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So was Neues Der Verkäufer hat den Betrag überwiesen. Also es ist jetzt alles erledigt. MfG
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Hallo mal wieder Es gibt was Neues. Das Landgericht, ist dem Amtsgericht gefolgt. Der VK wurde verurteilt mir eine Summe X zu zahlen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Das Landgericht hat das Urteil des Amtsgerichtes etwas abgeändert, aber im Grundsatz gleich gelassen. Mein Anwalt hat Ihm bis zum 19.2.13 eine Frist gesetzt, den offenen Betrag incl. Zinsen zu überweisen. Ich bin gespannt wie es jetzt wieter geht. MfG KM78
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Löschbert wiedermal wunderbar erklärt. Auch ich habe das Gefühl, dass Petergabriel mein Posting nicht richtig verstanden hat. Es war ja eine allgemeine Fragestellung. Wie gesagt es war mir zu aufwändig und der Ausgang war mir zu ungewiss und mit räumlich zu weitem Artikelstandort. Da das Gericht auch weit weg gewesen wäre. Irgendwann gibt der Klügere nach. Ich werde mal die weitere Entscheidung des Landgerichtes abwarten und schauen. Evtl. werde ich ja mal den VK kennenlernen, er war ja nie selb…
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Q Löschbert wir haben uns Angebote von Landmaschienportalen im Internet gesucht, welche mit dem beschreibenen Fahrzeug einigemaßen übereinstimmten. Diese lagen von 6200€ bis 7000€. Da wir keine andere Möglichkeit hatten, um den Wert des Fahrzeuges vor Gericht darzustellen. Wir haben in der Verhandlung halt den höchsten Betrag angenommen, zwechs des Schadenersatzes. Der Richter hat erst später in der Verhandlung durchblicken lassen, dass er von 6800 ausgeht. Die 8% Summe zahllt die Rechtschutz. I…
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Hallo Ich melde mich mal wieder, sorry, ich hatte aber viel zu tun in letzter Zeit. Ich habe das Urteil mal angehängt. Der Beklagte hat Berufung eingelegt, somit geht es weiter. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. KM
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was einscannen ? das Urteil?... darf ich das denn hier so veröffentlichen? mfg
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Hallo Ich melde mich mal wieder. Es hat zwar lange gedauert, aber das Urteil ist nun da. Der VK wurde zur Zahlung des Schadensersatztzes verurteilt. Nur noch warten bis es rechtskräftig ist...... Was lange dauert wird gut oder wie war das? Gruß KM
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So da bin ich mal wieder. Nun ist es soweit, der VK oder sein Vertreter haben sich bis jetzt nicht gemeldet und der Termin zum 1. Verhandlungstag steht auchschon fest. Mal sehn was dabei rauskommt. Der VK hat sich wärend der ganzen Zeit nicht gemeldet . Ich muss mir nun nur noch die Teilnahmebedingungen von Ebay zusammen suchen, für das Gericht. MfG KM78
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So ich melde mich mal wieder. Da sich der VK nicht auf die Aufforderung meines Anwaltes gemeldet hat, haben wir Klage eingereicht. Auch da hat meine Rechtschutz, gegenüber der Meinung anderer hier, Deckung zugesagt. So nun ist der VK bzw. sein Anwalt am Zug. Es ist also noch kein Ende in Sicht. Ich werde euch weiter berichten. Gruß KM78
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Nicht wirklich, in dem anderen Fall hat der Trecker plötzlich einen Tag vor Ende der Auktion, ein schweren Getriebeschaden.
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Hallo Ich wollte mich mal wieder melden. Also entgegen der Meinung von manchen hier im Forum, hat meine Rechtschutz mir Deckungszusage erteilt. Sogar in 2 Fällen, der andere ist ähnlich diesem hier. Mein Anwalt hat den VK angeschrieben und er ist der Meinung er ist im Recht. Nun bleibt abzuwarten, was sein Anwalt schreibt. Es kann also noch dauern bis ich neue Nachrichten habe. Ich werde dann jedenfalls weiter berichten. Gruß KM78
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Hallo war mal 3 Tage im Urlaub. Es liegt beim RA und er soll sich nun kümmern. Bin mal gespannt was passiert. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Gruß KM
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Ja aber da stellt sich mir die Frage, was ist eine verbindliche Willenserklärung? Wenn er ein verbindliches Angebot abgibt, mit der Zustimmung den Artikel an den Höchstbietenden zu veräußern, kann ich es doch nicht woanders anbieten. Da er den Artikel ja 2 mal haben müsste. Auch das BGH hat schon festgestellt , dass das einstellen bei Ebay ein verbindliche Willenserklärung ist. Nun erkläre mir mal jemande was da noch drüber steht. Zitat: „ Wikipedia Im rechtlichen Bereich bedingt Verbindlichkeit…
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Der einzige der hier in Erklärungsnot gerät ist Petergabriel. Er kann nicht Anführen, was seine Aussage fest untermauert. Seine bisherigen Aussagen sind von mehren Anwesenden wiederlegt ode angefochten. Wie Eule schon anführte. pages.ebay.de/help/policies/listing-circumventing.html Unter Punkt 2Zitat: „ Was genau verstehen wir unter der Umgehung der eBay-Gebühren? Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben. “ Wenn das nicht die Praxis ist , das Angebot zu beenden und …
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Dank dir Eule Habe jetz schondie 3 mail geschriebn , ich hoffe a bewegt sich was. EIn Anruf hatt auch kein Erfolg. Der Mitarbeiter meint das Angebot ist zurückgezogen somit gibt es dort kein Verkauf. Nachdem ich Ihm die Situation erklärt habe, sagte er ja da ist ein Vertrag zustande gekommen. Die Daten konnter er mir auch nicht geben, da es nicht sein Bereich ist. DIe Mühlen malen langsam. Ich wil doch nur seine Adresse, damit ich Ihm meine Forderung schriftlich mitteilen und eine Frist setzen k…
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Jetz habe ich das Problem, dass Ebay mir die Kontaktdaten nicht sendet. Ich soll es über die Webseite unter erweiterte Suche anfordern Doch da das Angebot vorzeitig beendet ist funktioniert das dort nicht. Jemand Rat? Gruß
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@ Peter Zitat: „ der Passus "...oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar...."umfaßt alle(!!) Gründe,die nicht ausdrücklich genannt werden. “ das steht ebend nicht im Urteil, welches Du scheinbar nicht richtig aufmerksam gelesen hast, oder Du meinst ein anderes, Wie in meitem Zitat des Urteil steht Zitat: „ Unter einer "gesetzlichen" Berechtigung zur Angebotsrücknahme im Sinne dieser Bestimmung sei nicht nur ein Anfechtungsrecht nach §§ 119 ff. BGB zu verstehen. Vielmehr sei die unscharf…
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Zitat: „ BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 305/10 Verkündet am: 8. Juni 2011 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im We-sentlichen ausgeführt: Dem Kläger stehe der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz nicht zu, weil zwischen den Parteien kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Beklagte habe nachgewiesen, dass ihm die Digitalkamera am 24. August 2009 gestohlen worden sei. Aus diesem Grund sei er gemäß § 10 Abs. 1 eBay-AGB berecht…
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In dem Urteil wird aber davon ausgegangen, dass die Rücknahme des Angebotes nach den Ebay AGB wirksam ist. Der Verkauf mit höherem Erlös ausserhalb der Ebay Plattform ist laut Ebay ein Verstoß, pages.ebay.de/help/sell/end_early.html siehe unter Rechtliche Tipp und Information. Eine Rücknahme, weil er aber den Artikel nicht mehrverkaufen möchte, ist laut Ebay kein Grund zur Streichung der Gebote und Rücknahme eines Angebotes. Aber diese Gründe hat er mir genannt, warum der Artikel nicht mehr verf…
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Ja Löschbert Er hat geschrieben Zitat "Ich behalte den Holder selbst steht also nicht mehr zum Verkauf. Rechtliche Schritte können Sie gerne einleiten ich haben einen Anwalt in meinem Unternehmen." die Gründe köntest Du mir per PM schicken. Er scheint gar nicht zu wissen, dass er einen Fehler gemacht hat. Gruß