HSPRDonald schrieb:
Daran habe ich auch schon gedacht. Was ist wenn ich jetzt sage ich besorge ihn denn Laptop und er bezahlt mir denn selben Preis wie ich ihn Verkauft habe ( 750,-) ?
Der Zug ist lange abgefahren, Donald. Außerdem müsstest Du ihm, wenn es nicht schon lange spät wäre, auch heute den Rechner für 4,50 liefern.
Wenn der Höchstbietende damals einen gültigen Vertrag mit Dir gehabt hätte, so wäre er zu Recht in den Besitz Deines Rechners für sagenhafte 4,50 gekommen. Da Du nicht geliefert hast und Dich verweigert, hat er Anspruch auf Schadenersatz geltelnd gemacht. Das wäre vollkommen in Ordnung.
Er hatte aber gar keinen gültigen Vertrag mit Dir, da Du berechtigt abgebrochen hast nach diesem blöden Einstellfehler. Du hattest das Recht abzubrechen und damit Deine Willenserklärung an den Höchstbietenden zu verkaufen gültig widerrufen. Wo kein Vertrag... auch keine "extra" Anfechtung nötig. Es ist nicht möglich oder sinnvoll etwas anzufechten, was nicht existiert.
So sehe ich das. Aber .....nun kommt der Zivilprozess bzw. die Zivilprozessordnung daher. Und die sagt ziemlich hart: Rede und beweise....oder schweige für immer. Und das ist mindestens seit 2001 auch so gemeint. Mit dem, was wir jetzt hier "wissen"...hättest Du den Prozess schon damals nicht verlieren dürfen/können. Nicht mit einem fitten Anwalt (oder, wenn Du selber so fit gewesen wärest, aber wer ist das schon)
Aber den richtigen Anwalt hattest Du nicht. Leider ist das kein Argument in der Berufung. Die Gegenseite wird behaupten können: Die beweisbare Wahrheit jetzt erst einzubringen ist zu spät.
Es sei denn, es gelingt zusätzlich noch nachzuweisen, dass es -außer diesem krassen Fehler mit der "fehlenden Anfechtung" - auch noch eine Benachteiligung anderer Art für Dich gab. Zum Beispiel, dass der Rest gar nicht mehr richtig beachtet wurde, Deine Argumente einfach nicht gewürdigt wurden. Oder, dass das Gericht von vorn herein Dir nicht glauben wollte, weil es sich selber geirrt hat darüber, dass man den einen Euro nicht immer selbst eingeben muss/musste. Damals hätte ein sachverständiger Zeuge zum Beispiel Klarheit darüber bringen können, ob das geht oder nicht. Warum hat das Gericht keinen Sachverständigen geladen? Dein Anwalt hatte doch zumindest das angeboten, vielleicht im Nachhinein seine einzige "gute Tat"?....
@Donald und @Andere, das alles sind nur Gedanken von mir, ich habe keine juristische Ausbildung. Und ich bin absolut nicht beleidigt, wenn ihr mich korrigiert
