Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • werv schrieb:

      Wichtiger als das ist die Abrechnung von damals (wie dir schon mehrmals mitgeteilt wurde).


      Werv, hat er doch angefordert, schreibt er.

      Donald, tu Dir selbst einen Gefallen: Drucke aus diesem Thread hier nicht nur aus, was Du für wichtig hälst, sondern gib dem Anwalt alles.

      Du könntest das falsche auswählen, glaube ich. Bist ja kein Jurist. Wichtig ist, was für Dich spricht, aber mindestens genau so wichtig ist, was gegen Dich sprechen könnte. Für Deinen Anwalt.
      Dein Anwalt kann Dich unterstützen bei der Begründung für die Revision gegenüber Deiner RSV. Dein Anwalt kann das erwähnte BGH-Urteil auch lesen und verstehen (Du brauchst einen Anwalt, der es sowieso schon kennt)

      Ich persönlich würde Deiner Kanzlei gegenüber ganz deutlich sagen, dass Du Dich nicht optimal vertreten fühlst, zur Not nicht nur Demjenigen, dem Du am Dienstag gegenüber sitzen wirst, sondern seinem Chef.
      Mit ein wenig Glück, werden sie Dich ab jetzt bestens vertreten und versuchen ihren Schnitzer irgendwie aus zu bügeln.

      Alle: Ich habe früher (als Betriebsrat) etliche Menschen bei ihren gerichtlichen Auseinandersetzungen begleitet und unterstützt. Dabei habe ich gelernt. Selbst die klügsten Menschen können sich total falsch verhalten, wenn es um Recht geht. Erinnerungen, besonders nach Wochen und Monaten, sind verschwommen. Der Respekt vor Anwälten und Richtern ist enorm, das Vertrauen auch. Fragen werden so beantwortet, wie man glaubt, das Anwalt oder Richter es hören wollen. Man selber weiß gar nicht, was man erzählen soll, weil man nicht weiß was wichtig ist.
      Wenn der Herr Anwalt das erste Mal die Augenbraue hebt, wenn man mit dem "Argument" kommt: "Das wusste ich nicht" und der Anwalt was von "das tut leider nichts zur Sache" sagt, dann ist man total eingeschüchtert.
      Die meisten Menschen sind verunsichert und wissen nicht, was wichtig ist,, wenn sie sich das erste mal in ihrem Leben mit so was herumschlagen müssen. Besonders, wenn sie ansonsten wenig bis nichts mit "Juristerei" zu tun hatten. Wenn das dann auf Desinteresse und/oder Nichtwissen des eigenen Anwalts trifft, dann kommt es zu Unglücken.

      Ich halte auf jeden Fall den Donald nicht für dumm oder "lustlos", sondern für gestresst und mit der ungewohnten Situation überfordert.
      Er ist in einer Situation mit der er nicht gut umgehen kann und in die er nie kommen wollte. Und so geht es vielen Menschen, die Dinge tun, bei denen ihnen nicht klar ist, zu welchem Ärger das führen kann und zu welchen Konsequenzen. Bei ebay verkaufen ist doch "ganz einfach", gell?
      Donald wirkt auf mich wie jemand, der nicht nur nicht täglich mit "Rechtssachen" zu tun hat, sondern auch nicht ständig mit kompliziertem Schriftverkehr. Ich denke, dass Millionen von Menschen in Deutschland sich ähnlich ungeschickt, aber nicht unehrlich, verhalten würden. Das sind dann die, die ihre Prozesse zu "Unrecht" verlieren.

      In diesem Sinne bitte ich Euch: kein "wie kann man nur" mehr für den TE. Man kann....und es passiert öfters, als man denkt. Zum Glück landet davon nur weniges vor Gericht.
    • Dem schließ ich mich an. Und auch dem, was Werv zu Bedenken gegeben hat. - Aus eigener Erfahrung.
      Ich verkaufe selbst nur sehr selten was, und wenn ich mich alle paar Monate ans Einstellen mache, hab ich jedes Mal den Eindruck: Is schon wieder alles anders. Und muss mich wieder reinfummeln. Nur weiß ich halt -durch ausführliche Forenlektüre- worauf ich peinlich genau zu achten habe.
      Meine ersten Artikel habe ich auch immer mit dem Kurzformular eingestellt, ausschließlich als Auktionen. Aber glaube doch bitte keiner, dass ich noch weiß, wie das vor zwei Jahren aussah - und was ich da anklicken, eintragen oder wegklicken musste, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen...

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Nett,aber was hilft das?

      Positive Verstärkungen sind sicherlich positiv zu bewerten.

      Sie sind aber so lange wirkungslos,so lange sie nicht konkret werden.

      Wer schreibt denn dem TE mal auf,was in sein Revisionsbegehren reingehört(möglichst mitsamt den Rechtsgrundlagen) bzw.sein Anwalt der Versicherung vorlegen soll.

      Das ist konkrete Hilfe.

      petergabriel

      P.S:Wie hier von mir zu lesen war,halte ich sowohl die gerichtliche Annahme geschweige denn Verhandlung einer Revision sowie eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung für ausgeschlossen.Erschwerend kommt noch hinzu,daß sich sein Anwalt einen Dreck um ihn kümmert bzw.die Versicherung auch einem (kostenlosen)Anwaltswechsel nicht zustimmen wird(Grund:Geschäfts-und Verfahrensvorfälle werden nicht zweimal bezahlt).
    • petergabriel schrieb:

      Wie hier von mir zu lesen war,halte ich sowohl die gerichtliche Annahme geschweige denn Verhandlung einer Revision sowie eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung für ausgeschlossen.


      Es war auch nachzulesen, dass dein Einwand wahrgenommen wurde.
      Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass nicht du das entscheidest.

      Unser TE muss diese Dinge selbst abklären, nicht du tust das für ihn. Er selbst kann und muss dann entscheiden, wie es für ihn weitergeht. Anregungen gab es dazu eine Menge einschl. der Bedenken, ob und inwieweit eine Revision dann von Erfolg gekrönt ist.
    • Ja Peter,
      ich erachte es als wenig hilfreich Donald den virtuellen Besenstil in die Hose zu schieben!
      Den Prozess hat der Anwalt (oder für was dieser sich hält) verkackt.
      Für eine Revision sehe ich geringe Chancen da TE auch nicht mehr schlüssig darlegen kann was er da fabriziert hat.

      Ich sehe den Sinn dieses Forums auch darin Fragestellern die Realität aufzuzeigen und sich nicht virtuell auf die Schultern zu klopfen weil man, ungeachtet der Gegebenheiten, dem TE etwas schönredet und kritische Nachfragen gerne abbügelt!

      Bei einer Revision wird noch lange nicht jeder "neue" Sachvortrag zugelassen, vllt. sollte das der eine oder andere mal registrieren!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Dein Irrtum war also, dass du dachtest, dass du mit diesem Formular ein reines Festpreisangebot erstellen kannst und übersehen hast, dass 1 Euro bei Auktion vorgegeben war.


      Ich glaube, das habe ich vor 3 Seiten bereits geschrieben.

      HSPRDonald schrieb:

      Bloß ich hätte es vorher mit dem Höchsbietensten ansprechen müssen. Was ist nicht gemacht habe.


      Ich weiß nicht wie oft ich es dir noch sagen muß, du mußtest dem Höchstbietenden gar nichts mitteilen. Vgl. das von mir eingangs verlinkte Urteil

      Dein Problem ist, daß du deinen Irrtum nicht erklären kannst. Und zwar immer noch nicht. Wenn du es nicht schaffst, vor Gericht stringent darzulegen, worin dieser bestand, was du beim Einstellen erklärt hast, was du stattdessen erklären wolltest, wann du das gemerkt hast, wie du reagiert hast, und wie du es beim zweiten Versuch geschafft hast, korrekt einzugeben - dann wirst du wieder verlieren.

      Ob du überhaupt noch eine Chance hast, ist schwer zu beurteilen, weil dein "Anwalt" das Ding komplett vor die Wand gefahren hat. Wenn du mit dieser Flitzpiepe weitermachst, ist dir eh nicht zu helfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • HSPRDonald schrieb:

      Jetzt ist die Frage ob das 2012 auch so war.


      Das Internet Archive gibt Auskunft.

      web.archive.org/

      Da läßt sich auch einsehen, daß das Schnellformular vor und nach deinem Irrtum das selbe war, also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit in diesem Zeitraum nicht geändert wurde. Siehe oben.

      .

      Nochmal generell: Es geht um eine Berufung, nicht um eine Revision. Das ist etwas völlig anderes.

      .

      Und: die Frage, ob man sich vorher nicht alles durchlesen / "die Regeln kennen" muß, ist völlig bescheuert. Es ist ja genau das Wesen eines Irrtums, daß man etwas anderes macht, als nach der erklärten Funktionsweise der Plattform für das beabsichtigte Ergebnis erforderlich gewesen wäre. Davon ab schützt die Berechtigung zum vorzeitigen Abbruch einer Auktion auch Menschen, die noch gerade so nicht geschäftsunfähig sind. Es ist mir völlig unverständlich, wie man darauf rumreiten kann; ich beschäftige mich nun seit Jahren mit eBay, und zwar in einer Tiefe, daß ich freiweg behaupten kann, mehr Kenntnisse über die Plattform zu haben als deren eigene Mitarbeiter. Vielen anderen hier im Forum wird das genauso gehen. Und trotzdem habe ich schon so manches Mal eine von eBays Regelungen und/oder die Funktionsweise der Software mißverstanden. Und ich nehme an, auch das wird den anderen anwesenden "Experten" genauso gehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Giu?
      Soll sich jetzt hier jeder beleidigt zurückziehen, der den (falschen) Begriff der Revision statt der richtigen Berufung genannt hat?
      Ich glaube, du gehörtest auch dazu, ich war jedenfalls dabei.

      Wenn solche Fehler gemacht werden, gehören sie korrigiert und zwar egal von wem!
      Und wenn dann der "Experte" genauso geschrieben wird (gemessen an dem Großteil der eBay-Nutzer bin ich wohl einer, auch wenn ich mich nicht so sehe), dann ist auch das absolut richtig.

      Ich wollte eben nicht den Thread in eine andere Richtung lenken und bin deshalb nicht weiter darauf eingegangen.
      Ich bin auch seit Jahren eifrige Leserin der Foren, deshalb sind mir viele Fehler erspart geblieben, eben weil ich durch die Fehler anderer sensibilisiert war. Trotzdem sind auch mir welche passiert, auch wenn sie zum Glück ohne Folgen waren.

      Ich gehe davon aus, dass ich immer wieder Fehler machen werde - auch im Forum - weshalb ich es ablehne, Anfragen per PN zu beantworten. Nicht so häufig in diesem Forum aber drüben hat es doch hin und wieder die Anfrage gegeben, ob ich .... denn dabei auch berücksichtigt habe. Nöh... hatte ich, wenn die Anfrage kam, öfter mal nicht, weil ich nicht daran gedacht oder es übersehen hatte.

      Du kennst den Spuch "nur wer nicht arbeitet macht keine Fehler."
      Den kann man umformulieren in "wer nichts tut, macht keine Fehler" - aber auch das wäre dann einer.
    • Nach dieser Ansage gibt es eine zurück (/OT)
      Sicher war das mit der "Revision" unglücklich ausgedrückt!
      Was gemeint war war vielen wohl klar.
      Ich habe es nicht nötig mich zum wiederholten Male als Quartalsdeppen hinstellen zu lassen!
      Akzeptiere, daß es für euch einen Highlander gibt, der unumstößlich und immer Recht hat.
      Wenn es einer derart bornierten Person hier im Forum bedarf räume ich das Feld. Eine vernünftige Auseinandersetzung scheint ja nicht möglich, dabei ist es gerade wichtig juristisch jegliche Eventualitäten ins Spiel zu bringen!

      Jetzt kannst du mich speeren und den Wiedehopf weiter hüpfen lassen *kopfschüttel
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Und nu @Giu?
      @panda hat gerade recht! Soll panda dann seine Meinung nicht niederschreiben? Soll er nur schreiben, wenn er unrecht hat?
      Was willst du jetzt?

      Der TE hatte anfangs von Revision geschrieben, dort kannten wir das Urteil noch nicht und es war durchaus denkbar, dass es um eine Revision statt einer Berufung geht.
      Nach Postings des Urteils, war dies nicht mehr der Fall, aber jeder hat halt weiter Revision geschrieben............ so what?
      Panda hat das richtig gestellt und gut ist.

      Verstehe jetzt das ganze hier nicht wirklich.
    • Kai,
      es geht um despektierliches Verhalten was sich durch mehrere Threads zieht!
      @panda hat da wohl "Oberwasser". Ich brauch das nicht!

      Und ob er recht hat entsceidet der Richter!
      Fragwürdige Argumentation, aber zum Glück haben wir hier jemand der alles besser weiß!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • @Giu

      Du weist doch, dass das so nicht ist, @panda hat kein Oberwasser, er hat einfach recht und dies ist nachprüfbar in Urteilen und Auslegungen hinterlegt.
      Was soll er denn machen?? Mist schreiben, damit Dinge, die wir alle niedergeschrieben haben richtig erscheinen?
    • Himmelarschundwolkenbruch!
      Er hat nämlich im vorliegenden Fall alles andere als Recht!
      Google kann ich auch bedienen, der jeweilige Fall muß aber auch individuell gewürdigt werden.
      Mit Allgemeinplätzen kann ich auch um mich werfen, ein BGH-Urteil hilft zu beeindrucken!

      Is aber ok, kritische Stimmen sind hier nicht gefragt, folgt euerem Fü ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wir sind doch immer noch bei der Geschichte, ob der Abbruch rechtmäßig gemäß der AGB von eBay und der derzeitig gültigen Rechtsprechung ist.

      Der TE hat sich bei der Einstellung geirrt, damit kam ein rechtmäßiger Abbruch zustande.
      Das Urteil ist falsch, der Anwalt des TE ist (vorsichtig ausgedrückt) eher schwach gewesen, der Richter hat aufgrund fehlender Infos (auch vom TE und dessen Anwalt) eine falsche Entscheidung getroffen und nun liegt es am TE, seinen Fall innerhalb einer Berufung so darzustellen, wie er ihn hier innerhalb vieler teilweise verwirrender Postings dargestellt hat, aber eben als ganzes, schlüssig und verständlich.

      Du glaubst doch nicht wirklich, dass bei entsprechendem Sachvortrag das Urteil so bestehen bleibt?
      Dann bräuchten wir in Deutschland überhaupt keine Berufungen mehr.............

      Es liegt jetzt alleine beim TE hier mit einem ordentlichen Anwalt einen Sachvortrag vorzubereiten, der auch strengen Nachfragen stand hält, weil er eben stimmt.
      Dass er stimmt, bzw. dass ein Irrum vorlag, davon bin ich inzwischen überzeugt, jetzt muss er nur noch das Gericht davon überzeugen.