Ende Mai/ Anfang Juni habe ich bei der Telekom meinen Umzug beantragt.
Hierbei wollte ich meinen alten Vertrag Call and Surf Comfort mitnehmen.
Mündlich wurde mir eine Geschwindigkeit von 2000 zugesagt.
Als am 15. Juli das Internet angeschlossen wurde, stellte sich heraus, die Geschwindigkeit beträgt nur 500, ein Internet mit dem es unmöglich ist, zu arbeiten.
Als ich dies reklamierte, bzw. meinen Widerruf erklären wollte, wurde mir von der Telekom mitgeteilt, die Widerrufsfrist wäre verstrichen und ich könne nicht reklamieren da ich über die Geschwindigkeit informiert worden wäre.
Laut Telekom könnte ich aber erst zum 10. Juli 2016 kündigen, dies implementiert für mich, dass der Vertragsschluss erst zum 11 Juli erfolgte, mein Widerrufsrecht also noch nicht erloschen wäre?
Zudem hätte ich einen neuen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen den ich demzufolge erst zum 10 Juli 2016 kündigen könnte
dies widerspricht doch TKG:
„§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
...
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Ein Vertrag über eine kürzere Laufzeit wurde mir ebenfalls nicht angeboten obwohl dies doch laut § 43 b erfolgen müßte?
So überhaupt ein Neuabschluss rechtlich möglich wäre?
Die Telekom behauptet, sie hätte mich, wegen des deutlich langsameren Internets über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt.
Dies ist nicht der Fall, laut Aussage der Telekom wäre mein Internet ja genauso schnell oder langsam gewesen wie vorher.
Ich habe mich jetzt an die Bundesnetzagentur gewandt, könnte mir jemand sonst noch einen Rat geben?
Hierbei wollte ich meinen alten Vertrag Call and Surf Comfort mitnehmen.
Mündlich wurde mir eine Geschwindigkeit von 2000 zugesagt.
Als am 15. Juli das Internet angeschlossen wurde, stellte sich heraus, die Geschwindigkeit beträgt nur 500, ein Internet mit dem es unmöglich ist, zu arbeiten.
Als ich dies reklamierte, bzw. meinen Widerruf erklären wollte, wurde mir von der Telekom mitgeteilt, die Widerrufsfrist wäre verstrichen und ich könne nicht reklamieren da ich über die Geschwindigkeit informiert worden wäre.
Laut Telekom könnte ich aber erst zum 10. Juli 2016 kündigen, dies implementiert für mich, dass der Vertragsschluss erst zum 11 Juli erfolgte, mein Widerrufsrecht also noch nicht erloschen wäre?
Zudem hätte ich einen neuen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen den ich demzufolge erst zum 10 Juli 2016 kündigen könnte
dies widerspricht doch TKG:
„§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
...
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Ein Vertrag über eine kürzere Laufzeit wurde mir ebenfalls nicht angeboten obwohl dies doch laut § 43 b erfolgen müßte?
So überhaupt ein Neuabschluss rechtlich möglich wäre?
Die Telekom behauptet, sie hätte mich, wegen des deutlich langsameren Internets über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt.
Dies ist nicht der Fall, laut Aussage der Telekom wäre mein Internet ja genauso schnell oder langsam gewesen wie vorher.
Ich habe mich jetzt an die Bundesnetzagentur gewandt, könnte mir jemand sonst noch einen Rat geben?
Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)