*alte_eule* schrieb:
Genau so wird der Irrtum schlüssig.
Jau, nur muß er auch schlüßig vor Gericht argumentiert werden!
Und da sehe ich Probleme.
Kann/muß man davon ausgehen daß jemand der bei EBay einstellt auch die Spielregeln kennt?
*alte_eule* schrieb:
Genau so wird der Irrtum schlüssig.
werv schrieb:
Wichtiger als das ist die Abrechnung von damals (wie dir schon mehrmals mitgeteilt wurde).
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petergabriel schrieb:
Wie hier von mir zu lesen war,halte ich sowohl die gerichtliche Annahme geschweige denn Verhandlung einer Revision sowie eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung für ausgeschlossen.
Mirabella Neumann schrieb:
Dein Irrtum war also, dass du dachtest, dass du mit diesem Formular ein reines Festpreisangebot erstellen kannst und übersehen hast, dass 1 Euro bei Auktion vorgegeben war.
HSPRDonald schrieb:
Bloß ich hätte es vorher mit dem Höchsbietensten ansprechen müssen. Was ist nicht gemacht habe.
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HSPRDonald schrieb:
Jetzt ist die Frage ob das 2012 auch so war.
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