Abbruchjäger "ripizoki"

    • Abbruchjäger "ripizoki"

      http://www.ebay.de/itm/Apple-iPhone-4s-16-GB-Schwarz-Smartphone-OHNE-SIMLOCK-/331253041788?ssPageName=ADME:L:LCA:DE:1123

      Hallo Communitiy :wallbash

      Zur Situation: Ich hatte ein Handy iPhone 4S zu verkaufen und hatte die Auktion hier auf eBay erstellt. Pech im ganzem das am nächste Tag kam zu mir meine Putzfrau und bei Staubsaugen der Wohnung der Staubsauger saugt die Tischdecke vom dem Tisch wo grade lag mein Handy von der Versteigerung. Er fehlt auf dem gefistete Boden und kam zum Beschädigung, der Display ist ganz
      kaputt und er las sich nicht mehr einschalten.
      Also hatte ich die Auktion beendet und angeben, da der Artikel beschädigt wurde oder verloren ging. Es war also wirklich keine böse Absicht oder sonstige Betrugsabsichten.
      Schon Nachmittag kam dann eine Nachricht einer Person, wieso ich die Auktion beendet hätte. Ich habe nicht großartig nachgedacht und einfach die Wahrheit geschrieben das was unten zu sehen ist. Nach der erste Frage kam die zweite und die hat mir erst stutzig gemacht, er sofort schreib über Ein selbstverschuldeter Schaden aber ich habe doch das Handy nicht Kaput gemacht nur meine Putzfrau. Warum Er sofort meint, dass ich kein Berechtige Grund habe die Aktion vorzeitig zu beenden. Ich habe Ihm nicht geschrieben, dass ich das war eigentlich nur geschildert wie das passiert wurde!
      Frage des eBay-Mitglieds ripizoki
      Von: ripizoki
      An: fun90
      Betreff: 331253041788 hat eine Nachricht gesendet
      Sendedatum: 05.07.14 16:54:39 MESZ
      Hallo

      Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 S Angebot beendet?

      Grüße
      Mein Antwort: Sendedatum: 05.07.14 17:52 MESZ
      Hallo ripizoki

      Nach der Sturz vom Tisch Handy läs sich nicht mehr einschalten und der Display ist ganz Beschädigt.
      Es tut mir leid.

      Frage des eBay-Mitglieds ripizoki
      Sendedatum: 05.07.14 20:23 MESZ
      Angaben zum Mitglied:
      Von Mitglied: ripizoki (1)

      100.0% Positive Bewertungen
      Mitglied seit 18.05.14 in Deutschland
      Aktivität von ripizoki (letzte 90 Tage): Ich habe für 0 Artikel von ripizoki geboten
      Aktivität von ripizoki (letzte 90 Tage): ripizoki hat auf 0 meiner Artikel geboten




      Hallo fun90,

      Ein selbstverschuldeter Schadendurch Herunterfallen berechtigt Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden eines Ebay Angebotes!

      In solch einem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden zu beheben oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Das vorzeitige Beenden ist aber nicht zulässig. Zulässig ist das beenden ausnahmslos in Fällen höherer Gewalt wie etwa einem Wohnungsbrand etc. Nicht aber in ihrem Fall.

      Das können Sie gerne hier nachlesen (AG Offenbach • Urteil vom 17. Dezember 2013 • Az. 38 C 329/13) :

      openjur.de/u/665484.html

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4 S gemäß Artikelbeschreibung Zug um Zug gegen Zahlung von 1,- EUR.

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben.

      Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

      1. Sie bezahlen 80,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG Lünen titulieren lassen. Dadurch entstünden dann weitere Kosten.

      Überlegen Sie es sich.
      - ripizoki


      Bis jetzt habe ich bei Ebay diese Schritte vorgenommen;



      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…expirationDate=

      Lünen 06.07.2014
      Sehr geehrte Damen und Herren
      die Auktion mit der Artikelnummer 331253041788 wurde vorzeitig von mir abgebrochen. Der Höchstbieter stellt - ripizoki jetzt rechtliche Ansprüche an mich und möchte diese Transaktion abschließen.
      Die Voraussetzung ist, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit die bei Ihnen von hinter – ripizoki gelegten Daten meines Vertragspartners bekomme.
      Ich bitte um Mitteilung.
      Mfg
      fun90
      Kann mir jemand weiter helfen was ich noch machen soll? Ich werde für jeder Tipp sehr dankbar !!! :)
    • oldschmatterhand schrieb:

      funnet90

      lies Dir schon mal diesen gesamten Thread durch,
      ich vermute, dass Dein Thread dorthin verschoben werden wird.

      Betrug: Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga



      Danke, oldschmatterhand :)

      ich habe schon solcher Vermutung, das ist das Tema :) ich habe schon heute Nacht das ganze Thread gelesen habe :wallbash Nun weiß nicht, ob auf die zweite frage von ihm ich auch antworten soll und verlangen von ihm seine Daten? oder soll ich abwarten was EBay mir antworte :)
    • pandarul schrieb:

      Du kannst ihm gerne antworten, er solle dir seine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellen. Du würdest seine Ansprüche gerne prüfen.

      Er wird dir dann weiter drohen. Material für deine Strafanzeige.

      Danke ,pandarul :)

      ich versuche ihm noch heute beantworten und seine Daten verlangen ;) nun ich weiß ob ich das Schafe nach heutige nächtige Orgie mit dem lesen den ganze Thread 8o aber ich versuche :D
    • Hallo , ripizoki

      Ich
      weiß nicht warum Sie bestehen, dass ich keine vorzeitige Berechtigung für Beendigung des Angebots habe. Sie haben nur mir gefragt; Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 S Angebot beendet? Und ich habe Ihnen beantwortet; Nach der Sturz vom Tisch das Handy las sich nicht mehr einschalten und der Display ist ganz Beschädigt.
      Es tut mir leid. Ich habe nicht gesagt; Das ich bin der Jenninger welscher diese Beschädigung des Handy verursacht und aus meiner Antwort solcher Schlussvoraussetzung zu ziehen ist von Ihnen Falsch. Leider nicht ich das war, nur meine Putzfrau.So, Sie berufen sich auf AGB vom EBay ich auch;§6 Angebotsformate und Vertragsschluss
      6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.

      Bei vorzeitigem Beenden des Angebots mithilfe des Formulars für das vorzeitige Beenden von Angeboten durch Sie als Verkäufer kommt zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn ein berechtigter Grund dafür vorliegt, das Angebot zu beenden und die vorliegenden Gebote zu streichen
      Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
      Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
      • Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
      • Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.
      Beispiele:
      o Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
      o Artikel wurde gestohlen
      o Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen
      • Gemäß den eBay-Grundsätzen sind Sie auch dann berechtigt ein Angebot vorzeitig zu beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verloren geht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)
      Ein Bieter kann Schadensersatz fordern, wenn er nachweisen kann, dass ihm durch das vorzeitige unberechtigte Beenden des Angebots tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
      Anders kann es jedoch sein, wenn ein Bieter kein Kaufinteresse hat, sondern auf eBay lediglich zu dem Zweck Gebote abgibt, um bei Abbruch Schadensersatz zu fordern. In einem solchen Fall hielt das AG Alzey das Verhalten eines Bieters für rechtsmissbräuchlich und lehnte einen Schadensersatzanspruch ab (siehe dazu auch AG Alzey, Urt. v. 26.06.2013, 28 C 165/12).
      Derartiges rechtsmissbräuchliches Verhalten wird von eBay nicht geduldet. Sollten Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Bieter rechtsmissbräuchlich handelt, können Sie uns dies melden.

      Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
      Ich habe solcher Verdacht und werde ich meinen Anwalt diese Verdacht melden.
      Da wäre noch was, Sie bestehen immer noch ein Vertragspartner bei dieser Auktion zu sein dann bitte ich Sie als Vertragspartner ihre Daten offen zu legen und zwar:
      1. Name Vorname und Anschrift
      2. Ihre Bankverbindung (Kontonummer, BLZ, Name des Kontoinhabers).
      Dafür gebe ich Ihnen 5 Tage Zeit und markiere ich mir die 11.07.2014 als Schluss Datum.
      Mit freundlichen Grüßen
      fun90
    • Hallo Communitiy :)

      grade habe ich Ihm das oben geschickt und fac...schon direkt Antwort !

      Scheint so das der alles vorbereiten hat :( hier ist der Antwort:

      Hallo fun90,

      Das von ihnen zitierte Urteil des AG Alzey ist schon lange überholt und stellt eine fehlerhafte Einzelmeinung eines unfähigen Amtsrichters dar. Die herrschende Meinung zu diesem Thema sieht ganz anders aus.

      Lesen sie mal das Urteil des AG Offenbach vom 17. Dezember 2013 · Az. 38 C 329/13.

      Den Volltext des vorstehenden Urteils finden Sie hier falls es Sie interessiert: openjur.de/u/665484.html

      Ebay Teilnehmer die meinen, sie könnten mit dieser Argumentation einen unberechtigten Auktionsabbruch legitimieren, gehen derzeit reihenweise vor dem Amtsgerichten unter.

      Holen Sie sich fachkundigen Rat wenn sie keine Ahnung von der Rechtsmaterie haben. An der Ebay Hotline und auf zwielichtigen Internetseiten bekommen sie diesen garantiert nicht. Ich empfehle den Gang zum Rechtsanwalt.

      Wir können aber gerne das AG entscheiden lassen. Vielleicht haben Sie ja Glück und an ihrem Wohnort gibt es einen ähnlich unfähigen Richter wie in Alzey. Allerdings wird sich dieser dann inzwischen ergangener OLG Entscheidungen (gleichlautend zu der Entscheidung des AG Offenbach) beugen müssen.

      ripizoki



      Was nun hat jemand Vorschlag oder ein Tipp ;) wurde ich Dankbar :)
    • Da Roos bei ebay nicht mehr handeln darf, gibt es keinen gültigen Vertrag zwischen Euch.
      Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiterer Betrugsversuch von ihm. Er wird den
      Teufel tun, damit vor Gericht zu gehen. Meistens knicken die von ihm Betrogenen leider
      vorher ein und zahlen.