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  • Zitat von Schneeeule: „Wo finde ich denn weitere Informationen, darüber dass angeblich nur der Absender einer Sendung einen Nachforschungsauftrag stellen kann? ...“ Die Rechte des Empfängers findet man bei Transportverträgen in den §§421 ff. HGB

  • Betrug?

    Heiner.Hemken - - eBay Kleinanzeigen und Quoka

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    Zitat von schumiline: „@Heiner Ich frage immer nach den Daten um eben die gegebenen Informationen zu überprüfen ob etwas an einem Verdacht drann sein kann. ...“ Dann stellt sich mir die Frage, wie zu Stand der Angelegenheit, so sie denn überhaupt eine ist/wird, es mit dem Datenschutz gehalten wird. Das Bundesdatenschutzgesetz ist da eindeutig, u.a. in §4. Ein Zutreffen der Ausnahmen in §4c kann ich hier nicht erkennen. Daher sollte sich der Mitteilende immer bewusst sein, dass er gegen das Bunde…

  • Betrug?

    Heiner.Hemken - - eBay Kleinanzeigen und Quoka

    Beitrag

    Demnächst kommt es noch soweit, dass hier ein Betrug vermutet wird, bevor es überhaupt eine Grundlage gibt, nämlich ein vorliegender Vertrag. Hier schon die Daten abzufragen, ist mehr als zweifelhaft. @TE Es ist sicherlich angeraten, wenn man die normale Abwicklungszeit nicht abwarten kann, sich zu überlegen, ob man überhaupt Fernkäufe tätigt.

  • Zitat von gernod: „... Für manche Aufgaben muss man eine gewisse Autorität besitzen, um sie erfolgreich umzusetzen. “ Stimmt, Delegieren ist eine Kunst. Zitat von gernod: „... Ich glaube auch nicht das eine Anzeige unmittelbar am Montag zu einer Sperrung des Kontos geführt hätte. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen erstmal ermitteln und das dauert sicher länger als einen Tag. “ Eine Anzeige alleine führt nicht zu einer Kontosperrung. Da wird schon von Seiten der Staatsanwaltschaft eine…

  • Mir war in Erinnerung, dass das früher gegen Zahlung eines entsprechenden Betrags möglich war. Evtl. nicht bei iPhones? Eine Nachfrage dort kann aber sicher nicht schaden.

  • Um den Schaden geringstmöglich zu halten, ist es eine Überlegung Wert, statt den Vertrag rückabzuwickeln, die Kosten für ein Entsperren bei Vodkafön zu erfragen und diese dann dem Verkäufer als Schadensersatz aufzuerlegen, soweit denn von seiner Seite die Nacherfüllung eindeutig abgelehnt wurde. Das hält den Streitwert niedrig und der @TE kann das Telefon nutzen.

  • Zitat von gernod: „Frage deine Bekannte bei Ebay an welche Adressen die Fritzboxen versendet wurden, die der Betrüger mit einigen seiner Fake-Accounts gekauft hat. Die Emailadressen der Fake-Accounts sind eventuell auch noch interessant. Außerdem interessiert mich die IP-Range die für den Login bei Ebay genutzt wurde.“ Diesen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wird die Bekannte genau einmal begehen und wenn das dann herauskommt als Ex-Ebay-Mitarbeiterin einen anderen Job brauchen.

  • Zitat von Persepolis: „... Mit einer neuen E Mail von heute möchte der Verkäufer das ich die Bewertung lösche ...nur dann würde er mir die fehlenden Teile zukommen lassen. ...“ Ist doch kein Problem. Soll er die Teile liefern und dann gibts auch einen Grund die Bewertung zu ändern. Zitat von werv: „... So eine Stange kann zwar von Sekunde zu Sekunde brechen, aber dann musste das Material eigentlich schon lange geschwächt sein - das ist auch ein Mangel. “ Oder aber durch Verschleiß begründet. Die…

  • In erster Linie muß festgestellt werden, ob der Kaufvertrag seinerseits abgeändert worden ist oder aber zu dem geschlossenen Kaufvertrag Nebenabreden getroffen wurden. Alleine die Tatsache, dass der Käufer den Kaufgegenstand, auch beschädigt mitgenommen hat, stellt ihn nicht per sé schlechter, als hätte er den Kaufgegenstand in gleichem Zustand per Versand erhalten. Allerdings immer unter der Voraussetzung, dass am ursprünglichen Kaufvertrag nichts verändert worden oder hinzugekommen ist.

  • Das von mir geschriebene war auf die unterstellte Arglist bezogen.

  • Zitat von stragami: „... Das ist völlig korrekt aber der Magngel hätte ja meiner Meinung nach bei Übergabe festgestllt werden müssen. “ Es besteht keine Verpflichtung einen Mangel festzustellen und auch kein Zeitpunkt zu dem das zu geschehen hat. Zitat von Stubentiger: „Zitat von Persepolis: „ob es unter arglistige Täuschung fallen könnte“ Wenn der Wagen vorgeführt wurde, ist das mit der Arglist schon mal raus “ Es gibt immer noch die Möglichkeit, dass eben keine offensichtlichen Mängel zu Tage …

  • Zitat von Nostre: „die AGBs sind in Deutschland Sittenwidrig, daran hat sich nichts geändert.“ Aha, gibt es da ein Urteil und sei es auch nur eines von einem AG darüber? Wenn nicht, ist diese Aussage zwar möglicherweise richtig, aber nicht verifiziert. Letztlich müsste Painpal den Anspruch auf Zahlung des Betrages durch den Kunden beweisen können, was ihnen wohl für sie selbst erkennbar, schwer fallen wird. Redaktion: Zitat repariert.

  • Zitat von werv: „... Der Verkäufer gibt ja an erstmal alles ordnungsgemäß erledigt zu haben. Nachdem er das Packet also zur Post gebracht hat, steht unserem TE hier gar nichts mehr zu! “ Na, das Gerät sollte aber doch schon die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Mindestens das steht dem Käufer zu. Zitat von werv: „... Dann steht unserem TE dieses Geld aus dem Antrag ja zu. “ Und zwar der komplette Ersatzbetrag. Zitat von aced: „... Wenn der Verkäufer aber doch die Wahrheit sagt, sollte er doc…

  • Zitat von Schützin: „... Und nein, der Empfänger kann tatsächlich keinen Transportschaden beim Spediteur anmelden, weil er nicht der Vertragspartner ist. Das ist bei DPD genauso geregelt wie bei DHL oder Hermes. Der Empfänger kann und muss zwar das Paket zur Begutachtung mit dem gesamten Inhalt, also sämtlicher Verpackung und Polsterung, einreichen, aber die tatsächliche Schadensmeldung samt Schadensersatzansprüchen kann nur der Absender stellen...“ Das widerspricht aber der folgenden Regelung e…

  • Zitat von dresseg: „... Weniger wegen des Geldes, das kann ich zur Not unter der Überschrift "Lehrgeld bezahlt" verschmerzen, aber ich möchte so einen Umgang nicht einfach akzeptieren.“ Der Umgang ist aber wohl kaum Gegenstand des Kaufvertrages. Das richtige Mahnen per Mahnbescheid solltest Du Dir vorher auch noch einmal ansehen.

  • Zitat von Larsen: „... Also....ich weiss nicht ob das hier irgendwem weiterhilft. Sonst ist es einfach nur ein interessanter Blich in die Welt des Jägers. Und ich muss euch sagen....obwohl ich selbst betroffen war, fand ich das alles schon beeindruckend! Aber was hoffentlich viele davon abhält, dies auch zu tun: Er sagte, dass er bei jeden Klingeln an der Haustür bedenken hat aufzumachen!! ...“ Weiterhelfen wird es nur, wenn sich die Leute zum einen, wie schon geschrieben, auch an die Regel halt…

  • Zitat von schabbesgoi: „... Die Hauptlast bleibt beim Fordernden. Er muss beweisen, dass ein versteckter und verschwiegener Mangel vorlag. “ Was ihm ohne weiteres gelingt, wenn der Vertrag entsprechend abgefasst ist. Zitat von schabbesgoi: „... Dass es keine andere Absprache diesbezüglich gab, kann der Käufer glaubhaft nachweisen, wenn ihm der Verkäufer zum Beispiel schriftlich gibt: "Ich weiß nix von gerootet". “ Der Käufer kann es noch einfacher nachweisen, wenn der Vertrag neben den Beschaffe…

  • Zitat von schabbesgoi: „... Nicht falsch verstehen. Die Zeiten von "gekauft wie besehen", die sind doch lange vorbei. Natürlich hat das zu stimmen, was in einer AB steht. Und ein Verkäufer haftet für versteckte Mängel, die er verschwiegen hat.Da führt auch ein zulässiger Ausschluß der Gewährleistung nicht raus. Man muss auch nicht unbedingt alles "auf Herz und Nieren" prüfen, wenn man abholt. ...“ Wie aber beweist der Verkäufer/Käufer, daß von der Angebotsbeschreibung von Ebay-Klinanzeigen in ei…

  • Es spricht doch überhaupt nichts dagegen, wenn man Ware selbst abholt. Es besteht schließlich immer die Möglichkeit, Beschaffenheiten zu vereinbaren und sich eben eine Überprüfungszeit auszubedingen. Dazu bedarf es allerdings des "Umstandes", einen Vertrag aufzusetzen und sich vorher mit dem, was man haben will, sowohl den Kaufgegenstand als auch den Vertrag betreffend, zu beschäftigen.

  • Zitat von erec2000: „... dass dadurch die 100% Gewährleistung gegeben ist. (Habe ich diese bei einem Privatverkauf unter diesen Umständen überhaupt?) “ Ja. Eine Sachmangelhaftung gilt sowohl für einen gewerblichen als auch ein privater Verkäufer. Letzterer kann diese aber ggü. einem Käufer abbedingen. (Ersterer nur bei B2B Geschäften). Zitat von erec2000: „... Ich weiße nun nicht wie ich mich zu verhalten habe. Da zu meiner Zeit kein Schaden war, sehe ich es auch nicht ein diesen zu vertreten (M…