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Gibt es noch andere Internetmärkte?
Fairhandel - - eBays Konkurrenz - Auktionshäuser und Online-Marktplätze
BeitragZitat von paradeboy: „Euch die Seite „Alles Trödel“ mal genau an“ Viel Erfolg!
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Auktionshaus 2-1deins.de im neuen Gewand
Fairhandel - - eBays Konkurrenz - Auktionshäuser und Online-Marktplätze
Beitrag... und wieder offline ...
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Zitat von schumiline: „Oder habt ihr mal bei den Ermittlungsbehörden nachgehakt?“ Es kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachgefragt werden. Üppige Auskunft wird man allerdings nicht bekommen. Sie wird stattdessen kurz und knapp ausfallen. Ich hatte mich mal Monate nach einer Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt. Die Antwort: "... nach dem Beschuldigten wird gefahndet." Keine weitere Nachricht ...
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Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Da fällt mir gerade ein, dass es vor ein paar Jahren mal einen Wintendo-Virus gab, der die Desktop-Icons beim mouseover unter dem Mauszeiger wegverschoben hat. Da war dann wenigstens nichts mehr mit draufklicken...“ Ja, das waren noch die guten alten Zeiten; vorbei schade ... Aber wie hätte das BSI das Problem besser anpacken sollen?
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Ich finde die Vorgehensweise des BSI richtig. Eine nun zugesandte Email mit der scheinbaren Absenderadresse des BSIs und dem allgemeinen Bezug des Emailpasswort-Diebstahls kann deshalb ziemlich einfach als Fälschung angesehen werden. Nur Emails des BSI mit den bekannten Codes sind echt. Wer demnach eine gefälschte BSI-Email für echt hält, ist einfach nur uninformiert.
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Danke für die Erklärung! Es gibt aber noch einen anderen Weg an Passwörter zu kommen. Dort wo sie auf jeden Fall gespeichert sind: in den Köpfen der Benutzer. Wer über eine Webseite auf sein Postfach zugreifen möchte, muss es eingeben. Wurde der Computer des Benutzers durch Malware oder Phishing kompromittiert, wird das Passwort (meist ohne Kenntnis des Benutzers) abgefangen.
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Herr Scheffczik verdient wieder Geld
Fairhandel - - Betrugsserien und gehackte Accounts bei eBay und Co
BeitragDamit ist jedenfalls erstmal Schluss: metalworks-design, Kein angemeldetes Mitglied
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Sperre bei ebay wegen Verstoß des Lieferanten gegen AGB
Fairhandel - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Löschbert Bastelhamster: „Die stellen nur die Plattform“ ... und eben auch ihre AGB, wie z.B §4. Da wird nichts zu machen sein.
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Zitat: „Rahden, Espelkamp, Porta Westfalica (ots) - Ein seit Monaten gesuchter mutmaßlicher Internetbetrüger ist der Polizei vor wenigen Tagen in Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) ins Netz gegangen. Nach einem Hinweis konnten Beamten der Wache Espelkamp den Mann (25) festnehmen. Ihm werfen Staatsanwaltschaft und Polizei vor, in bis zu 150 Fällen über Kleinanzeigen einer bekannten Internetplattform zum Teil hochwertige Smartphones, Tabletts und Spielekonsolen angeboten zu haben, obwohl er die Ware n…
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Zitat von Heiner.Hemken: „kann ich nicht erkennen, daß hier die behaupteten Fehler auch objektiv nachgewiesen vorliegen.“ das erledigt dann der gerichtlich bestellte und vom Kläger vorverauslagte Sachverständige
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Nein, m.E. leider nicht. Nur der Aufkleber ansich gehört zu dem verkauften Gerät und der K hat einen Anspruch darauf.
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Was nun? Rechtsweg?
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Nur nochmal der Vollständigkeit halber: Zitat: „Selbst wenn die Voraussetzungen des § 444 BGB nicht gegeben sind, kann es vorkommen, dass ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht in uneingeschränktem Sinne aufzufassen ist. Maßgeblich ist insoweit nicht nur der Wortlaut der Ausschlussbestimmung, sondern der gesamte Vertragstext. Ein Leitsatz des Bundesgerichtshofes lautet: „Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängel…
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Ebay - Privatverkäufer: Gebührenanpassung ab 04.02.2014
Fairhandel - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Löschbert Bastelhamster: „Also mir gefällt dass andere das nutzen können. Wertet meine eigenen Auktionen ungemein auf, wenn fette dreistellige Festpreise für Teile verlangt werden, die ich höchstens auf 10 Euro schätzen würde.“ Das können nicht nur andere nutzen, auch man selbst kann es für sich selbst nutzen. Dem Interessenten eben die Möglichkeit des günstigen Kaufs lassen ... scheinbar ...
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Egal was dran kaputt ist - das Gerät funktioniert so nicht! Die Art des Defekts kann dem K egal sein. Er hat Anspruch auf ein funktionierendes Notebook gemäß Artikelbeschreibung. Erstmal nicht daran basteln, sondern unter Fristsetzung ca. 14 Tage den VK auffordern den Defekt auf seine Kosten zu beheben. Andernfalls Rechtsweg einleiten. Dies auch dem VK erklären, damit ihn das Eintreffen der Klageschrift nicht allzusehr überrascht. Zitat Artikelbeschreibung: Zitat: „Artikelzustand: Gebraucht: Art…
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Zitat von rincewind: „Und jetzt erwartest Du noch genau WAS vom VK? Der wird sich gemütlich zurücklehnen, denke ich.“ ... bis zur Zustellung der Klageschrift ... Zitat von rincewind: „Blas mal den Lüfter aus, dann sollte sich das Abschalten erledigt haben...“ Völlig unzureichende Reparaturanleitung! Wie sollte das gemacht werden? Per Mundblasen, Druckluft, oder? Muss das Notebook dazu geöffnet und der Lüfter ausgebaut werden? Ich glaube schon! Eigenmächtige Reparaturversuche verkomplizieren den …
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Zitat von *alte_eule*: „es geht nicht um nicht nachmachen“ hätte ich jetzt auch gesagt Aber ich weiß auch nicht wo der verdammt USB ist. Weiß das den keiner?