ebay Abbruchjäger Amtsgericht Darmstadt 31.07.14, 09:30 Uhr

    • Ich finde es ja sehr gewagt bei der Faktenlage einen Prozess zu riskieren. Wirkliche Beweise dafür das es sich um einen professionellen Abbruchjäger handelt gibt es nicht, wenn er jetzt 20 iPhones über Fb verschleudert hätte ok, aber bei einem einzigen. Seine Projektarbeit hat mal gar nichts mit eBay zu tun und den Kommentar von seinem "Freund" kann man auch relativ leicht schön reden, von wegen es war nur VB und kein MP angegeben etc...

      Und was den eigentlichen Abbruchgund angeht, da sagt der böse Abbruchjäger dann, das hätten Sie auch einfach noch als Ergänzung hinzufügen/klarstellen können. Und so wie ich das sehe wurden die Artikel (gab es jetzt zwei iPhones ?) ja auch nicht neu eingestellt, zumindest habe ich weder eine passende Auktion, noch Bewertung gefunden.
    • Die neue Aktion wurde von ebay gelöscht, warum auch immer?!?

      ebay.de/itm/321221371923?ssPag…_trksid=p3984.m1558.l2649
      Dies ist der Link zu dieser Auktion, der leider nicht mehr funktioniert.
      Ebay ist als Zeuge von uns aufgefordert worden, wenn solche Informationen wichtig werden sollten...


      Natürlich gibt es zu dieser Auktion auch einen ebay Nachrichtenverlauf aus dem klar ein vollständiger Kaufvertrag hervorgeht.
      Natürlich zu einem realistischen Preis von 1030 Euro...!


      Und damit ist auch klar, das es die Preisspanne von 1 Euro zu 1030 Euro doch gewaltig ist. Und zur damaligen Zeit war 1030 Euro ein marktüblicher Preis. Dies ist auch belegbar. Deshalb greift folgendes Gerichtsurteil zum Treu und Glauben, wenn alle anderen Argumente nicht mehr helfen sollten:


      LG Koblenz, 18.03.2009 - 10 O 250/08 - Der bekannte ebay Porsche Prozess



      Ich verstehe auch nicht, wie ebay so etwas weiter zulässt. Eine eindeutige AGB Lücke, wodurch munter weiter Schadensersatz gefordert werden kann.
      Wenn wir verlieren, werde ich vielleicht auch zu einem Abbruchjäger und lege mir 10 Accounts an. Alle 30 Tage mit den Accounts bieten, dann merken es die Leute auch nicht. Zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung und schon läuft der Laden...
      Dann heißt es gute Nacht Deutschland...! :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pr3mi3r3 ()

    • Verschreiben als Grund gilt m.M. nur wenn der verschreiber starken einfluss hat.

      Zum Beispiel anstatt Iphone 5, ausversehen als Iphone 4 eingestellt.

      Dann beeinflusst die Zahl den Endpreis.

      Ein Abbruch wäre hier viel leichter zu rechtfertigen.

      Nur wegen dem fehlenden r im Wort wird es wohl eher als nicht gerechtfertigt angesehen.
      Gehen wir vom otto-normal ebay käufer aus wird der nicht die tiefensuche für das Wort verschweißt verwenden.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • pr3mi3r3 schrieb:

      Und damit ist auch klar, das es die Preisspanne von 1 Euro zu 1030 Euro doch gewaltig ist. Und zur damaligen Zeit war 1030 Euro ein marktüblicher Preis. Dies ist auch belegbar. Deshalb greift folgendes Gerichtsurteil zum Treu und Glauben, wenn alle anderen Argumente nicht mehr helfen sollten:

      LG Koblenz, 18.03.2009 - 10 O 250/08 - Der bekannte ebay Porsche Prozess
      So sicher wäre ich mir da aber auch nicht, denn dein Urteil besagt zwar das es einen 105.000€ Porsche nicht für 5,50€ (0,005%) gibt, aber ein anderes besagt das es einen 60.000€ Rübenroder sehr wohl für 51€ (0,09%) gibt. Und wenn wir jetzt mal 1/1030 rechnen, kommen wir bei 0,097% raus, womit du über dem Rübenroderurteil liegst. Und dann gibt es auch noch irgendwo 2 AG Urteile welche auch bei 1€ zu ~2000 und ~5000€ liegen, die suche ich jetzt aber nicht raus.

      Soll nicht heißen das man das nicht versuchen soll, nur scheinst du mir deiner Sache doch etwas zu sicher zu sein.

      BTW: Wie schon erwähnt hätte man das Verschweißt auch in zehnfacher Ausführung der Beschreibung hinzufügen können, dann würde es auch von der Suche erfasst werden, aber das Thema ist für mich durch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Na dann soll der Richter mal den Rechenschieber ruhig rauskramen :D
      Und man sollte grundsätzlich sicher vor dem Richter auftreten, sonst kann man gleich zuhause bleiben und den Gaunern dieses Landes das Geld in den Rachen werfen.
      Wenn ich verlieren sollte, kann ich mir das Geld von anderen Opfern dieser Ebay Lücke zurückholen. :wallbash :huh:

      Btw: Es geht um zwei iPhones also 1/ 2060 Euro = 0,0485 %...
      Werde mich mal nach den Rübenroderurteil Urteilen umschauen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pr3mi3r3 ()

    • TE wird voll "baden" gehen.

      Der TE wurde ungenügend beraten,denn offensichtlich kennt sein Rechtsbevollmächtigter die Rechtslage nicht.

      Der TE hat keine stichhaltigen Anhaltspunkte,daß er---bezogen auf das sprachlich Verständnis seiner Artikelbeschreibung---- einen für eine Kaufentscheidung des Käufers entscheidungserheblichen

      (sprachlichen)Fehler gemacht und daher (zwangsläufig)den Artikel neu einstellen mußte,nachdem(!!)das Erstgebot bereits vorlag.

      ALLES andere ist komplett unerheblich und weder beweiskräftig für seine Vermutungen bezgl.des Käufers und dessen behauptete Absichten.

      Die Tatsache,daß er jetzt hier in diesem Forum nach seine Ansichten unterstützenden Argumenten bzw.Urteilen "grapscht",läßt den Schluß zu,daß er sich fahrlässig zu Anfang und grob fahrlässig jetzt auf unüberschaubare,aber hohe Kosten verursachend eingelassen hat.

      Seine Erfolgsaussichten sind weniger als NULL!

      Mein Rat:

      a)Anwalt Mandat entziehen,
      b)Klage durch Anerkenntnis beilegen,
      c)aus den Fehlern LERNEN!!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Dein Optimismus in allen Ehren, warte lieber ab und geh nicht zu siegessicher ran.
      Kommt immer auf den Richter und wie er drauf ist an.

      Solange es keine Grundsätze in solchen Fällen gibt, wird jede Entscheidung nach
      Einzelfallprüfung gefällt.



      PS.:
      Du prangerst hier einen "Betrug" an und willst auf der selben Masche reiten?
      Mannomann, moralisch unterste Schublade.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy