ebay Abbruchjäger Amtsgericht Darmstadt 31.07.14, 09:30 Uhr
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pr3mi3r3 schrieb:
Btw: Es geht um zwei iPhones also 1/ 2060 Euro = 0,0485 %... -
pr3mi3r3 schrieb:
Aber von ebay sollte man sich wohl mehr und mehr distanzieren!
besser spät, als nie bemerktDie Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
die ältere heißt Inquisition.Johann Nepomuk Nestroy -
Könnt ihr mir sagen, was man bei einem Vergleich vor Gericht beachten muss.
Es könnte laut meinem Anwalt auch zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien kommen.
Gibt es dazu Erfahrungswerte im Bereich der ebay Rechtsprechung? -
Deine Hinweise im Angebotstext:
"Realistische Sofort Kauf Preisvorschläge sind gerne willkommen per Ebay Nachricht!"
und
"beide Geräte können Sie auch in einem Paket zusammen kaufen!",
waren ja auch nicht ganz eBay-konform, und verstößt gegen die AGB´s. :thumbdown:
Ich denke, dass deswegen eBay Deine andere Auktion beendet hat.
Und man könnte auch denken, dass Du die Auktionen wegen eben eines solchen Vorschlages, beendet hast.
Der Rechtschreibfehler wäre dann die "Strohhalmsuche".
Das " iPhone 5S 64GB GOLF" statt Gold, in der Artikelbeschreibung, hat Dich ja auch nicht gestört.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von spamike ()
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pr3mi3r3 schrieb:
Könnt ihr mir sagen, was man bei einem Vergleich vor Gericht beachten muss.
Es könnte laut meinem Anwalt auch zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien kommen.
Gibt es dazu Erfahrungswerte im Bereich der ebay Rechtsprechung?
Jo, bei einem Vergleich zahlt man meist 50:50 Anwalts- und Gerichtskosten!
Dann noch einen frei verhandelbaren Preis für die Sache. So mal ganz blöd erklärt, denn im Einzelfall wird das teuer oder billiger -
flugwapsch62 schrieb:
pr3mi3r3 schrieb:
Aber von ebay sollte man sich wohl mehr und mehr distanzieren!
besser spät, als nie bemerkt
Nein, man sollte sich über die rechtlichen Folgen seiner Handlungsweise bewusst sein. Das ist ein Grundsatz, der nicht nur für ebay gilt.
pr3mi3r3 schrieb:
Könnt ihr mir sagen, was man bei einem Vergleich vor Gericht beachten muss.
Es könnte laut meinem Anwalt auch zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien kommen.
Gibt es dazu Erfahrungswerte im Bereich der ebay Rechtsprechung?
Da sich beide Parteien noch nie vor Gericht getroffen haben, gibt es auch keine Erfahrungsberichte. Einer schlägt etwas vor und der andere nimmt es an oder lässt es sein. Oder macht einen Gegenvorschlag...
Solltest du eine RSV haben, dann ist dein Vorgehen durchaus nachvollziehbar, denn mehr zu verlieren hast du nicht. Ohne RSV ist dein Gang zu Gericht doch sehr risikobehaftet. Die Sachargumente liegen eher auf der Hand des Käufers. Dir könnte wirklich nur noch "Treu und Glauben" helfen, der Gummiparagraph, wie ich ihn gerne nenne, weil er so wunderbar subjektiv auszulegen ist wie kein anderer.
Du solltest im Übrigen den Fehler nicht bei ebay und beim Käufer suchen, sondern dir vielmehr darüber klar werden, dass du dich durch deinen unnötigen Abbruch selbst in die Situation gebracht hast. Ohne ein aktives Zutun des Verkäufers läuft die Auktion völlig regulär zu Ende.„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt. -
gibt es denn für einen Vergleich??????
Ich vermag nicht zu begreifen,warum und aus welchen Gründen dem K ein Vergleich "zugemutet" werden sollte.
Hat der K irgendetwas falsch gemacht??? Hat der K "unlauter" gearbeitet?
Womit würde sich dann ein Verstoß gegen "Treu und Glauben" konstruieren lassen?
Dafür würde mich jetzt doch eine hieb-und stichfeste juristisch zielführende Argumentationskette interessieren.
Wenn diese gelingen sollte UND dem K ein absichtsvoller/grob fahrlässiger/fahrlässiger Verstoß nachgewiesen werden kann,dann(aber erst dann!!) darf über einen "Vergleich" spekuliert werden.
petergabriel -
Pandora schrieb:
Und was den eigentlichen Abbruchgund angeht, da sagt der böse Abbruchjäger dann, das hätten Sie auch einfach noch als Ergänzung hinzufügen/klarstellen können.
Das könnte er, nur wird ihm dieses Argument nichts nutzen. Da kann man mit dem OLG Oldenburg (und dem gesunden Menschenverstand) gegenhalten (aus einem anderen Thread):
Ostring schrieb:
Unabhängig davon, dass eine Berichtigung des Angebots nach den eBay-Regeln ggfs auch innerhalb der ursprünglichen Auktion möglich gewesen wäre, lagen demnach die Voraussetzungen einer berechtigten Angebotsbeendigung vor.
Ob man irgendwas ändern oder ergänzen kann oder nicht hat nichts damit zu tun, ob man zu Abbruch berechtigt war.
Gewagt ist es sicherlich, die Chancen, Rechtsmißbrauch nachzuweisen, sind ungefähr null. Aber warum sollte man sich nicht wehren? Wenns verloren geht, muß man halt zahlen. Und rein formal waren die Abbrüche berechtigt, die Frage ist, ob man das überzeugend darlegen kann.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()
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pr3mi3r3 schrieb:
Die neue Aktion wurde von ebay gelöscht, warum auch immer?!?
Na wegen deiner Aufforderung, Angebote zum Verkauf an eBay vorbei per PN abzugeben!
Im übrigen wird Treu und Glauben sowie Mißverhältnis zwischen Preis und Wert nicht helfen, weil es gerade die Besonderheit von eBay ist, Waren ab einem Euro anzubieten. Natürlich kann man argumentieren, daß der Bieter noch keine gesicherte Rechtsposition hatte, aber du hast andererseits halt ausdrücklich den Willen erklärt, für jeden Preis ab 1,- zu verkaufen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()
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Also das Ding wird vor Gericht gehen und dann sehen wir weiter...
Mehr als verlieren kann ich eh nicht mehr, die Anwaltskosten/Richterkosten sind jetzt auch egal... -
@pr3mi3r3, bitte informiere uns wie es ausgegangen ist, gerne auch mit Urteilsbegründung.>> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!
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Würde ich gerne machen, nur glaube ich, dass dann bei negativen Ausgang viel Häme hier auftauchen wird. Das möchte ich vermeiden!
Das wäre es mir nicht wert.... -
Steh doch drüber. Daß du selbst einen Anteil an den Ereignissen hast, weißt du doch schon. So what, niemand ist fehlerfrei.
Sieh es so: eine Rückmeldung ein Akt der Höflichkeit an diejenigen , dich sich ernsthaft um dein Thema bemüht haben. Und zweitens helfen uns die Erkenntnisse, die du sammelst, die richtigen Tips an Leute zu geben, die ein ähnliches Problem haben.
Daß es in einem öffentlichen Forum immer auch ein paar Kleingeister gibt, geschenkt. Laß sie schreiben. -
ja, können dann den Thread ja sofort schließen...
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pr3mi3r3 schrieb:
Würde ich gerne machen, nur glaube ich, dass dann bei negativen Ausgang viel Häme hier auftauchen wird. Das möchte ich vermeiden!
Sieh es mal so: das "Hätten wir dir gleich sagen können" kannst Du locker mit einem "habt ihr doch..." kontern.
Der Punkt ist der: die Frage, wie "klein" der Fehler sein darf, der zum Abbruch berechtigt ist hier im Forum schon angesprochen worden. Daher auch pandas Einwurf, dass der Tippfehler jetzt auch mal geklärt wird. Den hatte ich nämlich (damals nicht ganz ernst gemeint) aufs Tapet gebracht.
Abgesehen von möglicher Häme, die Dir gepflegt an deinem Hinterteil vorbeigehen darf, gibst Du damit den Fachleuten hier im Forum also die Möglichkeit, zukünftige Vorfälle besser zu beurteilen. Wenn sonst gar nichts dabei rauskommt, das Resultat erzielst Du damit auf jeden Fall.Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
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pr3mi3r3 schrieb:
Würde ich gerne machen, nur glaube ich, dass dann bei negativen Ausgang viel Häme hier auftauchen wird. Das möchte ich vermeiden!
Das wäre es mir nicht wert....
Wüsste nicht wer dich hier mit Häme überschütten würde
Wenn du so nett wärst und das Urteil incl. Begründung wenigstens der Redaktion zukommen lassen würdest. Du wirst verlieren, da lege ich mich fest, aber für andere kann das Urteil wichtig sein (im Sinne von Hilfe und das zeichnet dieses Forum aus!).
Das Rad ist in deinem Falll angelaufen, zurückdrehen geht nicht mehr. -
pr3mi3r3 schrieb:
Würde ich gerne machen, nur glaube ich, dass dann bei negativen Ausgang viel Häme hier auftauchen wird. Das möchte ich vermeiden!
Das wäre es mir nicht wert....
Es mag sein, dass da der ein oder andere ist. Das kann ich nicht ausschließen.
Nur kann es dir wo auch immer vorbei gehen, weil du dich wahrscheinlich mit niemandem von hier im Hausflur oder auf ein Bier triffst.
Nein ernsthaft. Fast alle hier haben (egal wie es ausgeht) echtes und rein sachliches Interesse am Ausgang und dann auch vor allem an der Urteilsbegründung.
Wir lernen auch alle täglich dazu. Nur so können wir den Betroffenen helfen, die in derartige Schwierigkeiten kommen und deren Chancen vor Gericht abschätzen.
Und manchmal ist es dann auch eine Hilfe, demjenigen zu sagen, dass da keine Chance besteht, damit er sich nicht sehenden Auges in Zusatzkosten stürzt. -
pr3mi3r3 schrieb:
Würde ich gerne machen, nur glaube ich, dass dann bei negativen Ausgang viel Häme hier auftauchen wird.
Es zeigte doch Größe und nähme den möglichen Spöttern den Wind aus den Segeln, selbst vom eigenen Irrtum zu berichten, bevor es andere tun. -
Hey Leute,
schaut mal was in Darmstadt los war! Evtl. bin ich ja auch er letzte der das mitgekriegt hat... Ich habe mich nicht genauer mit dem Urteil beschäftigt, sondern will nur Interessierte darauf aufmerksam machen:
lareda.hessenrecht.hessen.de/j…&showdoccase=1&doc.part=L
GrüßeDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zitrone ()
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