geiz_ist_ungeil schrieb:
Ich sehe übrigens auch eine Revision !
In der Revision wird die Form, nicht die Gegebenheit geprüft. Und ansonsten kann man neue Mittel nur vorbringen, wenn sie
nicht vorgebracht wurden ohne Nachlässigkeit der Partei. Und sich nicht vorzubreiten sowie von RA(wie von TE beschrieben) nichts
zur Sache beizutragen ist meiner Meinung nach mehr als nachlässig.
...
Bei Berufung wird alles neu geprüft.
Was würdet ihr dabei eigentlich von der "brutalen Wahrheit" halten:
< Man ist ein absoluter Gelegenhetsverkäufer (was auch belegbar ist). Man klickt bei Verkaufen auf das Kästchen
"Sofortkauf" (belegbar anhand der Abrechnung 2012) und denkt, dass man dann ein Festpreis anbietet.
Nach 28h merkt man, dass 750 euro verschwunden sind und da 4,5 euro stehen - also man sieht, dass man falsch eingestellt hatte.
Es wird abgebrochen (Das ganze ist ja ein Irrtum). Man denkt sich nichts böses dabei. Es wird neu versucht und
mit Glück auch richtig gemacht (wieder belegbar dass 2. mal nur festpreis da war). Nach 4 Wochen kann man sich
nicht mehr richtig daran errinern, wie das ganze gelaufen ist in Detail>
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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