Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Kaiolito schrieb:

      Wir sind doch immer noch bei der Geschichte, ob der Abbruch rechtmäßig gemäß der AGB von eBay und der derzeitig gültigen Rechtsprechung ist.

      Der TE hat sich bei der Einstellung geirrt, damit kam ein rechtmäßiger Abbruch zustande.
      Das Urteil ist falsch, der Anwalt des TE ist (vorsichtig ausgedrückt) eher schwach gewesen, der Richter hat aufgrund fehlender Infos (auch vom TE und dessen Anwalt) eine falsche Entscheidung getroffen und nun liegt es am TE, seinen Fall innerhalb einer Berufung so darzustellen, wie er ihn hier innerhalb vieler teilweise verwirrender Postings dargestellt hat, aber eben als ganzes, schlüssig und verständlich.

      Du glaubst doch nicht wirklich, dass bei entsprechendem Sachvortrag das Urteil so bestehen bleibt?
      Dann bräuchten wir in Deutschland überhaupt keine Berufungen mehr.............

      Es liegt jetzt alleine beim TE hier mit einem ordentlichen Anwalt einen Sachvortrag vorzubereiten, der auch strengen Nachfragen stand hält, weil er eben stimmt.
      Dass er stimmt, bzw. dass ein Irrum vorlag, davon bin ich inzwischen überzeugt, jetzt muss er nur noch das Gericht davon überzeugen.

      Das regeln jetzt die "beschützten" Forenspezialisten!
      Ich reiche noch einen Löffel damit die Weisheit auch in die Fresse passt ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Ich habe wenig Lust, mich zu einer für mich unverständlichen Nebendiskussion zu äußern, die für mich so aussieht, als sei sie aus dem Wunsch geboren, mich mißzuverstehen.

      Nachdem das aber so dargestellt wird, als würde ich grünes Licht für den TE geben, möchte ich nochmals betonen, daß ich es a) aus verfahrenstechnischen Gründen (!) für sehr wahrscheinlich halte, daß er aus der Nummer nicht mehr rauskommt (verspätetes Vorbringen), und b) ihm für den Fall, daß sein Anwalt eine Möglichkeit sieht, mit einer neuen Version der Geschichte vorzutreten, nicht zutraue, seine Sache eloquent und glaubhaft vorzutragen.

      Das hat aber nichts damit zu tun, daß hier an sich ein völlig berechtigter Abbruch vorlag.

      Die Sache mit dem "vorher lesen, dann passieren Fehler nicht" hatten wir nun oft genug. Hallo? eBay zeigt direkt vor dem Einstellen noch mal sämtliche wichtigen Details an, es gibt eine Vorschau usw. Nach dieser Ansicht dürften Fehler überhaupt nicht passieren und es dürfte ebenso eine solche eBay-Regelung nicht geben. Gibt es aber, weil eBay trotz Netz und doppeltem Boden zu Recht davon ausgeht, daß man beim Einstellen schon mal was falsch machen kann.

      edit: Nachtrag: Alle möglichen Leute haben "Revision" geschrieben, ich habe niemanden namentlich angesprochen. Nicht immer alles auf sich beziehen wäre mein Vorschlag. Mußte ich mir selber ja auch schon ein-zwei Mal anhören.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Dein Problem ist, daß du deinen Irrtum nicht erklären kannst. Und zwar immer noch nicht.
      Von hinten durch die Brust ins Auge!
      NEIN, es gibt keinen berechtigten Abbruch! Da lege ich mich fest.
      Und auch wenn der Guru das als Blödsinn bezeichnet; Bedingungen , man muß die für einen Verkauf gültigen Bedingnungen festlegen!
      Da geht kein Weg vorbei, in der "Berufung" schon gar nicht!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ja, genau, eines der wenigen Beispiele, die eBay damals konkret benannte - der Startpreis - ist natürlich kein berechtigter Abbruchgrund. Und auch der Erklärungsirrtum, der hier zusätzlich offenbar ist, berechtigt zu nix. :rolleyes:

      Ich dachte wir hatten diesen Punkt vor ca. einem Jahr überschritten, aber letztlich werde weder ich noch sonstwer dich davon abhalten können, immer wieder in schwarz auf weiß (im Wortsinne) den Beleg zu hinterlassen, daß du die Abbruchmaterie nicht verstanden hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Ja, genau, eines der wenigen Beispiele, die eBay damals konkret benannte - der Startpreis - ist natürlich kein berechtigter Abbruchgrund. Und auch der Erklärungsirrtum, der hier zusätzlich offenbar ist, berechtigt zu nix. :rolleyes:

      Ich dachte wir hatten diesen Punkt vor ca. einem Jahr überschritten, aber letztlich werde weder ich noch sonstwer dich davon abhalten können, immer wieder in schwarz auf weiß (im Wortsinne) den Beleg zu hinterlassen, daß du die Abbruchmaterie nicht verstanden hast.

      Schön dass du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast!
      Gerichte sehen das offensichtlich anders (wenn auch mit kruder Argumentation).
      Es geht hier um praktische Hilfe da kannst dir dein BGH-Urteil in den Popo stecken!

      Das Maßregeln anderer Foris liegt dir ja, aber können wir uns darauf verständigen dass Donalf Hilfe braucht?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hudor schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wer hat dich denn bei der Neueinstellung darüber belehrt, wie es richtig funktioniert?
      kann es vieleicht sein,daß ebay bei der Überarbeitung eines Artikels automatisch das reguläre Formular verwendet ?

      Ich vermute die meisten werden entweder das beendete Angebot überarbeiten und wiedereinstellen oder einen ähnlichen Artikel verkaufen um nicht wieder alles neu machen zu müssen nur um einen Fehler zu berichtigen.


      Nachdem so ziemlich nachvollzogen ist, womit und wie eingestellt wurde, hole ich wiederholt dieses Post hervor.
      TE hat mitgeteilt, dass er wenige Minuten nach Abbruch wiedereingestellt hat.
      Also wäre zu überlegen, ob er wirklich, wie heute morgen von ihm angedacht, das Angebot neu erstellt hat oder den einfacheren Weg über Wiedereinstellen bzw. ähnl. Artikel + Überarbeiten ging.
      Ich könnte mir vorstellen, weiß es aber nicht, dass man dann unabhängig von dem ursprüngl. Kurzformular in den normalen Bearbeitungsmodus gelangt und zwischen beiden Formaten, Autkion oder Festpreis, wählen kann.

      Da müsste TE wirklich sein Erinnerungsvermögen bemühen.

      Ich gebe dieser ganzen Kiste auch keine große Chance, weil ziemlich vermasselt, finde aber wie Kaiolito, dass man das von der Deckungszusage der RSV abhängig machen sollte.

      Jetzt hoffe ich erst einmal, dass die Anregung/Idee von Hudor nicht wieder übersehen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ist das tatsächlich wichtig? Donald machte einen Fehler. Er brach ab und wollte den Fehler korrigieren. Er stellte umgehend wieder ein.

      Mich würde es nicht mehr überraschen, wenn die Gebührenabrechnung ergibt, dass Donald einfach wieder die Sofortkaufen-Option gewählt hat, mit Häkchen und damit einfach Glück gehabt (Es hat jemand zugeschlagen bevor geboten wurde) hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • @Mirabella

      Die Deckungszusage der RSV ist natürlich das entscheidende Merkmal. Kommt die, kann über den derzeitigen Status hinaus nichts passieren. Dann würde mir die Entscheidung leicht fallen, auch wenn ich zwingend einen ordentlichen Anwalt aufsuchen würde. Der RA-Wechsel ist auch kein Problem und tangiert die Deckungszusage nicht.
      Besteht Erfolgsausicht, wird diese erteilt, egal mit welchem Anwalt.
      Oder die Kanzlei stellt dem TE mal einen Profi zur Seite, dann kann das auch klappen mit der Berufung, wobei natürlich niemand dafür eine Garantie geben kann.

      Auf der anderen Seite, bei Deckungszusage............ was hat der TE zu verlieren? Nichts!
    • pandarul schrieb:

      Ich hab übrigens noch einen: Vor dieser Diskussion wußte so gut wie niemand in diesem Forum, daß man mit dem Kurzformular keine Festpreise einstellen kann. Ich natürlich auch nicht.


      ich schon! Im K urzformular konnte konnte Auktion+Festpreis angegeben werden (welcher ab dem ersten Gebot rausgekippt ist!).
      Von was rede ich eigentlich die ganze Zeit??
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich halte das für sehr wichtig.
      Einen Fehler (und dass es einer war, muss er ja belegen) kann ich nur korrigieren, wenn ich plötzlich weiß wie es richtig geht bzw. darlegen kann, wie ich kurz nach Abbruch das richtige Formular fand und nutzte.

      Mich würde es auch sehr wundern, wenn das Angebot mehrere Tage erneut als Auktion + Sofortkauf online gewesen wäre, ohne durch ein Gebot zerschossen zu werden.
      E wurde ja nicht direkt verkauft, sondern einige Tage später. Daten stehen im Urteil.

      Ich glaube nicht, dass sich Donald, sofern er diesbezügl. überhaupt noch gehört wird, sehr viele "weiß ich nicht mehr", "ich glaube" erlauben kann und wenn, dann sollte es insgesamt erheblich schlüssiger und nachvollziehbarer sein als bei der 1. Verhandlung, in der etwas von Cache und Haken erzählt wurde und der Kläger diese Aussagen überzeugend widerlegen konnte.

      Edit: Bezieht sich auf den Beitrag von schabbes

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Irgendwie wurde hier vorhin noch ein Posting von mir verschluckt:

      Weil es immer noch nicht jedem klar zu sein scheint; mit dem Kurzformular kann und konnte man nie einen Festpreis einstellen, sondern ausschließlich Auktionen - die dann allerdings mit Sofortkauf-Option.

      Sorry an alle, die das längst begriffen haben.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nachdem so ziemlich nachvollzogen ist, womit und wie eingestellt wurde, hole ich wiederholt dieses Post hervor.


      Ich kann zumindest für die jetzige Situation reguläres Formular / Schnelleinstelltool bestätigen, daß man, wenn man beim Wiedereinstellen auf "ändern" klickt, im regulären Formular landet. Oben läßt sich auf das Schnelleinstelltool umschalten. Ich nehme an, das war damals genauso, kann dafür aber keinen Beleg liefern.
    • TE sollte sich von Ebay auf jeden Fall auch das neue Angebot mit Festpreis organisieren.
      Viel Hoffnung habe ich nicht, aber evtl. kann man unter "Änderungen" (ich weiß jetzt gerade nicht wie der link genau heißt) den Werdegang und evtl. Bearbeitungen des neuen Angebots nachvollziehen.