Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Das vermute ich auch.
      Ich gehe insgesamt davon aus, dass sich TE überhaupt nicht vorbereitet hatte.
      Also hat er wahrscheinlich auch nicht dargelegt, dass Ebay mehrere Verkaufsformulare zur Verfügung stellt.
      Nämlich die regulären in 19 und das Kurzformular in 114 und 134, das er offenbar irrtümlich verwendet hat.

      Es bedurfte zwar keiner unverzügl. Irrtumsanfechtung, das wiederum hätte sein RA wissen müssen, aber TE hätte ja irgendwie seinen Einstellfehler belegen müssen.
      Der Einstellfehler:
      1. Falsches Formular
      2. Die Annahme er habe durch die Eingabe des Sofortkauf-Preises die Festpreisoption gewählt
      3. Wahrscheinlich gar keine Kenntnis darüber, dass es überhaupt die Möglichkeit Auktion + Sofortkaufen gibt, wobei durch das 1. Gebot der Sofortkaufpreis verschwindet.

      Nehme ich an.

      TE erzählte ja offenbar hier und vor Gericht von Gegebenheiten, die gar nicht existierten, was seinen RA nicht störte oder nicht auffiel.
      Ob unter diesen Umständen eine Revision anzuraten ist, das wage ich nicht zu beurteilen.
      Revisionsgrund müsste ja die falsche Auffassung des Gerichts sein, dass eine Irrtumsanfechtung unverzügl. zu erfolgen hat, wenn ich nicht irre.

      Edit: Bedauerlichweise ist es ihm aber selbst bis zum Gerichtstermin nicht gelungen seinen Einstellfehler plausibel zu erklären. Das geht aus dem Urteil m.E. recht deutlich hervor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Jetzt aber mal deutlich:

      @TE:

      1.Deine Rechtsschutzversicherung wird Dir mangels Erfolgsaussichten KEINE Deckungszusage für eine Revision geben.

      ---->die müßtest Du selbst bezahlen.

      2.bei dem Streitwert von ca.€750.- hat im ersten Verfahren Dein "Staranwalt" etwa €100.-(ca.15 Prozent) von der Versicherung bekommen.Ein "Staranwalt" berechnet seinen Mandanten pro Stunde ca €350.-(oder mehr).Für den Hunderter von der RSV arbeitet er bei freier Honorarvereinbarung demnach etwa 20 Minuten.

      ---->und Du fragst Dich,warum er sich einen Dreck um Dich gekümmert hat???

      Mein Rat:vergiß das Thema Revision.Du hast bei Ebay falsch gehandelt und zahlst die Zeche dafür.

      Klingt hart,ist hart,ist aber die Wahrheit.

      petergabriel
    • Also, im Urteil steht nur etwas von einem Häkchen-Argument, das wohl auch von dem Bevollmächtigten, also dem RA, so vorgetragen wurde.
      Im regulären Verkaufsformular gibt es kein diesbezügl. Häkchen und im Kurzformular kann man damit nur die zusätzl. Sofortkauf-Option aktivieren.
      Wenn das vergessen wurde bzw. das Gericht zu der Auffassung gelangen musste, dass die Sofortkauf-Option zu keinem Zeitpunkt aktiviert war, dann konnte es zu keinem anderen Urteil kommen.

      Hast du denn mal nach Ebay + Artikelnummer gegooglet, ob man das beendete Angebot noch aufrufen kann?
      Die Chance ist zwar klein, aber manchmal klappt es.
    • @Peter

      Wahrscheinlich machst du meinen Job auch und hast die gleiche Menge Erfahrung, aber natürlich wird die RSV Deckungszusage erteilen, wenn in der Deckungsanfrage der richtige Sachvortrag steht. Warum auch nicht, das geben die ARB eindeutig her und eine Verweigerung der Deckungszusage wäre völlig daneben.
      Allgemeiner Vertragsrechtsschutz scheint versichert, sonst hätte es die erste Deckungszusage gar nicht gegeben. Ein Urteil ist ergangen mit der Möglichkeit der Revision besteht. D. h. es muss weiterhin nur die Erfolgsaussicht dargestellt werden.

      Dies liegt hierbei vor, wenn sich der TE einen ordentlichen Anwalt sucht, dieser diese "Erfolgsaussicht" entsprechend darstellt und die RSV wird das durchwinken.
      Dass sie danach eventuell die Kündigung ausspricht (im Nichterfolgsfalle) kann natürlich sein, aber das ist derzeit noch ferne Zukunft.
    • @Giu

      Normalerweise glaube ich auch an große "namhafte" Kanzleien, aber hier wurde wohl jeder mögliche Fehler begangen, ich erinnere daran, dass der TE darauf hinwies, dass sein RA "gar nichts gesagt habe".
      Du weißt so gut wie ich, dass in solchen Fällen (gerade über die RSV) wenig Einsatz gezeigt wird, weil die Leute über eine Honorarvereinbarung (welche nicht über die RSV gedeckt ist), das vier bis fünffache einstecken können.
      Der Ruf spielt in solch kleinen Verfahren eher eine geringe Rolle, die Dinge werden weder bekannt noch im I-Net irgendwie veröffentlicht. Das ist ein "Nebenfall", der einfach nur abgewickelt wurde.

      So zumindest meine Meinung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      @Giu

      Normalerweise glaube ich auch an große "namhafte" Kanzleien, aber hier wurde wohl jeder mögliche Fehler begangen, ich erinnere daran, dass der TE darauf hinwies, dass sein RA "gar nichts gesagt habe".
      Du weißt so gut wie ich, dass in solchen Fällen (gerade über die RSV) wenig Einsatz gezeigt wird, weil die Leute über eine Honorarvereinbarung (welche nicht über die RSV gedeckt ist), das vier bis fünffache einstecken können.
      Der Ruf spielt in solch kleinen Verfahren eher eine geringe Rolle, die Dinge werden weder bekannt noch im I-Net irgendwie veröffentlicht. Das ist ein "Nebenbeifall", der einfach nur abgewickelt wurde.

      So zumindest meine Meinung.

      Doof nur, daß es hier wohl bekannt wird!
      Sollte die Darstellung des TE richtig sein wird die betreffende Kanzlei wohl als inkompetent durchs Netz fliegen.
      Da hilft dann auch keine Gockel-Werbung mehr!
      Wenn der Vortrag von dem Winkeladvokaten so bzw. nicht vorgetragen wurde, dann wird das zurückfallen oder es handelt sich hier um eine Lüge.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich kann die Erfahrungen nur bestätigen.
      Ich wurde von einer renommierten Kanzlei bei kleineren Gegenstandswerten (über RSV) und größeren (Honorarvereinbarung) vertreten.
      Bei den "Kleinigkeiten" musste ich fast alle Argumente selbst anschleppen, bei der größeren Kiste wurde ich, mit kleinem Fehler, sehr gut vertreten.
      Meine Erkenntnis: Zuweilen ist ein ehrgeiziger Berufsanfänger die bessere Wahl als eine renommierte Kanzlei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich kann die Erfahrungen nur bestätigen.
      Ich wurde von einer renommierten Kanzlei bei kleineren Gegenstandswerten (über RSV) und größeren (Honorarvereinbarung) vertreten.
      Bei den "Kleinigkeiten" musste ich fast alle Argumente selbst anschleppen, bei der größeren Kiste wurde ich, mit kleinem Fehler, sehr gut vertreten.
      Meine Erkenntnis: Zuweilen ist ein ehrgeiziger Berufsanfänger die bessere Wahl als eine renommierte Kanzlei.

      Kann ich so nicht bestätigen!
      Ich werde von einer der größten Kanzleien vertreten (Abmahnungen etc.). Hab immer einen Ansprechpartner, der mit Informationen gefüttert, stets die Gegenseite ziemlich blöd aussehen lässt.
      Ein Anwalt (nicht der fragliche) ist immer nur so gut wie sein Informationsstand ist.

      MFG, Hase ;(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Yoooooooooooo @Hase, aber der Anwalt hat auch immer die Verpflichtung seinem Mandanten die richtigen Fragen zu stellen.
      Dass du hier keinen Bedarf hast und denen das Komplettpaket um die Ohren knallst, ist mir völlig klar, wäre bei mir ja nicht anders, aber bei dem TE kannst du das genauso wenig erwarten wie bei den meisten Patienten, die bei AH verarztet werden.
    • schumiline schrieb:

      da zählen Erfolge



      Und der Gewinn eines Verfahrens mit einem Streitwert von €750.- ist Deiner Ansicht nach ein die Bekanntheit förderlicher Erfolg bei einem Berufsanfänger??

      Sorry,OT!!

      Back to Topic:

      Wir haben bisher einen Punkt noch gar nicht angesprochen:

      Der TE berichtet,daß er das Angebot(nach Feststellung seines "Irrtums")abgebrochen habe:

      Frage:hat er die Option "Gebote streichen" bzw."an den Höchstbietenden" verkaufen etwa nicht gesehen oder wie wird erklärt,daß der seinerzeitige Höchstbietende sich zurecht als Erwerber des Artikels fühlen durfte??

      Der TE berichtet weiterhin,daß er den Artikel neu eingestellt und innerhalb kurzer Zeit diesen für die gewünschten €750.- verkauft habe.

      Frage:wieso hat er dabei "alles richtig gemacht" bzw."seinen vorherigen Irrtum" seinem Wesen nach verstanden(und korrigiert),beruft sich aber seitdem bzw.nach Eingang der Übereignungsforderung "standhaft" darauf,einen ihm unbekannten und unvermeidlichen Irrtum der Kennzeichnung seines Willens(auf dem Ebay Formular) erlegen zu sein??

      Und noch etwas stört mich:

      TE ist bei seinen Beiträgen einerseits in der Lage,flüssiges und gut verständliches Deutsch zu schreiben,aber andererseits wiederum Wortaneinanderreihungen zu produzieren,deren Sinn sich nicht oder nur kaum erschließt.

      petergabriel

      P.S.:@Kaiolito:selbst wenn,der "Staranwalt" müßte für eine Revisionsdeckungszusage hieb-und stichfest darlegen,aus welchen formalen und inhaltlichen Gründen eine Revison geboten ist und als erfolgversprechend anzusehen wäre.Ich sehe diese Gründe nicht---->keine Deckungszusage.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Die besten Fragen nützen nix, wenn ein Mandant so einen Kauderwelsch erzählt wie hier TE.
      Ein engagierter Anwalt hätte versucht die damaligen Gegebenheiten zu ergründen, so wie wir hier.
      Aber: Eine renommierte Kanzlei macht das bei solchen Gegenstandswerten nicht unbedingt bzw. erledigt das dann offenbar ein Praktikant.
    • #157

      Klar @Mirabella
      Genau aus diesem Grund schreiben wir doch alle so viel hier.
      Es ist ja auch unstreitig, dass der TE in seinen Formulierungen sicher auch vor Gericht jede Menge Fehler gemacht hat, den Schriftwechsel vor der Entscheidung ganz sicher eingeschlossen.

      Ändert aber nichts daran, dass das Gericht wesentliche Punkte (das grundsätzliche Bestehen eines Kaufvertrages trotz berechtigtem Abbruchgrund) einfach ignoriert/bzw. nicht entsprechend gewürdigt hat und es gute Chancen gibt, das Urteil in den Müll zu kippen.
      Was kann passieren? Der TE könnte erneut verlieren, die Kosten werden dafür höchstwahrscheinlich von der RSV getragen, wenn er denn nicht selbst anfrägt, sondern ein RA der Ahnung hat.
      Die Kosten des TE wären in diesem Fall die gleichen wie ohne Revision, denn der SB wird nur einmal auf den Schadenfall angerechnet, sollte denn einer bestehen.
      Eine Nullsummenrechnung mit der Chance etwas zu erreichen. Da würde ich nicht zweimal überlegen.