Frage zur Versandkostenberechnung

    • Ich lese im EP weder von drei Transaktionen noch von einem Versandkosten"rabatt".

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Ich lese im EP weder von drei Transaktionen noch von einem Versandkosten"rabatt".

      Dann les nochmal :rolleyes:

      Natürlich kann man eine Versandkostenrabbatt anfragen, das sollte man aber tunlichst beim VK und nicht im Forum als Heulboje auftauchen :!:
      Kann VK das, is ok! Kann er nicht, so wurden die Verträge geschlossen!
      Was VK gar nicht kann wäre anders zuversenden wie ausgelobt! Da gibts dann den "Mängelrabatt" :D
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    • DHL Päckchen sind nicht versichert.
      Sorry Mirabella ich hab den Preis bei dir nicht gesehen 4,99 dann ist es ein Paket und doch versichert.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

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    • Kannst du dich eigentlich auch in normalem Tonfall mit anderen Meinungen auseinandersetzen?

      Schrieb ich schon, dass ich im EP nichts von drei Transaktionen las. Und auch nichts von VSK-"Rabatt"?
      Und weiterhin lese ich nichts vom TE, was die Beschimpfung als "Heulboje" auch nur im mindesten rechtfertigen würde.

      edit: Ging natürlich an #23

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • karakorum666 schrieb:

      Kannst du dich eigentlich auch in normalem Tonfall mit anderen Meinungen auseinandersetzen?

      Schrieb ich schon, dass ich im EP nichts von drei Transaktionen las. Und auch nichts von VSK-"Rabatt"?
      Und weiterhin lese ich nichts vom TE, was die Beschimpfung als "Heulboje" auch nur im mindesten rechtfertigen würde.

      edit: Ging natürlich an #23

      Lies hal nochmal :rolleyes:
      2+1 Transaktionen waren es wohl. Die Heulerei kann man wohl unterstellen, sonst müßte man hier nicht das "Problem" eskalieren und hätte sich mit dem VK direkt auseinandergesetzt :!:
      Wenn das Verstehen immer noch nicht klappt les ich dir alles vor :rolleyes:

      So um nochmal Toppic zu werden:
      Einem K steht es natürlich zu eine Versandanweisung zu geben. Einem VK aber auch diese abzulehnen weil dafür Gründ vorliegen (ich käme nicht im Traum darauf irgendwelche Kartons vom Sperrmüll zu klauen und zuzuschneiden!).

      @mira
      Wenn ich richtig gelesen habe war S2S vereinbart
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    • Keine Ahnung, ob S2S schon in der AB stand, bei dem Buch vermutlich nicht. Und das können 2 oder 3 Auktionen gewesen sein.
      S2S und Büchersendung würden das Problem auch lösen, wenn es denn nur um den Hermes-Zusteller geht.
      Irgendwie ist hier riverside mit Antworten gefragt.
    • Penny schrieb:

      riverside schrieb:

      weils als shop2shop-paket verschickt werden soll

      Geht das bei DHL auch?

      riverside schrieb:

      ich ersteigerte einen locher und einen tacker.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      2+1 Transaktionen waren es wohl


      NEIN nein, das war ein Kauf und dann kam das Buch dazu also 1+1

      Zumindest kann man es so lesen: Als drei Artikel in zwei Transaktionen. Letztlich kann das nur TE auflösen.
      Aber mancher liest eben, was ihm in den Kram passt, um von da aus sein Käuferbashing zu starten. - Kenn ich irgendwo her.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Penny schrieb:

      riverside schrieb:

      weils als shop2shop-paket verschickt werden soll

      Geht das bei DHL auch?

      riverside schrieb:

      ich ersteigerte einen locher und einen tacker.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      2+1 Transaktionen waren es wohl


      NEIN nein, das war ein Kauf und dann kam das Buch dazu also 1+1

      Gut, dann muß ich mich verbessern (nein, eigentlich nicht es sind Einzelkäufe!).
      Ein Entgegenkommen des VK in Form von "ich pack noch locker ne Schweinehälfte rein" zählt nicht.

      @Schabbes
      deinen Müll kannst du gerne überall abladen, auch FB findest du keine Entsorger mehr.
      Muß das hier in jeder 2ten Diskussion sein?
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    • grafiksammler schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Der VK darf jeden einzelnen Artikel wie beschrieben versenden!

      GIU: wenn er es bezahlt bekommt, oder auf eigene Kosten macht - why not.

      ABER: Auch wenn es sich um 3 Kaufverträge handelt, hat der VK die Pflicht, die Belange des Käufers zu berücksichtigen ( Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag )
      Zu diesen Belangen gehört auch ein gemeinsamer Versand und auch ein Zuschneiden eines vorhandenen größeren Kartons, um ein kostengünstigeres Versandformat zu bekommen. Zumal dieses Zuschneiden ohne nennenswerten Zeit- und Materialaufwand zu bewerkstelligen ist.


      Wo kann ich die Pflicht eines PVK notfalls einen Karton zuzuschneiden nachlesen? Muss er auch ggf. einen Karton vergrößern (z B bei umfangreichen Mehrfachkäufen)?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Der VK darf jeden einzelnen Artikel wie beschrieben versenden!

      GIU: wenn er es bezahlt bekommt, oder auf eigene Kosten macht - why not.

      ABER: Auch wenn es sich um 3 Kaufverträge handelt, hat der VK die Pflicht, die Belange des Käufers zu berücksichtigen ( Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag )
      Zu diesen Belangen gehört auch ein gemeinsamer Versand und auch ein Zuschneiden eines vorhandenen größeren Kartons, um ein kostengünstigeres Versandformat zu bekommen. Zumal dieses Zuschneiden ohne nennenswerten Zeit- und Materialaufwand zu bewerkstelligen ist.


      Wo kann ich die Pflicht eines PVK notfalls einen Karton zuzuschneiden nachlesen? Muss er auch ggf. einen Karton vergrößern (z B bei umfangreichen Mehrfachkäufen)?

      Es gibt keine Pflicht, Versand ist einen Nebenphlicht in Verabsatz und eigentlich geregelt ...
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    • *alte_eule* schrieb:

      Nehmen wir es umgekehrt und die DHL-Packstation? Vertrag nicht erfüllt. Der VK darf den nochmals anfallenden Versand zahlen.


      Weicht der Verkäufer ohne wichtigen Grund von einer aus gutem Grund gegebenen Versandanweisung ab, trägt er den daraus entstehenden Schaden. Das ist völlig unstrittig. Wer auf den Hinweis, it DHL zu versenden (impliziert durch Mitteilung einer PS-Adresse) aus Jux und Dallerei mit Hermes versendet, ist voll für seine Tun und Lassen verantwortlich.

      Wird die Versandanweisung "das geht auch zusammen als S" mißachtet und als M geschickt, weil kein passender Karton zur Hand war, hat der Verkäufer selbstverständlich keine kaufvertraglichen Pflichten verletzt. Ihr müßtet euch manchmal echt reden hören. Das hat gar nix mit "auf die Spitze treiben" zu tun. Aus der sich aus §241 ergebenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners eine Verpflichtung zum Kartonschnitzen um einen Euro willen zu kontruieren, ist ja vollkommen absurd. Ganz im Gegenteil hat der Käufer aus Rücksicht auf den Verkäufer eine M-Sendung hinzunehmen, genauso übrigens, wie der Verkäufer keinesfalls tatsächlich aus Gnatz 3 Pakete schicken darf.

      Und jetzt überlege ich mir sehr gut, ob ich den Thread wirklich zu Ende lesen möchte.
    • pandarul schrieb:

      Wird die Versandanweisung "das geht auch zusammen als S" mißachtet und als M geschickt, weil kein passender Karton zur Hand war, hat der Verkäufer selbstverständlich keine kaufvertraglichen Pflichten verletzt. Ihr müßtet euch manchmal echt reden hören. Das hat gar nix mit "auf die Spitze treiben" zu tun.


      Das habe ich an keiner Stelle behauptet. Nicht dass du da jetzt was durcheinander wirfst.
    • Nein, dieser Satz ging an @grafiksammler. Du hast Recht, das kann man mißverstehen, war aber nicht so gemeint. An dich ging nur der Teil der Aussage, daß der VK seiner Nebenleistung nachkommen kann, wie er will, solange er dabei nicht ohne triftigen Grund einen Schaden verursacht.

      Für sich anstellende Verkäufer gibt es wie bereits erwähnt das Bewertungssystem.