Ein anständiges Forum zum SGB VIII habe ich nicht gefunden und ich kann es
noch 100 mal lesen aber werde es wahrscheinlich nie verstehen.
Ich weiß das es viel Text ist, aber es ist auch eine nicht alltägliche Situation.
Eine kurze Erklärung zur Sache:
Unsere Enkeltochter wurde von uns am 23.11.2012 zur häuslichen Pflege aufgenommen.
Den Hintergrund dazu ist leichter zu erklären. Der Freund unserer Tochter, Alkohol- und Drogenabhängig hat unsere Tochter des öfteren zusammen geschlagen, die gemeinsame Wohnung in Trümmer gelegt. Bei einer dieser Eskalationen hat die damals 12 jährige Enkeltochter (in Zukunft nur noch ET als Abkürzung) die Polizei gerufen und um Hilfe gebeten (gutes Kind).
Unter diesen Umständen haben natürlich die schulischen Leistungen von einer klaren 2er Schülerin zu einer 5er entwickelt.
Also haben wir unser Leben aufgegeben und ET zu uns genommen, unser Schlafzimmer geräumt und uns den Umständen unterworfen unser Leben noch einmal ändern zu müssen.
Das zuständige Jugendamt stimmte diesem Umstand das ET zu uns zieht zu, aber nur "inoffiziell?".
Da Unterhaltszahlungen der leiblichen Eltern unterblieben haben wir Sozialhilfe für ET beantragt, die uns in einer Höhe von ca. 120€ gewährt wurde. Dieses und das Kindergeld (184€) reichen bei weitem nicht um eine, inzwischen 13 jährige Teenie, unterhalten, kleiden, ernähren zu können.
Nach einem Tipp einer Bekannten, den uns das zuständige Jugendamt trotz Nachfrage nicht benannt hat, haben wir dann im Januar 2014 "Pflegegeld nach dem SGB VIII" beantragt. Aber das sich das ganze so auswirkt haben wir nicht erwartet!
Ein Gespräch bei dem zuständigen Sacharbeiter des Jugendamtes erfolgte am
06.01.2014. Mutter von ET (alleiniges Sorgerecht), Großeltern (also wir) und ET selbst, also beim Jugendamt und der Sachbearbeiter(1) stimmte der Sache "Zum Wohle des Kindes" zu. Ob weitere Unterlagen ausgefüllt werden müssten, sonst noch etwas beantragt werden müsste "verneinte" er. "Jetzt würde alles seinen Lauf nehmen" so seine Aussage.
6 Wochen vergingen ohne weitere Nachricht. Beim ersten Anruf Auskunft des SB(1) "Das Wird jetzt erst einmal "intern" besprochen.
Also haben wir weitere 2 Wochen, Besprechung ist immer "Dienst"tag, gewartet. Erneuter Anruf, neue Aussage "Das wurde an den SB(2) xxx übergeben die Durchwahl lautet XXX". Regelmäßige Anrufe, Nachrichten mit der Bitte um Rückruf auf den AB usw. ergaben "nix". Also haben wir die Vorgesetzte des SB(2) informiert und um Hilfe gebeten. Danach kam plötzlich Bewegung in die Sache und der SB(2) rief zurück: "Ich komme am xx.07.2014 um 17-17:30 Uhr zu ihnen, ich möchte mir selbst ein Bild von der Sache machen".
AHA! Es kommt Bewegung in die Sache!
SB(2) erschien dann zur vorher gesagten Zeit, legte uns diverse Blätter auf den Tisch,ein bisschen belangloses Gerede und SB(2) ist nach 45 Minuten und einer Cola-Light wieder weg.
Also um uns die paar Blätter zu überreichen hat er eine Fahrt von 40 Km (einfache Strecke) auf sich genommen.
Diese "Fragebögen" setzen sich aus folgenden Unterbereichen zusammen:
"Checkliste" (1 Blatt)
"Gedanken zur Aufnahme eines Kindes" (9 Blatt)
"Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
Bewerber" (6 Blatt)
"Gliederung Lebensbericht" (5 Blatt)
Außerdem verlangt man von uns noch:
Vorlage eines ärztlichen Attestes der Bewerber/innen unter
Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Suchterkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Andere Erkrankungen
Erweitertes Führungszeugnis
(die "Blätter" werde ich noch kopieren und nachtragen)
Also haben wir 6 Monate nur auf die paar "Blätter" gewartet? Warum wurden die uns nicht im Januar schon übergeben? Warum hat SB(1) uns nicht im Januar schon gesagt das wir noch die "Blätter" ausfüllen müssen? Warum wurde es "verneint" das wir noch weitere Unterlagen vorlegen müssen? Warum war SB(2) bei dem Gespräche im Januar nicht schon anwesend? Antworten darauf werden wir wohl nicht erhalten.
Nun stellen sich uns folgende Fragen:
Ab wann wird das Pflegegeld an uns gezahlt?
Seitdem ET bei uns lebt (11/2012)?
Oder erst ab dem "Offiziellen" Antrag (01/2014) bei SB(1)?
Oder erst ab dem Zeitpunkt als SB(2) den Antrag bei uns aufgenommen/abgegeben hat (07/2014)?
Warum fällt es den SB(1) und SB(2) erst nach so vielen Monaten auf das wir vielleicht zur Aufnahme eines Pflegekindes gar nicht geeignet sein könnten? (hat doch bis dahin auch keinen Interessiert)
Warum müssen wir, als Großeltern, zur Aufnahme unserer ET überhaupt so einen Antrag ausfüllen, vor allem da ET ja schon seid 11/2012 bei uns, mit Wissen des Jugendamtes, lebt?
Da bin ich mal gespannt wie das noch weiter geht!
noch 100 mal lesen aber werde es wahrscheinlich nie verstehen.
Ich weiß das es viel Text ist, aber es ist auch eine nicht alltägliche Situation.
Eine kurze Erklärung zur Sache:
Unsere Enkeltochter wurde von uns am 23.11.2012 zur häuslichen Pflege aufgenommen.
Den Hintergrund dazu ist leichter zu erklären. Der Freund unserer Tochter, Alkohol- und Drogenabhängig hat unsere Tochter des öfteren zusammen geschlagen, die gemeinsame Wohnung in Trümmer gelegt. Bei einer dieser Eskalationen hat die damals 12 jährige Enkeltochter (in Zukunft nur noch ET als Abkürzung) die Polizei gerufen und um Hilfe gebeten (gutes Kind).
Unter diesen Umständen haben natürlich die schulischen Leistungen von einer klaren 2er Schülerin zu einer 5er entwickelt.
Also haben wir unser Leben aufgegeben und ET zu uns genommen, unser Schlafzimmer geräumt und uns den Umständen unterworfen unser Leben noch einmal ändern zu müssen.
Das zuständige Jugendamt stimmte diesem Umstand das ET zu uns zieht zu, aber nur "inoffiziell?".
Da Unterhaltszahlungen der leiblichen Eltern unterblieben haben wir Sozialhilfe für ET beantragt, die uns in einer Höhe von ca. 120€ gewährt wurde. Dieses und das Kindergeld (184€) reichen bei weitem nicht um eine, inzwischen 13 jährige Teenie, unterhalten, kleiden, ernähren zu können.
Nach einem Tipp einer Bekannten, den uns das zuständige Jugendamt trotz Nachfrage nicht benannt hat, haben wir dann im Januar 2014 "Pflegegeld nach dem SGB VIII" beantragt. Aber das sich das ganze so auswirkt haben wir nicht erwartet!
Ein Gespräch bei dem zuständigen Sacharbeiter des Jugendamtes erfolgte am
06.01.2014. Mutter von ET (alleiniges Sorgerecht), Großeltern (also wir) und ET selbst, also beim Jugendamt und der Sachbearbeiter(1) stimmte der Sache "Zum Wohle des Kindes" zu. Ob weitere Unterlagen ausgefüllt werden müssten, sonst noch etwas beantragt werden müsste "verneinte" er. "Jetzt würde alles seinen Lauf nehmen" so seine Aussage.
6 Wochen vergingen ohne weitere Nachricht. Beim ersten Anruf Auskunft des SB(1) "Das Wird jetzt erst einmal "intern" besprochen.
Also haben wir weitere 2 Wochen, Besprechung ist immer "Dienst"tag, gewartet. Erneuter Anruf, neue Aussage "Das wurde an den SB(2) xxx übergeben die Durchwahl lautet XXX". Regelmäßige Anrufe, Nachrichten mit der Bitte um Rückruf auf den AB usw. ergaben "nix". Also haben wir die Vorgesetzte des SB(2) informiert und um Hilfe gebeten. Danach kam plötzlich Bewegung in die Sache und der SB(2) rief zurück: "Ich komme am xx.07.2014 um 17-17:30 Uhr zu ihnen, ich möchte mir selbst ein Bild von der Sache machen".
AHA! Es kommt Bewegung in die Sache!
SB(2) erschien dann zur vorher gesagten Zeit, legte uns diverse Blätter auf den Tisch,ein bisschen belangloses Gerede und SB(2) ist nach 45 Minuten und einer Cola-Light wieder weg.
Also um uns die paar Blätter zu überreichen hat er eine Fahrt von 40 Km (einfache Strecke) auf sich genommen.
Diese "Fragebögen" setzen sich aus folgenden Unterbereichen zusammen:
"Checkliste" (1 Blatt)
"Gedanken zur Aufnahme eines Kindes" (9 Blatt)
"Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
Bewerber" (6 Blatt)
"Gliederung Lebensbericht" (5 Blatt)
Außerdem verlangt man von uns noch:
Vorlage eines ärztlichen Attestes der Bewerber/innen unter
Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Suchterkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Andere Erkrankungen
Erweitertes Führungszeugnis
(die "Blätter" werde ich noch kopieren und nachtragen)
Also haben wir 6 Monate nur auf die paar "Blätter" gewartet? Warum wurden die uns nicht im Januar schon übergeben? Warum hat SB(1) uns nicht im Januar schon gesagt das wir noch die "Blätter" ausfüllen müssen? Warum wurde es "verneint" das wir noch weitere Unterlagen vorlegen müssen? Warum war SB(2) bei dem Gespräche im Januar nicht schon anwesend? Antworten darauf werden wir wohl nicht erhalten.
Nun stellen sich uns folgende Fragen:
Ab wann wird das Pflegegeld an uns gezahlt?
Seitdem ET bei uns lebt (11/2012)?
Oder erst ab dem "Offiziellen" Antrag (01/2014) bei SB(1)?
Oder erst ab dem Zeitpunkt als SB(2) den Antrag bei uns aufgenommen/abgegeben hat (07/2014)?
Warum fällt es den SB(1) und SB(2) erst nach so vielen Monaten auf das wir vielleicht zur Aufnahme eines Pflegekindes gar nicht geeignet sein könnten? (hat doch bis dahin auch keinen Interessiert)
Warum müssen wir, als Großeltern, zur Aufnahme unserer ET überhaupt so einen Antrag ausfüllen, vor allem da ET ja schon seid 11/2012 bei uns, mit Wissen des Jugendamtes, lebt?
Da bin ich mal gespannt wie das noch weiter geht!
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