Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Holla.

      Die Klägerseite wirkt auf mich sehr kompetent, mal davon abgesehen, daß die natürlich nicht sagen, daß es einer Anfechtung nicht bedarf, und ebenfalls nicht, daß sich die Berechtigung zum vorzeitigen Abbruch nicht nur auf einen Verlust/eine Beschädigung, sondern auch auf einen Fehler beim Eingeben des Startpreises, Mindestpreises oder des Angebotes bezieht. Dafür sind die ja auch nicht zuständig.

      Ich werfe mal noch zusätzlich das OLG Hamm in den Raum.

      biguhu schrieb:

      Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.


      Zur Klageerwiderung fällt mir außer Fassungslosigkeit nichts mehr ein. Ein Beweisantrag auf Sachverständigengutachten? Ernsthaft?! Daß hat der Richter in der mündlichen abgeleht, richtig? Weil er selbst wußte, daß das so nicht stimmt wie es da steht, oder?

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    • Formel 1 gegen Fahrrad

      Dein Gegner wurde fachgerecht vertreten und Du wie ein Stück Dreck.

      Verstehst Du es jetzt??

      Nach Deinen Äußerungen zu Deinem Anwaltsbesuch bezüglich den von Deinem Anwalt zu erledigenden Aufgaben,die Du meinst erledigen zu sollen,aber leider keine Ahnung davon hast,wie das zu geschehen hat,ist davon auszugehen,daß Du noch weiter in den Sumpf getunkt werden wirst.

      Ich sage es Dir nochmal:Dein Anwalt ist weniger wert als nichts und eine Deckungszusage von Deiner Versicherung durch diesen(!!) Anwalt so weit weg wie der Südpol von hier.

      Verstehst Du das??

      peter gabriel

      P.s.:wir machen hier übrigens keine Rechtsberatung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Mein 3. freundlicher Anlauf :)
      Liegt die Deckungszusage der Rechtsschutz schon vor oder soll sie erst in den nächsten Tagen eingeholt werden?
      (Ein 4.Mal frage ich nicht).
      Problem: Bei diesem nicht vorhandenen Engagement deines RA, habe auch ich die Befürchtung, dass er noch nicht einmal eine Deckungszusage erreichen kann.
      Damit hätte sich der Rest erledigt.
    • petergabriel schrieb:

      Dein Gegner wurde fachgerecht vertreten und Du wie ein Stück Dreck.


      Hart, aber ehrlich ausgedrückt. Meinen Respekt.

      .

      @HSPRDonald:

      Ich glaube zwar schon, daß diese Anwälte es schaffen, eine erneute Deckungszusage einzuholen (davon leben die schließlich), aber ich habe erhebliche Zweifel, daß die sich im zweiten Anlauf auch nur entfernt mehr Mühe geben werden als im ersten. Wechsele unbedingt den Anwalt.

      edit: Nachtrag zum Verständnis des ganzen Ausmaßes der Tragödie:

      Wenn du im Lexikon unter "Inkompetenz" nachschlägst, ist da ein Bild deines Anwaltes drin.

      .

      Ihr habt im Prozeß beantragt, deine "Häkchen"-Version durch einen Sachverständigen belegen zu lassen. Da das nicht geschehen ist, nehme ich an, der Antrag ist abgelehnt worden. Du warst doch anwesend, also: was ist aus diesem Beweisantrag geworden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, daß diese Verteidiger-Kanzlei aus Marl ist? D.h. die haben sogar ihren Aktionsradius mitten im Gerichtsbezirk des OLG Hamm (aus dem auch der Beklagte kommt!), selbst wenn die noch nie was vom BGH gehört hätten, hätten die das o.g. Urteil kennen müssen. Un-faß-bar.
    • Guten Morgen ,

      beim Lesen des anwaltlichen Schriftverkehrs ist mir fast der Kaffee hochgekommen :cursing:


      Lieber Donald bitte wechsle den Anwalt
      Das was dein Anwalt geleistet hat ist - NICHTS :!:


      Es tut mir wirklich leid für Dich , daß du an solch einen faulen Vertreter geraten bist.


      Die Ausgangssituation war sicher nicht rosig - auch wegen deiner langen Untätigkeit - aber aus dem Schriftverkehr ist leider mehr als deutlich zu erkennen , daß sich dein Anwalt einfach keinerlei Mühe gegeben hat. X(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Absolute "Spitze":

      Der eine tut nichts für den Mandanten,und der Mandant tut ebenfalls nichts.

      Der eine rührt für die Kohle,die er von der Rechtsschutzversicherung bekommen hat(ca.€125.-),den Fall nicht an;der andere ist zu "unbedarft" bzw."luschig",die notwendigen Schritte selbst zu tun.

      Fazit(und jetzt abschließend):

      @HSPRDonald:

      Schluck den Verlust der €750.-(konkret:bezahl----wenn nicht schon geschehen-------Deinen Gegner)und vergiß die ganze Sache.Du kannst es nicht,wirst es nicht und Dein Rechtsvertreter will es nicht.

      peter gabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • @all
      Vieleicht könnten wir hier wichtige Informationen für den neuen Anwalt zusammenfassen damit Donald sich diese ausdrucken und mitnehmen kann.

      @Donald

      ich weiß nur das der neue Anwalt dir dann sagt ob du Aussicht auf Erfolg hast - wenn das so ist kümmert sich der Anwalt auch um die Versicherung.


      Dafür brauchst du alle Unterlagen die du hier auch hochgeladen hast und deinen Versicherungsschein.

      Die wichtigen Informationen die hier gepostet wurden nimmst du dann bitte auch mit damit dein Anwalt sieht um was es geht.

      Vieleicht kann Dir hier jemand eine Kanzlei in deiner Nähe mit entsprechenden Fachanwälten nennen.

      Ich bin aber sicher daß sich hier noch jemand meldet der da mehr Erfahrung hat wie ich.
    • @Donald braucht nicht seinen Versicherungsschein, sondern nur die Versicherungsgesellschaft, die Vertragsnummer und die bisherige Schadennummer. Der neue (hoffentlich) Fachanwalt, hat alle Faxnummern der Gesellschaften gespeichert (wenn nicht, wirft er schnell google an), schickt seinen Antrag auf Deckungszusage per Fax an die Gesellschaft und wartet auf die Antwort.
    • @Donald

      Schreib mir doch bitte mal den Namen der Versicherungsgesellschaft. Danke.
      Es gibt einige wenige, die bei sowas Ärger machen, also Anwalt wechseln oder so. Natürlich hoffe ich jetzt inständig, dass deine RSV nicht bei den "gelben Engeln" besteht.
    • pandarul schrieb:

      petergabriel schrieb:

      Dein Gegner wurde fachgerecht vertreten und Du wie ein Stück Dreck.


      Hart, aber ehrlich ausgedrückt. Meinen Respekt.



      Donald, so verschieden die Meinungen hier unter uns Usern auch waren. Diesen Meinungen schließe ich mich an.
      Ich schreibe das, damit DU siehst, dass viele hier so denken.

      Und nun sitze ich hier vor meiner Tastatur und denke mir immer noch: Das muss man doch "heilen" können.
      Aber ich habe keinen Glauben daran, dass Du zusammen mit dieser Kanzlei das schaffst.

      Du bist nicht der Typ dafür, die Kanzlei kann oder will nicht.

      Der Anwalt der Gegenseite dagegen, der scheint genau zu wissen, was er will und wie er es macht. So wie sich seine Texte lesen, kennt er, nach meinem Gefühl, auch das BGH-Urteil nur zu gut. Genau deshalb wird er sich so viel Mühe gegeben haben mit der Begründung des "Nicht-Fehlers". Der kann seinen Job.

      Bei "Deinem" Anwalt... ist nichts, oder sogar noch weniger. Schon mit seiner "hilfweisen Anfechtung" Monate nach Kenntnis des Irrtums hat er meiner Meinung nach geschrieben: Ich weiß nicht mal um was es geht...

      Mirabella hat schon mal gefragt....Hast Du nicht jemanden, der Dir helfen kann, Dir zur Seite stehen kann?
      Es scheint mir, dass Du alleine schon Probleme hast, Deinem eigenen Anwalt klar zu machen, was Sache ist. So wirst Du keinen Prozess gewinnen können. Nicht mit diesem Anwalt.

      Was ich jetzt schreibe, dass tut mir sehr weh...: Ich schließe mich schweren Herzens petergabriel an. Manchmal kann es besser sein, rechtzeitig auf zu geben. Obwohl man "eigentlich" im Recht war am Anfang.