liebe/r putus....
ich würde mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle. Die Einforderung von Leistungen aus einer vorzeitig abgebrochenen Auktion ist weder Erpressung noch Betrug. Und ja... nötigenfalls sollte man tatsächlich ein kaputtes Gerät haben um das vorführen zu können. Das Bootspielen mit einem hochwertigen Gerät hört sich nämlich tatsächlich sehr komisch an.
Es ist nämlich sehr ulkig, dass ausgerechnet ständig hochwertige Geräte (die einen dementsprechenden Marktwert (noch) besitzen, auf die seltsamsten Arten kaputt gehen, während niedrigpreisige Artikel /veraltete Artikel gehütet werden wie ein Augapfel.
Und nein... nur weil jemand bereits schonmal einen Auktionsabbrecher aufgefordert hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat noch niemand einen Prozess zu seinen Gunsten entscheiden können. Da hast du wohl einen Anwalt erwischt, der nicht mit grossem Wissen um Ebayauktionen bzw. den Folgen daraus, gesegnet ist.
Dies ist allgemein geschrieben, nicht speziell auf deinen Fall oder um den hier thematisierten K gemünzt. Nur solltest du die RICHTIGEN Argumente, die auch in diesem Thread geschrieben stehen, verwenden und dich nicht verrennen...
ich würde mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle. Die Einforderung von Leistungen aus einer vorzeitig abgebrochenen Auktion ist weder Erpressung noch Betrug. Und ja... nötigenfalls sollte man tatsächlich ein kaputtes Gerät haben um das vorführen zu können. Das Bootspielen mit einem hochwertigen Gerät hört sich nämlich tatsächlich sehr komisch an.
Es ist nämlich sehr ulkig, dass ausgerechnet ständig hochwertige Geräte (die einen dementsprechenden Marktwert (noch) besitzen, auf die seltsamsten Arten kaputt gehen, während niedrigpreisige Artikel /veraltete Artikel gehütet werden wie ein Augapfel.
Und nein... nur weil jemand bereits schonmal einen Auktionsabbrecher aufgefordert hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat noch niemand einen Prozess zu seinen Gunsten entscheiden können. Da hast du wohl einen Anwalt erwischt, der nicht mit grossem Wissen um Ebayauktionen bzw. den Folgen daraus, gesegnet ist.
Dies ist allgemein geschrieben, nicht speziell auf deinen Fall oder um den hier thematisierten K gemünzt. Nur solltest du die RICHTIGEN Argumente, die auch in diesem Thread geschrieben stehen, verwenden und dich nicht verrennen...