Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Kerstin66 schrieb:

      pandarul schrieb:

      *hust*

      Na dann kann ich dir nur viel Glück wünschen. Ich verrate dir aber schonmal, daß deine Lüge auffliegen wird, wenn der Richter dich nach dem defekten Display oder der Reparaturrechnung fragt. *kopfschüttel*

      Tja, und die Ausrede "direkt entsorgt, weil Reparatur unwirtschaftlich" wird auch nicht ziehen.

      Dazu kommt, daß man immer die Möglichkeit im Auge behalten sollte, daß hier evtl. auch die Gegenseite mitliest...

      Herzlichen Glückwunsch, das Handy ist dann wohl verkauft und zwar an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden. :wallbash

      Himmel nochmal Leute, könnt Ihr nicht ERST schauen, was Euch blühen könnte, wenn Ihr etwas bestimmtes machen wollt? Das hätte so manchem Zeitgenossen ein heftiges Lehrgeld erspart...


      Ich weiß ja nicht. Bei manchen Leuten finde ich so ein wenig "Lehrgeld" als gerecht...Wat mut, dat soll... oder so ;)

      Die Sparte "Tipps und Tricks" zum "besseren" betuppsen ist bei mir gerade aus. Sicher gönne ich manchen Leuten ein gewisses Unrechtsbewusstsein (bis sie eines besseren belehrt werden), auch "jugendlichen Leichtmut" erkenne ich an.
      Macht aber nix, geht ja auch nur um "Lehrgeld", welches vielleicht schmerzt (gerne, so soll es sein ;) ) aber wenigstens nicht ruiniert, wenn man dann wenigstens rechtzeitig erkennt, dass man "verloren" hat im Zockerspiel.
    • riverside schrieb:

      kannst du die urteile mal verlinken bzw. die aktenzeichen nennen?


      Du hast die Diskussion doch in aller Ausführlichkeit verfolgt @riverside. Auch in diesem Thread habe ich es erklärt und bereits verlinkt, vgl. #4 und vor allem #6. Zur allgemeinen Bequemlichkeit lasse ich auch noch mal den Direktlink auf den Bericht über die hier einschlägige Entscheidung I-2 U 94/13 des OLG Hamm da. Volltext läßt (aus öffentlicher Quelle) immer noch auf sich warten.

      Nachtrag der Vollständigkeit halber: Nachdem der BGH also das bekannte Grundsatzurteil (VIII ZR 305/10) am Beispiel (!) des Verlustes gefällt hat haben das LG Bochum (9 S 166/12) die Beschädigung und das LG Bonn (18 O 314/11) den verdeckten Sachmangel (und damit, obwohl nicht ausgeurteilt, auch den gleichstehenden Rechtsmangel) entschieden. Jetzt kommt das OLG Hamm dazu und hat den zweiten Komplex, den Fehler beim Erstellen des Angebots, abgearbeitet und klargestellt, daß dafür die gleichen vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten und es mithin einer Anfechtung nicht bedarf.

      Und ich wäre wirklich froh, wenn sich die Stammschreiber hier das mal irgendwo notieren würden, damit ich nicht immer wieder das gleiche schreiben muß.

      @vanvog: Dir antworte ich nicht mehr. Phantasier' doch bitte woanders.

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    • pandarul schrieb:

      riverside schrieb:

      kannst du die urteile mal verlinken bzw. die aktenzeichen nennen?


      Du hast die Diskussion doch in aller Ausführlichkeit verfolgt @riverside

      wie kommst du darauf?

      Und ich wäre wirklich froh, wenn sich die Stammschreiber hier das mal irgendwo notieren würden,

      könnte man natürlich auch an prominenter stelle im forum antackern ;)

      damit ich nicht immer wieder das gleiche schreiben muß.

      hättest nur auf das posting verweisen brauchen bzw. dies verlinken.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      wie kommst du darauf?


      Weil du mir eine ähnliche Frage in ähnlichem Kontext schonmal gestellt hast und ich dir ähnlich geantwortet habe (der letzte Teil war da noch nicht aktuell) und weil du in einigen der etlichen Threads zum Thema mitdiskutiert hast (Stichwort Hund -> Handy aus Regal), soweit ich mich erinnere.

      riverside schrieb:

      könnte man natürlich auch an prominenter stelle im forum antackern


      Vielleicht mache ich mal was fertig, wenn es das OLG Hamm irgendwann nochmal schafft, das jüngste Urteil in die Post zu stecken.
    • Wie ging es mit wsdesign weiter?

      tmm schrieb:

      Gestern kam eine weitere Nachricht von wsdesign, in der er mir eine Frist bis 7.12. gibt, in der ich mich rechtlich beraten lassen kann. Wenn ich nicht zu seinen Gunsten entscheide, droht er mit Rechtsanwalt und ggf. gerichtlicher Durchsetzung seiner Rechte. Er weißt daraufhin dass sehe sehr teuer für mich werden wir und ganz sicher im Recht ist.
      Hallo,

      mir sitzt wsdesign auch gerade im Nacken. Ich hatte als Verkäufer eines iphones einen Tippfehler gemacht und deshalb meine ebay-Auktion abgebrochen und den Artikel nochmal "richtig" eingestellt. Er hatte 1,50€ geboten und behauptet jetzt, dass ich ihm das iphone für 1,50€ verkauft habe. Angeblich war die vorzeitigen Beendigung meiner ebay-Auktion bei seinem Gebot von 1,50€ unzulässig.

      Dabei geht er nach seinem "üblichen" Schema vor:
      Zuerst die Aufforderung, ihm den Artikel für 1,50€ zu verkaufen. Auf diese habe ich ihm auch noch geantwortet und geschrieben, dass ich einen Tippfehler gemacht habe und dass somit die Beendigung der Auktions nach den ebay-AGB zulässig war. Daraufhin kam als nächstes die Mail mit Hinweislinks auf veraltete Urteile und die persönlich Meinung eines Anwalts (also kein Urteil)). Als ich nicht darauf geantwortet habe, hat er mir nach 3 Tagen angeboten, dass er mir das iphone nicht für 1,50€, sondern zu seinem Gebot (mehr als 1,50€ aber natürlich weit unter dem tasächlichen Wert) abnimmt.

      Ich reagiere nicht mehr auf seine Mails: Deshalb nehme ich an, dass er mir demnächst mit dem Anwalt und mit Klage droht. Das kann er ruhig machen, ich bin da ganz entspannt - gehe davon aus, dass eh nichts kommt. Wenn er nicht gerade selbst (arbeitsloser) Anwalt ist, ist für ihn das Kostenrisiko viel zu hoch. Ansonsten ist die neue Rechtsprechung des BGH (die hier bereits mehrfach zitiert wurde) ja durchaus verkäuferfreundlich.

      Nur aus Interesse eine Frage: Gibt es hier jemanden, der dann von diesem Spi.... (der in jeder e-mail mehrere Rechtschreibfehler macht) tatsächlich ein Anwaltsschreiben bekommen hat bzw. gegen den wsdesign dann auch tatsächlich geklagt hat? Würde mich wundern....

      Danke
      !unbekannt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von !unbekannt! ()

    • Wieso brecht ihr eigentlich immer eure Auktionen ab, wenn euch ein Schreibfehler unterläuft?

      Entweder mache ich das immer falsch bzw. richtig oder ich weiß nicht. Ich verschreibe mich auch oder stelle fest, dass ich etwas vergessen habe. Dann gehe ich rein in das Angebot und editiere es.

      Oder geht das so nicht mehr, sobald einer geboten hatte?
    • *alte_eule* schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      Oder geht das so nicht mehr, sobald einer geboten hatte?


      Genau das. Sobald ein Gebot vorliegt, ist das Editieren nicht mehr möglich.

      Es wäre ja auch schlimm. Im Extremfall bietet man auf einen hochwertigen Artikel, nach Gebotsabgabe wandelt er sich auf wundersame Weise in ein Blatt Papier.
      Heheh, ok. Das leuchtet ein. Ich habe meine Fehler eigentlich immer recht schnell entdeckt gehabt, bevor einer bieten konnte. Aber gut dass ich das nun weiß. Danke!
    • !unbekannt! schrieb:

      tmm schrieb:

      Gestern kam eine weitere Nachricht von wsdesign, in der er mir eine Frist bis 7.12. gibt, in der ich mich rechtlich beraten lassen kann. Wenn ich nicht zu seinen Gunsten entscheide, droht er mit Rechtsanwalt und ggf. gerichtlicher Durchsetzung seiner Rechte. Er weißt daraufhin dass sehe sehr teuer für mich werden wir und ganz sicher im Recht ist.
      Hallo,

      mir sitzt wsdesign auch gerade im Nacken. Ich hatte als Verkäufer eines iphones einen Tippfehler gemacht und deshalb meine ebay-Auktion abgebrochen und den Artikel nochmal "richtig" eingestellt. Er hatte 1,50€ geboten und behauptet jetzt, dass ich ihm das iphone für 1,50€ verkauft habe. Angeblich war die vorzeitigen Beendigung meiner ebay-Auktion bei seinem Gebot von 1,50€ unzulässig.

      Dabei geht er nach seinem "üblichen" Schema vor:
      Zuerst die Aufforderung, ihm den Artikel für 1,50€ zu verkaufen. Auf diese habe ich ihm auch noch geantwortet und geschrieben, dass ich einen Tippfehler gemacht habe und dass somit die Beendigung der Auktions nach den ebay-AGB zulässig war. Daraufhin kam als nächstes die Mail mit Hinweislinks auf veraltete Urteile und die persönlich Meinung eines Anwalts (also kein Urteil)). Als ich nicht darauf geantwortet habe, hat er mir nach 3 Tagen angeboten, dass er mir das iphone nicht für 1,50€, sondern zu seinem Gebot (mehr als 1,50€ aber natürlich weit unter dem tasächlichen Wert) abnimmt.

      Ich reagiere nicht mehr auf seine Mails: Deshalb nehme ich an, dass er mir demnächst mit dem Anwalt und mit Klage droht. Das kann er ruhig machen, ich bin da ganz entspannt - gehe davon aus, dass eh nichts kommt. Wenn er nicht gerade selbst (arbeitsloser) Anwalt ist, ist für ihn das Kostenrisiko viel zu hoch. Ansonsten ist die neue Rechtsprechung des BGH (die hier bereits mehrfach zitiert wurde) ja durchaus verkäuferfreundlich.

      Nur aus Interesse eine Frage: Gibt es hier jemanden, der dann von diesem Spi.... (der in jeder e-mail mehrere Rechtschreibfehler macht) tatsächlich ein Anwaltsschreiben bekommen hat bzw. gegen den wsdesign dann auch tatsächlich geklagt hat? Würde mich wundern....

      Danke
      !unbekannt!

      Nachdem ich jetzt schon mehrfach gefragt wurde, wie es weitergegangen ist:
      Es war wie von mir erwartet: wsdesign hat damit gedroht, dass er sich meine Adresse besorgt und einen Anwalt einschaltet - passiert ist NICHTS!
      Wie gesagt: Das Kostenrisiko ist für Ihn viel zu hoch. Wenn er einen Anwalt einschaltet, dann zahlt er den erst mal selbst. Im Ergebnis muss ich die Kosten für seinen Anwalt erst zahlen, wenn ich von einem Gericht dazu verurteilt werde, und bis dahin dauert es schon noch etwas... :lach:
      Sicherheitshalber hatte ich mir ein paar Screenshots von seinen Geboten gemacht (wie das geht steht hier irgendwo im Forum), damit ich nachweisen kann, dass er immer nur bietet, aber nie was kauft. Ausserdem hatte ich ihn natürlich bei Ebay gemeldet, aber das hat wohl nichts gebracht, weil scheinbar ist er derzeit wieder aktiv.

      Also mein Tip: Beim Ebay Kundenservice anrufen und den Vorgang melden. Dann wsdesign einmal antworten, dass der Abbruch der Auktion nach den ebay-AGB zulässig war und dass er sich an den ebay Kundenservice wenden soll.
      Anschließend einfach nicht mehr auf seine Drohungen reagieren und nicht nervös werden.
    • Hallo,

      auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel beschädigt oder verloren ging.
      Höchstbieter war ws***** der mir auch mir mit einem Anwalt drohte.

      Nach einem hin und her habe ich ihm den gleichen Artikel von meiner Frau geliefert .Also der gleiche Artikel den ich beendet habe .

      Sein Kaufpreis war bei Ebay 10,50 € , er hatt überwiesen und ich habe geliefert !! ,,,aber das Paket wurde unterwegs beschädigt .

      DHL teilte mir mit , das ein Teilverlust festgestellt worden ist . Zur Schadenmeldung musste ich unter anderen " einen Kaufabschluss beilegen woraus Käufer und Verkäufer hervorgehen . Das bin dann ich und ws*****.

      Wieder drohte er mir mit Fristen und Anwalt weil ich unter anderem seine Kopie von seiner PayPal Zahlung mit abgeschickt habe .

      ws***** möchte jedoch nicht seinen Kaufpreis zurück ( 10,50€ ) sondern den Tatsächlichen Wert des Artikels der viel höher ist .

      Antworten sind willkommen.
    • Mir geht es darum ob er wirklich seinen Anwalt einschalten wird. Ich sehe dem eigentlich gelassen entgegen, da mein Abbruch berechtigt war. Ist dennoch ein blödes Gefühl, da ich so eine Art nicht kenne. Hatte in meiner Beschreibung einen Defekt des Artikels nicht erwähnt (was keine Absicht war). Habe daraufhin die Auktion abgebrochen.
    • gta1984 schrieb:

      Mir geht es darum ob er wirklich seinen Anwalt einschalten wird.
      Kann dir doch egal sein, da du ja berechtigt abgebrochen hast.

      gta1984 schrieb:

      Hatte in meiner Beschreibung einen Defekt des Artikels nicht erwähnt (was keine Absicht war). Habe daraufhin die Auktion abgebrochen.
      Und dann sicher wieder mit der korrigierten Beschreibung wieder eingestellt. Damit bist du doch auf der sicheren Seite.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • A: Schreib eBay an, sie müssen und werden dir und erst recht deinem Anwalt diese Daten mitteilen.

      B: Ist es wirklich so schwer zu begreifen das bei unberechtigtem Abbruch ein Kaufvertrag mit dem letzten Höchstbieter zustande kommt und es A: völlig egal ist bei wie vielen anderen abgebrochenen Auktionen dieser Bieter noch Ansprüche geltend macht und B: immer der Verkäufer die Berechtigung seines Abbruches beweisen muss.
    • @Pandora

      Wir wissen noch gar nicht, ob dieser Abbruch berechtigt war, weil bachkarte null Informationen in sein Post gelegt hat. Eines ist aber sicher: Sein Anwalt wird sich so oder so freuen, der der bekommt sein Geld entweder von der Gegenbartei oder von bachkarte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.