Stubentiger schrieb:
Es wäre auch sinnvoll gewesen, die Lautsprecher einzeln zu verpacken, weil so das Gesamtgewicht gesenkt worden wäre
proper prior preparation prevents piss poor performance
Stubentiger schrieb:
Es wäre auch sinnvoll gewesen, die Lautsprecher einzeln zu verpacken, weil so das Gesamtgewicht gesenkt worden wäre
Isnichwahr schrieb:
Ich nenne es mal gaaanz vorsichtig "sehr gewagt", wie es verschickt wurde....
Isnichwahr schrieb:
Sicher kann man da nicht gleich böse Absicht unterstellen. Eher Nachlässigkeit oder eben keine wirkliche Ahnung vermutlich, weil noch nie verschickt sowas.
iiiihhBääähh schrieb:
Aber ob es böse Absicht war oder nicht, Absicht, Nachlässig- oder Unfähigkeit, kann was Verpackung angeht, ggf. alles zum selben Ergebnis führen.
Was es dann von den Dreien letztlich genau war (oder evtl. eine Mischung aus allem), interessiert mich in solchen Fällen daher eher weniger......
werv schrieb:
Es ist aber schon wichtig für den Kontakt mit einem VK. Ich würde mit einem, der es bewusst schlecht verpackt hat
anders verfahren als mit einem der es sich einfach bequem gemacht hat oder es nicht besser wußte.
iiiihhBääähh schrieb:
Ehrlich, das ist mir echt ziemlich schnurz. Das einzige was mir für für den bzw. bezügl. dem "Kontakt wichtig" wäre ist, wie der Gegenüber auf mein (sachl. vorgebrachtes) Anliegen reagiert (und das bringe ich immer möglichst sachlich vor, egal was ich vermute was der tatsächl. Grund ist).werv schrieb:
Es ist aber schon wichtig für den Kontakt mit einem VK. Ich würde mit einem, der es bewusst schlecht verpackt hat
anders verfahren als mit einem der es sich einfach bequem gemacht hat oder es nicht besser wußte.
Ist da eine gewisse Gesprächsbereitschaft erkennbar, also ein Einsehen bzw. wird die Möglichkeit einen Fehler begangen zu haben, zumindest in Betracht gezogen (für ein gewisses Maß an Misstrauen mir gegenüber, hab ich Verständniss) oder wird das gleich flapsig oder gar brüsk weggebügelt.
Im ersten Fall kann man miteinander reden, im zweiten ist das "Gespräch" zu diesem Zeitpunkt bereits für mich beendet u. ich überlege mir ggf. ob u. wenn wie ich weiter vorgehe und ggf. wird ab dann auch gleich scharf geschossen.
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Oberlix schrieb:
Was die Verpackung angeht: Die unsitte sein Altpapier über den Ebayverkauf zu entsorgen nimmt leider immer mehr zu.
Bei unempfindlichen Gegenständen mag das noch ok bzw. zu vernachlässigen sein. Aber bei zerbrechlichen Gegenständen und Technischen Geräten, finde ich sollte man sich einfach beim verpacken überlegen, was man sagen würde, wenn man selber sowas vorgesetzt bekäme.
werv schrieb:
Wenn ich den Verdacht habe dass etwas vorsätzlich/böswillig gemacht wurde, dann schreibe ich zwar immer noch
freundlich, doch viel bestimmter, damit von Anfang an bekannt ist, dass ich die Sache nicht beruhen lasse.
Isnichwahr schrieb:
Nee, er könne bei so einer Sache als Privatmann keine Garantie oder so anbieten. Mach du mal mit DHL.
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pandarul schrieb:
Ganz ähnlich wie bei PCs, wo immer das Motherboard zerstört wird, weil Lüfter und Kühlkörper bei einem Sturz eine derartige Verformung bewirken, daß die Leiterbahnen brechen.
Oberlix schrieb:
Kleines Beispiel wie ich z.B. einen Spiegel mal versendet habe: Aus Resten von Zuschnitten (Bekommt man in vielen Baumärkten umsonst oder für sehr kleines Geld) Einen Rahmen verschraubt, der seitlich und jeweils oben und unten Luft hatte für 8 cm Polsterung. Dort kam dann Schaumstoff denn ich mir beim orangenen Pendant vom Blödmarkt besorgt habe. (Gibts für umme im Hinterhof. Einfach fragen.)
Dann im Karton oben und unten nochmal 10cm Schaumstoff und die Ränder gepolstert. Da geht nix zu bruch.
Isnichwahr schrieb:
Dass nun, die (fraglos nach meiner Beschreibung) unzureichende Verpackung möglicherweise nicht alle eventualitäten eingeschlossen haben soll, sollte zu meinen Lasten gehen? Hab ich Probleme mit... Also mit der Rechtssprechung jetzt...
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Isnichwahr schrieb:
Also ich bin jetzt kein Physiker
Isnichwahr schrieb:
Dass nun, die (fraglos nach meiner Beschreibung) unzureichende Verpackung möglicherweise nicht alle eventualitäten eingeschlossen haben soll, sollte zu meinen Lasten gehen? Hab ich Probleme mit... Also mit der Rechtssprechung jetzt...
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
OPEN
Isnichwahr schrieb:
Pech hat halt immer der andere. Also jetzt mal übertrieben ausgedrückt. Zumindest kommt die Argumentation mit der Fallhöhe und so weiter bei mir an. Wenn es so ist, ja gut, dann ist es so. Gerecht muss ichs ja deshalb nicht finden. Weil es im Umkehrschluß bedeuteten würde, dass es eben wirklich egal ist, wie was verpackt wird. Wenn der andere ja eh nie nachweisen kann, dass die Verpackung ursächlich war, weils immer noch ne Eventualität gibt, die man hätte sowieso nicht ausschließen können?