Frage zur Versandkostenberechnung

    • Wenn der Fahrradkurier dir deine Ware hinhält und du ablehnst, weil du den UPS-Express-Mann erwartet hast, bist du in Annahmeverzug.

      Sollte der Fahrradkurier langsamer gewesen sein als der UPS-Express und dir ist ein Schaden deshalb entstanden, blutet der VK. Es sei denn bei UPS war z.B. Streik und der Typ mit dem Fahrrad die einzige Alternative, dir dein Geraffel überhaupt zukommen zu lassen. Das wäre dann wohl ein wichtiger Grund.

      Solltest du dich einfach nur über den Fahrradkurier ärgern, hast du Pech und Ärger, sonst nix.

      Sollte der Fahrradkurier allerdings billiger gewesen sein, kannst du natürlich die Erstattung zu viel gezahlter Aufwendungen verlangen. Dich durch vortäuschen falscher Tatsachen zur Zahlung eines nicht gerechtfertigen Zusatzbetrages zu überreden, ist natürlich nicht ok.

      Eigentlich ganz einfach.

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    • *alte_eule* schrieb:

      Panda treibt es mal wieder auf die Spitze. *g*
      Deswegen hat meines Wissens noch niemand geklagt, aber m.E. steht dem Käufer die Differenz zu.
      Wenn ich Benz bestelle und bezahle, gebe ich mich auch nicht mit VW zufrieden * , nur weil mich beide von A nach B bringen.


      Die Stelle?
      Gut, dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
      Erweitere
      * und zahle den vollen Preis
    • Panda, aus genau diesem Grund wollte ich die Auktionen sehen.
      Bietet ein VK in der Auktion DHL an und schwenkt auf Hermes um, hat er mit Lieferung seinen Vertag der Lieferung eingehalten aber den Vertragsbestandteil des Versandweges missachtet. Differenz von 6,99 zu 4,90 oder so.
      Den vorherigen Aufschlag 'für die Busfahrt' würde ich nicht antasten, auch wenn Die Post 5 km weit und der Shop nebenan ist.
    • Warum der persönliche Aufwand höher ist, kannst du niemandem wegdiskutieren. Die Differenz der beiden Porti kann durch irgendwas anderes ausgeglichen werden. "Auf dem Weg zur Arbeit" vs. "extra hinfahren", Abholung wegen inkompatibler Öffnungszeiten usw.

      Generell macht man in Rechtsstreitigkeiten 20 Euro Auslagenpauschale für (Tele-)kommunikation geltend, die nicht einzeln belegt werden muß.

      Wenn ich (als Privatmensch) einen Brief schicke, setze ich den pauschal mit 5 Euro an.

      Glaub mir, 10 Euro mehr oder weniger kriegst du dem VK nicht nachgewiesen. Darum geht es auch überhaupt nicht, dafür gibt es ja - zum Dritten - ein Bewertungssystem, in dem man solche Erfahrungen für die Nachwelt festhalten kann.
    • grafiksammler schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wo kann ich die Pflicht eines PVK notfalls einen Karton zuzuschneiden nachlesen? Muss er auch ggf. einen Karton vergrößern (z B bei umfangreichen Mehrfachkäufen)?

      Du bringst Dich so um jeden Anflug von Seriosität.

      Was zu den Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag gehört, kannst Du bei Tante google Dir erschliessen.


      Ich halte es für unseriös, mich lapidar auf Google zu verweisen.
      Der Vk hat offenbar für seine eingestellten Auktionen das jeweils passende Verpackungsmaterial, für etwaige Mehrfachkäufe zudem einen M-Karton zur Verfügung.
      Dass S2S keine M-Kartons akzeptiert, dafür kann er nichts. Dass der Hermes-Zusteller unzuverlässig ist, ist auch nicht seine Schuld.
      Ihm deshalb abzuverlangen seinen M-Karton zu zerschneiden, halte ich für maßlos übertrieben, zumal es noch Alternativen gibt,
      nämlich als S2S + Büchersendung oder als DHL-Paket bis 2 kg zu versenden. Damit erübrigt sich das Zusteller-Problem.
      Andauernde Hermes-Zusteller-Probleme konnte ich übrigens schon sehr effizient lösen, indem ich mich bei der Hotline darüber beschwerte.
      Der Zusteller bekam einen neuen Bereich, vermutlich mit der Auflage sich zu bessern und wir einen neuen zuverlässigen Zusteller.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      zumal es noch Alternativen gibt,
      nämlich als S2S + Büchersendung oder als DHL-Paket bis 2 kg zu versenden. Damit erübrigt sich das Zusteller-Problem.

      nein, die Alternativen gibt es nicht. Das wäre eine Abweichung von der im Kaufvertrag vereinbarten Versandart.

      @pandarul. Das Zuschneiden des M-Kartons geht so schnell, dass der "Mehraufwand" für einen Privatverkäufer im Rahmen seiner üblichen Verpackungsmaßnahmen verbleibt.
      Daher halte ich Dein Argument für unzutreffend.
    • grafiksammler schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      zumal es noch Alternativen gibt,
      nämlich als S2S + Büchersendung oder als DHL-Paket bis 2 kg zu versenden. Damit erübrigt sich das Zusteller-Problem.

      nein, die Alternativen gibt es nicht. Das wäre eine Abweichung von der im Kaufvertrag vereinbarten Versandart.

      @pandarul. Das Zuschneiden des M-Kartons geht so schnell, dass der "Mehraufwand" für einen Privatverkäufer im Rahmen seiner üblichen Verpackungsmaßnahmen verbleibt.
      Daher halte ich Dein Argument für unzutreffend.


      Was war denn in den 2 oder 3 AB jeweils vereinbart? Ich weiß es nicht. Wurde S2S überhaupt angeboten?
      Selbstverständlich gibt es diese Alternativen, es bleibt den Vertragspartnern immer unbenommen sich gütig und vernünftig zu einigen.

      Edit: Um so einen Karton relativ schnell zuzuschneiden braucht man ein Klingenmesser oder vergleichbar gut geeignetes Werkzeug. Hat das jeder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Schäl- oder Gemüsemesser sollten in jedem Haushalt vorhanden sein. Trotzdem würde ich jeden "erschlagen" der es als Werkzeug zweckentfremdet.
      Spielt aber auch keine Rolle. Nicht jeder Karton eignet sich dafür.

      Und wie wir selbst das jeweils handhaben und was alles möglich ist, ist für diesen VK auch völlig irrelevant. Er hat nicht um Lösungsvorschläge gebeten, wie er es passend macht.