Kaiolito schrieb:
Wir sind doch immer noch bei der Geschichte, ob der Abbruch rechtmäßig gemäß der AGB von eBay und der derzeitig gültigen Rechtsprechung ist.
Der TE hat sich bei der Einstellung geirrt, damit kam ein rechtmäßiger Abbruch zustande.
Das Urteil ist falsch, der Anwalt des TE ist (vorsichtig ausgedrückt) eher schwach gewesen, der Richter hat aufgrund fehlender Infos (auch vom TE und dessen Anwalt) eine falsche Entscheidung getroffen und nun liegt es am TE, seinen Fall innerhalb einer Berufung so darzustellen, wie er ihn hier innerhalb vieler teilweise verwirrender Postings dargestellt hat, aber eben als ganzes, schlüssig und verständlich.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass bei entsprechendem Sachvortrag das Urteil so bestehen bleibt?
Dann bräuchten wir in Deutschland überhaupt keine Berufungen mehr.............
Es liegt jetzt alleine beim TE hier mit einem ordentlichen Anwalt einen Sachvortrag vorzubereiten, der auch strengen Nachfragen stand hält, weil er eben stimmt.
Dass er stimmt, bzw. dass ein Irrum vorlag, davon bin ich inzwischen überzeugt, jetzt muss er nur noch das Gericht davon überzeugen.
Das regeln jetzt die "beschützten" Forenspezialisten!
Ich reiche noch einen Löffel damit die Weisheit auch in die Fresse passt

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