Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • HSPRDonald schrieb:

      Daran habe ich auch schon gedacht. Was ist wenn ich jetzt sage ich besorge ihn denn Laptop und er bezahlt mir denn selben Preis wie ich ihn Verkauft habe ( 750,-) ?


      Der Zug ist lange abgefahren, Donald. Außerdem müsstest Du ihm, wenn es nicht schon lange spät wäre, auch heute den Rechner für 4,50 liefern.
      Wenn der Höchstbietende damals einen gültigen Vertrag mit Dir gehabt hätte, so wäre er zu Recht in den Besitz Deines Rechners für sagenhafte 4,50 gekommen. Da Du nicht geliefert hast und Dich verweigert, hat er Anspruch auf Schadenersatz geltelnd gemacht. Das wäre vollkommen in Ordnung.

      Er hatte aber gar keinen gültigen Vertrag mit Dir, da Du berechtigt abgebrochen hast nach diesem blöden Einstellfehler. Du hattest das Recht abzubrechen und damit Deine Willenserklärung an den Höchstbietenden zu verkaufen gültig widerrufen. Wo kein Vertrag... auch keine "extra" Anfechtung nötig. Es ist nicht möglich oder sinnvoll etwas anzufechten, was nicht existiert.

      So sehe ich das. Aber .....nun kommt der Zivilprozess bzw. die Zivilprozessordnung daher. Und die sagt ziemlich hart: Rede und beweise....oder schweige für immer. Und das ist mindestens seit 2001 auch so gemeint. Mit dem, was wir jetzt hier "wissen"...hättest Du den Prozess schon damals nicht verlieren dürfen/können. Nicht mit einem fitten Anwalt (oder, wenn Du selber so fit gewesen wärest, aber wer ist das schon)

      Aber den richtigen Anwalt hattest Du nicht. Leider ist das kein Argument in der Berufung. Die Gegenseite wird behaupten können: Die beweisbare Wahrheit jetzt erst einzubringen ist zu spät.

      Es sei denn, es gelingt zusätzlich noch nachzuweisen, dass es -außer diesem krassen Fehler mit der "fehlenden Anfechtung" - auch noch eine Benachteiligung anderer Art für Dich gab. Zum Beispiel, dass der Rest gar nicht mehr richtig beachtet wurde, Deine Argumente einfach nicht gewürdigt wurden. Oder, dass das Gericht von vorn herein Dir nicht glauben wollte, weil es sich selber geirrt hat darüber, dass man den einen Euro nicht immer selbst eingeben muss/musste. Damals hätte ein sachverständiger Zeuge zum Beispiel Klarheit darüber bringen können, ob das geht oder nicht. Warum hat das Gericht keinen Sachverständigen geladen? Dein Anwalt hatte doch zumindest das angeboten, vielleicht im Nachhinein seine einzige "gute Tat"?....

      @Donald und @Andere, das alles sind nur Gedanken von mir, ich habe keine juristische Ausbildung. Und ich bin absolut nicht beleidigt, wenn ihr mich korrigiert :)
    • Nein nein, das ist im Wesentlichen völlig richtig zusammengefaßt.

      (Einzig am "widerrufen" könnte man sich hochziehen, die Willenserklärung ward nicht widerrufen (das geht nämlich nicht), sondern von Anfang an nur unter der Einschränkung abgegeben, daß keine Abbruchbedingung auftritt, was dann aber passiert ist, womit sie wie vorgesehen hinfällig war. Nur, das ist jetzt eine Spitzfindigkeit.)
    • pandarul schrieb:

      Und der SV hätte eben schwarz auf weiß dargelegt, daß der Vortrag des Beklagten (die Sache mit dem Häkchen) nicht stimmt.


      Ja, die Sache mit dem Häkchen. Eine Erinnerungslücke, die mit Anhörung eines SV aber durchaus in der mündlichen Verhandlung geklärt hätte werden können? Ein Sachverständiger ist ja nicht dafür da, nur für "eine Seite" aus zu sagen. So weit ich mittlerweile weiß, ist es im Zivilprozess nicht Aufgabe des Richters die Beweise den Seiten aus der Nase zu ziehen. Oder gar eigenes Wissen ein zu bringen.

      Doch dürfen darf er trotzdem. Aufgabe des Richters im Zivilprozess ist es auch nicht die vorige schriftliche Auslassung der Seiten wortwörtlich zu nehmen. Sonst bräuchte es ja keine mündliche Verhandlung, dann würden Schriftsätze reichen. Da darf doch in einer "ernsthaften" mündlichen Verhandlung auch heute noch begradigt und bereinigt werden.
      Diese Verhandlung stand aber unter einem denkbar ungünstigem Stern für den TE. Weil das Gericht überzeugt war, dass die Sache schon wegen der fehlenden Anfechtung "durch" wäre.
    • Ich vermute, dass diese Anträge (Sachverständigengutachten, Vereidigung) bei diesem Gegenstandswert als unverhältnismäßig angesehen wurden, die Gegendarstellung des Klägers war plausibel und konnte vor der Gerichtsverhandlung, evtl. auch im Gerichtssaal an irgendeinem Notebook nachvollzogen werden.

      Was kostet denn so ein Sachverständigengutachten zusätzlich der Spesen für Anreise etc?

      Dennoch finde ich den Ansatz von schabbes nicht uninteressant, denn ein Sachverständiger hätte zwar die Aussage von TE nicht bestätigen, aber u.U. den wirklichen Hergang rekonstruieren und darlegen können. Uns ist es ja schließlich auch gelungen.
    • Guten Morgen ,

      Jetzt muss ich etwas schreiben was mir sehr leid tut.

      Die Rechnung von ebay beweist nicht nur , daß Donald den Artikel erfolgreich überarbeitet hat - sondern auch , daß er bereits bei der ersten Einstellung das erweiterte Verkaufsformular verwendet haben muss. Im 3 Minuten Formular gab es keine Angebotsvorlagen.


      zu sehen in den beiden Videos die ich bereits gepostet hatte.


      Die ganze Argumentationskette bezüglich der 2 verschiedenen Formulare ist somit hinfällig.


      Donald muss also letztendlich selbst den Startpreis von einem Euro eingegeben haben. Dies hat das Gericht - berichtigt mich wenn es falsch ist - als bewusste Willenserklärung gewertet ab 1 Euro zu verkaufen.


      Sein Irrtum bestand darin nicht zu wissen , daß die Sofortkaufen-Option bei einem Gebot entfällt.

      Diesen Irrtum findet man bis heute noch in ebay-Foren.


      Beim überarbeiten hat er dann einfach rumprobiert und auf den Reiter Festpreis geklickt und dann gesehen daß dort auch Sofortkauf steht und es richtig eingegeben.


      Der gegnerische Anwalt wird das , wenn die verschiedenen Formulare ins Spiel kommen wohl auch herausfinden.


      Und nun bin ich es der das ganze eher düster sieht. :S

    • Hier lag ja schon auf dem Tisch, daß auch das reguläre Formular damals mit 1,- vorausgefüllt gewesen sei. Ich weiß das ehrlich nicht.

      Andererseits kann die Angebotsvorlage auch mit der Bearbeiten-Funktion zugefügt worden sein; wir alle haben hier doch miterlebt, wie @TE "so sah das damals aus" gerufen hat, als es ein Bild vom KV gab. Fand irgendjemand das unglaubwürdig? Ich nicht.
    • Nein , ich fand das nicht unglaubwürdig @ Pandarul

      gerade ich bin doch genau deswegen davon ausgegangen daß es nur dieses Formular gewesen sein konnte.


      Das wird den gegnerischen Anwalt aber nicht interessieren.

      Im regulären Verkaufsformular war der 1,00 € nicht voreingestellt.
    • Hudor schrieb:

      Im regulären Verkaufsformular war der 1,00 € nicht voreingestellt.


      Sicher?
      Meine Verkäufe gingen zur eigenen Sicherheit immer über das normale Formular, um alle Haken nochmal überprüfen zu können. Allerdings war der letzte Mitte 2011.
      Ich meine, da wurde der eine Euro entweder direkt sichtbar oder bei Einstellung mangels Überarbeitung einfach vom System vorgegeben.
    • Laut Post #408 ist der Startpreis vorgegeben 2012. Schaut euch mal denn 1. Link an.
      Und eine Bekannte Verkauft Gewerblich bei eBay und sie sagt das bei ihr sogar immer der letzte eingegebene Betrag als Startpreis steht.
      Könnte es vllt je nach Einstellung des Computer sein?
    • Hudor schrieb:

      Sein Irrtum bestand darin nicht zu wissen , daß die Sofortkaufen-Option bei einem Gebot entfällt.

      Diesen Irrtum findet man bis heute noch in ebay-Foren.
      Das kann ich bestätigen, hab grad netterweise einen Neu-Verkäufer darauf hingewiesen, dass sein 200,- Sofortkauf verschwinden wird, wenn ich 1,- Euro in der Auktion bieten würde - Der fiel aus allen Wolken! Und letzte Woche hab ich so ein Schnäppchen gemacht, bei dem allerdings die Differenz nicht
      ganz so gravierend war.

      Es ist so wie Pandarul hier irgenwo sagte, ach ja dort Verkauf: Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

      Nämlich, daß auch Leute komplett ohne Durchblick von den Regelungen zu Fehler und Irrtum geschützt sind.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Grundsätzlich ist es ja völlig egal, mit welchem Formular der Fehler begangen wurde. Nur (siehe meine #5 übrigens!) argumentiert die Gegenseite, daß es sich schwerlich um einen Irrtum handeln kann, wenn man extra einen Euro eintragen muß. Das Argument muß nicht zwingend obsiegen, aber es wiegt jedenfalls von allem, was die Gegenseite vorbringen kann, am schwersten.

      Deshalb ist es schon wichtig, ob 1,- vorausgefüllt war. Beim Kurzformular könnte man das beweisen, beim regulären weiß ich das nicht. Die Frage, wie trotz KV eine Angebotsvorlage dazukam, kann aber nur @HSPRDonald beantworten, wenn er es denn noch weiß.

      Es ist aber gut, daß hier sowas abgeklopft wird, da kann man sich schonmal drauf vorbereiten, was von der Gegenseite ggf. an Fragen auf einen zukommt.
    • pandarul schrieb:


      wilhelm-kantak.de/anwaltskanzlei/fachgebiete.php

      Da ist ja wieder kein Internetrecht dabei.

      Sorry, aber dein Anwalt soll sich mit eBay auskennen!
      Fällt das nicht unter Zivilrecht?
      Habe da aufjedenfall grade angerufen. Er selber nutzt eBay auch und hatte auch schon mehrere Fälle.
      Da ihr mich ja aufgeklärt habt werde ich natürlich erst mal nichts sagen und gucken in wie weit er selber etwas sagt und dann werde ich ihn die Sachen die ich hier gesammelt habe zeigen.