Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1

    • liebe/r putus....

      ich würde mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle. Die Einforderung von Leistungen aus einer vorzeitig abgebrochenen Auktion ist weder Erpressung noch Betrug. Und ja... nötigenfalls sollte man tatsächlich ein kaputtes Gerät haben um das vorführen zu können. Das Bootspielen mit einem hochwertigen Gerät hört sich nämlich tatsächlich sehr komisch an.

      Es ist nämlich sehr ulkig, dass ausgerechnet ständig hochwertige Geräte (die einen dementsprechenden Marktwert (noch) besitzen, auf die seltsamsten Arten kaputt gehen, während niedrigpreisige Artikel /veraltete Artikel gehütet werden wie ein Augapfel.

      Und nein... nur weil jemand bereits schonmal einen Auktionsabbrecher aufgefordert hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat noch niemand einen Prozess zu seinen Gunsten entscheiden können. Da hast du wohl einen Anwalt erwischt, der nicht mit grossem Wissen um Ebayauktionen bzw. den Folgen daraus, gesegnet ist.

      Dies ist allgemein geschrieben, nicht speziell auf deinen Fall oder um den hier thematisierten K gemünzt. Nur solltest du die RICHTIGEN Argumente, die auch in diesem Thread geschrieben stehen, verwenden und dich nicht verrennen...
    • monza30 schrieb:

      Da hast du wohl einen Anwalt erwischt, der nicht mit grossem Wissen um Ebayauktionen bzw. den Folgen daraus, gesegnet ist.
      Da hast du recht aber, mein anwalt ist sehr klug und wenn Sie das gelesen haben. Hat der hohstbietender schon mehrmals versucht das geld von anderem zu ziehen!!!!!!! das heist die selbe emails und die selbe verfahren!!! ausserdem solches email soll erst sein anwalt schreiben und nicht er. habe ich muhe gegeben und habe viel gesucht und was kommt ....? das er schon paar mal hat das versucht, d.h. warscheinlich handelt mit elektronik!!!! sehr empfahlenswert ist von gestern sterntv bei rtl anzuschauen (26.11.2014) das steht schwarz auf weis". ist mehr als eine peson schon so angemahnt kann das richter entscheiden das er schlechte karten hat. aussedem warscheinlich hat er bis heute das handy NICHT GEKAUFT, d.h. ist er so genannten " scheinbitter"!!!!- und das ist BETRUG, ALSO SOLLTE AUCH NACHWEISEN DAS ER IM KURZE DAS HANDY GEKAUFT HAT.
      ich habe einfach die sache nicht verstanden warum leute machen so was!!!!!! ich weisS im normalen fallen hat er recht!!!!!! aber menschlich ist das nicht!!!!!!!! und dazu deutsche gesetze elauben fur so was!!! ich habe entscheden NIE WIEDER BEI EBAY WAS ZU VERKAUFEN!!!!!!!!!!! ICH NEHME AUCH IM ANDEREN AUKTIONEN( AUCH IM AUSLAND) TEIL ABER SO WAS HABE NICHT GESEHEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von putus030 ()

    • Dein Anwalt wird dir ja auch gesagt haben, dass es relativ einfach ist, die Beschädigung des IPhones nachzuweisen?
      Das wäre mal der erste Schritt, besorge dir hierfür eine Bestätigung des nächsten Appel-Shops oder eines authorisierten Händlers.

      Dann musst du klären, ob ein Verschulden deinerseits an der Beschädigung des Handys vorliegt. Wie kam das Kind an das Handy?
      Das wäre Schritt zwei.

      Die letzte und am schwersten zu beweisende Möglichkeit wäre Rechtsmissbrauch, weil der Käufer das schon mehrmals gemacht hat und kein tatsächliches Interesse am Kauf des Produktes sondern nur am Schadenersatz bei Abbruch der Auktion hat.
      Viel Spaß, deinem Anwalt und dir, denn das ist die tatsächlich schwerste Aufgabe, während die anderen beiden Schritte doch recht einfach zu erledigen sind.

      Überprüfe bitte auch mal deine Tastatur, offensichtlich klemmt hin und wieder die Feststellstaste und auch die Taste für die Ausrufezeichen scheint ein Problem zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ausserdem ich verstehe nicht das war nu privatvekauf!!!! warum solches gesetze gelten nicht bei zb. onlinehandler? ode beim geschaften wenn ich zb was bestelle und habe ich schriftlich und nach ein paar tage bekomme ich email das atikel ist nich liferbar- da kann ich kein schadenersatz verlangen!!!!!!!
    • #64

      Du verstehst offenbar das Wort "Verkauf" nicht richtig, denn es steht für einen "Kaufvertrag", ob nun privat oder gewerblich, spielt keine Rolle.
      Nun gilt es einfach einen Vertrag zu erfüllen, den du geschlossen hast und nur unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten wieder lösen kannst.

      Der Vergleich zu einem gewerblichen Verkäufer, der einen Artikel nicht liefern kann, weil er derzeit nicht lieferbar ist, hinkt gewaltig. Gewerbliche Verkäufer weisen bereits im Angebot (welches Teil des Vertrages ist) darauf hin, dass ein Artikel eventuell nicht oder nur beschränkt lieferbar ist.
      Diese Beschränkung ist für einen privaten Verkäufer nur sehr schwer und in seltenen Fällen in ein Angebot einzubauen, da bei Privatverkäufen ja das Wort "Privat" steht und das anbieten von mehreren Artikeln gleicher Art und Güte eher auf gewerbliches Handeln hindeutet.
    • Kaiolito schrieb:

      Dein Anwalt wird dir ja auch gesagt haben, dass es relativ einfach ist, die Beschädigung des IPhones nachzuweisen?
      Das wäre mal der erste Schritt, besorge dir hierfür eine Bestätigung des nächsten Appel-Shops oder eines authorisierten Händlers.

      Dann musst du klären, ob ein Verschulden deinerseits an der Beschädigung des Handys vorliegt. Wie kam das Kind an das Handy?
      Das wäre Schritt zwei.

      Die letzte und am schwersten zu beweisende Möglichkeit wäre Rechtsmissbrauch, weil der Käufer das schon mehrmals gemacht hat und kein tatsächliches Interesse am Kauf des Produktes sondern nur am Schadenersatz bei Abbruch der Auktion hat.
      Viel Spaß, deinem Anwalt und dir, denn das ist die tatsächlich schwerste Aufgabe, während die anderen beiden Schritte doch recht einfach zu erledigen sind.

      Überprüfe bitte auch mal deine Tastatur, offensichtlich klemmt hin und wieder die Feststellstaste und auch die Taste für die Ausrufezeichen scheint ein Problem zu haben.
      hallo. meine tastatur spint schon seit einige zeit ausserdem habe ich englische version. bitte um enschuldigung!!!! :) ich muss neue notebook besorgen!!!!!!

      letzen satz das ich muss ihm beweisen das e das mehrmal gemacht hat habe ich schon fast im griff!!!!! schauen wir mal wie die sache weiter sich entwickelt!!!!!! habe ihm nichts beantwotet und habe auch medien eingeschaltet ( AKTE 2014 von SAT1). BIN GESPANNT WIE LANGE ES DAUERT!!!!!
    • Kaiolito schrieb:

      Du verstehst offenbar das Wort "Verkauf" nicht richtig, denn es steht für einen "Kaufvertrag", ob nun privat oder gewerblich, spielt keine Rolle.
      Nun gilt es einfach einen Vertrag zu erfüllen, den du geschlossen hast und nur unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten wieder lösen kannst
      JA, weis ich auch-jetz!!!! ich war vorher auch nicht so klug! wollte keinem betrogen oder sonst was. ICH WERDE WEITER SUCHEN UND BITTE ALLE DAS KONKRET MIT DEM TYP AUCH ERFAHRUNG -ANTWORTEN!!!!!!!!!!!!!!!!
    • #66

      Hierzu hoffe ich doch, dass du Aktenzeichen, die jeweilig zuständigen Gerichte und die Urteile vor dir liegen hast, das würde deinem Anwalt sicher helfen, einer möglichen Klageschrift entgegen zu treten.
      Mails mit "mir ist das auch passiert" oder Postings dahingehend ohne weitere Infos (siehe vorgenannt) helfen dir und deinem Anwalt nicht weiter.
      Außerdem stehst du dennoch vor dem Problem, dass dir ein Gericht glauben sollte, was du am leichtesten auch dadurch darstellst, dass das Handy sich noch in deinem Besitz befindet, tatsächlich einen Wasserschaden hat und du dies belegen kannst. Hinzu natürlich, dass der Abbruch bzw. die Beschädigung nicht durch dein Verschulden entstanden ist.
    • Kaiolito schrieb:

      Hast du das Handy noch?
      -Hat es tatsächlich einen nachweisbaren Wasserschaden, was bei einem iPhone sehr einfach nachzuweisen ist?
      -Wie kam das Kind im Badezimmer an das Handy?
      1-JA
      2-JA HAT WASSERSCHADEN
      3- MEIN SOHN IST JETZ 5 JAHRE ALT. ICH HABE ANONSE BEI EBAY AUFGESCHRIEBEN ( HABE DAS HANDY UF DEM TISCH GELASSEN UND WAR WEG WEIL ICH VON MEINEN AUTO WAS VERGESSEN HABE. NACH EIN PAAR MINUTEM WAR ICH ZURUCK UND ERSTENS HABE NNICHT BEMEKT DAS DAS HANDY IST WEG, ABER NACH EIN PAAR SEKUNDEN " WO IST IPHONE?"
      MEIN SOHN WAR GERADE IM BADEWANNE. UND JA PASSIERT..........
    • Also, das sind doch schon mal Infos mit denen man arbeiten kann und genau darauf würde ich mich konzentrieren, wenn ich du wäre.
      Besorge dir jetzt einfach noch die Bestätigung des Wasserschadens und ich denke, mit der Schadenschilderung und der Bestätigung hast du sehr gute Chancen.
      Wichtig ist die Plausibilität deiner Aussagen, war das Kind schon in der Badewanne, bzw. Wasser war für ihn schon gerichtet.... als du kurz zum Auto gegangen bist? Ist es in den paar Minuten aus der Wanne und hat sich das Handy geholt?
      Das sind alles Fragen die dir gestellt werden und die du klar beantworten können musst um Fahrlässigkeit/Verschulden/Mitverschulden ausschließen zu können.

      Es wäre ein berechtigter Auktionsabbruch, wenn:
      Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons

      Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
      • Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
        • wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
        • Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
      • Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.
        Beispiele:
        • Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
        • Artikel wurde gestohlen
        • Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen
    • Kaiolito schrieb:

      Wichtig ist die Plausibilität deiner Aussagen, war das Kind schon in der Badewanne, bzw. Wasser war für ihn schon gerichtet.... als du kurz zum Auto gegangen bist? Ist es in den paar Minuten aus der Wanne und hat sich das Handy geholt?
      ich wa weg und meine frau hat ihm gesagt das soll e ein paar spielzeuge aussuchen zum badewanne. und hat e ausgesucht .... ;(
    • putus030 schrieb:

      UND NU BEI DIESEM PERSON-thide.uit1gli1
      es scheint sich also offenbar um diesen Account zu handeln:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…uit1gli1&ftab=AllFeedback

      für die Redaktion:
      Evtl. sollte dann auch die Headline des Threads korrigiert werden

      putus030 schrieb:

      das kann nur mein anwalt!!!!! wegen datenschutzgrunden!!!!!! habe versucht, aber nichtskommt raus !!!! seit einige zet kann mann nicht sehen was eine person macht!!! ist das gut so!!!! aber im meinem fall leider nicht gut...
      Es ist bekannt, dass eBay da Probleme macht mit der Auskunfterteilung. Aber wenn sich Dein Anwalt schon drum kümmert, ist es auch gut, vielleicht spurt da eBay besser.
      Dein Anwalt wird sicherlich wissen, dass zunächst einmal zweifelsfrei festgestellt werden muss, dass derjenige, der sich an Dich gewandt ist, auch tatsächlich die person ist, die behauptet, es läge ein Kaufvertrag vor.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Dein Anwalt wird sicherlich wissen, dass zunächst einmal zweifelsfrei festgestellt werden muss, dass derjenige, der sich an Dich gewandt ist, auch tatsächlich die person ist, die behauptet, es läge ein Kaufvertrag vor.

      haben wir enschlossen nichts machen bis ich ein brief von sein anwalt bekomme. meine lage rechtlich verstehe ich volkommen. nur ist das frechheit!!! so was zu verlangen!!!!!! bericht von " satlink" verlang er andere summe als er soll- d.h schadenersatz wird eine differenz von sein hohstgebot(maximalgebot) und mittleren bereich was damals ein artikel bei ebay verkaufen wurde. zb bei mir war 555,55 sein hohstgebot( maximalesgebot) und dem iphon konnte wahren im bereich von 720-780 euro.mittel ca.745 euro!!!!!!!



      sorry ich bekomme kriese mit meinem komputer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :wallbash
    • putus030 schrieb:

      nur ist das frechheit!!!
      Was eine Frechheit ist, ist Auktionen unberechtigt vorzeitig zu beenden und sry, aber wenn mir jemand erzählen würde, sein kleines Kind hätte mit einem neuen iPhone in der Badewanne U-Bot gespielt, dann würde ich ihm auch nicht glauben und Beweise verlangen. Und dies würde wahrscheinlich auch jeder andere, der um die Rechtslage von Auktionen weiß.


      Aber warum sollte man sich das Leben auch einfach machen und seinen berechtigten Abbruch beweisen (angeblich kann man dies ja), wenn man es auch kompliziert machen kann und einfach mal wildfremde im Internet als Betrüger bezeichnen und einen Prozess riskieren, für den man sich dann eine Strategie zurechtlegt, die zu 99% in die Hose geht.


      BTW: Was in solchen Fällen auch ein super Beweis wäre, wären Versicherungsunterlagen.