Privat-PKW dienstlich nutzen

    • karakorum666 schrieb:

      tagesmutter.net/themen/infos-f…r/rechtliches-teil-3.html

      Übrigens muss bei der Beförderung der Tageskinder im Auto, wenn die
      Tagesmutter einen Bring- oder Abholservice anbietet, beachtet werden,
      dass diese nicht zusätzlich berechnet werden (außer als Betreuungszeit
      plus Betriebskosten). Zusätzlich bedarf es einer Genehmigung zur
      Personenbeförderung.


      hm...... hier das Gegenteil....

      tageselternverein.de/download/Broschuere_TM.pdf

      Personenbeförderung in der Kindertagespflege
      Zum Angebot in der Kindertagespflege gehört auch oft das Bringen und Abholen der
      Tageskinder.
      Um nicht unter die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG § 1
      Nr. 1) zu fallen und damit z. B. wie ein Taxifahrer bewertet zu werden, sollten für die
      Fahrten mit dem PKW außer den Betreuungskosten keine Extrakosten von den Eltern
      verlangt werden. Die reinen Verbrauchskosten z. B. für Benzin sind bereits in den Betriebskostenpauschalen
      enthalten.
    • #70

      @Kara

      Eine Gefälligkeit kann durchaus regelmäßigen Charakter haben, insbesondere dann, wenn sich mehrere Leute regelmäßig diese Gefälligkeit erweisen und aufteilen.
      Das BGB nimmt hierzu nur aus einem Grund Stellung, es wollte Leute vor Schadenersatzansprüchen schützen um das traditionelle "deutsche" Leben zu bewahren.

      Hierzu gehören insbesondere:
      -das Vereinsleben
      -freiwillige soziale Dienste
      -Feste innerhalb Gemeinschaften
      -Nachbarschaftshilfe
      usw. usw.

      Die Abgrenzung ist relativ klar. Bekomme ich eine Entlohnung (z. B. Hebamme), dann ist das alles gewerblich und muss entsprechend abgesichert werden. Hier muss auch der entlohnte "sein nichtverschulden" nachweisen/belegen, um der Haftung zu entfliehen (oder das alles wird vom Kostenträger abgesichert, was eher selten ist).
      Bekomme ich von einem Verein/Jugendamt/Schule/Kirche usw. eine reine Unkostenpauschale, die auch offensichtlich noch unter den realen Kosten liegt, dann liegt keine Entlohnung vor.
    • #71

      @schabbes

      Hatte das alles hier mehrmals durchgelesen und ich habe das anders verstanden. Der TE macht diese Aufgaben völlig unabhängig von dem AG als zusätzlichen Beitrag für die Gemeinsschaft.

      Sollte ich hierbei falsch liegen, dann liegst du natürlich richtig.
    • #77

      Hihihihihi

      @Kara

      Ja, ich habe das ausgegliedert......
      Weil es, wenn ich in der Interpretation der manchmal recht difusen Beiträge des TE richtig liege, es genau so ist. Zwei voneinander völlig getrennte Dinge, die lediglich in der Steuererklärung (sei es unter außerordentlichen Aufwendungen, da müsste ich mich erst schlau machen) zusammengeführt (also innerhalb einer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden müssten.

      Nochmal (war glaube ich #78 von dir):
      Der Personenbeförderungsschein hat noch nichts damit zu tun, ob die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Insassenunfallversicherung bezahlen müsste. Läge die Pflicht für den P-Schein vor, müsste dennoch erstmal entschädigt werden und die Kinder wären finanziell versorgt (dies wollte ich explizit herausstellen). Mögliche Regressansprüche müsste die Versicherungsgesellschaft dann selbst durchsetzen, wenn sie denn überhaupt durchsetzbar sind.
    • Personenbeförderungsschein - Schwierige Frage - ich würde sie mit Ja beantworten:


      "(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden."

      Sobad Packetversender die Fahrten als Arbeitsstunden angerechnet kriegt ist es ein "wirtschaftlicher Vorteil anzusehen, der mittelbar für die
      Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit
      erstrebt wird."

      Doch ich will hier eher einen Praktischen Rat geben - das wird ja in §10 geregelt!:


      "§ 10
      Entscheidung in Zweifelsfällen
      Entstehen Zweifel darüber, ob eine Personenbeförderung den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt oder welcher Verkehrsart oder Verkehrsform ein Verkehr zugehört oder wer Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 ist, so entscheidet die für den Sitz des Unternehmers zuständige, von der Landesregierung bestimmte Behörde"

      http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Kaiolito schrieb:

      #71

      @schabbes

      Hatte das alles hier mehrmals durchgelesen und ich habe das anders verstanden. Der TE macht diese Aufgaben völlig unabhängig von dem AG als zusätzlichen Beitrag für die Gemeinsschaft.

      Sollte ich hierbei falsch liegen, dann liegst du natürlich richtig.

      Das wäre nun allerdings eine überraschende Wendung! Ich hatte das so verstanden, dass der AG das eindeutig als Dienstobliegenheit im Rahmen des Arbeitsvertrages erwartet. Und außerdem, dass dafür der eigene Pkw zur Verfügung gestellt wird.(werden muss)

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • @Kara

      Die eine Geschichte mit dem Privat-PKW für Firmenfahrten? Ja
      Aber zusätzlich macht er eben noch Gefälligkeiten.

      Ob sein Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer (das ist jetzt an dich @werv) dies als "bezahlten Urlaub", also bezahlte nicht geleistete Arbeitsstunden tatsächlich vergütet, wäre dann zweitrangig. Sieh es als guten Zweck und nicht als Entlohnung und das geht ganz sicher durch.......

      Insgesamt hängt das alleine am Arbeitsvertrag und der darin bestehenden Verpflichtung diese Tätigkeit entlohnt auszuüben.
      Ehrlich gesagt, bin ich mir sicher, dass genau das nicht drinsteht, denn sonst trägt der AG die Haftung und auch die Kosten seinen Mitarbeiter entsprechend auszustatten und zu belehren (P-Schein) und müsste seine Betriebs- und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deutlich erweitern. Auch wäre ihm dann eine Strafrechtsschutzversicherung dringend zu empfehlen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Insgesamt hängt das alleine am Arbeitsvertrag und der darin bestehenden Verpflichtung diese Tätigkeit entlohnt auszuüben.

      Eben!

      Es gelten hier eigentlich zwei Sachen

      - Alles was nicht schrifltich festgehalten oder unter Zeugen besprochen ist, gilt als nichtig.
      - Wenn Unklarheiten da sind, dann hat sich der Chef darum zu kümmern und es ggf. schrifltich festhalten.

      Später kann alles mögliche behauptet werden.

      Mein Vorgehen wäre folgendes:

      - Chef sagen, dass alle Fragen die noch offen sind geklärt werden müssen.
      - Dann alles aufschreiben lassen (Wenn der Chef meint man braucht kein P-Schein, dann soll er
      mir das schriflich geben. Wenn er es nicht weiss, dann soll er es erstmal, so wie es in §10 steht klären.)
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    • Paketversender aus OHV schrieb:

      bei meinem neuen Arbeitgeber soll ich meinen Privat PKW dienstlich nutzen. Zudem transportiere ich in diesem dann die mir anvertrauten Kinder



      @kaio... nochmal aus dem EP.... das kann man doch nur so verstehen, dass @Paket im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses seinen privaten PKW für dienstliche Fahrten mit Personenbeförderung...

      In Post 10 schreibt er noch dazu: "In großen Einrichtungen gibt es dazu dann Busse vom Träger mit 9 Sitzplätzen. Bei kleineren wie hier wird man bei 3 - 5 Kindern angehalten sein Privat PKW zu nutzen. "

      Also zählt das zu seinen Aufgaben bei seinem Arbeitgeber.... regelmässige Personenbeförderung....
    • Kaiolito schrieb:

      Aber zusätzlich macht er eben noch Gefälligkeiten.

      Ob sein Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer (das ist jetzt an dich @werv) dies als "bezahlten Urlaub", also bezahlte nicht geleistete Arbeitsstunden tatsächlich vergütet, wäre dann zweitrangig. Sieh es als guten Zweck und nicht als Entlohnung und das geht ganz sicher durch......
      Wow - ständig sich wiederholende "Gefälligkeiten" gegenüber dem Arbeitgeber, eventuell sogar noch in anderer Weise entlohnt...
      Ich sehe den guten Zweck (keine Ironie) - doch wie ist es mit Finanzamt, die gilt es zu überzeugen und das dürfte ganz leicht fallen (hier schon!)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • @Monza

      Teil das mal einfach auf.
      Alles vor dem Punkt ist eine Geschichte, aus der der TE eine steuerliche Frage stellte und alles nach dem Punkt ist die Geschichte, die er zusätzlich noch privat mit dem gleichen Auto unentgeldlich erledigt.

      So hatte ich das zumindest verstanden.
    • Nachtrag zu #94

      @Monza

      Das Post #10 gibt noch nicht her, dass es sich um den AG handelt, es ist durchaus möglich und für mich verständlich, dass dies separat eine Gemeinschaft ist, die das so händelt, unabhängig vom AG.

      Auskunft kann uns hierüber nur der TE geben.
    • die steuerliche Seite ist eine andere als der P-Schein..... aber im Grunde haste Recht: wenn TEso schwurbelig schreibt... warum soll ich mich dann weiter "streiten"?

      Der soll mal klipp und klar seine übertragegenen Aufgaben vom Arbeitgeber benennen und das, was er freiwillig ohne Lohn macht, also neben seinem Job - und wo er letzteres tut...
    • Wir streiten nie, @Monza

      Warum auch?
      Wenn es von den Fakten her deine Argumentationsgrundlage ist, hast du eindeutig recht und ich liege falsch.
      Liegt die Geschichte anders rum, dann habe ich ganz sicher recht und du hast sie vom falschen Standpunkt aus betrachtet.

      Was solls, die Ratschläge decken beide möglichen Richtungen ab und mehr kann ein TE eigentlich nicht erwarten. Ist ja fast "Rundumbetreuung" hier.....

      *gggggggggg*
    • Kaiolito schrieb:

      es ist durchaus möglich und für mich verständlich, dass dies separat eine Gemeinschaft ist, die das so händelt, unabhängig vom AG.

      wobei wir aber wieder in der Nähe von "regelmässigen Taxifahrten" wären.... wenn auch u.U. nicht gegen zusätzlicher Vergütung über die tatsächlichen Kosten hinaus. Allerdings kann ich mir ab einem gewissen Umfang nicht vorstellen, dass man das ohne weiteres so durchgewunken bekommt, wenn man ohne Befähigungsnachweis zig Kinder regelmässig durch die Gegend fährt. Dann brauchte es keine teuren Schulbusse etc mit dem bekannten Zeichen am Heck (und an der Front)... da wären dann ungeheure Einsparungspotentiale....