leider sehr hoch; grundsätzlich sollte hier Folgendes gelten: Verhinderung weiterer Taten, Wiedergutmachung und sog. Resozialisierung ... und zwar in dieser Reihenfolge !!!

      ... und nun zu den "glücklichen USA" ...
      criminalsearches.com/
      ... finde ich hervorragend, meine möglichen "Geschäftspartner" nicht nur auf G abfragen zu können, wo sie ja erfahrungsgemäss erst auftauchen, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist" !
    • Eventuell mal drüber nachdenken, dass die Server des AH im Ausland stationiert sind- und wieso? Genau, weil alles, was hier passiert, praktisch komplett illegal ist. Hätte diese Seite ein vernünftiges Impressum und Server in Deutschland, was glaubst Du, wie schnell dieses Forum weg vom Fenster wäre?

      Herr F. ist nur daran interessiert die Beiträge zu entfernen, wenn er seine Moneten wieder in der Tasche hat- dass dies praktisch nichts anderes als Erpressung ist, ist ihm wohl nicht bewusst.
    • ... ich habe leider häufig (und das ist eine typisch deutsche Eigenschaft) mit Personen zu tun, die Verhalten Anderer aus der Zeit von "König Herodes" als Rechtfertigung für ihr eigenes Verhalten zum aktuellen Zeitpunkt heranziehen ... ohne in der Lage zu sein, sachlich begründete Einwände vorzubringen ...
      ... und ich habe eine Air Condition ... z. Zt. 20 Grad !!!
    • Glh2018 schrieb:

      Herr F. ist nur daran interessiert die Beiträge zu entfernen, wenn er seine Moneten wieder in der Tasche hat- dass dies praktisch nichts anderes als Erpressung ist, ist ihm wohl nicht bewusst.

      Herr Thiebach, mit der zitierten Äußerung bezichtigen Sie mich - entgegen besseren Wissens - öffentlich einer Straftat (Erpressung).

      Ich halte die Veröffentlichung dieser Äußerung für eine mutmaßlich strafbare Handlung, die Sie sich da soeben zu Lasten haben kommen lassen.

      Und eine Erpressung läge überhaupt nur dann vor, wenn ich durch Selbstjustiz Ihnen gegenüber rechtlich unzulässige Druckmittel mit dem Zweck der Herbeiführung der Schuldenbegleichung eingesetzt hätte, was ich jedoch zu keinem mir bekannten Zeitpunkt je getan habe.

      Im Gegenteil: Ich hatte Sie vor zwei Jahren zu besuchen beabsichtigt. Ergebnis: Weder Sie noch Ihre Mutter öffneten die Tür, und eine Nachbarin, zwei/drei Häuser weiter links, erklärte mir, dass Sie ein Jahr zuvor "abgeholt" wurden und seitdem "sitzen". Soviel zu dieser "Behauptung"...

      Sie stellen mich hier ständig als kalten, geldgierigen, unverständigen, unverbesserlichen, uneinsichtigen Unmenschen dar, der ich eindeutig nicht bin. Das ist eine latente Abwertung meiner Person!

      Wenn hier also irgendjemand gegen einen anderen Vorwürfe erheben sollte, dann primär einmal zunächst ich gegen Sie, und eben nicht anders herum!

      Soll ich mir jetzt auch einen Anwalt holen, und Sie wegen der Bezichtigung einer Straftat und den etwaigen Folgeschäden vor Gericht zerren?

      Ach, moment mal: Das erledigt ja, aufgrund der strafrechtlichen Relevanz Ihrer nachgewiesenen Bezichtigung einer Straftat, bereits die Staatsanwaltschaft für mich. Eine Email genügt. Toll, gell?

      Vielleicht können die dann auch gleich mal auf Geldwäscheverdacht hin Ihrer beider Konten durchleuchten...

      Auch interessant, wie Sie mir ursprünglich bis zum 07.08.2018 Zeit ließen, nun aber, wo ich nach einer detaillierten Präzisierung Ihrer Vorwürfe unter Vorlage entsprechender Zitate verlangte, plötzlich eben dazu keine Bereitschaft mehr haben, die von Ihnen zur Behebung der von Ihnen unscharf und unpräzise erhobenen Vorwürfe eingeräumte Frist willkürlich beendigen und jetzt nur noch per Anwalt alles klären lassen wollen, und mir so gesehen überhaupt keine vernünftige Möglichkeit zur kostenneutralen Erfüllung Ihrer primären Forderungen geben wollen.

      Das sollten Sie auch nochmal unbedingt mit Ihrem Anwalt klären... ich denke, wenn der Mann vernünftig wäre, würde er Ihr Mandat ablehnen, da Sie einfach derart sprunghaft agieren.
    • Vor wenigen Tagen erhielten wir von ffm1987 eine Nachricht, wonach er von seinem Schuldner Glh2018 unter Druck gesetzt wird. Er bat uns, seine bisherigen Postings zu entfernen. Noch während wir im Hintergrund an einer Lösung arbeiteten, die allen Interessen gerecht wird, postete ffm1987 munter weiter unter mehrfacher Nennung personenbezogener Daten des Schuldners. Offensichtlich war sein Anliegen dann doch nicht so wichtig! Somit hat sich das auch für uns erledigt.

      Ebenso verlangte Glh2018 die Löschung des Threads, ohne dies substanziell zu begründen. Wir lassen uns ungern veralbern, von keiner der beiden Seiten. Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist uns auch nicht ohne ausreichende Gründe möglich. Die Tatsache, dass Glh2018 mehrere Geschädigte hinterlassen hat, lässt uns das Informationsinteresse der Betroffenen höher einordnen als das Persönlichkeitsrecht des Täters. Diese Einordnung kann erneut erfolgen, sobald uns Nachweise darüber vorliegen, dass alle Geschädigten entschädigt wurden.
    • @redaktion Vielen Dank für Ihre Benachrichtigung, liebe Redaktion.

      Sie haben m.M.n. mit der von Ihnen angemerkten Skepsis durchaus sehr reflektiert auf den bisherigen Diskussionsverlauf hier reagiert.

      Ursprünglich hatte ich zwar in der Tat vor, restlos alle vom Schuldner eindeutig beanstandeten Passagen bzw. Inhalte nach Möglichkeit von Ihnen entfernen zu lassen - eine dahingehende Präzisierung entsprechender Textpassagen brachte der Schuldner - wie ja von Ihnen ebenfalls angemerkt - jedoch zu keinem bisherigen Zeitpunkt ohne Kostennote vor, zumal er auch noch sehr sprunghaft und launisch kommunizierend darauf aus zu sein schien, mir selbst einen Erpressungsvorwurf anzudichten, was dann im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung schließlich sogar in der strafrechtlich relevanten Bezichtigung einer Straftat (nämlich einem Erpressungsvorwurf - m.M.n. entgegen besseren Wissens) gipfelte, woraufhin Sie ihn im Anschluss an meine klarstellende Erwiderung hierauf auch direkt von der weiteren Nutzung dieses Forums ausgeschlossen haben.

      Ich würde mich jedenfalls auch weiterhin gerne dafür aussprechen, zunächst sämtliche präzise begründete Beanstandungen des Schuldners, durch die er ganz konkret durch meine Beiträge handfeste Verstöße gegen sein Persönlichkeitsrecht auszumachen glaubt, vorgelegt zu bekommen, und würde mir daraufhin gerne vorbehalten, Ihnen eben diese Inhalte ggf. - und dann auch direkt in einer für Sie in mutmaßlich zumutbarer Weise angehbaren, fraglichen Löschanfrage zu vermitteln.

      Auch teile ich grundsätzlich Ihre Auffassung, dass hier das Informationsinteresse der Geschädigten, deren Vornehmlichster wohl ich selbst bin - und es mag ebensolcher ja noch eine uns derweil unbekannte Dunkelziffer geben... - bis zur nachgewiesenen Entschädigung derer, jedoch zumindest bis zur nachgewiesenen Tilgung aller bei der Gerichtsvollzieherin anhänglichen, legitimen Vollstreckungsersuche gegen den Schuldner, erst hiernach eine erneute Einordnung seiner persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche in diesem Kontext erfolgen sollte.

      Vielen Dank für Ihr geschätztes Engagement bei der Auseinandersetzung mit all dem hier Vorgebrachten.
    • ffm1987 schrieb:

      Korrigierter Textabschnitt aus meinem vorherigen Beitrag:


      Auch teile ich grundsätzlich Ihre Auffassung, dass hinsichtlich der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Geschädigten, deren Vornehmlichster wohl ich selbst bin - und es mag ebensolcher ja noch eine uns derweil unbekannte Dunkelziffer geben... - und den persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen des Schuldners bis zur nachgewiesenen Entschädigung derer, jedoch zumindest bis zur nachgewiesenen Tilgung aller bei der Gerichtsvollzieherin anhänglichen, legitimen Vollstreckungsersuche gegen den Schuldner infolge vergleichbarer bzw. ähnlich gelagerter Betrugsfälle, dann auch erst hiernach eine erneute Einordnung seiner persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche in diesem Kontext erfolgen sollte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ffm1987 ()

    • ... es wundert mich etwas, dass sich diese "endlose Geschichte" fortsetzt

      sowohl das BDSG als auch DSGVO stellen auf "berechtigte Interessen" ab; also soll der Betroffene klagen, damit diese unter Offenlegung, Prüfung
      und Gewichtung durch ein Gericht bewertet werden können.
      Dann kommen auch relevante Strafverfahren, ergangene Urteile, Tilgungsfristen von Strafmakeln und "fehlerhafte" Angaben über Vermögens- verhältnisse sowie geschlossene Vereinbarungen und deren Erfüllung im Zuge der Vollstreckung mit Aktenzeichen, Protokollen und ggf.Zeugen
      "auf den Tisch"; unabhängig davon, wie verlässlich z. B. die Angaben von Nachbarn in einer "überschaubaren" Stadt wie Kerpen sein mögen.
      Eventuell war der Betroffene 1 Jahr in Australien, in der Fremdenlegion oder sonstwo; die Mutter ist völlig unbeteiligt, mittellos, Haus gehört der Bank usw. ... dies lässt sich dann eindeutig klären; einem Rechtsbeistand des Betroffenen wird unter Umständen klar werden, dass sein Mandant
      hier in Probleme geraten könnte ...
    • Hallo Leute, der Dominik Thiebach hat wieder zugeschlagen.

      Ich wurde bzw werde gerade um 570 Euro betrogen über ebay Kleinanzeigen.
      Es geht wiedermal um eine Playstation.

      Ich würde mich freuen wenn Geschädigte oder Beteiligte sich hier mal melden könnten, damit wir zusammen da mal richtig was in Bewegung bringen können.

      Ich werde die Tage Strafanzeige erstatten.
      Es geht mir persönlich nicht um die 570 Euro... Die bedeuten mir nichts. Es geht mir um meine Ehre, so einen Versager dran zu kriegen.

      Und falls du das lesen solltest Dominik... Dann sollst du wissen, dass egal was du hier dazu zu sagen hast, es mich überhaupt nicht interessiert und ich dir auf deinen Schwachsinn auch nicht antworten werde.
      Du bist meine Zeit eigentlich nicht wert...